Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.10.1999

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   BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99   

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BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 2Z BR 108/99 (https://dejure.org/1999,1878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluß; Kellerräume; Vermietung ; Mehrheitsbeschluß ; Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftliches Eigentum; Vermietung als Gebrauchsregelung

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 3 UR II 1484/98
  • LG Traunstein - 4 T 393/99
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 154
  • NZM 2000, 41
  • FGPrax 2000, 11
  • ZMR 2000, 110
  • BayObLGZ 1999, 337
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).

    An die Stelle des sonst möglichen unmittelbaren Gebrauchs eines Kellerraums tritt bei der Vermietung der Anteil an den Mieteinnahmen, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1/3).

  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Das Recht eines Miteigentümers, gemeinschaftliches Eigentum zu benutzen, kann zwar nicht durch Mehrheitsbeschluß völlig ausgeschlossen werden (BayObLGZ 1961, 322/330; OLG Karlsruhe MDR 1983, 672).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Er sieht sich an der Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1986, 1338) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1983 - 4 W 95/82
    Auszug aus BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99
    Das Recht eines Miteigentümers, gemeinschaftliches Eigentum zu benutzen, kann zwar nicht durch Mehrheitsbeschluß völlig ausgeschlossen werden (BayObLGZ 1961, 322/330; OLG Karlsruhe MDR 1983, 672).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1999, 337 = WuM 2000, 147) möchte die sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Die Art und Weise der Ausübung wird geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt, §§ 13 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 WEG (vgl. hierzu BGHZ 144, 386; BayObLG NZM 2000, 41; OLG Hamburg WuM 2003, 644).
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …
  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung

    Der angefochtene Eigentümerbeschluss setzt den Mitgebrauch der Wohnungseigentümer vielmehr voraus und regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Pachteinnahmen treten lässt (BGH NJW 2000, 3211 f.; BayObLGZ 1999, 337/339).
  • LG München I, 26.04.2012 - 36 S 15145/11

    Langfristige Vermietung von WEG -Gemeinschaftsflächen an Dritte bzw.

    Die Tatsache, dass das vermietete Gemeinschaftseigentum den Wohnungseigentümern nicht mehr zum unmittelbaren Mitgebrauch zur Verfügung steht, widerspricht nicht ordnungsgemäßem Gebrauch, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum unmittelbaren Eigengebrauch gewährt, die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (BGH, a.a.O.; zu Kellerräumen BayObLG, BayObLGZ 1999, 337 ff.; zu Stellplätzen BayObLG, BayObLGZ 1992, 1ff.; Spielbauer/Then, WEG , 2. Auflage, § 13 , Rdnr. 19; Bärmann, WEG , 11. Auflage, § 15 , Rdnr. 26).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Vielmehr liegt darin eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG, weil nur die Art und Weise der Ausübung des Rechts zum Mitgebrauch dergestalt geregelt wird, dass die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-) Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (vgl. BGH NJW 2017, 64-67; BGHZ 144, 386-389; BayObLG NJW-RR 2000, 154; BayObLG ZMR 2003, 858-860; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 444-445; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 957-958; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2004, 615-616).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei gerichtlichem Vergleich in

    Demgegenüber kann über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1999, 337).
  • AG Schweinfurt, 26.10.2017 - 10 C 444/17

    Ungültiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Vermietung von

    Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Absatz II WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLG, Beschluß vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99).
  • LG Göttingen, 30.04.2002 - 8 O 316/01

    Beeinträchtigender Nachteil; Gebrauchsregelung; Gemeinschaftseigentum;

    Ein ordnungsgemäßer Gebrauch i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Stellplätzen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG erleidet (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 154).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 110/99

    Verbindlichkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Unerheblich ist, daß der Antragsteller den Eigentümerbeschluß anderweitig (AG Traunstein 3 UR II 1484/98; LG Traunstein 4 T 393/99; BayObLG 2Z BR 108/99) angefochten hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3609
OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99 (https://dejure.org/1999,3609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1999 - 15 W 217/99 (https://dejure.org/1999,3609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 15 W 217/99 (https://dejure.org/1999,3609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21, 43
    Entstehung einer werdenden

  • Wolters Kluwer

    Rechte und Pflichten in einer "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft"; Mitwirkung an der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung; Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 138 II 37/98
  • LG Dortmund - 9 T 1078/98
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 215
  • FGPrax 2000, 11
  • ZMR 2000, 128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemein5chaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101, 105).

    Dieses Ergebnis hat das BayObLG überzeugend damit begründet, das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (Bay0bLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218;, ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    1.Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher, der Eintragung von Auflassungsvormerkungen und dem Besitzübergang auf die Erwerber eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, auf die die Regelungen des WEG betreffend die gemeinschaftliche Verwaltung (§§ 21ff.) und das gerichtliche Verfahren (§§ 43 ff.) entsprechende Anwednung finden (a.A. OLG Saarbrücken FGPrax 1998, 97 2. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die sich aus der Abhängigkeit der Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers von dem Bestehen eines wirksamen Eigentumsübertragungsanspruchs gegen den Bauträger ergeben können.

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97 = NJW-RR 1998, 1094), bis zur Eigentumsumschreibung auf den ersten Erwerber bestehe eine Ein-Mann-Wohnungseigentümergemeinschaft des Bauträgers, der die einzelnen Erwerber zur Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung ermächtigen könne, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild der Wohnungseigentümergemeinschaft als einer Gemeinschaft, die notwendig aus mehreren Personen bestehen muß.

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).

    Dieses Ergebnis hat das BayObLG überzeugend damit begründet, das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (Bay0bLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218;, ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • OLG Köln, 29.10.1997 - 16 Wx 274/97

    Voraussetzungen für Blockstimmrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).

    Dieses Ergebnis hat das BayObLG überzeugend damit begründet, das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (Bay0bLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218;, ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Hinzu kommt, daß die unterbliebene formelle Hinzuziehung eines materiell Beteiligten nach anerkannter Auffassung im Rahmen des § 27 Abs. 1 S. 2 FGG zur entsprechenden Anwendung des § 551 Nr. 5 ZPO führt, also auch dazu, daß der Verfahrensmangel geheilt wird, wenn der Betroffene im weiteren Verlauf des Verfahrens dieses genehmigt (vgl. BayObLG WuM 1989, 36, 37; WuM 1990, 406; NJW-RR 1, 990, 660, 661; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 40).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1994, 515, 519 NJW-RR 1994, 975, 977 - die in dieser Entscheidung vorgenommene Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf die entsprechende Anwendbarkeit des 12 WEG - Beschluß vom 26.05.1998 15 W 50/98 Die von den Beteiligten zu 1) und 11) vorgetragenen Argumente geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner gefestigten Rechtsprechung abzurücken: Die von den Beteiligten z u 1) und 11) zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BGH vom 01.12.1988 (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087) betrifft ausschließlich die Frage, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrecht.5nachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat.
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Damit ist ex nunc die Sicherungswirkung der Vormerkung eingetreten (BGHZ 54, 57, 63 = NJW 1970, 1541; NJW 1983, 1543, 1545).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Diese Ansprüche können ihrer Art nach nur teilweise von dem einzelnen Erwerber geltend gemacht werden (BGH NJW 1998, 2967).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81

    Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Damit ist ex nunc die Sicherungswirkung der Vormerkung eingetreten (BGHZ 54, 57, 63 = NJW 1970, 1541; NJW 1983, 1543, 1545).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden

  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    2 Z 7/90">BayObLGZ 1990, 101, 102 f.; NJW-RR 1997, 1443, 1444; OLG Hamm ZMR 2000, 128, 129; ZMR 2003, 776, 777; aA: KG NJW-RR 1986, 1274; NJW-RR 2003, 589; OLG Jena WuM 2001, 504; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 8 WEG Rdn. 25; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO, § 10 WEG Rdn. 9; Heismann, Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, S. 250).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. OLG Hamm ZMR 2000, 128; WuM 2000, 319).

    Der dort aufgezeigte Weg einer mittelbaren Mitwirkung der Erwerber erscheint überdies auch nicht praktikabler als die oben dargestellte Auffassung der weitaus herrschenden Meinung (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2000, 128; WE 2000, 319; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; vgl. weiter Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 7; Deckert WE 1998, 320).

    Der Senat wäre aber an einer eigenen Sachentscheidung nicht im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG gehindert, weil die Entscheidung im Ergebnis nicht auf der abweichenden Beurteilung der Rechtsfrage durch das OLG Saarbrücken beruht (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2000, 128); in den zitierten Entscheidungen hatte das OLG Saarbrücken die Rechtsfrage - als nicht entscheidungserheblich - jeweils offen gelassen.

    In Einzelheiten Streit herrscht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die früheren Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbindlichkeiten (weiter) haften, die dann von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sind, oder aber nachträglich diese Stellung wieder verlieren (vgl. OLG Köln WuM 1999, 642 und ZMR 2004, 859 einerseits und OLG Hamm ZMR 2000, 128; BayObLG WuM 1998, 178; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263 andererseits; vgl. hierzu auch Deckert ZMR 2005, 335; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; Müller, a.a.O., Rz. 547; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 6; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 10 Anhang Rz. 5).

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06

    Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101; Senat FGPrax 2000, 11).
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

    Die Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft setzt die Sicherung des schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruchs eines Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch sowie den Übergang von Besitz und Nutzungen auf einen der künftigen Erwerber voraus (vgl. etwa Senat FGPrax 2000, 11).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Der Senat hat sich bereits mehrfach dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa OLGZ 1994, 519 = NJW-RR 1994, 975, 977; FGPrax 2000, 11).
  • LG Karlsruhe, 27.05.2003 - 11 T 104/03

    Anwendbarkeit der §§ 43 ff WEG (Wohnungseigentumgesetz) auf werdende

    Zwar setzt die Vorschrift einen "Antrag eines Wohnungseigentümers" voraus, jedoch hat sich im Hinblick auf die besondere Situation bei der Entstehung der Eigentümergemeinschaft in Rechtsprechung und Literatur die zutreffende Auffassung durchgesetzt, dass die Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff WEG auch auf die werdenden Wohnungseigentümer in der Anlaufphase nach Erwerb vom Bauträger entsprechende Anwendung finden (Weitnauer-Hauger, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Auflage, § 43 Rn. 38; Palandt-Bassenge, BGB, 62. Auflage, Rn. 6 vor § 1 WEG; BayOblG ZMR 1998, 101; OLG Hamm FGPrax 2000, 11).
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