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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8686
OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09 (https://dejure.org/2009,8686)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.03.2009 - 3 W 18/09 (https://dejure.org/2009,8686)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. März 2009 - 3 W 18/09 (https://dejure.org/2009,8686)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbauseinandersetzung: Zustimmungerfordernis für den Anspruch auf Teilauseinandersetzung oder auf unmittelbare Leistung aus dem Nachlass

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2048
    Voraussetzungen für ausnahmsweise unmittelbaren Herausgabeanspruch eines Miterben aufgrund Teilungsanordnung des Erblassers ohne vorherige Auseinandersetzung der Miterben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Teilauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Neubrandenburg - 2 O 177/08
  • OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 208/61
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09
    Gegen den Willen eines Miterben kann eine gegenständlich beschränkte Teilauseinandersetzung nur verlangt werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen und dadurch die Belange der Erbengemeinschaft und der anderen Miterben nicht beeinträchtigt werden (BGH, Urt. v. 13.03.1963, V ZR 208/61, MDR 1963, 578).

    Dies kann etwa für den Gewinn eines von einem Miterben fortgeführten zum Nachlass gehörenden Betriebs der Fall sein (BGH, Urt. v. 13.03.1963, a.a.O.).

  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09
    Ebenso hat der BGH (Urt. v. 28.06.1963, V ZR 15/62, NJW 1963, 1611 = MDR 1963, 832) es ausreichen lassen, wenn kein Streit mehr darüber besteht, dass dem Miterben der herausverlangte Teil auch zustehen wird.
  • BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09
    Ebenso hat der BGH (Urt. v. 28.06.1963, V ZR 15/62, NJW 1963, 1611 = MDR 1963, 832) es ausreichen lassen, wenn kein Streit mehr darüber besteht, dass dem Miterben der herausverlangte Teil auch zustehen wird.
  • OLG Frankfurt, 21.10.1976 - 6 U 106/75
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09
    Die Teilungsanordnung ersetzt lediglich die schuldrechtliche Vereinbarung der Erben (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 21.10.1976, 6 U 106/75, NJW 1977, 253).
  • OLG Koblenz, 09.01.2013 - 3 W 672/12

    Erbengemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung

    In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden (in Anknüpfung an (OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2009, 3 W 18/09, OLGR Rostock 2009, 653 f. = FamRZ 2010, 329 f.; OLG Celle, Urteil vom 25. April 2002, 22 U 99/01, OLGR Celle 2003, 43 ff. = ZEV 2002, 363 f.).

    In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden (OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2009 - 3 W 18/09 - OLGR Rostock 2009, 653 f. = FamRZ 2010, 329 f.; OLG Celle, Urteil vom 25.04.2002 - 22 U 99/01 - OLGR Celle 2003, 43 ff = ZEV 2002, 363 f..; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB Kommentar, 3. Aufl. 2012 § 2042 Rn.9 = BeckOK/Lohmann, BGB, Stand 01.03.2011,.

  • LG Rottweil, 14.08.2015 - 2 O 267/14

    Hinfälligwerden von Teilungsanordnungen des Erblassers: Abweichende

    Das ist der Fall, wenn eine verständige Verwaltung des Nachlasses die gegenständliche Teilauseinandersetzung erfordert und schutzwürdige Interessen widersprechender Miterben oder Belange der Gemeinschaft nicht verletzt werden (BGH, Urt. v. 13.03.1963 - V ZR 208/61, juris Rn. 10; OLG Rostock, Beschl. v. 27.03.2009 - 3 W 18/09, juris Rn. 9; Ann, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2013, § 2042 Rn. 19).
  • OLG Köln, 12.01.2023 - 24 U 20/22

    Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

    Als besonderer Grund im vorgesagten Sinne kommt etwa in Betracht, dass ein Miterbe einen Teil des Nachlasses begehrt, der ihm bei endgültiger Auseinandersetzung ohnehin zufallen würde (OLG Rostock, FamRZ 2010, 329, Rn. 10, juris).
  • LG Hamburg, 14.08.2009 - 406 O 235/08

    Wettbewerbsverstoß des Diensteanbieters: Fehlende Angabe der Komplementär-GmbH im

    Im Übrigen reicht es für den Tatbestand des Rechtsmissbrauches nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg (vgl. Beschluss vom 17. April 2009 3 W 18/09) nicht aus, wenn die Klägerin zunächst mit einer überzogenen Streitwertangabe losgezogen sein sollte, um der Beklagten möglichst hohe Kosten zu verursachen.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24958
LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09 (https://dejure.org/2009,24958)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.2009 - 2 T 570/09 (https://dejure.org/2009,24958)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 2009 - 2 T 570/09 (https://dejure.org/2009,24958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Die Lebensversicherung als "einzusetzendes Vermögen

  • Wolters Kluwer

    Rückkaufwert einer Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kapitallebensversicherung muss für Betreuungskosten verwendet werden

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Schonvermögen, Lebensversicherung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Die Lebensversicherung als "einzusetzendes Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
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Rechtsprechung
   LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40865
LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09 (https://dejure.org/2009,40865)
LG Traunstein, Entscheidung vom 31.08.2009 - 4 T 2068/09 (https://dejure.org/2009,40865)
LG Traunstein, Entscheidung vom 31. August 2009 - 4 T 2068/09 (https://dejure.org/2009,40865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergütung des Gegenbetreuers nach dem Tod des Betreuten

  • Wolters Kluwer

    Ein Verweilen an einem Ort für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monate stellt keinen nur vorübergehenden Aufenthalt mehr dar; Konkrete Vergütung des Zeitaufwands nach Einzelaufstellung für Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB; Konkrete Vergütung des Zeitaufwand nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung eines Gegenbetreuers nach Tod des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09
    Jemand hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, der erkennen lasse, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. OLG München vom 28.07.2006, BtPrax 2006, 182).
  • OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05

    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer

    Auszug aus LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09
    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 09.08.2006 (NJW-RR 2006, 1517) für den Fall der Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB entschieden, dass der Zeitaufwand nach Einzelaufstellung konkret zu vergüten ist.
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 83/14

    Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des

    Insofern sei - im Gegensatz zu der Notgeschäftsführung nach § 1698 b BGB - davon auszugehen, dass nicht nur einzelne Angelegenheiten erledigt worden seien, sondern die normale Betreuertätigkeit fortgeführt worden sei (LG Traunstein FamRZ 2010, 329; juris PK-BGB/Pammler-Klein § 1893 Rn. 16).
  • AG Gelnhausen, 26.10.2012 - 76 XVII 440/12

    Anspruch auf Betreuervergütung nach dem Tod des Betroffenen bis zur

    4 Der Betreuer hat in diesem Fall für den Zeitraum ab Wirksamkeit des Betreuerbeschlusses bis zur Kenntnisnahme vom Tod des Betroffenen einen Anspruch auf Vergütung gemäß § 5 VBVG i.V.m. §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1893 Abs. 1, 1698 a Abs. 1 Satz 1 BGB (vergl. LG Traunstein, 4 T 4660/05, Beschluss vom 20.02.2006, und LG Traunstein, 4 T 2068/09, Beschluss vom 31.08.2009).
  • AG Weißenburg, 08.02.2011 - XVII 366/06

    Betreuervergütung: Ansatz des pauschalen Zeitaufwandes am Tag des Wirksamwerdens

    Für den Fall der späteren Kenntnis der Beendigung der Betreuung durch den Tod des Betroffenen hat das Landgericht Traunstein (Beschluss vom 31.08.2009, FamRZ 2010, 329) entschieden, dass die Betreuervergütung bei Weiterführung pauschal bis zur Kenntnis des Betreuers vom Tod des Betreuten zu vergüten sei.
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