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   BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20   

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BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20 (https://dejure.org/2021,17976)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - XII ZB 427/20 (https://dejure.org/2021,17976)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 (https://dejure.org/2021,17976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 FamFG, § 278 Abs 1 FamFG, § 280 Abs 1 FamFG, § 280 Abs 2 S 1 FamFG, § 1896 Abs 2 S 1 BGB
    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; persönliche Untersuchung des Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens; Voraussetzung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, §§ ... 68 Abs. 3 Satz 1, 278 Abs. 1 FamFG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1903 BGB, § 1944 Abs. 1 BGB, § 1903 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren bei zu erwartenden neuen Erkenntnissen; Heranziehung einer neuen Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; persönliche Untersuchung des Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens; Voraussetzung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren bei zu erwartenden neuen Erkenntnissen; Heranziehung einer neuen Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge

  • rechtsportal.de

    Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren bei zu erwartenden neuen Erkenntnissen; Heranziehung einer neuen Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1010
  • MDR 2021, 1084
  • MDR 2021, 1085
  • FamRZ 2021, 1312
  • Rpfleger 2021, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 393/18

    Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20
    Der Sachverständige hat den Betroffenen gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen, wobei er vor der Untersuchung des Betroffenen bereits zum Sachverständigen bestellt sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnet haben muss (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18, FamRZ 2019, 724).

    Bereits vor der Untersuchung des Betroffenen muss er zum Sachverständigen bestellt sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnet haben, damit dieser sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sinnvoll ausüben kann (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18 - FamRZ 2019, 724 Rn. 15 mwN).

    In dieser Funktion muss er den Betroffenen untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, die aus der vorherigen Behandlung gewonnenen Erkenntnisse zu verwerten (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18 - FamRZ 2019, 724 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20
    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770).

    Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss daher eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20

    Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20
    Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).

    Das ist der Fall, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage - etwa wie hier ein neues Sachverständigengutachten - heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 25/20

    Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten eines Betroffenen aufgrund

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20
    Dabei genügt es allerdings, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 10. Juni 2020 - XII ZB 25/20 - FamRZ 2020, 1588 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - XII ZB 149/22

    Genehmigungsverfahren für eine Unterbringung des Betreuten: Erforderlichkeit der

    Der Sachverständige hat den Betroffenen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 FamFG vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen, wobei er vor der Untersuchung des Betroffenen bereits zum Sachverständigen bestellt sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnet haben muss (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726; vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14, FamRZ 2015, 1706 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20, FamRZ 2021, 1312).

    Andernfalls kann dieser sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 18 ff.; vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 7 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 551/21

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der erneuten persönlichen Anhörung des

    Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20, FamRZ 2021, 1312).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung aber mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, und es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats schon deshalb eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 269/21

    Gebotenheit einer erneuten Anhörung eines Betroffenen i.R.d. Einrichtung einer

    Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung aber mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, und es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats schon deshalb eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 75/23

    Betreuung - ohne persönliche Anhörung der unwilligen Betroffenen

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse iSd § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, und es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats schon deshalb eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 6 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20 - FamRZ 2021, 1312 Rn. 11 mwN).
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