Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2439
OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05 (https://dejure.org/2005,2439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.05.2005 - 3 W 52/05 (https://dejure.org/2005,2439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 3 W 52/05 (https://dejure.org/2005,2439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 154, 156 Abs. 4 S. 2, 3 und 4; FGG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Keine außerordentliche Beschwerde in FGG-Sachen möglich (hier: Beschwerde gegen Kos-tenberechnung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Inkrafttreten des § 29a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Vorziehen einer Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz gegenüber der ...

  • Judicialis

    KostO § 154; ; KostO § 156 Abs. 4 Satz 2; ; KostO § 156 Abs. 4 Satz 3; ; KostO § 156 Abs. 4 Satz 4; ; FGG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelf gegen Kostenberechnung eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Leitsatz)

    KostO §§ 154, 156 Abs. 4 Satz 2, 3 und 4; FGG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Keine außerordentliche Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1245
  • FGPrax 2005, 233
  • FamRZ 2006, 555
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Dieser nach der früheren Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 109, 41, 43, 130, 97, 99; BayObLG FGPrax 1999, 160; Thüringer OLG FGPrax 2000, 251) in Ausnahmefällen gegebene Rechtsbehelf ist nach der Einfügung des § 29 a FGG (BGBl 2004, 3221) auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr statthaft.
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Denn zum einen würde es den Prinzipien der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung zuwiderlaufe, wenn das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Anfechtung einer Zwischenentscheidung bereits über die Begründetheit der Beschwerde zu befinden hätte (vgl. BGH NJW 1993, 2040 und NJW-RR 1997, 1149; Senat, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 W 214/02 - OLG Frankfurt aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Sternal, FG 15. Aufl. § 24 Rdnrn. 23, 24; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. § 156 KostO Rdnr. 32).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 48/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Denn zum einen würde es den Prinzipien der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung zuwiderlaufe, wenn das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Anfechtung einer Zwischenentscheidung bereits über die Begründetheit der Beschwerde zu befinden hätte (vgl. BGH NJW 1993, 2040 und NJW-RR 1997, 1149; Senat, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 W 214/02 - OLG Frankfurt aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Sternal, FG 15. Aufl. § 24 Rdnrn. 23, 24; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. § 156 KostO Rdnr. 32).
  • OLG Jena, 28.07.2000 - NotW 325/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Dieser nach der früheren Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 109, 41, 43, 130, 97, 99; BayObLG FGPrax 1999, 160; Thüringer OLG FGPrax 2000, 251) in Ausnahmefällen gegebene Rechtsbehelf ist nach der Einfügung des § 29 a FGG (BGBl 2004, 3221) auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr statthaft.
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
    Dieser nach der früheren Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 109, 41, 43, 130, 97, 99; BayObLG FGPrax 1999, 160; Thüringer OLG FGPrax 2000, 251) in Ausnahmefällen gegebene Rechtsbehelf ist nach der Einfügung des § 29 a FGG (BGBl 2004, 3221) auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr statthaft.
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
  • OLG München, 15.05.2006 - 31 Wx 27/06

    Außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs ist daher insoweit nicht statthaft (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 555).

    Die umstrittene Frage braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden (offen gelassen: BGH vom 19.7.2004, BeckRS 2004 Nr. 07643; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 555; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 39, dafür Bumiller/Winkler FGG 8.Aufl. § 29a FGG Rn.1, § 19 Rn.15; dagegen für § 133a FGO; BFH NJW 2006, 861 Leitsatz 1; KG FGPrax 2005, 66).

  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245).
  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Nach der Neuregelung des prozessualen Beschwerderechts und insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924) und vom 7.10.2003 (NJW 2003, 3687) und den daraufhin vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen (§ 321a ZPO, § 29a FGG) ist für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, kein Raum mehr; das gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH vom 8.5.2006 - II ZB 10/05, betreffend den Auskunftsanspruch nach § 51a GmbHG; OLG Thüringen Rpfleger 2006, 400; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245; ebenso schon zuvor BayObLG MDR 2003, 410; OLG Köln OLGR 2003, 228; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 75; KG FGPrax 2005, 66; ferner für den Zivilprozess BGH NJW 2002, 1577; NJW 2004, 2224, 2224/2225; MDR 2005, 46; FamRZ 2006, 695; weitere umfangreiche Nachweise bei Zöller/Heßler ZPO 27. Aufl. vor § 567 Rn. 7).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 2 W 43/08

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenrechnung i.R.e.

    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Vollziehung der streitbefangenen Kostenrechnung im Wege einstweiliger Anordnung ist in einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 156 Abs. 4 Satz 3 KostO umzudeuten, weil diese Vorschrift eine eigene Regelung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Notarkostenbeschwerdeverfahren trifft, so dass ein Rückgriff auf die gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO nur "im Übrigen" anzuwendenden Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere auf § 24 Abs. 3 FGG, nicht in Betracht kommt (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 233, 234).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.08.2005 - 2 Wx 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2640
OLG Köln, 09.08.2005 - 2 Wx 17/05 (https://dejure.org/2005,2640)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2005 - 2 Wx 17/05 (https://dejure.org/2005,2640)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2005 - 2 Wx 17/05 (https://dejure.org/2005,2640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KostO § 14 Abs. 5; ; KostO § 14 Abs. 7; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 3; ; GmbHG § 40 Abs. 1; ; HRegGebV Ziff. 5004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Absoluter Beschwerdegrund bei Entscheidung der Kammer für Handelssachen über Kostenbeschwerde unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter - Gebührenanfall mit Entgegennahme der Gesellschafterliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 349
  • FGPrax 2005, 233
  • Rpfleger 2006, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 56/02

    Entscheidung des originären Einzelrichters im Beschwerdeverfahren vor dem

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2005 - 2 Wx 17/05
    Dann findet aber § 14 Abs. 7 Satz 4 KostO ebenso wenig Anwendung wie die Parallelvorschrift des § 568 Satz 3 ZPO in den Fällen, in denen ohne Übertragungsentscheidung eine Kammer anstelle des zuständigen Einzelrichters über eine Beschwerde i.S.d. §§ 567 ff. ZPO entschieden hat (vgl. hierzu BGH MDR 2003, 645).
  • OLG Köln, 19.10.2010 - 2 Wx 157/10

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Da über die Erinnerung entgegen § 14 Abs. 7 Satz 1 KostO nicht durch den Einzelrichter, sondern durch drei Richter entschieden worden ist, war das Gericht bei Erlaß des angefochtenen Beschlusses nicht zutreffend besetzt (vgl. auch Senat, FGPrax 2005, 233 für den gleich gelagerten Fall einer Entscheidung unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter).

    Damit findet § 14 Abs. 7 Satz 4 KostO hier ebenso wenig Anwendung wie die Parallelvorschrift des § 568 Satz 3 ZPO in den Fällen, in denen ohne Übertragungsentscheidung eine Kammer anstelle des zuständigen Einzelrichters über eine Beschwerde im Sinne der §§ 567 ff. ZPO entschieden hat (vgl. Senat, FGPrax 2005, 233, mit weit.

  • OLG München, 07.08.2009 - 34 Wx 48/09

    FGG-Kostenbeschwerde: Besetzung der Kammer für Handelssachen bei der

    Entscheidet die Kammer für Handelssachen über eine Kostenbeschwerde entgegen der Vorschrift des § 14 Abs. 7 Satz 3 KostO unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, handelt es sich um einen absoluten Beschwerdegrund, der zur Aufhebung der Entscheidung zwingt (wie OLG Köln FGPrax 2005, 233).

    Wird, wie hier, in der Besetzung des Vorsitzenden und der zwei Handelsrichter entschieden, so ist das Gericht bei der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. OLG Köln FGPrax 2005, 233; Waldner in Rohs/Wedewer KostO Stand Dezember 2008 § 14 Rn. 31).

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 146/10

    Besetzung des Beschwerdegerichts im Verfahren der Beschwerde nach der KostO

    Damit war vorliegend das Gericht bei seiner Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. auch Senat, FGPrax 2005, 233, für den gleichgelagerten Fall einer Entscheidung unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter).

    Dann findet § 14 Abs. 7 Satz 4 KostO ebenso wenig Anwendung, wie die Parallelvorschrift des § 568 Satz 3 ZPO in den Fällen, in denen ohne Übertragungsentscheidung eine Kammer anstelle des zuständigen Einzelrichters über eine Beschwerde i.S.d. §§ 567 ff. ZPO entschieden hat (vgl. Senat, FGPrax 2005, 233 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 311/05

    Verzinsungspflicht des Kostenerstattungsanspruchs für Altfälle

    Im Gegensatz zur Auffassung des OLG Köln (FGPrax 2005, 233) sähe der Senat keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, die abschließende Beschwerdeentscheidung der Kammer in ihrer vollen Besetzung, in der wegen grundsätzlicher Bedeutung die weitere Beschwerde zugelassen wird, dahin zu verstehen, dass auf diese Weise zugleich die Übertragung der Sache von dem Einzelrichter auf die Kammer beschlossen worden ist.
  • OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06

    Gebührenfreiheit für berufsständige Körperschaften

    Im Gegensatz zur Auffassung des OLG Köln (FGPrax 2005, 233) sähe der Senat keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, die abschließende Beschwerdeentscheidung der Kammer in ihrer vollen Besetzung, in der wegen grundsätzlicher Bedeutung die weitere Beschwerde zugelassen wird, dahin zu verstehen, dass auf diese Weise zugleich die Übertragung der Sache von dem Einzelrichter auf die Kammer beschlossen worden ist.
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10

    Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Anfall der Gebühr für die durch einen Notar

    10 b) § 1 HRegGebV Anlage Teil 1 Nr. 5002 stellt seinem Wortlaut nach für die Entstehung der Gebühren allein auf die Entgegennahme der Liste der Gesellschafter durch das Registergericht ab (OLG Köln FGPrax 2005, 233; Korintenberg/Lappe KostO 18. Aufl. § 79a Rn. 6, 73; Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. S. 555) und nicht auf die Person des Einreichenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht