Rechtsprechung
   BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2597
BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00 (https://dejure.org/2001,2597)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 2Z BR 144/00 (https://dejure.org/2001,2597)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 2Z BR 144/00 (https://dejure.org/2001,2597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Bauliche Veränderung; Arglistige Täuschung; Anfechtung

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 130; ; BGB § 242; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; FGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungsanfechtung wegen arglistiger Täuschung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 630/99
  • LG München I - 1 T 7539/00
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 71
  • NZM 2001, 1037
  • FGPrax 2001, 190
  • ZMR 2001, 994
  • BauR 2002, 139 (Ls.)
  • BayObLGZ 2001, 196
  • BayObLGZ 2001, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Wird gleichwohl ein Eigentümerbeschluss gefasst, ist dieser jedenfalls nicht nichtig (BayObLG NZM 2001, 133).

    Hat das Beschwerdegericht die Wiedereinsetzung bewilligt, ist das Rechtsbeschwerdegericht an die von der Vorinstanz rechtsfehlerfrei festgestellten, die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Gründe gebunden (BayObLG NZM 2001, 133/134).

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Arglist erfordert lediglich das Bewusstsein, dass andere Wohnungseigentümer ohne die Täuschung ihre Zustimmung möglicherweise nicht erteilt hätten; insoweit genügt bedingter Vorsatz (vgl. BGH NJW 1971, 1795/1800; Palandt/Heinrichs § 123 Rn. 11).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    a) Im Rahmen des § 22 Abs. 1 WEG ist grundsätzlich für einen Eigentümerbeschluss kein Raum (BGHZ 73, 196/199; BayObLGZ 1992, 288/295).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Empfänger der Erklärungen im Sinn von § 130 BGB sind die übrigen anwesenden Wohnungseigentümer, wenn - wie hier - solche anwesend oder vertreten sind; mit der Wahrnehmung durch sie wird die Stimmabgabe wirksam (BayObLGZ 1995, 407/411 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    a) Im Rahmen des § 22 Abs. 1 WEG ist grundsätzlich für einen Eigentümerbeschluss kein Raum (BGHZ 73, 196/199; BayObLGZ 1992, 288/295).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    b) Einem Wohnungseigentümer, der ohne sein Verschulden verhindert war, die Antragsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG einzuhalten, ist entsprechend § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er den Antrag binnen zwei Wochen seit Beseitigung des Hindernisses stellt und die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen, glaubhaft macht (BayObLGZ 1989, 13/14 m.w.N.; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 175; a.M. Assmann ZWE 2001, 294).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Als Willenserklärung unterliegt die Stimmabgabe den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Willenserklärungen, insbesondere auch den Vorschriften über die Anfechtbarkeit (BayObLGZ 2000, 66/69 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Das Landgericht hat es als arglistige Täuschung im Sinn von § 123 BGB angesehen, dass der Sohn der Antragsgegnerin zu 1, der als ihr Vertreter an der Eigentümerversammlung teilnahm, bei der Erörterung der geplanten Umgestaltung der Fassade den Wohnungseigentümern nicht mitgeteilt hat, dass die Maßnahme der Vermietung des Ladens an einen gastronomischen Betrieb dienen und damit eine nach der Teilungserklärung nicht zulässige Nutzung (vgl. BayObLG ZMR 2000, 53/54 und st.Rspr.) ermöglichen sollte.
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Da es ohne diese Stimmen an der gemäß § 22 Abs. 1 WEG erforderlichen Zustimmung aller Wohnungseigentümer fehlt, hat das Landgericht den Eigentümerbeschluss über die Genehmigung der Umbaumaßnahme zu Recht für ungültig erklärt (vgl. BayObLG NZM 1998, 442 f.; OLG Stuttgart DWE 1986, 60/61; Bärmann/Merle § 23 Rn. 157; Staudinger/Bub § 23 Rn. 70).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
    Diese können ihre Zustimmung nicht nur verweigern, sondern auch an Bedingungen oder Auflagen knüpfen (BayObLG NZM 1998, 1014 m.w.N.; Staudinger/Bub § 22 Rn. 47, 49; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 13).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06

    Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung

    Dass auch aus Letzterem Treue- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB folgen können, ist anerkannt (vgl. nur Senat, BGHZ aaO; BayObLG NJW 2002, 71, 72; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 27; Staudinger/Looschelders/Olzen [2005], § 242 BGB Rdn. 906 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Mauerdurchbruch zwischen Wohnungen -

    Er ist zwar nicht erforderlich, in aller Regel aber geeignet, Unsicherheit darüber zu beseitigen, ob die bauliche Veränderung vorgenommen werden darf (BayObLGZ 2001, 196/200).
  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 4/02

    Entscheidungsbefugnis im Wohnungseigentumsverfahren - mehrheitliche Bestellung

    Beschlüsse in bezug auf bauliche Veränderungen sind zwar nicht erforderlich, in aller Regel aber geeignet, Unsicherheiten zu beseitigen (vgl. BayObLGZ 2001, 196/200).
  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen

    Die übrigen Wohnungseigentümer können ihre Zustimmung grundsätzlich verweigern oder auch an Bedingungen oder Auflagen knüpfen (BayObLG NZM 1998, 1014; NJW 2002, 71 = FGPrax 2001, 190; Staudinger/Bub, BGB/WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 47, 49; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 13; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rn. 113).
  • OLG Köln, 21.09.2015 - 28 Wx 15/15

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Bundesamts für Justiz gegen die Gewährung

    Zum alten Recht konnte seinerzeit allerdings auch noch eine einem Wiedereinsetzungsantrag stattgebende Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht - zumindest hinsichtlich der rechtlichen Bewertung - überprüft werden (BayObLG v. 30.11.2000 - 2Z BR 81/001593, NJW-RR 2001, 1592; BayObLG v. 02.08.2001 - 2 Z BR 144/00, NJW 2002, 71; OLG Oldenburg v. 14.06.1989 - 5 W 58/89, BeckRS 1989, 01891; Staudinger/ Bub , BGB, 2005, § 23 WEG Rn. 304).
  • AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08

    Wohnungseigentum: Pflicht des säumigen Wohngeldschuldners zur Herausgabe des

    Beabsichtigt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung und sucht deswegen bei den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft um Zustimmung nach, ist er gehalten, diese über die voraussichtlichen Beeinträchtigung zu informieren, weil dies im überragenden Interesse der Befragten liegt (BayObLG, NJW 2002, 71, 72).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

    Er ist zwar nicht erforderlich, in aller Regel aber geeignet, Unsicherheit darüber zu beseitigen, ob die bauliche Veränderung v6rgenommen,werden darf (BayObLGZ 2001, 196/200).
  • AG Aachen, 08.01.2014 - 118 C 13/13

    Wohnungseigentümer darf ausbauen, haftet aber bei Mängeln!

    Zu den sich aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ergebenden Treuepflichten zählen auch Aufklärungs- und Informationspflichten hinsichtlich aller Tatsachen, die den anderen Wohnungseigentümern nicht bekannt, für ihre Eigentums- oder Vermögensinteressen aber von Bedeutung sind (vgl. BayObLG in NJW 2002, 71, 72; Bärmann, a.a.O.).
  • AG Mannheim, 05.12.2008 - 4 C 1102/08

    Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Zustimmung zur Überlassung eines

    Beabsichtigt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung und sucht deswegen bei den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft um Zustimmung nach, ist er gehalten, diese über die voraussichtlichen Beeinträchtigung zu informieren, weil dies im überragenden Interesse der Befragten liegt ( BayObLG , NJW 2002, 71, 72).
  • AG Pinneberg, 24.08.2005 - 68 II 13/05
    Eine solche Mitwirkungspflicht ergibt sich jedenfalls als Nebenleistungspflicht aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander (dazu BayObLG, NJW 2002, 71; Bärmann/Pick, WEG, 16. Auflage, vor § 10 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht