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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3661
OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86 (https://dejure.org/1986,3661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1986 - 4 UF 43/86 (https://dejure.org/1986,3661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1986 - 4 UF 43/86 (https://dejure.org/1986,3661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 242, 260; HausrVO §§ 8 ff, 13; FGG § 12
    Ehewohnung und Hausrat; Hausratsverfahren und Hausratsteilung bei Getrenntleben; Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hausratsteilungsverfahren; Hausrat; Auskunftserteilung; Anspruch auf Auskunft

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
    Auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen, wie sie bei getrennt lebenden Eheleuten zweifellos vorliegen, erkennt die Rechtspr. aber einen aus § 242 BGB folgenden Auskunftsanspruch an, wenn sich aus den Besonderheiten der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen ergibt, daß der Auskunft Begehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang eines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (BGH, FamRZ 1982, 677 m. w. N.).
  • OLG Celle, 14.02.1986 - 12 UF 253/85

    Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Auskunftserteilung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
    Der Senat folgt nicht der in Teilen der Rechtspr. vertretenen Auffassung, die Verteilung des Hausrats sei sachgerecht auch ohne Kenntnis des Bestandes zu erreichen, weil nach § 12 FGG von Amts wegen ohnehin aufgeklärt werden müsse, welche Haushaltsgegenstände vorhanden und für die Verteilung in Betracht zu ziehen seien (OLG Celle, FamRZ 1986, 491 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 1152; aA.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1985 - 5 UF 53/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
    Der Senat folgt nicht der in Teilen der Rechtspr. vertretenen Auffassung, die Verteilung des Hausrats sei sachgerecht auch ohne Kenntnis des Bestandes zu erreichen, weil nach § 12 FGG von Amts wegen ohnehin aufgeklärt werden müsse, welche Haushaltsgegenstände vorhanden und für die Verteilung in Betracht zu ziehen seien (OLG Celle, FamRZ 1986, 491 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 1152; aA.
  • KG, 05.11.1981 - 15 WF 4935/81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86
    KG, FamRZ 1982, 68).
  • KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 1986 - 4 UF 43/86, FamRZ 1987, 81: Auskunftsanspruch zugebilligt, weil der antragstellende Ehemann den Haushalt nicht geführt hat, aufgrund einer vielfältigen beruflichen Inanspruchnahme über Art und Umfang des Hausrats im Einzelnen nicht orientiert war und die Ehefrau sich geweigert hat, ihm zu gestatten, dass er den in der Ehewohnung verbliebenen Hausrat in Augenschein nimmt, um sich ein Verzeichnis zu erstellen;.
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86 (PKH)   

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https://dejure.org/1986,3608
LAG Bremen, 19.02.1986 - 2 Ta 1/86 (PKH) (https://dejure.org/1986,3608)
LAG Bremen, Entscheidung vom 19.02.1986 - 2 Ta 1/86 (PKH) (https://dejure.org/1986,3608)
LAG Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 2 Ta 1/86 (PKH) (https://dejure.org/1986,3608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des staatlichen Kindergeldes bei der Einkommensermittlungim Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 434
  • FamRZ 1987, 81 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 319
  • Rpfleger 1986, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 WF 28/01

    Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen der Eltern bei der Bewilligung

    Demgegenüber wird von einem Teil der Rechtsprechung die Anrechnung des Kindergeldes als einzusetzendes Einkommen insgesamt verneint (LAG Rheinland-Pfalz RPfleger 1998, 164; OLG Rostock OLG-NL 1995, 88; OLG Celle JurBüro 1992, 186, 187; OLG Schleswig JurBüro 1988, 1538; LAG Bremen MDR 1986, 434; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 513, 514).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2007 - 8 Ta 267/07

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld beim Einkommen

    Hier werden alle denkbaren Ansichten vertreten: Generelle Nichtberücksichtigung beim Einkommen der Eltern, weil es sich um eine zweckbestimmte Zahlung handele bzw. aus verfassungsrechtlichen Gründen (so u. a. OLG Hamm, FamRZ 2000, 1093; LAG Bremen, FamRZ 1987, 81; OLG Bremen, FamRZ 1984, 411); hälftige Berücksichtigung bei jedem Elternteil (so u. a. OLG Bamberg, FamRZ 1984, 606); Berücksichtigung des Kindergeldes in voller Höhe bei dem Elternteil, dem es ausgezahlt wird (überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, so u. a. OLG München, FamRZ 1999, 598; OLG Bremen, JurBüro 1987, 767 und MWR 2001, 355; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 115, Rz. 19, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2007 - 8 Ta 269/07

    Berücksichtigung von Kindergeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Hier werden alle denkbaren Ansichten vertreten: Generelle Nichtberücksichtigung beim Einkommen der Eltern, weil es sich um eine zweckbestimmte Zahlung handele bzw. aus verfassungsrechtlichen Gründen (so u. a. OLG Hamm, FamRZ 2000, 1093; LAG Bremen, FamRZ 1987, 81; OLG Bremen, FamRZ 1984, 411); hälftige Berücksichtigung bei jedem Elternteil (so u. a. OLG Bamberg, FamRZ 1984, 606); Berücksichtigung des Kindergeldes in voller Höhe bei dem Elternteil, dem es ausgezahlt wird (überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, so u. a. OLG München, FamRZ 1999, 598; OLG Bremen, JurBüro 1987, 767 und MWR 2001, 355; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 115, Rz. 19, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86   

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https://dejure.org/1986,4712
OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86 (https://dejure.org/1986,4712)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.1986 - 8 WF 16/86 (https://dejure.org/1986,4712)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 1986 - 8 WF 16/86 (https://dejure.org/1986,4712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 418, 727; UVG § 7
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungen nach dem UVG; Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge; Nachweis der Rechtsnachfolge durch öffentliche Urkunde.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1505
  • FamRZ 1987, 81
  • Rpfleger 1986, 438
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Offenkundig im Sinne von allgemeinkundig sind Ereignisse und Zustände, die von so vielen wahrgenommen worden sind oder wahrgenommen werden können, daß die individuelle Wahrnehmung des Einzelnen au- ßer Betracht bleiben kann, und allgemein verbreitete Tatsachen (vgl. KG FamRZ 1985, 627, 628).

    Als in diesem Sinne offenkundig sieht der Senat die tatsächliche Ausführung eines Bewilligungsbescheides nicht an (so auch KG FamRZ 1985, 627, 628).

    Es mag zwar richtig sein, daß gegenwärtig in größerem Umfang ein Bedürfnis für die gegenüber der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel vereinfachte Form der Titelumschreibung nach § 727 ZPO besteht; dies rechtfertigt jedoch nicht, in denjenigen Fällen, in denen eine Behörde neuer Gläubiger ist, von der Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Urkunde dadurch abzugehen, daß man den durch Privaturkunde erbrachten Zahlungsnachweis als offenkundig ansieht (im Ergebnis gleich KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Hamburg FamRZ 1982, 425).

  • OLG Hamburg, 29.06.1981 - 15 WF 89/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Zum Nachweis der Rechtsnachfolge gehört auch der Zahlungsnachweis, denn nach einhelliger Ansicht genügt der Bewilligungs- und Überleitungsbescheid nicht; erforderlich für den Anspruchsübergang ist vielmehr das tatsächliche Erbringen der Unterhaltsleistung (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387 f; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 425; OLG Stuttgart DAVorm 1882, 792 ff; Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 21).

    417 ZPO) handelt - ist, daß sie von der zuständigen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse ausgestellt ist, und eine Handlung der Behörde oder eine auf eigene Wahrnehmung der Behörde beruhende Tatsache beinhaltet (so auch OLG Hamm FamRZ 1981, 980).

  • OLG Hamburg, 07.12.1981 - 2 WF 389/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Zum Nachweis der Rechtsnachfolge gehört auch der Zahlungsnachweis, denn nach einhelliger Ansicht genügt der Bewilligungs- und Überleitungsbescheid nicht; erforderlich für den Anspruchsübergang ist vielmehr das tatsächliche Erbringen der Unterhaltsleistung (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387 f; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 425; OLG Stuttgart DAVorm 1882, 792 ff; Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 21).

    Es mag zwar richtig sein, daß gegenwärtig in größerem Umfang ein Bedürfnis für die gegenüber der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel vereinfachte Form der Titelumschreibung nach § 727 ZPO besteht; dies rechtfertigt jedoch nicht, in denjenigen Fällen, in denen eine Behörde neuer Gläubiger ist, von der Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Urkunde dadurch abzugehen, daß man den durch Privaturkunde erbrachten Zahlungsnachweis als offenkundig ansieht (im Ergebnis gleich KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Hamburg FamRZ 1982, 425).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.1981 - 16 WF 129/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Zum Nachweis der Rechtsnachfolge gehört auch der Zahlungsnachweis, denn nach einhelliger Ansicht genügt der Bewilligungs- und Überleitungsbescheid nicht; erforderlich für den Anspruchsübergang ist vielmehr das tatsächliche Erbringen der Unterhaltsleistung (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387 f; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 425; OLG Stuttgart DAVorm 1882, 792 ff; Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 21).

    Der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1981, 387) und von dem 16. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 16 WF 263/82 - n.v.) vertretenen gegenteiligen Meinung schließt sich der Senat nicht an; insbesondere überzeugt die von dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegebene Begründung, der Nachweis des Anspruchsübergangs nach § 7 UVG würde andernfalls unnötig erschwert, nicht.

  • OLG Stuttgart, 11.02.1981 - 8 W 557/80

    Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf einen Sozialhilfeträger nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Das von dem Amtsgericht ohne Abhilfe vorgelegte Rechtsmittel ist als unbefristete (Durchgriffs-)Beschwerde zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - FamRZ 1981, 696; OLG Stuttgart [17. ZS] DAVorm 1982, 792).
  • OLG Hamm, 09.02.1981 - 8 WF 674/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Der Hinweis auf § 403 und § 412 BGB - wonach der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger auf Verlangen eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen hat - überzeugt schon deshalb nicht, weil es vorliegend nicht um den Nachweis der Abtretung geht, sondern um den der Zahlung, also einer tatsächlichen Handlung; deshalb stimmt der Senat dem Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1981, 915), dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1983, 205) und Stöber (aaO Rdn. 21) darin zu, daß Zeugnisurkunden der Behörde als Zahlungsnachweis ausreichen können.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1987 - 16 WF 245/86

    Unterhaltsvorschußgesetz; Unterhaltsvorschuß; Rechtsnachfolge; Offenkundigkeit

    An dieser Auffassung hält der Senat nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest (nunmehr ebenso wie OLG Hamburg aaO; KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81).

    Diese Erklärung begründet deshalb nicht den vollen Beweis der bezeugten Tatsachen (§ 418 Abs. 3 ZPO); zu dem Nachweis der Auszahlung hätte zumindest noch eine Bestätigung der Staatsoberkasse vorgelegt werden müssen, aus der ersichtlich sein muß, wann genau und in welcher jeweiligen Höhe die Staatsoberkasse die überweisende Bank mit den Zahlungen beauftragt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81, 82).

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1996 - 3 WF 27/96

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen die Erteilung einer

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  • OLG Nürnberg, 08.03.1993 - 9 W 571/93

    Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im Klauselerteilungsverfahren nach § 727 ZPO

    Die von der Antragstellerin vorgelegte und mit "Bestätigung" überschriebene private Urkunde reicht nicht aus, um das Versicherungsverhältnis und eine Zahlung des Versicherers als offenkundig ansehen zu können (OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81, 82; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 852, 853).
  • OLG Hamburg, 28.07.1997 - 12 WF 41/97
    Hiernach ist vielmehr erforderlich, daß der auszahlende Beamte die Zahlungen bestätigt und dabei angibt, wann welche Beträge an welche Person überwiesen worden sind (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 81 f.).
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