Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 11.11.1999 | OLG Bremen, 02.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.10.1999 - 16 W 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3134
OLG Köln, 27.10.1999 - 16 W 19/99 (https://dejure.org/1999,3134)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.1999 - 16 W 19/99 (https://dejure.org/1999,3134)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 16 W 19/99 (https://dejure.org/1999,3134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bestimmtheit eines israelischen Unterhaltsvergleichs als Vollstreckungstitel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 704
    Bestimmtheit eines israelischen Unterhaltsvergleichs als Vollstreckungstitel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung; Urteil; Unterhaltsanspruch; Unterhaltszahlungen; Ehe; Scheidung; Israel; Deutsch- israelischer Vertrag; Vergleich

  • Judicialis

    AVAG § 1; ; AVAG § 7; ; AVAG § 13 Abs. 1; ; AVAG § 52; ; AVAG § 8 Abs. 4; ; ZPO § 767; ; ZPO § 788; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 704
    Bestimmtheit eines israelischen Unterhaltsvergleichs als Vollstreckungstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.1999 - 16 W 19/99
    Ist - wie hier - der ausländische Titel im Ursprungsstaat vollstreckbar und ergibt das Verfahren über seine Vollstreckbarerklärung im Inland, dass ihm die Anerkennung nicht zu versagen ist, so besteht das Bedürfnis, dem Titel nach Möglichkeit auch im Inland Geltung zu verschaffen und die Vollstreckung nicht daran scheitern zu lassen, dass die Kriterien, nach denen die Leistung festgelegt ist, sich nicht aus dem Titel selbst sondern aus außerhalb liegenden Umständen ergibt (BGH NJW 1986, 1440 ff., 1441).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.1999 - 16 W 19/99
    Es handelt sich hierbei um rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen im Sinne von § 767 ZPO (vgl. BGH NJW 1990, 1419 ff., 1420), wobei nach deutschem internationalem Privatrecht das maßgebende Unterhaltsstatut im Streitfall israelisches Recht ist, weil die Kinder der Parteien im Haushalt der Antragstellerin leben und damit ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Israel haben (Art. 18 EGBGB).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.1999 - 14 WF 164/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2923
OLG Köln, 11.11.1999 - 14 WF 164/99 (https://dejure.org/1999,2923)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.1999 - 14 WF 164/99 (https://dejure.org/1999,2923)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 1999 - 14 WF 164/99 (https://dejure.org/1999,2923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 647
  • MDR 2000, 414
  • FamRZ 2000, 1164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 25 WF 28/97

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Beschwerde, Einstweilige

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1999 - 14 WF 164/99
    Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sind gem. §§ 769, 719, 707 II ZPO nach der einhelligen Auffassung aller Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln FamRZ 1997, 1093; NJW-RR 1998, 365 ) und der ganz überwiegenden sonstigen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Nachweise bei OLG Düsseldorf OLGReport 1999, 277 und Thomas-Putzo, 22. Aufl. (1999) § 769 ZPO Rn. 18 ff.) nur anfechtbar, wenn sie auf Ermessensausübungsmängeln beruhen oder sonst eine greifbare Gesetzeswidrigkeit anzunehmen ist.
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1998 - 5 WF 108/98

    Offenkundige Gesetzeswidrigkeit einer Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1999 - 14 WF 164/99
    Bei dieser Sachlage ist für den Senat nicht nachprüfbar, ob eine Ermessensausübung des Amtsgerichts stattgefunden hat und ob sie die Grenzen der Ermessensausübung einhält (OLG Köln JurBüro 1993, 627, Oberlandesgericht Köln Zweibrücken FamRZ 1999, 945).
  • OLG Köln, 12.02.1993 - 19 W 3/93
    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1999 - 14 WF 164/99
    Bei dieser Sachlage ist für den Senat nicht nachprüfbar, ob eine Ermessensausübung des Amtsgerichts stattgefunden hat und ob sie die Grenzen der Ermessensausübung einhält (OLG Köln JurBüro 1993, 627, Oberlandesgericht Köln Zweibrücken FamRZ 1999, 945).
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 14 WF 118/02
    Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, die in entsprechender Anwendung von § 769 ZPO auch bei Abänderungsklagen möglich sind (vgl.Thomas/Putzo, ZPO,24. Aufl. § 769 Rn. 2, Zöller/Herget, ZPO, § 769 Rn. 1 m.w.N.), sind gem. §§ 769, 719, 707 Abs. 2 ZPO nach der einhelligen Auffassung aller Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln (vgl. Senatsbeschluss v. 11.11.1999 NJW-RR 2001, 647 m.w.N.) und der ganz überwiegenden sonstigen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Nachweise bei OLG Düsseldorf OLGReport 1999, 277 und Thomas-Putzo, 24. Aufl. § 769 ZPO Rn. 18 ff.) nur anfechtbar, wenn sie auf Ermessensausübungsmängeln beruhen oder sonst eine greifbare Gesetzeswidrigkeit anzunehmen ist.

    Bei dieser Sachlage ist für den Senat nicht nachprüfbar, ob eine Ermessensausübung des Amtsgerichts stattgefunden hat und ob sie die Grenzen der Ermessensausübung einhält (vgl. Senatsbeschluss v. 11.11.1999 NJW-RR 2001, 647 m.w.N.).

  • OLG Köln, 18.09.2001 - 14 WF 100/01

    Abänderungsklage gegen Versäumnisurteil

    Die Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist gem. §§ 769, 323, 707, 719 ZPO nach einhelliger Auffassung aller Familiensenate des OLG Köln unzulässig, soweit sie die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung betrifft, da nicht dargetan ist, daß die Entscheidung unter Verletzung der Ermessensgrenzen oder sonst greifbar gesetzeswidrig ergangen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 365; OLG Köln FamRZ 2000, 1164; Nachweise bei Zöller/Herget, 22. Aufl. (2001), § 769 Rn. 13).
  • OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01

    Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die fehlende Begründung ein Anfechtungsrecht gebe, da ohne Begründung eine Überprüfung auf die Einhaltung der Ermessensgrenzen nicht möglich sei (OLG Köln, 14. Zivilsenat, MDR 2000, 414; OLG Frankfurt MDR 1999, 504; weitere Nachweise bei Zöller-Herget § 769 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 30.01.2001 - 25 WF 5/01

    Familienrecht: Zulässigkeit der Ausnahmebeschwerde

    Vorsorglich weist der Senat zudem darauf hin, dass nach der von ihm geteilten Rechtsauffassung - stattgebende wie ablehnende - Einstellungsbeschlüsse in Unterhaltssachen begründet werden müssen (vgl. Senat InVo 1998, 298; OLG Köln [14. Senat] MDR 2000, 414; OLG Karlsruhe InVo 1998, 296 = JurBüro 1998, 493).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10606
OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99 (https://dejure.org/2000,10606)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.02.2000 - 4 UF 110/99 (https://dejure.org/2000,10606)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 4 UF 110/99 (https://dejure.org/2000,10606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 653 § 654
    Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellung - Einwand fehlender Leistungsfähigkeit - Korrekturverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 52 C 914/98
  • OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 09.06.1992 - 11 W 8/92

    Berücksichtigung des Nutzungswertes eines gemeinsamen Hauses bei der Neuregelung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99
    Zwar war unter Geltung des § 643 ZPO a.F. umstritten, ob neben Einwänden zum Grund des Anspruchs wie Erfüllung, Forderungsübergang (§§ 91 BSHG , 7 UVG ) und Zusammenleben mit dem Vater (§ 1612 f BGB a.F.) im Einzelfall auch der Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit des Vaters zu beachten war (so Göppinger/Maurer, 6. Aufl., Rdn. 2196, OLG Stuttgart aaO., a.A. Baumbach-Albers, ZPO , 58. Aufl., § 643 a Rdn. 1, Stein-Jonas Schlosser, 21 Aufl., § 643 Rdn. 10 a, Wieczorek/Schlüter, 3. Aufl., § 643 a Rdn. 1, Staudinger/Eichenhofer, 13. Aufl., § 1615 h Rdn. 18, Göppinger-van Els, 7. Aufl., Rdn. 2216, OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 71).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1994 - 16 U 14/94

    Zulässigkeit; Kindschaftsprozeß; Erledigung; Vaterschaft; Annexverfahren;

    Auszug aus OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99
    Soweit sich der Beklagte zur Stützung seiner Ansicht, das Amtsgericht hätte wegen seiner offenkundigen Leistungsunfähigkeit die Klage abweisen müssen, auf die Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 1995, 621 ff.) beruft, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Zwar war unter Geltung des § 643 ZPO a.F. umstritten, ob neben Einwänden zum Grund des Anspruchs wie Erfüllung, Forderungsübergang (§§ 91 BSHG, 7 UVG) und Zusammenleben mit dem Vater (§ 1612 f BGB a.F.) im Einzelfall auch der Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit des Vaters zu beachten war (vgl. zum Meinungsstreit OLG Bremen FamRZ 2000, 1164).

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Bremen, wie sie in der Entscheidung vom 2.2.2000 ihren Niederschlag gefunden hat (= FamRZ 2000, 1164; ebenso Zöller-Philippi, ZPO 23. Aufl. 2002, § 653 Rn. 4 m.w.N.

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 140/01

    Prüfungsumfang der Unterhaltspflicht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck des in § 653 Abs. 1 ZPO geregelten Annexverfahrens und aus dem systematischen Zusammenhang dieser Vorschrift mit den übrigen Bestimmungen des Titels über das vereinfachte Verfahren nach §§ 645 ff. ZPO, insbesondere mit der in § 654 ZPO geregelten Korrekturklage (ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262 zum Einwand der Verwirkung; OLG Bremen FamRZ 2000, 1164 und OLG Dresden FamRZ 2003 jeweils zum Einwand fehlender Leistungsfähigkeit; Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 653 Rdn. 4; a.A.: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 653 Rdn. 3; wohl auch Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 24. Aufl. § 654 Rdn. 6; MünchKomm-ZPO/Coester-Waltjen 2. Aufl. § 653 Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 1 WF 145/06

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage im vereinfachten Unterhaltserfahren:

    Deshalb ist der Beklagte, der in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft zugleich auf Zahlung von Unterhalt in Höhe der Regelbeträge in Anspruch genommen wird, mit materiell-rechtlichen Einwendung, die zu einem Ausschluss oder einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs führen sollen, insbesondere mit der Einwendung der fehlenden oder eingeschränkten Leistungsunfähigkeit ausgeschlossen (OLG Dresden, FamRZ 2003, 161; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1044; OLG Bremen, FamRZ 2000, 1164; OLG Hamm, FamRZ 2000, 902).
  • OLG Dresden, 24.06.2002 - 22 UF 250/02

    Einwand der fehlenden Leistungsfähigkeit im vereinfachten Verfahren

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