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   OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04   

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https://dejure.org/2005,12215
OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04 (https://dejure.org/2005,12215)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2005 - 9 UF 240/04 (https://dejure.org/2005,12215)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 9 UF 240/04 (https://dejure.org/2005,12215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit eines vor einem Notar vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs; Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Begründung eines Urteils; Vorliegen eines für die Entscheidungsfindung wesentlichen Punktes bei Entscheidung über ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § ... 621 e; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1587 c; ; BGB § 1587 o; ; BGB § 1587 o Abs. 1; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 4; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99

    Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04
    Der Ausgleichspflichtige muss vielmehr die Umstände vortragen, mit denen er eine erstrebte Herabsetzung des Versorgungsausgleichs begründen will; er trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschluss des Versorgungsausgleiches (Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 891 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 9 UF 257/00

    Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04
    Die Ermittlungspflichten aus § 12 FGG betreffen sämtliche Umstände, die die Höhe und die Art des Versorgungsausgleiches betreffen können (st. Rspr. d. Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 168).
  • OLG Brandenburg, 05.10.1999 - 9 WF 187/99

    Abhilfe des Gerichts in einem dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04
    Verstöße gegen die Begründungspflichten in FGG-Familiensachen (§ 621 a Abs. 1 S. 1 ZPO) führen im Allgemeinen zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung des Verfahrens, wenn die Grundlagen der Entscheidung nicht erkennbar sind (Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 1102, 1103 f. - zum Hausrat - vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 1098, 1099).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 9 UF 27/07

    Versorgungsausgleich: Amtsermittlungspflicht bei unterschiedlichen Auskünften

    Die Ermittlungspflichten aus § 12 FGG betreffen sämtliche Umstände, die die Höhe und die Art des Versorgungsausgleiches betreffen können (st. Rspr. d. Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 129; 2002, 168).
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