Rechtsprechung
OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Wertberechnung eines Hausgrundstücks; Aufteilung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersbeihilfe; Rechtskraftdurchbrechung; Nutzungsentschädigung für die Benutzung eines Hauses, Festsetzung durch den Familienrichter im ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Wertberechnung eines Hausgrundstücks; Aufteilung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersbeihilfe; Rechtskraftdurchbrechung; Nutzungsentschädigung für die Benutzung eines Hauses, Festsetzung durch den Familienrichter im ...
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 812, 826, 988, 1372 ff, 1378, 1381, 1384, 1587b; ZPO §§ 323, 628
Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Verzinsung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Wohnflächenberechnung eines Hauses; Aufteilung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersbeihilfe; kein Ansatz von Ausgleichszahlungen aus dem ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1381
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 12.02.1981 - 44 F 314/77
- OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 1066
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75
Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses
Auszug aus OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81
Die Vorschriften für Hausrat und Ehewohnung stellen aber nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers eine ausschließliche Regelung dar, so daß eine auf das Eigentum gestützte Klage auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig gewesen wäre und die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung nur durch das insoweit ausschließlich zuständige Familiengericht hätte angeordnet werden können (vgl. BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43; BGH NJW 1978, 1529 [BGH 07.04.1978 - V ZR 154/75] = FamRZ 1978, 496). - BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81
Der Senat folgt dem Sachverständigen in den Rechenansätzen für die Berechnung des Verkehrswertes, während er das von dem Antragssteller allein für maßgeblich gehaltene, sich an den Erstellungskosten orientierende Sachwertverfahren des Architekten ... für ungeeignet hält, den wahren Wert des Hauses zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGHZ 10, 171, 180 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] ; BGHZ 17, 236, 240 f) [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54] . - BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
Besitzrecht an der Ehewohnung
Auszug aus OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81
Die Vorschriften für Hausrat und Ehewohnung stellen aber nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers eine ausschließliche Regelung dar, so daß eine auf das Eigentum gestützte Klage auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig gewesen wäre und die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung nur durch das insoweit ausschließlich zuständige Familiengericht hätte angeordnet werden können (vgl. BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43; BGH NJW 1978, 1529 [BGH 07.04.1978 - V ZR 154/75] = FamRZ 1978, 496). - BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Celle, 16.07.1981 - 12 UF 44/81
Der Senat folgt dem Sachverständigen in den Rechenansätzen für die Berechnung des Verkehrswertes, während er das von dem Antragssteller allein für maßgeblich gehaltene, sich an den Erstellungskosten orientierende Sachwertverfahren des Architekten ... für ungeeignet hält, den wahren Wert des Hauses zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGHZ 10, 171, 180 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] ; BGHZ 17, 236, 240 f) [BGH 13.05.1955 - V ZR 36/54] .
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17
Ausgleich von ehebedingten Nachteilen mit der Anpassung von Eheverträgen unter …
bb) Dabei entspricht es einer verbreiteten Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum, dass in der Entgegennahme von nicht geschuldetem Unterhalt durch den Ausgleichsberechtigten ein gegen das Vermögen des Ausgleichspflichtigen gerichtetes Fehlverhalten zu sehen sein kann, welches eine Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 Abs. 1 BGB in Höhe des überzahlten Unterhalts rechtfertigt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 106, 107; OLG Köln FamRZ 1998, 1370, 1372; OLG Celle FamRZ 1981, 1066, 1069 f.;… MünchKommBGB/Koch 7. Aufl. § 1381 Rn. 29, 34;… Erman/Budzikiewicz BGB 15. Aufl. § 1381 Rn. 5a;… Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 6. Aufl. Rn. 881;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 5. Aufl. Rn. 316; Reinken FamFR 2013, 412). - OLG Brandenburg, 10.02.2003 - 9 WF 191/02
Kürzung des Zugewinnausgleichs wegen überzahlten Unterhalts
Es ist in diesem Zusammenhang anerkannt, dass überobligationsmaßige Mehrleistungen des Ausgleichsschuldners, die einen Bezug zum Vermögen aufweisen, wie dies bei zu viel gezahltem Unterhalt der Fall ist, dazu führen können, dass der Zugewinnausgleichsanspruch herabgesetzt werden kann (vgl. OLG Celle, FamRZ 1981, 1066, 1069 f, Palandt/Diederichsen, BGB, 61 Aufl., § 1381, Rn. 13).