Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2448
BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91 (https://dejure.org/1992,2448)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91 (https://dejure.org/1992,2448)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1992 - BReg. 1 Z 56/91 (https://dejure.org/1992,2448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 236 § 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 235 § 1; BGB §§ 1945, 1950, 133, 116 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlagung einer Erbschaft; Anfechtung der Ausschlagungserklärung; Erbfall nach dem Recht der ehemaligen DDR oder dem der BRD; Vorliegen einer Teilausschlagung; Fristversäumung für die Erhebung der Anfechtungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Imobiliarvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 784
  • FamRZ 1992, 1106
  • Rpfleger 1992, 348
  • BayObLGZ 1992, 64
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 10.06.1991 - 20 W 141/91
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Zu einer Nachlaßspaltung (vgl. BayObLGZ 1991, 103/105) hinsichtlich des auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Immobiliarvermögens der Erblasserin ist es daher nicht gekommen (OLG Frankfurt a.Main Rpfleger 1991, 368 /369; Palandt/Edenhofer BGB 51.Aufl. Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 8; Palandt/Heldrich Art. 25 EGBGB Rn. 23;.MünchKomm/Birk BGB 2.Aufl.,Art. 25 EGBGB Rn. 366 und 371; MünchKomm/Leipold Art. 235 EGBGB Rn. 652, 654; Köster Rpfleger 1991, 97/101; Rau DtZ 1991, 19; Adlerstein/Desch DtZ 1991, 193/199; Schotten/Johnen DtZ 1991, 225/227; Böhringer Rpfleger 1991, 275/276).

    dd) Weil es bereits an einer fristgerecht erklärten Anfechtung fehlt, braucht nicht untersucht zu werden, ob einer der geltend gemachten Gründe geeignet sein könnte, eine Anfechtung gemäß §§ 119, 123 BGB zu tragen, oder ob es, wie das Landgericht ausgeführt hat, schon an einem rechtserheblichen Irrtum fehlt (vgl. OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 1991, 368/369; LG Berlin NJW 199.1, 1238/1240 f; Palandt/Edenhofer § 1954 Rn. 4; Grunewald NJW 1991, 1208/1212; Wasmuth DNotZ 1992, 3/12; Köster Rpfleger 1991, 97/99).

    Bei der Erbschaftsausschlagung fehlt es an einer vertraglichen Geschäftsgrundlage, die von einem rechtserheblichen beiderseitigen Irrtum oder einer der Gegenseite erkennbaren irrigen Annahme beeinflußt sein könnte (vgl. BGH NJW 1970, 1418/1420; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 1991, 368/369; LG Berlin NJW 1991, 1238/1241).

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    a) Das Landgericht hat berücksichtigt, dass der zu beurteilende Sachverhalt Beziehungen zum Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aufwies und dass es daher das anzuwendende Recht ermitteln mußte, wobei die im Zeitpunkt seiner Entscheidung geltenden Kollisionsnormen heranzuziehen waren (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EGBGB in entspr. Anw., BayObLGZ 1991, 103/104 f.).

    Dies gilt entsprechend für das frühere innerdeutsche Kollisionsrecht, das in der Bundesrepublik Deutschland darin bestand, das EGBGB entsprechend anzuwenden (BayObLGZ 1991, 103/107 m.w.Nachw.).

    Zu einer Nachlaßspaltung (vgl. BayObLGZ 1991, 103/105) hinsichtlich des auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Immobiliarvermögens der Erblasserin ist es daher nicht gekommen (OLG Frankfurt a.Main Rpfleger 1991, 368 /369; Palandt/Edenhofer BGB 51.Aufl. Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 8; Palandt/Heldrich Art. 25 EGBGB Rn. 23;.MünchKomm/Birk BGB 2.Aufl.,Art. 25 EGBGB Rn. 366 und 371; MünchKomm/Leipold Art. 235 EGBGB Rn. 652, 654; Köster Rpfleger 1991, 97/101; Rau DtZ 1991, 19; Adlerstein/Desch DtZ 1991, 193/199; Schotten/Johnen DtZ 1991, 225/227; Böhringer Rpfleger 1991, 275/276).

  • LG Berlin, 06.12.1990 - 83 T 323/90
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    (1) Soweit der Beteiligte seine Anfechtung darauf gestützt hat, dass der bei Abgabe seiner Ausschlagungserklärung von ihm erwartete Fortbestand der "ungeklärten Vermögensverhältnisse mit der DDR" nicht eingetreten sei und dass seine Angst vor Repressalien gegen übergesiedelte Bürger der ehemaligen DDR entfallen sei, braucht nicht näher untersucht zu werden, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Anfechtungsfrist in Betracht kommt (vgl. zur Anfechtung wegen Irrtums LG Berlin NJW 1991, 1238/1240; Palandt/Edenhofer § 1954 Rn. 5).

    Bei der Erbschaftsausschlagung fehlt es an einer vertraglichen Geschäftsgrundlage, die von einem rechtserheblichen beiderseitigen Irrtum oder einer der Gegenseite erkennbaren irrigen Annahme beeinflußt sein könnte (vgl. BGH NJW 1970, 1418/1420; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 1991, 368/369; LG Berlin NJW 1991, 1238/1241).

  • BayObLG, 14.06.1977 - BReg. 1 Z 17/77
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Inhalt der vom Beteiligten abgegebenen Ausschlagungserklärung wie bei jeder Willenserklärung durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist (BayObLGZ 1967, 33/37 und 1977, 163/167 f).

    (2) Die gegenüber dem Nachlassgericht zu erklärende Ausschlagung ist amtsempfangsbedürftig, deshalb kommt es bei ihrer Auslegung nicht lediglich darauf an, was erklärt werden wollte, sondern darauf, was erkennbar erklärt wurde' (BayObLGZ 1967, 33/37 und 1977, 163/168 m.w.Nachw.; Soergel/Stein BGB 11.Aufl. Rn. 4, Staudinger/Otte/Märotzke BGB 12.Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 1945).

  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Bei der Erbschaftsausschlagung fehlt es an einer vertraglichen Geschäftsgrundlage, die von einem rechtserheblichen beiderseitigen Irrtum oder einer der Gegenseite erkennbaren irrigen Annahme beeinflußt sein könnte (vgl. BGH NJW 1970, 1418/1420; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 1991, 368/369; LG Berlin NJW 1991, 1238/1241).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Darin liegt je doch kein kausaler Verfahrensverstoß, weil es die den Erbscheinsantrag des Beteiligten ablehnende Entscheidung des Nachlaßgerichts bestätigt hat und die Beschwerdeentscheidung somit nicht das in Anspruch genommene Erbrecht eines materiell Beteiligten beeinträchtigen könnte (vgl. BayObLGZ 1980, 23/25).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Sie darf vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechts fehler überprüft werden, nämlich ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentliche Umstände berücksichtigt (ständige, Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 zur Testamentsauslegung).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Ausschlagungsfrist für den Beteiligten gemäß § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB am 23.9.1974 durch die in seiner Gegenwart erfolgte Verkündung des Testaments in Lauf gesetzt worden ist (BGH NJW 1991, 169/170).
  • LG Gießen, 14.01.1992 - 7 T 251/91
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Hinw.: vgl. hierzu auch LG Gießen, FamRZ 1992, 603].
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
    Das Nachlassgericht ist die Sammelstelle für die auf den Nachlass bezüglichen Erklärungen und Urkunden, damit jeder Nachlaßbeteiligte sich jederzeit Gewißheit über die wesentlichen Rechtsverhältnisse am Nachlass verschaffen kann (BayObLGZ 1989, 327/331; Jansen FGG 2.Aufl. § 72 Rn. 13; BGB -RGRK/Johannsen vor § 1942 Rn. 12).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 8 B 88.09

    Erbschaftsausschlagung; Berufungsgrund

    Ob für die Auslegung der Ausschlagungserklärung auch Umstände herangezogen werden dürfen, die nicht aus der Erklärung ersichtlich und nicht allgemein bekannt sind, ist streitig (bejahend: Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 9, 5. Aufl. 2010, § 1945 Rn. 3; ablehnend: BayObLG, Beschluss vom 19. März 1992 - 1Z 56/91 - FamRZ 1992, 1106 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 10 Wx 7/96 - FamRZ 1997, 1023 ).

    Als Bestätigung des Auslegungsergebnisses können nach dem genannten Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 19. März 1992 (a.a.O.) aber auch Umstände verwertet werden, die sich nicht aus der Ausschlagungserklärung ergeben.

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    cc) Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den den Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG DtZ 1992, 284/285; KG Rpfleger 1996, 456/457).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Diese Frist beginnt aber gemäß § 1944 II S. 1 BGB für jeden Erben erst mit dem Zeitpunkt, in dem er vom Anfall der Erbschaft (§§ 1992, 1942 I BGB) und vom Grund der Berufung zur Erbfolge bestimmte und überzeugende Kenntnis erlangt (BayObLGZ 1968, 68, 74; vgl. auch BayObLGZ 1992, 64, 68; Palandt/ Edenhofer, a.a.O., § 1944 Rz. 2).

    Hiergegen bestehen schon deshalb keine rechtlichen Bedenken, weil private, für den Erben unüberprüfbare Mitteilungen regelmäßig nicht genügen (vgl. Soergel/Stein, a.a.O., § 1944 Rz. 8) und weil der Inhalt jener Schreiben weder eine bestimmte Erbenstellung erkennen läßt, noch einen bestimmten Berufungsgrund (vgl. BayObLGZ 1992, 64, 68, m.w.N.).

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 Wx 7/96

    Erbschaft in der DDR; Anzuwendendes Recht; Auslegung einer Erbenerklärung als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 23.08.2013 - 20 W 210/11

    Anfechtung der Erbausschlagung

    Wenn aber somit die vorliegende Protokollierung die Frage des Motivs der Ausschlagung des Beschwerdeführers schon gar nicht erfasst, kann nicht - mit dem Argument, dass im Hinblick darauf, dass es sich bei der Erbausschlagung um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung handele, für deren Auslegung es auf den, den Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankomme und dabei, weil den Nachlassbeteiligten in der Regel nur der Inhalt der Ausschlagungserklärung als solcher zugänglich sei, solche Umstände, die nicht aus der Urkunde ersichtlich und nicht allgemein bekannt seien, bei der Auslegung nicht herangezogen werden dürften (vgl. hierzu u.a. BayObLG, Beschluss vom 05.07.2002, Az. 1Z BR 45/01, und Beschluss vom 19.03.1992, Az. BReg 1 Z 56/91, jeweils zitiert nach juris) - aus dem Schweigen der Urkunde zu dieser Frage im Umkehrschluss geschlossen werden, dass dem Beschwerdeführer die Überschuldung des Nachlasses egal gewesen wäre, er die Ausschlagung mithin unabhängig von einer vorgestellten Nachlassüberschuldung vorgenommen hätte.

    Im Übrigen können auch die Nachlassbeteiligten - also alle Personen, die von der Ausschlagung rechtlich betroffen werden, insbesondere Miterben, Nächstberufene und Nachlassgläubiger -, auf deren Verständnis für die Auslegung der Ausschlagungserklärung abzustellen ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.1992, a.a.O.), bei vorliegendem Inhalt der Ausschlagungserklärung mangels enthaltener Aussagen zum Motiv der Ausschlagung schon weder zu dem Verständnis kommen, dass hier eine Ausschlagung unabhängig von einer möglichen Überschuldung des Nachlasses erfolgt ist oder aber eine solche wegen Überschuldung.

  • BayObLG, 14.12.2004 - 1Z BR 65/04

    Keine Zweifel über Berücksichtigung der Abkömmlinge des Bedachten bei

    (3) Das Landgericht hat - an sich zutreffend - ausgeführt, dass außerhalb der förmlichen Ausschlagungserklärung abgegebene Erklärungen nicht geeignet sind, die Rechtswirksamkeit der Erklärung in Frage zu stellen (vgl. BayObLGZ 1992, 64/68 ff.).
  • OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06

    Darlegungslast des Erben für die Kenntnis vom Erbfall

    Die Ausschlussfrist für die Erbausschlagung beginnt gemäß § 1944 Abs. 2 S. 1 BGB für jeden Erben erst mit dem Zeitpunkt, in dem er vom Anfall der Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) und vom Grund der Berufung zur Erbfolge bestimmte und überzeugende Kenntnis erlangt (BayObLGZ 1992, 64, 68; 1968, 68, 74).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 1Z BR 7/94

    Formgerechte und fristgerechte Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 113/92

    Erbrecht der nichtehelichen Kinder bei Grundvermögen in der ehemaligen DDR

  • OLG Jena, 15.03.1994 - 6 W 10/94

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrages ; Wirksamkeit der Erbeinsetzung ;

  • OLG München, 09.02.1993 - 25 U 5149/92

    Neuberechnung eines Pflichtteilsanspruchs nach "Freigabe" eines Grundstücks in

  • OLG Brandenburg, 09.09.1997 - 10 Wx 9/97

    Einziehung eines Erbscheins aufgrund Fehlen eines Testaments; Zuständigkeit

  • KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94

    Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene

  • KG, 14.02.1994 - 22 U 479/93

    Genehmigungspflichtigkeit der Übertragung eines Erbteils; Anspruch eines

  • BayObLG, 16.02.1994 - 1Z BR 120/93

    Voraussetzungen einer kollisionsrechtlichen Nachlaßspaltung; Vorliegen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht