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   BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12   

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https://dejure.org/2013,9127
BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12 (https://dejure.org/2013,9127)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2013 - IX B 180/12 (https://dejure.org/2013,9127)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2013 - IX B 180/12 (https://dejure.org/2013,9127)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 94, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 160 Abs 4, ZPO § 164, ZPO § 295
    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 94 FGO
    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers, da die Beschwerdebegründung nicht erkennen lässt, weshalb sich dem Finanzgericht auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunkts eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ...

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens von Beweisanträgen; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12
    Unbeschadet davon lässt die Beschwerdebegründung nicht erkennen, weshalb sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunktes eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechende Beweisanträge hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 09.11.1999 - II B 14/99

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12
    Die Klägerin hat auch nicht vorgetragen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung einer entsprechenden Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO

    Diese Rüge kann schon deshalb nicht verfangen, weil die insoweit einschlägige Norm des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten können (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 217, und vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2014 - VI B 125/13

    Häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus - Einbindung eines Kellerraumes in

    Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunkts eine weitere Sachaufklärung auch ohne entsprechende Beweisanträge hätte aufdrängen sollen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 43; vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968).
  • BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge

    d) Soweit dem Vorbringen der Klägerin zu entnehmen sein könnte, dass sie der Auffassung ist, der Inhalt der Niederschrift vom 9. Oktober 2013 sei unzutreffend, hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung einer entsprechenden Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968; vom 5. Juni 2013 III B 47/12, BFH/NV 2013, 1438).
  • BFH, 18.09.2013 - X B 257/12

    Einzelfallabhängige Beweiswürdigung bei Prüfung der Abziehbarkeit von

    Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968).
  • BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968).
  • BFH, 14.11.2017 - IX B 78/17

    Keine Überraschungsentscheidung bei Hinweis in der mündlichen Verhandlung

    c) Soweit die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung behaupten, in der mündlichen Verhandlung auf eine Vertagung gedrängt zu haben, was aber nicht protokolliert worden sei, haben sie nicht vorgetragen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung eines entsprechenden Antrags verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2013 - IX B 11/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit der Kläger darüber hinaus geltend macht, das FG habe den Sachverhalt nicht ausreichend erforscht und damit § 76 Abs. 1 FGO verletzt, fehlt es schon am Vortrag, warum sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen oder einer Beweisaufnahme auch ohne einen entsprechenden Beweisantritt hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968, unter 1.; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N).
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