Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 26.01.2000

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   BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99   

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BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99 (https://dejure.org/2000,4347)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.2000 - 1Z BR 16/99 (https://dejure.org/2000,4347)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 1Z BR 16/99 (https://dejure.org/2000,4347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erblasser; Rechtsbeschwerde; Nachlass; Eigentumswohnung; Bankguthaben; Vermächtnisnehmer; Erbe; Testament

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2247; ; BGB § 2258 Abs. 1; ; ZPO § 561

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247
    Voraussetzungen des Testierwillens

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247
    Anforderungen an die Feststellung des Testierwillens bei Niederlegung einer Erklärung in einem Notizbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testament - Notizbucheintragung als Testament

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - VI 751/97
  • LG Ansbach - 4 T 1174/98
  • BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
    Daher muß außer Zweifel stehen, daß der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1225; Rpfleger 1999, 184).

    Es handelt sich um eine im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage, die vom Tatrichter im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen ist (BayObLGZ 1970, 173/179; Rpfleger 1980, 189/190; FamRZ 1989, 1124/1125; …

    Auch bei Einhaltung der Form im übrigen muß ein mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschriebenes Schriftstück noch nicht als endgültige letztwillige Verfügung betrachtet werden, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte eine andere Beurteilung als naheliegend erscheinen lassen (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125).

    Diese Erklärungen können daher weder Grundlage einer Erbscheinserteilung sein (vgl. KG FamRZ 1991, 486/487 f.; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; BayObLGZ 1970, 173/181), noch kann mit ihnen die Einziehung eines Erbscheins begründet werden, wenn dieser nur dann unrichtig wäre, falls es sich bei diesen Erklärungen um letztwillige Verfügungen handelte.

  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
    Daher muß außer Zweifel stehen, daß der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1225; Rpfleger 1999, 184).

    1a Z 33/89">1990, 672; Rpfleger 1999, 184).

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92

    Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
    Letztwillige Verfügungen müssen als Willenserklärungen mit einem auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichteten Willen getroffen werden, nämlich mit dem ernstlichen Willen des Erblassers, ein Testament zu errichten und rechtsverbindliche Anordnungen zu treffen (allgemein zum Rechtsfolgewillen: BGH NJW 1993, 2100; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. Einf v § 116 Rn. 4; speziell zum Testierwillen: Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. Rn. 15, Soergel/Harder BGB 12. Aufl. Rn. 6, RGRK/Kregel BGB 12. Aufl. Rn. 5 je zu § 2247).
  • KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90

    Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
    Diese Erklärungen können daher weder Grundlage einer Erbscheinserteilung sein (vgl. KG FamRZ 1991, 486/487 f.; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; BayObLGZ 1970, 173/181), noch kann mit ihnen die Einziehung eines Erbscheins begründet werden, wenn dieser nur dann unrichtig wäre, falls es sich bei diesen Erklärungen um letztwillige Verfügungen handelte.
  • BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92

    Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
    Da die vom Nachlaßgericht angeordnete Einziehung des der Beteiligten zu 2 erteilten Erbscheins, wie aus den Akten ersichtlich, bislang noch nicht - durch Rückgabe der der Beteiligten zu 2 erteilten Ausfertigung - tatsächlich vollzogen wurde, ist die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung des Anordnungsbeschlusses sowie des die Beschwerde gegen ihn zurückweisenden landgerichtlichen Beschlusses zulässig (BayObLG FamRZ 1994, 658 LS; Staudinger/Schilken BGB 13. Aufl. § 2361 Rn. 27).
  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    Auch bei Einhaltung der Form im Übrigen muss ein mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschriebenes Schriftstück noch nicht als endgültige letztwillige Verfügung betrachtet werden, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte eine andere Beurteilung als naheliegend erscheinen lassen (BayObLG, FamRZ 2000, 1251 ff.; BayObLG, FamRZ 1999, 534 f.; BayObLG, FamRZ 1989, 1124 ff.).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

    Bei Vorliegen eines äußerlich formgerechten Testaments spricht eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass der Erblasser das Schriftstück als Testament angesehen hat (BayObLG FamRZ 2000, 1251/1252).
  • OLG Hamm, 11.08.2022 - 10 U 68/22

    Testierwille; Aufhebung eines zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrages durch

    Zwar mag es im Einzelfall Zweifel am Testierwillen des Erblassers begründen, wenn zahlreiche vorherige letztwillige Verfügungen notariell beurkundet und vom Erblasser in amtliche Verwahrung gegeben worden sind (so BayObLG, Beschl. vom 4.2. 2000 - 1Z BR 16/99, ZEV 2000, 365).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2022 - 11 W 104/20
    Auch bei Einhaltung der Form des § 2247 BGB darf die Urkunde nach dem in ihr verlautbarten oder anderweitig feststellbaren Willen des Erblassers nicht als bloßer Entwurf gefertigt sein oder sonst nur eine vorbereitende oder ähnlich unverbindliche Bedeutung haben (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. Februar 2000 - 1Z BR 16/99 -, Rn. 14, juris).

    Auch bei Einhaltung der Form im Übrigen muss ein mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschriebenes Schriftstück noch nicht als endgültige letztwillige Verfügung betrachtet werden, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte eine andere Beurteilung als nahe liegend erscheinen lassen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. Februar 2000 - 1Z BR 16/99 -, Rn. 15, juris).

  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 559 ZPO an die Feststellung des Landgerichts gebunden, sofern der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht wurde, bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind und nicht gegen gesetzliche Beweis- und Auslegungsregeln oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1251/1252).
  • OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

    Es muss bei Würdigung der Gesamtumstände feststehen, dass der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat; schon das Bestehen gewichtiger Zweifel am ernstlichen Testierwillen bewirkt, dass ein gültiges Testament nicht angenommen werden kann (BayObLG FamRZ 2000, 1251 Tz. 14; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 700; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2247 Rn. 20).
  • AG Neubrandenburg, 12.05.2021 - 502 VI 501/20

    Unwirksamkeit eines Testaments bei gewichtigen Zweifeln am Testierwillen

    Schon das Bestehen gewichtiger Zweifel an dem Testierwillen, die sich nicht ausräumen lassen, bewirkt, dass die Erklärungen nicht als gültiges Testament angesehen werden können, denn der ernstliche Testierwille muss außer Zweifel stehen, vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. Februar 2000, 1Z BR 16/99 Rz. 14 und 23. Die Feststellungslast für das Vorliegen des Testierwillens trägt grundsätzlich derjenige, der aus einer Verfügung von Todes wegen Rechte herleiten will, vgl. OLG München, Beschluss vom 05.05.2020, 31 Wx 246/19.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.01.2000 - 13 S 155/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25276
LG Stuttgart, 26.01.2000 - 13 S 155/99 (https://dejure.org/2000,25276)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2000 - 13 S 155/99 (https://dejure.org/2000,25276)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 13 S 155/99 (https://dejure.org/2000,25276)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1251 (Ls.)
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