Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 09.02.2005 | OLG München, 23.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6454
OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05 (https://dejure.org/2005,6454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2005 - 20 W 82/05 (https://dejure.org/2005,6454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2005 - 20 W 82/05 (https://dejure.org/2005,6454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 FGG, § 70 Abs 1 S 2 Nr 3 FGG, § 70d Abs 1 Nr 1 FGG, § 70d Abs 1 Nr 2 FGG, § 70m Abs 2 FGG
    Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen bezüglich der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    (Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen bezüglich der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringung)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung nach Ablauf einer Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 14; ; FGG § 70 I 2 Nr. 3; ; FGG § 70 d I Nr. 1; ; FGG § 70 d I Nr. 2; ; FGG § 70 m II; ; GG Art. 2 II; ; GG Art. 19 IV; ; HFEG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70d Abs. 1 Nr. 1, 2; FGG § 70m Abs. 2
    Beschwerdeberechtigung zur Überprüfung einer erledigten Unterbringungsmaßnahme nur für den Betroffenen selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit bei einer Freiheitsentziehung oder einem sonstigen tiefgreifenden Grundrechtseingriff nach Erledigung der Hauptsache; Zubilligung eines solchen Feststellungsbegehrens bei Angehörigen; Grundrecht der persönlichen Freiheit und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1505 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen ist zwar ausnahmsweise auch nach Erledigung der Hauptsache eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG bei einer Freiheitsentziehung oder einem sonstigen tiefgreifenden Grundrechtseingriff zuzulassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05
    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können.
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    bb) Aus alledem folgt aber nicht, dass auch den Angehörigen eines unter Betreuung Gestellten die Möglichkeit gegeben werden müsste, dessen Rehabilitationsinteressen nach seinem Tode weiterverfolgen zu können (zum alten Verfahrensrecht vgl. bereits KG FGPrax 2009, 264 f. sowie zur Unterbringung OLG München BtPrax 2006, 231; OLG Frankfurt OLGR 2005, 640 f.; BayObLG FamRZ 2001, 1645 f.).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]).
  • LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13

    Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit,

    Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 223/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2295
BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 223/04 (https://dejure.org/2005,2295)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 2Z BR 223/04 (https://dejure.org/2005,2295)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 2Z BR 223/04 (https://dejure.org/2005,2295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1922; WEG §§ 10, 15 Abs. 1 (SNR)
    Testamentarische Aufhebung eines Sondernutzungsrechts durch Alleineigentümer

  • Wolters Kluwer

    Begründung und Aufhebung von Sondernutzungsrechten durch den Alleineigentümer bei einer Teilung nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG); Wirksamkeit der Begründung oder Aufhebung gegenüber einem Sondernachfolger; Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Grundbucheintragung der Aufhebung eines Sondernutzungsrechts; Teilungserklärung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 886
  • DNotZ 2005, 695
  • NZM 2005, 344
  • FGPrax 2005, 107
  • ZMR 2005, 464
  • FamRZ 2005, 1505
  • Rpfleger 2005, 420
  • BayObLGZ 2004, 387
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung

    Der Senat verkennt nicht, dass im Wohnungseigentumsrecht Übereinkünfte der Wohnungseigentümer, die als Vereinbarungen im Sinne des § 10 Abs. 2 WEG zu werten sind, nach dieser Vorschrift gegen den Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers nur wirken, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind (vgl. BayObLG a.a.O.; NJW-RR 2005, 886).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6566
OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05 (https://dejure.org/2005,6566)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2005 - 33 Wx 14/05 (https://dejure.org/2005,6566)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2005 - 33 Wx 14/05 (https://dejure.org/2005,6566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Geschäftsunfähiger Betroffener, Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FGG § 67 Satz 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 Abs. 2
    Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Erweiterung der Betreuung auf alle Angelegenheiten; Selbstständige Beschwerdeeinlegung durch den Betroffenen; Beschränkte Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1505 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.03.2003 - 3Z BR 26/03

    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung - Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Doch auch wenn ein Regelfall nach § 67 Abs. 1 Satz 2 FGG oder ein zwingender Grund nach § 67 Abs. 1 Satz 5 FGG nicht vorliegt, ist in Fällen schwerer Krankheit oder Behinderung sowie gravierender Bedeutung des Verfahrensgegenstandes für den Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn der Betroffene seine Interessen nicht mehr in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1044/1045).

    c) Der Mangel der fehlenden Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch nicht dadurch geheilt worden, dass der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt hat (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1044/1045), so dass jetzt eine Verfahrenspflegerbestellung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 FGG nicht mehr erforderlich sein kann.

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Der Verfahrenspfleger wird dem Betroffenen zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden können, wenn er selbst sie nicht mehr in ausreichendem Maße wahrnehmen kann; der Betroffene soll nicht lediglich Objekt des Betreuungsverfahrens sein (vgl. BGH FamRZ 2003, 1275/1276; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rn. 10).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer aber nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
  • OLG Naumburg, 14.07.2003 - 8 Wx 9/03

    Beschwerdeverfahren erfordert erneute Bestellung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris).
  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Zudem wird sein Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs effektiv sichergestellt (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 14.12.2001 - Az. 3Z BR 358/01- zitiert nach juris; Keidel/Kayser § 67 Rn. 9).
  • BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99

    Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93

    Beschwerdegericht; Beschluß; Vormundschaftsgericht; Aufrechterhalten;

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
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