Rechtsprechung
BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage - Verzug - Unterhalt
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 284, 242; ZPO § 256
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der Verzugsvoraussetzungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2032
- MDR 1995, 716
- FamRZ 1995, 725
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Die Revision wendet dagegen ein, das Oberlandesgericht stelle unter Bezug auf die Senatsentscheidung vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 351/81 - FamRZ 1983, 352, 355) allein darauf ab, daß die mit dem Antrag auf Erlaß der einstweiligen Anordnung eingetretenen Verzugsfolgen sechs Monate nach Zurückweisung des Antrags wieder entfallen seien, so daß die Beklagte keinen rückständigen Trennungsunterhalt mehr geltend machen könne.Soweit das Oberlandesgericht glaubt, dies aus der Senatsentscheidung vom 26. Januar 1983 (aaO. S. 355) folgern zu müssen, bedarf es einer Klarstellung.
- BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Dieses "Berühmen" braucht zwar nicht notwendig ausdrücklich zu geschehen (BGHZ 69, 37, 46). - BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83
Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter …
- BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85
Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der …
Auszug aus BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Grundsätzlich können die für einen vergangenen Zeitraum eingetretenen Verzugswirkungen rückwirkend nur aus besonderen Gründen nach Treu und Glauben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung, entfallen, oder sie müssen durch Vereinbarung der Parteien, also durch einen Verzicht des Gläubigers in Form eines Erlaßvertrages (§ 397 BGB) beseitigt werden (Senatsurteile vom 17. September 1986 - IVb ZR 59/85 - FamRZ 1987, 40, 41 und vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 479). - BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 99/86
Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände; Beseitigung der Rechtsfolgen einer …
Auszug aus BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Grundsätzlich können die für einen vergangenen Zeitraum eingetretenen Verzugswirkungen rückwirkend nur aus besonderen Gründen nach Treu und Glauben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung, entfallen, oder sie müssen durch Vereinbarung der Parteien, also durch einen Verzicht des Gläubigers in Form eines Erlaßvertrages (§ 397 BGB) beseitigt werden (Senatsurteile vom 17. September 1986 - IVb ZR 59/85 - FamRZ 1987, 40, 41 und vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 479).
- BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …
Zwar entsteht bei einer negativen Feststellungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (st. Rspr.; BGHZ 91, 37, 41; BGH, Urteile vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, unter 3 a, …und vom 16. September 2008, aaO, Tz. 14).Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1995 (aaO), auf das sich der Beklagte beruft, ergibt sich nichts anderes.
Der XII. Zivilsenat hat in dieser Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt, dass ein Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage nur besteht, wenn der Beklagte sich eines Anspruchs gegen den Kläger "berühmt" und dass hierfür ein bloßes Schweigen oder passives Verhalten im Allgemeinen nicht ausreicht, es sei denn, der Kläger darf aufgrund vorangegangenen Verhaltens des Beklagten nach Treu und Glauben eine ihn endgültig sicherstellende Erklärung erwarten (BGH, Urteil vom 22. März 1995, aaO).
- BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08
Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …
Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteile vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 - NJW 1995, 2032 unter 3a; vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507 zu II 1;… Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rdn. 7). - BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …
Dem steht vorliegend nicht entgegen, dass bei einer negativen Feststellungsklage das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage entsteht (BGHZ 91, 37, 41; BGH, Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 - NJW 1995, 2032, 2033 m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19
Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung
Die Kammer verkennt nicht, dass die Verzugsfolgen, weil die ersten drei Wochen des Jahres 2018 noch nicht abgelaufen waren (vgl. dazu unten im Zusammenhang mit der Begründung des eingetretenen Schadens), noch nicht eingetreten waren (vgl. zu Abreden, die bereits eingetretene Verzugsfolgen beseitigen sollen z.B. BGH 17.09.1986 - IVb 59/85, juris, BGH 22.03.1995 - XII ZR 20/94, juris). - BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
Besonderer Mechanismus
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 X ZR 92/96, NJW 1999, 430, 432; vom 22. März 1995 XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, 2033; vom 10. Oktober 1991 IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 437 jeweils mwN). - BGH, 27.04.2022 - IV ZR 344/20
Richten einer isolierten Drittwiderklage auf die Feststellung des Nichtbestehens …
Andererseits reicht ein bloßes Schweigen oder passives Verhalten im Allgemeinen nicht aus (BGH, Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032 unter 3 a [juris Rn. 9]). - AG Berlin-Mitte, 28.07.2008 - 12 C 52/08
Ansprüche aus Klingeltonabobestellungen gegen Kind und Eltern
Der Kläger hat auch ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, da sich die Beklagte gegen den Kläger die von ihr mit den Rechnungen der T-Mobile Deutschland GmbH zur Mobilfunknummer [...] vom 09.09.2007 in Höhe von EUR 39, 39 und [...] vom 09.10.2007 in Höhe von EUR 23, 94 geltend gemachten Ansprüche fortwährend berühmt hat (vgl. [BGH, NJW 1995, 2032; BGH, NJW 2006, 2780; BGH, NJW 2007, 2540]). - BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20
Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von …
Eine solche Gefahr ist im Falle einer negativen Feststellungsklage jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (st. Rspr.: BGH…, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 Rn. 96, BGHZ 225, 59;… Urteil vom 9. Mai 2019 - VII ZR 154/18 Rn. 30, BauR 2019, 1648 = NZBau 2019, 572;… Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 45/16 Rn. 13, GRUR 2017, 894;… Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 Rn. 15, WRP 2011, 1628;… Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 Rn. 12, 19, NJW 2010, 1877; Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, juris Rn. 9, jeweils m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 19.08.2003 - 3 U 109/03
Rückzahlungsvorbehalt der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfallabrechnung: …
Die bloße Möglichkeit, dass ein Rückforderungsanspruch in Zukunft geltend gemacht werden könnte, reicht in der Regel nicht aus, das für eine negative Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse zu begründen (BGH, NJW 1995, 2032 [2033 re. Sp.]). - BGH, 10.03.2004 - IV ZR 123/03
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Entziehung des …
Für das Interesse des Pflichtteilsberechtigten kann hier nichts anderes gelten als sonst bei einer gegenwärtigen Gefahr oder Ungewißheit für die Rechtsposition eines Klägers, etwa durch deren Verletzung oder auch nur deren ernstliches Bestreiten (BGH, Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507 unter II 1; Urteil vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 - NJW 1992, 436 unter 1; Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 - NJW 1995, 2032 unter 3 a). - OLG Stuttgart, 06.08.2018 - 9 U 81/18
Feststellungsklage hinsichtlich der Veränderung einer Grundstücksgrenze: …
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 546/04
Sonderkündigungsrecht des Erstehers hinsichtlich des Mietvertrages im Rahmen …
- OLG Koblenz, 21.02.2013 - 2 U 917/12
Rechtsnachfolge nach einem italienischen Staatsangehörigen: Rechtliches Interesse …
- OLG Jena, 01.08.2011 - 1 WF 157/11
Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren abgeschlossenen Vergleiches
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4b O 194/09
Feststellungsklage hinsichtlich eines Patentverfahrens zur Übersendung von …
- OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22
Wirksamkeit von Regelungen in AGB eines Makler-Alleinauftrags
- LAG Hessen, 14.11.2012 - 18 Sa 1483/11
Insolvenzanfechtung - Unentgeltlichkeit - sekundäre Beweisanfechtung
- OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des …
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4b O 195/09
UMTS-Funkstation
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 557/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; …
- OLG Celle, 23.05.2013 - 13 U 185/12
Fehlerhafte Bekanntmachung der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 548/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Möglichkeit des …
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 555/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Eigentumserwerb …
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 559/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; …
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 554/04
- OLG Jena, 29.07.2011 - 1 WF 157/11
Trennungsunterhalt: Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren …
- VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15
Rechtsschutzgleichheit; Verfahrenskostenhilfe; Rechtswahrungsanzeige
- LG Rottweil, 04.05.2022 - 3 O 62/18
Amtshaftungsansprüche bei Baumfällarbeiten auf Privatgrundstück infolge …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines abgemahnten angeblichen …
- KG, 09.08.2005 - 4 W 37/05
Feststellungsinteresse für positive Feststellungsklage; Widerruf nach HWiG; …
- OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens …
- OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - 15 U 5/03
Prozessuales Anerkenntnis bei negativer Feststellungsklage
- OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage gegen einen in den …
- OLG Saarbrücken, 24.09.2003 - 9 UF 123/02
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage bezüglich Unterhalt
- OLG Karlsruhe, 29.01.2003 - 16 WF 160/02
Anerkenntnisurteil: Sofortiges Anerkenntnis des Unterhaltsbeklagten nach Vorlage …
- OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von …
- OLG Hamm, 14.04.2020 - 2 U 171/19
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für den Widerruf eines Vertrags
- OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 36/01
Versagung der Prozesskostenhilfe aufgrund mutwilliger Rechtsverfolgung § 114 ZPO …
- AG Hamburg-St. Georg, 27.01.2023 - 980a C 15/22
(Neu-)Aufteilung: Wer muss Änderung der Teilungserklärung beschließen?
- OLG Saarbrücken, 08.10.2014 - 9 UF 18/14
Ermittlung des Einkommens des Unterhaltsschuldners gegenüber einem minderjährigen …
- OLG München, 22.11.2001 - 29 U 2390/01
Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Inanspruchnahme in den USA; …
- OLG Hamm, 30.06.1999 - 8 WF 226/99
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen - Zeitmoment - Stufenklage auf …
- LG Bielefeld, 01.10.2019 - 2 O 38/19
- OLG Stuttgart, 17.07.1997 - 15 WF 183/97
- LG Hamburg, 04.11.2016 - 313 O 328/15
Anspruchsberühmung bei Verweis auf moralische Schuld
- LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 57/98
FÜRST
- OLG Hamburg, 03.09.1997 - 4 U 142/96
- AG Emmendingen, 24.11.2011 - 3 F 73/11
Rückforderung von Unterhaltsleistungen des Unterhaltspflichtigen
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 4 KR 2124/09
Rechtsprechung
BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94 |
Kinderspiel auf Eisenbahnwaggon
§ 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht, Vorbeugung auch gegenüber Gefährdungen durch unbefugtes und mißbräuchliches Verhalten, Berücksichtigung kindlicher Unerfahrenheit und Unbesonnenheit, Anforderungen an die Deutlichkeit von Piktogrammen, die vor Gefahren warnen;
Verneinung des Verschuldens bei kurzfristiger Rechtsprechungsänderung;
§ 1 HPflG, "Betrieb" auch bei abgestellten Güterwagen
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht - Erkletterbarer Waggon - Oberleitung - Kinder - Blitzsymbol - Vertrauen auf damalige Rechtstrechung
- uni-sb.de
- rabüro.de
Bei Eisenbahnwaggons, die bauartbedingt erklettert werden können, muss deutlich auf Lebensgefahr durch Oberleitungen hingewiesen werden
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1 HaftPflG, § 6 HaftPflG, § 9 HaftPflG, § 847 BGB
Verkehrssicherungspflicht von Eisenbahnunternehmen; Bahngelände; Kinder; Warnzeichen - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Erforderliche Warnung an Eisenbahnwaggons vor Gefahren der Oberleitung - rechtsportal.de
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten Leitern; Schutz von Kindern vor Gefahren - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.08.1992 - 2 O 275/92
- OLG Hamm, 20.12.1993 - 6 U 237/92
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2631
- MDR 1995, 579
- NZV 1995, 272
- FamRZ 1995, 725 (Ls.)
- VersR 1995, 672
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90
Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Ein Grundstückseigentümer und erst recht der Betreiber einer gefährlichen Anlage darf sich nicht darauf verlassen, daß sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind (Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 - VersR 1973, 621, 622; vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559).Vielmehr muß der Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um diese Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu bewahren (Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - aaO).
- BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Die tatrichterliche Würdigung des Mitverschuldens ist mit der Revision nur in beschränktem Umfang angreifbar (Senatsurteil vom 12. Januar 1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, 475 m.w.N.), nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen worden sind.Insoweit kommt es nämlich darauf an, ob das eigene Verhalten des Klägers die Merkmale grober Fahrlässigkeit aufweist (Senatsurteil vom 12. Januar 1988 - aaO).
- OLG Hamm, 07.06.1988 - 9 U 182/87
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Entgegen seiner früheren Auffassung (so z.B. VersR 1990, 913, 914 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 271/88 -) nimmt es jedoch an, daß Kinder oder Jugendliche, selbst wenn sie körperlich zum Erklettern der Waggons in der Lage seien, vom Alter her nicht über eine derartige Lebenserfahrung und ein solches technisches Grundwissen verfügten, daß sie einen Blitzpfeil als Warnung vor der unter Hochspannung stehenden Oberleitung verstehen müßten.Insoweit kann sich die Revision darauf berufen, daß in dem in VersR 1990, 913, 914 abgedruckten, von dem erkennenden Senat durch Nichtannahme der Revision bestätigten Urteil des OLG Hamm sowie in einem weiteren, nicht veröffentlichten Urteil des selben Gerichts vom 19. Februar 1990 - 6 U 144/89 - die Warnfunktion des Blitzpfeils für ausreichend erachtet und insbesondere angenommen worden ist, daß sie auch von Kindern und Jugendlichen auf die Oberleitung bezogen werde.
- BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87
Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB, …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Wenn auch derartige Normen zur Feststellung von Inhalt und Umfang bestehender Verkehrssicherungspflichten hinzugezogen werden können (Senatsurteil BGHZ 103, 338, 341 ff.), kommt es doch für die Frage, ob durch ihre Beachtung eine Verkehrssicherungspflicht gehörig erfüllt worden ist, auf die Umstände des Einzelfalles an. - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88
Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Insoweit hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, daß die Verkehrssicherungspflicht zum Schutz spielender Kinder sich in aller Regel auf solche Gefahren beschränkt, die ihnen verborgen bleiben oder denen sie aus anderen Gründen nicht ausweichen können (Senatsurteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 - VersR 1978, 739, 740 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 - VersR 89, 155, 156 f.). - BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Insoweit hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, daß die Verkehrssicherungspflicht zum Schutz spielender Kinder sich in aller Regel auf solche Gefahren beschränkt, die ihnen verborgen bleiben oder denen sie aus anderen Gründen nicht ausweichen können (Senatsurteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 - VersR 1978, 739, 740 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 94/88 - VersR 89, 155, 156 f.). - BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Bei dieser Sachlage war für die Beklagte im Schadenszeitpunkt nicht erkennbar, daß sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64, 65 f.). - BGH, 22.10.1974 - VI ZR 149/73
Grundstückseigentümer - Verkehrssicherungspflicht - Haftung des …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Ein Grundstückseigentümer und erst recht der Betreiber einer gefährlichen Anlage darf sich nicht darauf verlassen, daß sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind (Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 - VersR 1973, 621, 622; vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559). - BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Zwar kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in welchem eine Gefahr sich offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, daß Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewußt aussetzen (Senatsurteil vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 - VersR 1978, 762, 763). - BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Ein Grundstückseigentümer und erst recht der Betreiber einer gefährlichen Anlage darf sich nicht darauf verlassen, daß sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind (Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 - VersR 1973, 621, 622; vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559). - OLG Karlsruhe, 07.11.1991 - 9 U 45/91
Verkehrssicherungspflicht; Deutsche Bundesbahn; Elektrifiziertes Abstellgleis; …
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18
Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind
(1) Zwar darf sich ein Grundstückseigentümer nicht darauf verlassen, dass sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9).Vielmehr muss jeder Grundstückseigentümer wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (…vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 8;… vom 23. Mai 1995 - VI ZR 384/94, VersR 1995, 973, juris Rn. 13; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9;… vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93, NJW 1994, 3348, juris Rn. 11;… vom 28. April 1992 - VI ZR 314/91, NJW-RR 1992, 981, juris Rn. 11;… vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90, NJW 1991, 2340, juris Rn. 12; jeweils mwN).
An die Pflicht zur Gefahrenabwehr sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt, und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (…vgl. Senat, Urteile vom 12. November 1996 - VI ZR 270/95, NJW 1997, 582, juris Rn. 12; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9 mwN).
Außerdem hätte berücksichtigt werden müssen, dass sich ältere Kinder einer erkennbaren Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (…vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 11; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 13, mwN;… Hager, in: Staudinger [2009], § 823 BGB Rn. E 45).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 194/18
Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern bei …
aa) Zwar darf sich ein Grundstückseigentümer nicht darauf verlassen, dass sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9).Vielmehr muss jeder Grundstückseigentümer wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können (…vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 8;… vom 23. Mai 1995 - VI ZR 384/94, VersR 1995, 973, juris Rn. 13; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9;… vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93, NJW 1994, 3348, juris Rn. 11;… vom 28. April 1992 - VI ZR 314/91, NJW-RR 1992, 981, juris Rn. 11;… vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90, NJW 1991, 2340, juris Rn. 12; jeweils mwN).
An die Pflicht zur Gefahrenabwehr sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt, und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (…vgl. Senat, Urteile vom 12. November 1996 - VI ZR 270/95, NJW 1997, 582, juris Rn. 12; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 9 mwN).
Außerdem hätte berücksichtigt werden müssen, dass sich ältere Kinder einer erkennbaren Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (…vgl. Senat, Urteile vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364, juris Rn. 11; vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631, juris Rn. 13, mwN;… Hager, in: Staudinger [2009], § 823 BGB Rn. E 45).
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …
Dies gilt vor allem in Bezug auf Kinder, bei denen aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit sowie ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs in besonderem Maße damit zu rechnen ist, daß sie sich, wenn auch unbefugterweise, einer vom Sicherungspflichtigen geschaffenen Gefahrenquelle nähern (Senatsurteile vom 12. Februar 1963 - VI ZR 64/62 - VersR 1963, 530, 531; vom 20. September 1994 - VI ZR 162/93 - VersR 1994, 1486, 1487 und vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).Demgemäß sind an die Pflicht zur Gefahrenabwehr um so strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt, und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (Senatsurteile vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 - VersR 1975, 88, 89 und vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - aaO).
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Einer abschließenden Klärung, ob den Bediensteten des Beklagten bei diesem ersten Fall ein rechtswidriges Verhalten (§ 831 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder gar ein Verschulden (für das der Beklagte im Rahmen positiver Vertragsverletzung einzustehen hätte, § 278 BGB) zur Last fiele (zu einem Fall erstmaliger Schädigung vgl. Senatsurteil vom 14. März1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 674), bedarf es nach allem nicht. - OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09
Lehman-Zertifikate
Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden. - OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
Produkthaftung: Haftung von Flaschen- und Getränkehersteller für eine durch …
Wie im Einzelnen die für den Fehlerbegriff nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG maßgeblichen Sicherheitserwartungen mit den Verkehrssicherungspflichten des Herstellers im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB korrelieren (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2009 - VI ZR 176/08, NJW 2009, 1669; Urteil vom 14.03.1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631; Rothe, Verkehrssicherung um jeden Preis? - Keine Haftung für explodierte Limonadenflasche, in NJW 2007, 740), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen. - OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG
Diese Pflicht trifft namentlich auch die Beklagte hinsichtlich der Gefahren, die auf ihren Gleisgrundstücken von elektrischen Oberleitungen ausgehen (BGH VersR 1995, 672, 673).Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
Nach der Rechtsprechung ist die Beklagte nicht verpflichtet, auf Rangier- und Abstellgleisen während der Zeiten, in denen ein Rangierverkehr nicht stattfindet, den elektrischen Strom abzuschalten (…OLG Karlsruhe a.a.O.; im Ergebnis auch - für einen "Abstellbahnhof" - BGH VersR 1995, 672).
Diese Warnung genügte nicht der neueren Rechtsprechung, die von der Beklagten verlangt, daß entweder durch Warnschilder oder durch entsprechende grafische, insbesondere piktografische Darstellungen auf die von der Oberleitung ausgehende Gefahr hingewiesen wird; das hergebrachte Blitz-Symbol ist hiernach jedenfalls bei mit Trittleitern ausgerüsteten Waggons nicht mehr ausreichend (BGH VersR 1995, 672, 673).
Er verneinte aber - im Gegensatz zum Oberlandesgericht - ein Verschulden, weil der Beklagten zugebilligt werden müsse, daß sie sich in ihrer Praxis an der früheren Rechtsprechung orientiert habe; die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht seien erst durch das mit der Revision angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts Hamm verschärft worden (BGH VersR 1995, 672, 674).
Im Ergebnis bewertet der Senat die beiderseitigen Verantwortungsbeiträge gleich, so daß eine Anspruchsminderung in Höhe von 50 % gerechtfertigt ist (vgl. auch BGH VersR 1995, 672, 674).
- BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - NJW 1986, 1863, 1864), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (…Senatsurteil vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - aaO). - BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98
Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände
Das gilt etwa für die verheerende Wirkung des heißen Gasstrahls einer Gaspistole auf den menschlichen Körper (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1990 - VI ZR 297/89 - VersR 1990, 1289, 1290) oder die Gefahr eines Stromschlags, die schon bei der Annäherung an die Oberleitung der Bahn besteht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - VersR 1995, 672, 673).Anerkanntermaßen kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in dem sich eine Gefahr offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, daß Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewußt aussetzen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - aaO).
- OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 118/09
Lehman-Zertifikate
Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden. - OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in …
- OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06
Hinunterrutschen von Treppengeländern
- LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
- OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
Produkthaftung: Verletzung eines Kindes durch den Prototyp einer Windschutzanlage
- OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 1 LA 90/20
Absperrung; baufällig; Baustelle; Betreten; Betretensverbot; Einfriedung; …
- OLG Koblenz, 07.01.2005 - 8 U 1019/04
Verschulden: Beurteilungsmaßstab für die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eines …
- OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 7 U 88/99
Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Hochspannungsmasten, dessen …
- OLG Jena, 06.10.1998 - 3 U 1652/97
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Netzstation; Zurücktreten eines …
- OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 7 U 73/04
Verkehrssicherungspflicht: Anforderungen an den Betreiber einer …
- OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen …
- OLG Jena, 23.03.2006 - 1 U 1049/05
Versperrung der Eisenbahngleise durch entlaufenes Vieh
- BGH, 23.03.2004 - VI ZR 270/03
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verstoßes des Berufungsgerichts …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 22 W 81/99
Ersatzpflicht für Stromschlagschäden bei Klettern auf einem Lichtmast
- OLG Hamm, 15.06.1999 - 9 U 31/99
Ausgestaltung der Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatz verauslagter …
- OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 137/98
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Jahrmarktkarussells
- LG Cottbus, 05.03.2004 - 6 O 364/03
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch nicht ausreichende Warnhinweise …