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   BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22   

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BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22 (https://dejure.org/2023,11852)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2023 - IV ZB 23/22 (https://dejure.org/2023,11852)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2023 - IV ZB 23/22 (https://dejure.org/2023,11852)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 21 Abs. 2 FamFG, § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO, § 17 Abs. 2 FamFG, §§ 567 ff. ZPO, § 63 Abs. 1 FamFG, § 58 Abs. 1 FamFG, § 21 Abs. 1 FamFG, § 252 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung eines Verkaufs von Nachlassgegenständen im Rahmen einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft; Zurückweisung der Rechtsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung eines Verkaufs von Nachlassgegenständen im Rahmen einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft; Zurückweisung der Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 189
  • FamRZ 2023, 1140
  • VersR 2023, 1316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Auch ein Rechtsanwalt darf zwar grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsmittelbelehrung vertrauen (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - NJW-RR 2012, 1025 Rn. 9; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 36).

    Auch in Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es daher an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 aaO vgl. ferner BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - VIII ZB 41/22 Rn. 22, NJW-RR 2023, 427).

  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Auch ein Rechtsanwalt darf zwar grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsmittelbelehrung vertrauen (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - NJW-RR 2012, 1025 Rn. 9; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 36).

    Der hier zur Beurteilung stehende Sachverhalt ist aus mehreren Gründen nicht mit demjenigen vergleichbar, der der von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2021, 915) zugrunde lag.

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Erforderlich ist allerdings ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, ZEV 2012, 150 Rn. 10).
  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Auch in Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es daher an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 aaO vgl. ferner BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - VIII ZB 41/22 Rn. 22, NJW-RR 2023, 427).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Vielmehr nimmt der Rechtsanwalt mit der Übernahme eines entsprechenden Mandats die für diese Verfahrensart erforderliche verfahrensrechtliche Sachkunde in Anspruch (BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 9).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Zwar ist richtig, dass die Sache in der Form, die diese durch die (Teil-)Nichtabhilfeentscheidung erhalten hat, beim Beschwerdegericht anfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - XII ZB 243/19, MDR 2020, 1527 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 3 UF 52/12

    Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei anwaltlicher Vertretung für Versäumung

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Deshalb handelt es sich auch nicht um eine ungewöhnliche verfahrensrechtliche Situation, die nicht sicher richtig zu beantwortende Zweifelsfragen aufgeworfen hat, wodurch ausnahmsweise eine Ursächlichkeit zwischen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung und Versäumung der Frist auch bei anwaltlicher Beratung bejaht werden könnte (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 2012, 3250 [juris Rn. 6]; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - 14 WF 149/12, juris Rn. 4).
  • OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Die fehlende Ursächlichkeit der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung folgt hier zudem daraus, dass sich schon aus dem Tenor wie auch aus der Begründung des Beschlusses des Nachlassgerichts ergibt, dass es sich lediglich um eine Zwischenentscheidung handelt, die nicht der regelmäßigen einmonatigen Beschwerdefrist gegen erstinstanzliche Endentscheidungen (§ 63 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 FamFG) unterliegt (zur entscheidenden Bedeutung des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich der Verneinung der Kausalität einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für die Versäumung einer Frist bei anwaltlicher Vertretung vgl. OLG Nürnberg NJW 2022, 1182 Rn. 17; OLG Bremen NJW-RR 2021, 1160 Rn. 12; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1155 [juris Rn. 13]).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2012 - 6 UF 390/12

    Einstweiliges Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Wiedereinsetzung eines

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Die fehlende Ursächlichkeit der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung folgt hier zudem daraus, dass sich schon aus dem Tenor wie auch aus der Begründung des Beschlusses des Nachlassgerichts ergibt, dass es sich lediglich um eine Zwischenentscheidung handelt, die nicht der regelmäßigen einmonatigen Beschwerdefrist gegen erstinstanzliche Endentscheidungen (§ 63 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 FamFG) unterliegt (zur entscheidenden Bedeutung des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich der Verneinung der Kausalität einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für die Versäumung einer Frist bei anwaltlicher Vertretung vgl. OLG Nürnberg NJW 2022, 1182 Rn. 17; OLG Bremen NJW-RR 2021, 1160 Rn. 12; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1155 [juris Rn. 13]).
  • OLG Hamm, 06.09.2012 - 14 WF 149/12

    Rechtsfolgen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung durch das Amtsgericht

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22
    Deshalb handelt es sich auch nicht um eine ungewöhnliche verfahrensrechtliche Situation, die nicht sicher richtig zu beantwortende Zweifelsfragen aufgeworfen hat, wodurch ausnahmsweise eine Ursächlichkeit zwischen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung und Versäumung der Frist auch bei anwaltlicher Beratung bejaht werden könnte (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 2012, 3250 [juris Rn. 6]; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - 14 WF 149/12, juris Rn. 4).
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