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   BFH, 10.05.2023 - II R 3/21   

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https://dejure.org/2023,25537
BFH, 10.05.2023 - II R 3/21 (https://dejure.org/2023,25537)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2023 - II R 3/21 (https://dejure.org/2023,25537)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - II R 3/21 (https://dejure.org/2023,25537)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, EStG § 14 Abs 1 S 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 16 Abs 3b S 2, EStG § 36 Abs 1, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 1 S 2, BGB § 1922 Abs 1, AO § 45 Abs 1, AO § 38
    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 14 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 16 Abs 3 EStG 2009, § 16 Abs 3b S 2 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 36 Abs 1 EStG 2009
    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • IWW

    § 16 Abs. 3b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 16 Abs. 3 EStG, § 14 Satz 2 EStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 16 Abs. 3b EStG, § 45 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, §§ 9, 11 ErbStG, § 16 Abs. 3b Satz 2 EStG, § 14 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 38 AO, § 36 Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Abzugsfähigkeit gezahlter Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuer; Abzugsfähigkeit der durch die rückwirkend durch den Erben erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstandenen Einkommensteuer

  • Betriebs-Berater

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • rewis.io

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, EStG § 16 Abs 1
    Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Gesamtrechtsnachfolge

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Auszug aus BFH, 10.05.2023 - II R 3/21
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe bereits entschieden, dass eine Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers trotz des Übergangs auf den Erben eine vom Erblasser herrührende Steuerschuld darstelle (BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Der Abzug setzt nicht zwingend voraus, dass beim Tod des Erblassers, also zum maßgeblichen Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), eine rechtliche Verpflichtung bestanden haben muss (BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15, m.w.N.).

    Dabei ist grundsätzlich unschädlich, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls die Belastung durch Steuerverbindlichkeiten der Höhe nach nicht genau feststeht, weil noch mögliche Wahlrechte ausgeübt werden oder besondere steuerrelevante Ereignisse eintreten können (BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15 f.).

    b) Dem stehen die Ausführungen im BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 16) nicht entgegen.

  • FG München, 16.09.2020 - 4 K 2701/19

    Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 10.05.2023 - II R 3/21
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 16.09.2020 - 4 K 2701/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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