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   BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18   

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BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18 (https://dejure.org/2020,27868)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2020 - XII ZB 173/18 (https://dejure.org/2020,27868)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - XII ZB 173/18 (https://dejure.org/2020,27868)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 70 Abs. 1 FamFG, § ... 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 59 FamFG, §§ 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 1901 a BGB, § 1901 a BGB, § 335 Abs. 4 FamFG, § 335 Abs. 3 FamFG, § 1902 BGB, § 1906 a Abs. 2 BGB, § 1901 a Abs. 2 BGB, § 1906 a Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1906 Abs. 3 BGB, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1901 a Abs. 1, 2 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Rechsstreit um die Genehmigung der Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (hier: Gebisssanierung unter Vollnarkose)

  • rewis.io

    Unterbringungsverfahren: Genehmigungsfähigkeit der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme trotz fehlender Feststellbarkeit des Willens des Betroffenen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 a Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 a Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungsverfahren: Genehmigungsfähigkeit der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme trotz fehlender Feststellbarkeit des Willens des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschwerde des Betreuers - im Namen des Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Genehmigungsfähigkeit der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung einer Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betreuer kann medizinische Zwangsbehandlung beantragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1377
  • FamRZ 2020, 1868
  • Rpfleger 2021, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 34).

    In solchen Fällen muss positiv festgestellt werden, dass die geplante Maßnahme dieser Willensäußerung entspricht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 Rn. 34 ff.).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Das Bundesverfassungsgericht hatte § 1906 Abs. 3 BGB in der seit der 26. Februar 2013 geltenden Fassung insoweit mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für unvereinbar erklärt, als für Betreute, denen schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und die die Notwendigkeit der erforderlichen ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, eine ärztliche Behandlung gegen ihren natürlichen Willen unter keinen Umständen möglich ist, sofern sie zwar stationär behandelt werden, aber nicht geschlossen untergebracht werden können, weil sie sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollen oder hierzu körperlich nicht in der Lage sind; zugleich wurde der Gesetzgeber verpflichtet, unverzüglich eine Regelung für diese Fallgruppe zu treffen (BVerfG FamRZ 2016, 1738 Rn. 66 ff.; vgl. auch Vorlagebeschluss des Senats vom 1. Juli 2015 - XII ZB 89/15 - FamRZ 2015, 1484 Rn. 39 ff.).

    Allerdings muss die Gesetzgebung gewährleisten, dass eine medizinische Zwangsbehandlung nur vorgenommen werden darf, wenn feststeht, dass tatsächlich kein freier Wille der Betreuten vorhanden ist, dem gleichwohl vorhandenen natürlichen Willen nach Möglichkeit Rechnung getragen wird und dass die materiellen Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung nachweisbar vorliegen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1738 Rn. 67 ff., 78 ff. mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Dies bezieht sich auf die nach § 1902 BGB bestehende Vertretungsmacht des Betreuers beziehungsweise die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht des Vorsorgebevollmächtigten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 7 f. und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 24).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Die Beschwerdebefugnis des Betroffenen und der Betreuungsbehörde für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerden verworfen beziehungsweise zurückgewiesen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - juris Rn. 18 mwN und vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Das Bundesverfassungsgericht hatte § 1906 Abs. 3 BGB in der seit der 26. Februar 2013 geltenden Fassung insoweit mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für unvereinbar erklärt, als für Betreute, denen schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und die die Notwendigkeit der erforderlichen ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, eine ärztliche Behandlung gegen ihren natürlichen Willen unter keinen Umständen möglich ist, sofern sie zwar stationär behandelt werden, aber nicht geschlossen untergebracht werden können, weil sie sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollen oder hierzu körperlich nicht in der Lage sind; zugleich wurde der Gesetzgeber verpflichtet, unverzüglich eine Regelung für diese Fallgruppe zu treffen (BVerfG FamRZ 2016, 1738 Rn. 66 ff.; vgl. auch Vorlagebeschluss des Senats vom 1. Juli 2015 - XII ZB 89/15 - FamRZ 2015, 1484 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Dies bezieht sich auf die nach § 1902 BGB bestehende Vertretungsmacht des Betreuers beziehungsweise die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht des Vorsorgebevollmächtigten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 7 f. und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 24).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16

    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Der Senat weist insoweit für das weitere Verfahren insbesondere darauf hin, dass eine Anhörung des Betroffenen, die ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers erfolgt, verfahrensfehlerhaft ist und den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 156/19

    Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten zur Einlegung einer Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
    Die Beschwerdebefugnis des Betroffenen und der Betreuungsbehörde für das Verfahren der Rechtsbeschwerde folgt bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerden verworfen beziehungsweise zurückgewiesen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - juris Rn. 18 mwN und vom 21. August 2019 - XII ZB 156/19 - FamRZ 2019, 1890 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - XII ZB 530/21

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers zur Einlegung der Beschwerde im Namen des

    Allerdings habe er im Beschluss vom 29. Juli 2020 (XII ZB 173/18 - FamRZ 2020, 1868) hinsichtlich der Versagung der Genehmigung bezüglich einer ärztlichen Zwangsmaßnahme eine durch den Betreuer im Namen des Betroffenen eingelegte Beschwerde als zulässig angesehen.

    Dies hat der Senat, wie das Beschwerdegericht gesehen hat, der Sache nach bereits entschieden (Senatsbeschluss vom 29. Juli 2020 - XII ZB 173/18 - FamRZ 2020, 1868; ebenso BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Januar 2022] § 335 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18

    Die verweigerte Verfahrenskostenhilfe - und die wegen unklarer Rechtsfrage

    Danach durfte das Beschwerdegericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vorliegend nicht versagen, nachdem es im Hauptsacheverfahren (XII ZB 173/18) die Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG zugelassen hat, weil nach seiner Auffassung die Anwendung des § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwerfe, die höchstrichterlich noch nicht geklärt wurde.
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 376/21

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen im Fall der

    Allerdings habe er im Beschluss vom 29. Juli 2020 (XII ZB 173/18 - FamRZ 2020, 1868) hinsichtlich der Versagung der Genehmigung bezüglich einer ärztlichen Zwangsmaßnahme eine durch den Betreuer im Namen des Betroffenen eingelegte Beschwerde als zulässig angesehen.
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