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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6541
BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2010,6541)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2010 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2010,6541)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2010,6541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • openjur.de

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung; Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 107 Abs 1
    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • Bundesfinanzhof

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 Abs 1 FGO
    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 Abs 1 FGO
    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rewis.io

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rewis.io

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107
    Voraussetzungen für eine Berichtigung nach § 107 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    BFH für die Entscheidung über den Antrag auf Urteilsberichtigung zuständig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist für die Entscheidung über den Berichtigungsantrag zuständig, da gegen das Urteil Revision eingelegt worden ist (BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Auszug aus BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09
    Der Antrag auf Berichtigung des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 10. Juli 2008  11 K 647/06 hat keinen Erfolg.
  • BFH, 14.02.2005 - IX B 234/02

    Urteilsberichtigung nach § 107 FGO

    Auszug aus BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09
    Es muss sich daher um einen "mechanischen" Fehler handeln, der ohne weitere Prüfung erkannt und korrigiert werden kann (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2005 IX B 234/02, BFH/NV 2005, 1120).
  • FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08

    Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch

    Voraussetzung für eine Berichtigung ist, dass es sich bei dem Fehler um ein Versehen (Verschreiben, Verrechnen, Vergreifen usw.) und damit um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ohne weitere Prüfung erkannt und korrigiert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 IV R 35/09, BFH/NV 2010, 1649).
  • BFH, 14.03.2011 - I B 65/10

    Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils

    Besteht die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass dem FA bzw. dem FG ein Fehler der zuletzt genannten Art unterlaufen ist, so ist für eine Berichtigung kein Raum (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 IV R 35/09, BFH/NV 2010, 1649).
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Rechtsprechung
   BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09   

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https://dejure.org/2011,20920
BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2011,20920)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2011 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2011,20920)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2011 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2011,20920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich - Vorliegen eines materiellen Fehlers i. S. des § 177 Abs. 3 AO

  • openjur.de

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich; Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 177 Abs 1, AO § 177 Abs 3, EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 52 Abs 15
    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich - Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • Bundesfinanzhof

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich - Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 177 Abs 1 AO, § 177 Abs 3 AO, § 13 Abs 2 Nr 2 EStG 1986 vom 15.05.1986, § 52 Abs 15 EStG 1986 vom 15.05.1986
    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich - Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • rewis.io

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich - Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • rewis.io

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich - Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung zum Ende des Veranlagungszeitraums

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Abwahl der Nutzungswertbesteuerung; Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 96/04

    Berichtigung von materiellen Fehlern; Ablauf der Festsetzungsfrist für die

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09
    Entscheidend ist allein, dass im Augenblick der Aufhebung/Änderung ein nicht eigenständig korrigierbarer materieller Fehler vorliegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juli 2007 I R 96/04, BFH/NV 2008, 6).

    Daraus folgt, dass es insoweit nur darauf ankommt, ob auf der Basis des materiellen Rechts zu irgendeinem Zeitpunkt ein Steueranspruch bestanden hat; ein späteres Erlöschen dieses Anspruchs (z.B. auf der Grundlage des § 47 AO) wirkt sich auf die Anwendung des § 177 AO nicht aus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 6, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02

    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09
    Da das Gesetz keine zeitliche Beschränkung für den Antrag beinhaltet, kann er grundsätzlich auch rückwirkend gestellt werden (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07

    Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09
    Ausreichend ist, dass die Voraussetzungen der Nutzungswertbesteuerung vorgelegen haben (BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 58/07, BFH/NV 2010, 1785).
  • BFH, 25.06.1993 - III R 32/91

    Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09
    Ein materieller Fehler ist deshalb auch zu bejahen, wenn erst die nachträgliche, aber gleichwohl zulässige Ausübung eines Wahlrechts zu einer materiell unrichtigen Besteuerung führt (Frotscher in Schwarz, AO, § 177 Rz 28; Pahlke/ Koenig/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 177 Rz 19; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 177 AO Rz 5; Leingärtner/Kanzler, Besteuerung der Landwirte, Kap. 17, Rz 129; Klein/Rüsken, AO, 10. Aufl., § 177 Rz 7; zur Nachholung des Veranlagungswahlrechts: BFH-Urteil vom 25. Juni 1993 III R 32/91, BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824; anderer Ansicht von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 177 AO Rz 133).
  • FG Münster, 24.04.2013 - 7 K 2342/11

    Änderung der bestandskräftigen Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrags bei

    Ein materieller Fehler ist deshalb auch zu bejahen, wenn erst die nachträgliche, aber gleichwohl zulässige Ausübung eines Wahlrechts zu einer materiell unrichtigen Besteuerung führt, vgl. BFH, Urteil vom 03.03.2011 IV R 35/09, BFH/NV 2011, 2045 mit weiteren Nachweisen.

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, weil er die Rechtslage durch die aktuelle BFH-Entscheidung vom 03.03.2011 IV R 35/09 a.a.O. als geklärt ansieht und dieser Entscheidung folgt.

  • BFH, 20.04.2023 - III R 25/22

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Zwar kann die zulässige Ausübung eines Wahlrechts oder die zulässige Änderung eines solchen einen materiellen Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO auslösen (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.2011 - IV R 35/09, BFH/NV 2011, 2045, Rz 22).
  • FG Hamburg, 01.10.2020 - 6 K 188/18

    Abgabenordnung: (Nicht-)Ausübung des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG

    Ein materieller Fehler ist auch zu bejahen, wenn erst die nachträgliche, aber gleichwohl zulässige Ausübung eines Wahlrechts zu einer materiell unrichtigen Besteuerung führt (BFH, Urteil vom 3. März 2011, IV R 35/09, juris Rn. 22; von Wedelstädt, in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Stand: Mai 2018, § 177 AO Rn. 17).
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Rechtsprechung
   BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17559
BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2011,17559)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2011 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2011,17559)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2011,17559)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche - Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder - Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes ...

  • openjur.de

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche; Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder; Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes Betriebsvermögen; ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 74, FGO § 90a, FGO § 121 S 1, EStG § 13a, EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 14a Abs 4 S 2 Nr 1, EStG § 52 Abs 15, EStG § 13a, EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 14a Abs 4 S 2 Nr 1
    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche - Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder - Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes ...

  • Bundesfinanzhof

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche - Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder - Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 74 FGO, § 90a FGO, § 121 S 1 FGO, § 13a EStG 1990
    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche - Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder - Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes ...

  • rewis.io

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche - Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder - Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche - Kein Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an alle erbberechtigten Kinder - Grundstück des Privatvermögens als gewillkürtes ...

  • rechtsportal.de

    EStG a.F. § 52 Abs. 15; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung für eine eigengenutzte Wohnung und für eine Altenteilwohnung

  • datenbank.nwb.de

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche; keine Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09
    Eine erneute Zuordnung des bisherigen Privatgrundstücks zum gewillkürten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen wäre angesichts der ausschließlich außerbetrieblichen Nutzung nicht möglich (vgl. zu den erhöhten Anforderungen an die Willkürung von Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 14/07, BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2003 - I R 38/01

    Einstellung des Geschäftsbetriebs

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09
    Eine solche Beschränkung ist zulässig und wirksam (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822, und vom 26. Oktober 2006 V R 59/04, BFHE 215, 360, BStBl II 2007, 487, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99

    Entnahme durch Erklärung bei ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09
    Anders als bei notwendigem Betriebsvermögen ist in diesem Fall aber eine Entnahme der verpachteten Flächen durch bloße Erklärung dem FA gegenüber jederzeit möglich (BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356).
  • BFH, 08.05.2009 - IV B 55/08

    Kein Freibetrag zur Abfindung weichender Erben bei gleichen Zuwendungen an alle

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09
    Die darauf gestützte Beweiswürdigung des FG, dass die Entnahme des Grundstücks Flur X nicht zur Abfindung weichender Erben erfolgt ist, lässt, so sie nicht bereits zwingend ist, jedenfalls keine Verstöße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze erkennen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2009 IV B 55/08, BFH/NV 2009, 1432) und ist daher mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 56/93
    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09
    Weichender Erbe ist, wer gesetzlicher Erbe des Eigentümers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, aber nicht zur Übernahme des Betriebs berufen ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 56/93, BFH/NV 1995, 110).
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