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   BGH, 18.03.2020 - IX ZA 4/20   

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BGH, 18.03.2020 - IX ZA 4/20 (https://dejure.org/2020,8307)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2020 - IX ZA 4/20 (https://dejure.org/2020,8307)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2020 - IX ZA 4/20 (https://dejure.org/2020,8307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Rechtsmittelfrist

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.2019 - IX ZA 8/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - IX ZA 4/20
    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 28. März 2019 - IX ZA 8/18, ZIP 2019, 1486 Rn. 4).
  • BGH, 22.06.2020 - IX ZB 3/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge hinsichtlich Verwerfung

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 18. März 2020 ( IX ZA 4/20) aus anderen Gründen abgelehnt.

    Die dagegen gerichtete Anhörungsrüge der Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 19. Mai 2020 ( IX ZA 4/20) zurückgewiesen.

  • BGH, 09.07.2020 - IX ZR 38/20

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Dazu muss sie innerhalb der Frist eine vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Verwendung des Formulars gemäß § 117 Abs. 4 ZPO sowie die erforderlichen Belege eingereicht haben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - III ZB 104/18, juris Rn. 6 mwN; vom 18. März 2020 - IX ZA 4/20, juris Rn. 2; vom 21. April 2020 - II ZB 27/19, juris Rn. 4; vom 29. April 2020 - IV ZB 30/19, juris Rn. 3).
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   BGH, 19.05.2020 - IX ZA 4/20   

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BGH, 19.05.2020 - IX ZA 4/20 (https://dejure.org/2020,15000)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2020 - IX ZA 4/20 (https://dejure.org/2020,15000)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - IX ZA 4/20 (https://dejure.org/2020,15000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen Verzögerungen der Briefbeförderung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren: Grenzen des Vertrauensschutzes bei Schriftsatzversand per Post

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a
    Anhörungsrüge wegen Verzögerungen der Briefbeförderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - IX ZA 4/20
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9).

    Das Vertrauen in den üblichen Postlauf ist nicht schutzwürdig, wenn der Absender erkennen kann, dass der Briefkasten am selben Tag nicht mehr geleert und die Sendung daher erst am nächsten Tag befördert wird (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009, aaO Rn. 9).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - IX ZA 4/20
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - IX ZA 4/20
    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 28.12.2020 - AnwZ (Brfg) 35/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - IX ZA 4/20, juris Rn. 2 mwN).

    Die Betriebsprozesse der Post sind den Angaben der Deutsche Post AG zufolge (vgl. deutschepost.de) darauf ausgelegt, rund 95 % aller Briefsendungen innerhalb Deutschlands dann, wenn die Sendungen die Post vor Annahmeschluss der Filiale oder der letzten Briefkastenleerung erreichen, schon nach einem Werktag zuzustellen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020, aaO Rn. 3).

  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Der Senat schließt sich der verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach ein Rechtsmittelführer darauf vertrauen darf, dass bei einer Aufgabe der Rechtsmittelschrift zur Post die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020, IX ZA 4/20, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009, NJW 2009, 2379; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. September 2013, NStZ-RR 2014, 113; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009, NJW 2009, 2230).
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