Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.01.1981

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   OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 4 UF 94/80   

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https://dejure.org/1980,3753
OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 4 UF 94/80 (https://dejure.org/1980,3753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.1980 - 4 UF 94/80 (https://dejure.org/1980,3753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 1980 - 4 UF 94/80 (https://dejure.org/1980,3753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 204, 1601 ff; BSHG §§ 90, 91
    Unterhaltsrecht; Überleitung von Ansprüchen nach §§ 90, 91 BSHG; keine Hemmung der Verjährung betreffend solche übergeleiteten Ansprüche.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährungshemmung; Anspruchsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 204

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 125/78

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche nichtehelicher Kinder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 4 UF 94/80
    a) Zweck der Vorschrift des § 204 S. 2 BGB, nach der die Verjährung von Ansprüchen zwischen Eltern und Kindern während der Minderjährigkeit der Kinder gehemmt ist, ist es, den Frieden in der engeren Familie nicht dadurch zu gefährden, daß Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht werden müssen, um der Verjährung von Ansprüchen, die zwischen den Betroffenen bestehen, vorzubeugen (BGH FamRZ 1980, 560, 561 = EzFamR BGB § 204 Nr. 1 = BGHF 2, 27; BGB- RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 204 Rdn. 1; Coing in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 204 Rdn. 3; Dilcher in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 204 Rdn. 1).

    Insoweit wird nicht vorausgesetzt, daß in der Tat die Familienverhältnisse so gestaltet sind, daß eine Gefährdung des Friedens zu erwarten steht (s. hierzu BGH FamRZ 1980, 560 = EzFamR BGB § 204 Nr. 1 = BGHF 2, 27).

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Die der Wahrung des Familienfriedens dienende Bestimmung (vgl. BGHZ 76, 293, 295) greift nicht mehr ein, wenn die in Frage stehenden Ansprüche auf einen Dritten - etwa wie hier auf das klagende Land - übergegangen sind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 308; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362, 363; Staudinger/Peters, BGB 2004 § 207 Rdn. 6; MünchKomm/Grothe, 4. Aufl. § 204 Rdn. 1).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten

    Der Lauf dieser Verjährungsfrist ist auch nicht aufgrund § 204 BGB (Hemmung aus familiären Gründen) gehemmt, da diese Vorschrift nicht eingreift, sofern der Anspruch kraft Gesetzes auf einen Dritten übergeht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 308; AG Iserlohn MDR 1961, 53; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001 § 204 Rn. 1; Soergel-Niedenführ, BGB, 13. Aufl. 2000 § 204 Rn. 1; Erman-Hefermehl, BGB, 10. Aufl. 2000 § 204 Rn. 3).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Soweit das Gericht von einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls ausgegangen ist, hätte es im einzelnen erwägen und darlegen müssen, aus welchen Gründen es die angenommene Gefahr für die Entwicklung der Kinder nur durch die Aufrechterhaltung des Entzugs des väterlichen Personensorgerechts für abwendbar gehalten hat und nicht unter Aufhebung der Sorgerechtsentscheidung etwa durch eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB (vgl. Palandt, BGB , 47. Aufl., § 1632 Anm. 3 b) dd); Münchener Kommentar, BGB , Bd. 5, 2. Aufl., Rdnr. 23 zu § 1632 ; Soergel/Siebert, BGB , Bd. 8, 12. Aufl., Rdnr. 29 zu § 1632; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 1981, S. 813 >814<; FamRZ 1981, S. 308 >309<; BayObLG, DAVorm.
  • OLG Frankfurt, 10.01.1983 - 20 W 813/82

    Streit zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern um die Herausgabe

    Weil es sich dabei um ein pflichtgebundenes Schutzrecht im Interesse des Kindes handelt (vgl. BayObLG FamRZ 78, 136; OLG Hamm DAVorm 81, 925; BGH FamRZ 76, 446; BVerfG Rpfleger 82, 220; Baer FamRZ 82, 228), muß diese Berechtigung - ausnahmsweise, § 1632 IV BGB (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 41. Aufl., § 1632 Anm. 3 c cc; Soergel-Lange, BGB, 11. Aufl., § 1632 Rdnr. 24; BayObLG FamRZ 78, 136) - zurücktreten, wenn die Rückführung des Kindes zu ihnen nicht verantwortet werden kann, weil ein Aufenthaltswechsel voraussichtlich zu schweren und nachhaltigen körperlichen oder seelischen Schäden führt (vgl. OLG Hamm DAVorm 81, 921; BayObLG FamRZ 81, 1000; OLG Oldenburg FamRZ 81, 813; OLG Frankfurt OLGZ 78, 394; FamRZ 80, 826; 81, 308; 81, 1105).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.1981 - 20 W 781/80   

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https://dejure.org/1981,3091
OLG Frankfurt, 20.01.1981 - 20 W 781/80 (https://dejure.org/1981,3091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.1981 - 20 W 781/80 (https://dejure.org/1981,3091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - 20 W 781/80 (https://dejure.org/1981,3091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unverschuldetes Elternversagen; Auffangtatbestand; Vorwurf der Kindesmißhandlung; Freispruch aus subjektiven Gründen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1666

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2524
  • FamRZ 1981, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77

    Herausgabe des Kindes durch die Pflegeeltern; Entziehung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.1981 - 20 W 781/80
    Das Amtsgericht, an das die Sache zurückzuverweisen war, weil beide Vorentscheidungen auf denselben Rechtsfehlern beruhen (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 27 FGG Rdn. 66c), wird nun, selbst wenn es wieder zu dem Ergebnis kommt, daß die elterliche Sorge auf die Mutter zurückzuübertragen ist, auf den in der Beschwerdeinstanz gestellten Antrag der Pflegeeltern hin aber auch von Amts wegen prüfen müssen, ob nicht eine Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB in Betracht kommt: Das natürliche Elternrecht wird nämlich ausnahmsweise dann und solange zurücktreten müssen, als mit der Änderung des Aufenthalts sowie mit der Betreuung und Erziehung des Kindes nicht unerhebliche körperliche oder seelische Schäden verbunden sind (vgl. Senatsbeschlüsse FamRZ 1979, 448, und FamRZ 1980, 826, jeweils mwN).
  • OLG München, 24.01.1980 - 12 WF 501/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.1981 - 20 W 781/80
    Das Landgericht hat des weiteren zwar nicht verkannt, daß übermäßige Züchtigungen (vgl. § 1631 Abs. 2 BGB) auch durch Dritte, wenn sie von einem Elternteil geduldet werden, einen Sorgerechtsmißbrauch darstellen können (vgl. Senatsbeschluß FamRZ 1980, 284; Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1666 Anm. 4).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1981 - 20 W 5/81

    Entziehung der elterlichen Sorge über Kinder und Bestellung eines Vormunds

    Im übrigen aber verkennen die Beteiligten zu 2) und zu 3), daß der früher unmittelbar im Rahmen des § 1666 BGB auszutragende Konflikt zwischen den leiblichen Eltern einerseits und den Pflegeeltern andererseits (vgl. Senatsbeschluß FamRZ 1979, 448) in § 1632 Abs. 4 BGB n.F. eine rechtliche Neuregelung erfahren hat, mit der den Belangen der Pflegekinder besser Rechnung getragen werden soll, und daß das - von den Beteiligten schon begonnene - Verfahren nach § 1632 Abs. 4 BGB gegenüber § 1666 BGB eine Sonderregelung darstellt (vgl. Senatsbeschlüsse FamRZ 1980, 826; 1981, 308; Belchaus, Elterliches Sorgerecht [1980] § 1666 Rdn. 6 und § 1632 Rdn. 16; Jans/Happe, Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge [1980] § 1666 Rdn. 8): Der Beschwerdevortrag der Beteiligten zu 2) und zu 3) gehört nämlich inhaltlich in das Verfahren nach § 1632 Abs. 4 BGB, denn wenn der Mißbrauch des elterlichen Sorgerechts nur noch darin bestehen kann, daß der Vater das Kind Armin zur Unzeit aus der Pflegestelle herausnehmen will, und dies bedeutet die Bezugnahme auf § 1666 BGB in der Vorschrift des § 1632 Abs. 4 BGB (vgl. Diederichsen in Palandt, aaO § 1632 Anm. 3), dann liegt kein Grund mehr vor, das Sorgerecht nach § 1666 BGB zu entziehen; vielmehr sind dann das Sorgerecht einschränkende Maßnahmen nach § 1632 Abs. 4 BGB angezeigt.
  • OLG Hamm, 14.04.1981 - 15 W 101/81
    Solange diese Gefahr besteht, muß das natürliche Elternrecht gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten (OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57, 58; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 425, 427, sowie FamRZ 1981, 308; KG FamRZ 1981, 590 ff; Hinz in MünchKomm, BGB Ergänzungsband § 1666 Rdn. 26; Belchhaus, aaO § 1632 BGB Rdn. 17, 20; Diederichsen, aaO § 1632 Anm. 3 mwN).
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