Rechtsprechung
EuGH, 03.06.1992 - C-45/90, Paletta, andere |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Paletta / Brennet
Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Vorgesehene und ausgeschlossene Leistungen - Unterscheidungskriterien - Leistungen, die der Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer ... - EU-Kommission
Paletta / Brennet
- Wolters Kluwer
Leistung der sozialen Sicherheit; Ärztliche Feststellung über Art und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Soziale Sicherheit - Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeit - Paletta- Entscheidung -
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EWGV 574/72 Art. 18 Abs. 1; ; EWGV 574/72 Art. 18 Abs. 2; ; EWGV 574/72 Art. 18 Abs. 3; ; EWGV 574/72 Art. 18 Abs. 4; ; EWGV 574/72 Art. 18 Abs. 5
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Verbindlichkeit einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nur für die Krankenkasse, sondern auch für den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- spiegel.de (Pressebericht, 06.05.1996)
Arbeitnehmer - Attestati di Malattia
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeit.
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 31.01.1990 - 1 Ca 340/89
- ArbG Lörrach, 31.01.1990 - 1 Ca 341/89
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1991 - C-45/90
- EuGH, 21.11.1991 - C-45/90
- EuGH, 03.06.1992 - C-45/90, Paletta, ander
- EuGH, 06.06.1992 - C-45/90
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 340/89
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 341/89
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 342/89
- ArbG Lörrach, 25.08.1992 - 1 Ca 343/89
- LAG Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 10 (11) Sa 174/92
- BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-206/94
- EuGH, 02.05.1996 - C-206/94
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
- LAG Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 Sa 85/97
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2687
- EuZW 1992, 480
- NZA 1992, 735
- BB 1992, 1721
- DB 1992, 1577
- InfAuslR 1992, 305
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.03.1987 - 22/86
Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen
Auszug aus EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
Die Kläger beriefen sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86 (Rindone, Slg. 1987, 1339, Randnr. 15), das zwar einen Fall betreffe, in dem der zuständige Träger ein Träger der sozialen Sicherheit gewesen sei, das aber ebenfalls gelte, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber sei.1) Sind die Grundsätze in der Rechtssache 22/86 des Urteils des Gerichtshofes - Dritte Kammer - vom 12. März 1987 zur Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates ganz oder teilweise auch auf den Fall zu übertragen, daß Träger der Geldleistungen bei Krankheit, wie nach § 1 ff. des Lohnfortzahlungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juli 1969 (Bundesgesetzblatt I S. 946, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 - Bundesgesetzblatt I S. 2477), der Arbeitgeber und nicht der Sozialversicherungsträger ist?.
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
15 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 7) entschieden, daß die Fortzahlung des Arbeitnehmerlohns im Krankheitsfall nach dem LFZG unter den Entgeltbegriff im Sinne von Artikel 119 EWG-Vertrag fällt. - EuGH, 27.03.1985 - 249/83
Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout
Auszug aus EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
16 Die Antwort auf die Frage, ob eine Leistung in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fällt, hängt im wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen dieser Leistung ab, insbesondere von ihrer Zielsetzung und den Voraussetzungen ihrer Gewährung, nicht dagegen davon, ob sie nach den nationalen Rechtsvorschriften als eine Leistung der sozialen Sicherheit angesehen wird (siehe u. a. das Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83, Höckx, Slg. 1985, 973, Randnr. 11). - EuGH, 24.02.1987 - 379/85
CRAM Rhône-Alpes / Giletti
Auszug aus EuGH, 03.06.1992 - C-45/90
18 Der Umstand, daß diese Leistungen finanziell zu Lasten des Arbeitgebers gehen, kann ihre Einbeziehung in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 entgegen dem Vorbringen der deutschen und der niederländischen Regierung nicht hindern, da die Qualifizierung einer Leistung als unter diese Verordnung fallende Leistung der sozialen Sicherheit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe das Urteil vom 24. Februar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 379/85 bis 381/85 und 93/86, Giletti, Slg. 1987, 955, Randnr. 7) nicht von der Art ihrer Finanzierung abhängt.
- BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bindungswirkung von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von der dort zuständigen Stelle (vgl. Art. 27 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 iVm. Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, vormals Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 iVm. Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71) getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (EuGH 3. Juni 1992 - C-45/90 -; 2. Mai 1996 - C-206/94 -) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Entgeltfortzahlungsprozess (vgl. dazu BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140) zwingen nicht zu einer Änderung der Grundsätze der Überprüfung inländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. - BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert …
Der Europäische Gerichtshof hat hierauf mit Urteil vom 3. Juni 1992 (- C-45/90 - EuGHE 1992 1, 3458 = AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72 = EzA § 3 LohnFG Nr. 16) wie folgt entschieden:.Bedeutet die vom EuGH in der Rechtssache - C-45/90 - im Urteil vom 3. Juni 1992 vorgenommene Auslegung von Art. 18 Absätze 1 bis 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972, daß es dem Arbeitgeber verwehrt ist, einen Mißbrauchstatbestand zu beweisen, aus dem mit Sicherheit oder hinreichender Wahrscheinlichkeit zu schließen ist, daß Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegen hat?.
Die Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, die der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90 (Paletta, Slg. 1992, I-3423) vorgenommen hat, verwehrt es dem Arbeitnehmer nicht, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Artikel 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 1992 (aaO.) handelt es sich bei der vom Arbeitgeber gemäß § 1 LFZG zu erbringenden Lohnfortzahlung um eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Dabei ist der Arbeitgeber nach Art. 1 lit. c der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, die insbesondere darin bestehe, Beweisschwierigkeiten für den Arbeitnehmer zu vermeiden, dessen Arbeitsfähigkeit in der Zwischenzeit wiederhergestellt sei, und damit eine größtmögliche Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer zu fördern, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellten.
In seinem Urteil vom 3. Juni 1992 (aaO.) hat der Europäische Gerichtshof Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 dahin ausgelegt, daß der zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit handelt, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt.
In seinem Urteil vom 3. Juni 1992 - Rechtssache C-45/90 - Paletta I, aaO.) hat der Europäische Gerichtshof diese Auslegung des Art. 18 auch dann für maßgebend erachtet, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist und dieser über keine andere Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verfügt, als die, die Krankenkasse aufzufordern, den Arbeitnehmer gem. Art. 18 Abs. 5 durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen.
Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof war geltend gemacht worden (Urteil vom 3. Juni 1992, aaO., Rdn. 26), der Arbeitgeber sei nicht in allen Fällen in der Lage, von der in Art. 18 Abs. 5 vorgesehenen Befugnis sachgerecht Gebrauch zu machen.
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 3. Juni 1992, aaO., Rdn. 27) hat dazu ausgeführt, die genannten Schwierigkeiten könnten die sich aus Wortlaut und Zielsetzung ergebenden Auslegung des Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 nicht in Frage stellen.
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
aa) Nach Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72/EWG vom 31. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71/EWG zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist der Arbeitgeber in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt (EuGH 3. Juni 1992 - Rs. C-45/90 - EuGHE 1992 1, 3458).
- EuGH, 02.05.1996 - C-206/94
Brennet / Paletta
Die Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 5 der Verordnung Nr. 574/72, die der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90 (Paletta) vorgenommen hat und wonach der zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit handelt, in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen lässt, wozu ihn Artikel 18 Absatz 5 ermächtigt, verwehrt es dem Arbeitgeber nicht, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Artikel 18 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.6 Mit Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90 (Paletta, Slg. 1992, I-3423) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 18 Absätze 1 bis 4 der Verordnung dahin auszulegen ist, daß der zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit handelt, in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen lässt, wozu ihn Artikel 18 Absatz 5 ermächtigt.
11 Dem Urteil Paletta lasse sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, ob und inwieweit ein nationales Gericht bei der Anwendung von Artikel 18 der Verordnung Nr. 574/72 einen Mißbrauch seitens des Betroffenen berücksichtigen dürfe.
Bedeutet die vom Gerichtshof in der Rechtssache C-45/90 im Urteil vom 3. Juni 1992 vorgenommene Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972, daß es dem Arbeitgeber verwehrt ist, einen Mißbrauchstatbestand zu beweisen, aus dem mit Sicherheit oder hinreichender Wahrscheinlichkeit zu schließen ist, daß Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegen hat?.
23 Im Urteil Paletta hat der Gerichtshof Artikel 18 Absätze 1 bis 4 der Verordnung Nr. 574/72 ausgelegt, ohne besonders auf den Fall einer mißbräuchlichen oder betrügerischen Anwendung dieser Vorschrift abzustellen.
28 Daher ist auf die zweite Frage zu antworten, daß die Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 5 der Verordnung Nr. 574/72, die der Gerichtshof im Urteil Paletta (…a. a. O.) vorgenommen hat, es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Artikel 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.
Die Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, die der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90 (Paletta, Slg. 1992, I-3423) vorgenommen hat, verwehrt es dem Arbeitgeber nicht, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Artikel 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.
- LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Unter den Anwendungsbereich von Artikel 18 fallen auch Entgeltfortzahlungsleistungen, die ein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat (grundlegend EuGH v. 03.06.1992 - C-45/90 - "Paletta", AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).aa)Allerdings ist ein Arbeitgeber grundsätzlich an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen lässt (EuGH v. 03.06.1992 - C-45/90 - "Paletta I", AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).
Dies gilt auch dann, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist (…BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - a.a.O.; EuGH v. 03.06.1992 - Rechtssache C-45/90 "Paletta I" - AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).
- BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94
Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …
Sie hatte dem Umstand Rechnung getragen, daß der Kläger seit dem 12. Oktober 1986 wieder mit seiner damaligen Ehefrau zusammenlebte und keine Trennung der Eheleute auf Dauer vorlag; nur bei dauerhafter Trennung entfiel aber sein aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitender aufenthaltsrechtliecher Schutz (Beschlüsse vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33 S. 46 = InfAuslR 1989, 155 (156) und vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 S. 1 = InfAuslR 1992, 305; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -). - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98
Kommission / Frankreich
18 und 19, vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90, Paletta, Slg. 1992, I-3423, Randnr. 16, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91, Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 14, vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 28, vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-66/92, Acciardi, Slg. 1993, I-4567, Randnr. 13, vom 10. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-245/94 und C-312/94, Hoever und Zachow, Slg. 1996, I-4895, Randnr. 17, und vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-160/96, Molenaar, Slg. 1998, I-843, Randnr. 19).Vgl. auch den Fall von Leistungen, deren finanzielle Last vom Arbeitgeber getragen wird und nicht von einem Sozialversicherungsträger (Urteil Paletta, zitiert in Fußnote 34, Randnrn.
Für andere Fälle, in denen sich der Gerichtshof auf die Zweckbestimmung von Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit gestützt hat, um diese ordnungsgemäß auszulegen, vgl. z. B. Urteil Pinna (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 21, letzter Satz) und Urteil Paletta (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 24).
- BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei …
Bloße Schwierigkeiten bei der Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm, die sich aus Sachverhalten mit Auslandsbezug ergeben (EuGH, Urteil vom 3. Juni 1992, Rs C-45/90, EuGHE 1992, I-3423, RdNr 27 - Paletta ;… Rs Schumacker, aaO, RdNr 43 ff ) oder der pauschale Hinweis auf die Bindung einer Fachbehörde an andere innerstaatliche Regeln (…EuGH, Rs Imbernon Martínez, aaO, RdNr 23) können dagegen zB eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. - EuGH, 12.04.2005 - C-145/03
DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …
9 bis 14, und vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90, Paletta, Slg. 1992, I-3423, Randnr. 28). - EuGH, 18.01.2007 - C-332/05
Celozzi - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berechnung der Höhe des Krankengelds …
20 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen der Lohnfortzahlung ebenso wie das Krankengeld, dessen Zahlung bei der Gewährung dieser Leistungen bis zur Dauer von sechs Wochen ruht, Leistungen sind, die in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1992, Paletta, C-45/90, Slg. 1992, I-3423, Randnr. 17). - EuGH, 06.07.2000 - C-73/99
Movrin
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und …
- BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 111.04
Darlegungslast und Beweislast bei der Herstellung einer Ausländerehe
- LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land
- OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02
Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche …
- EuGH, 19.06.1992 - C-18/91
V. / Parlament
- LAG Düsseldorf, 25.08.1999 - 17 Sa 812/99
AU-Attest eines griechischen Arztes
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1999 - 2 L 143/98
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-178/97
Banks u.a.
- EuGH, 18.05.1995 - C-327/92
Rheinhold & Mahla / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
- VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.922
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck …
- BSG, 27.12.1993 - 11 BAr 57/93
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Unzulässigkeit der Nichzulassunsgbeschwerde - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 18 B 2187/05
Eheliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltserlaubnis Rücknahme Aufhebung gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-169/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1996 - C-336/94
Eftalia Dafeki gegen Landesversicherungsanstalt Württemberg. - Freizügigkeit der …
- VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08
- VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 6 K 11490/98
Aussetzung der Abschiebung aufgrund einstweiliger Anordnung; Anforderungen an …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-327/92
Rheinhold & Mahla NV gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de …
- SG Nürnberg, 29.09.2009 - S 7 KR 134/08
Anspruch auf Krankengeld bzgl. des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit i.R.e. …
- VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der …
- VG München, 11.01.2011 - M 10 S 10.6000
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Bestehen einer ehelichen …
- VG Berlin, 21.09.2007 - 29 V 75.06
Visum; Ehegattennachzug; keine Änderung der Rechtslage durch Neufassung des § 27; …
- VG Berlin, 26.06.2007 - 28 V 36.06
Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzug; Zweifel an der Eheführungsabsicht …
Rechtsprechung
BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den ausländischen Ehegatten eines Deutschen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1991 - 18 A 3247/91
- BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Papierfundstellen
- InfAuslR 1992, 305
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81
Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung
Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Die Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer hat daher in der Regel kein ein Aufenthaltsrecht auslösendes Gewicht, wenn sie nicht eine eheliche Gemeinschaft begründen, sondern lediglich dem Ausländer zu einem ihm sonst verwehrten Aufenthalt im Bundesgebiet verhelfen soll (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 -Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5). - BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Grundsätzlich entfällt der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern auf Dauer getrennt leben Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - = Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33 S. 46 f. = InfAuslR 1989, 155 m.w.N.; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -). - BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241.79
Aufenthaltsrecht - Schutz der Ehe - Ermessen der Ausländerbehörde - Befristete …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Die Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer hat daher in der Regel kein ein Aufenthaltsrecht auslösendes Gewicht, wenn sie nicht eine eheliche Gemeinschaft begründen, sondern lediglich dem Ausländer zu einem ihm sonst verwehrten Aufenthalt im Bundesgebiet verhelfen soll (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 -Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5).
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97
Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß; …
Die danach vorausgesetzte eheliche Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1) bestand nach den Feststellungen des Berufungsgerichts vom Tag der Eheschließung des Klägers mit seiner zweiten Ehefrau am 18. Juni 1991 über den 16. April 1992 hinaus bis Juni 1992. - BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94
Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …
Sie hatte dem Umstand Rechnung getragen, daß der Kläger seit dem 12. Oktober 1986 wieder mit seiner damaligen Ehefrau zusammenlebte und keine Trennung der Eheleute auf Dauer vorlag; nur bei dauerhafter Trennung entfiel aber sein aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitender aufenthaltsrechtliecher Schutz (Beschlüsse vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33 S. 46 = InfAuslR 1989, 155 (156) und vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 S. 1 = InfAuslR 1992, 305; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 11 S 3170/96
Aufenthaltsrechtlicher Schutz des GG Art 6 - Bestehen einer ehelichen …
Das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist im Hinblick auf den Schutzzweck des Art. 6 Abs. 1 GG nicht erst dann zu verneinen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind (wie BVerwG, Beschluß vom 12.6.1992, InfAuslR 1992, 305).Grundsätzlich entfällt der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Lebensgemeinschaft, sondern getrennt leben oder die Ehe geschieden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1989, Buchholz 402.24, § 7 AuslG Nr. 33; BVerwG, Beschl. v. 12.6.1992, InfAuslR 1992, 305).
Daraus folgt ohne weiteres, daß mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erst dann zu verneinen ist, wenn die bürgerlich- rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind (BVerwG, Beschl. v. 12.6.1992, aaO).
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des …
Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.1996 - A 13 S 1431/94
Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 53 Abs 4 umfaßt auch nicht - zielbezogene …
Dahinstehen kann im vorliegenden Fall, ob Art. 8 EMRK in keiner Hinsicht über Art. 6 Abs. 1 GG hinausgehende aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen entfaltet (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.9.1994, NWVBl. 1995, 150 (151) = InfAuslR 1995, 99 (100), und BayVGH, Beschl. v. 8.12.1994, BayVBl. 1995, 375 = InfAuslR 1995, 72 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 12.6.1992, InfAuslR 1992, 305). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 18 A 4002/96
Klage; Zulässigkeit; Klageschrift; Keine Angabe der Anschrift; Strafurteil; …
vgl. hierzu BVerwG; Beschluß vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, 305; Senatsbeschluß vom 20. September 1994 - 18 A 2945/92 -, InfAuslR 1995, 99 = NVwZ-RR 1995, 353. - VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21
Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot; …
Dementsprechend gilt grundsätzlich eine Trennung bereits vor Ablauf der Jahresfrist des § 1566 Abs. 1 BGB als vollzogen, wenn die Ehepartner die gemeinsame Wohnung ohne unabweislichen Grund aufgegeben haben und in getrennten Wohnungen leben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, juris. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 10 B 10369/00
Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 Ausländergesetz (AuslG) …
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist vielmehr beendet, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern auf Dauer getrennt leben (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48.92 -, InfAuslR 1992, S. 305).Besteht eine solche Verbundenheit nicht, bedürfen die Familienmitglieder des grundrechtlichen Schutzes nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht nicht; das zwischen ihnen allein vorhandene formale familiäre Band wird nämlich durch die Versagung eines Aufenthaltsrechts nicht berührt (vgl. zum Vorstehenden ferner beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48/92 -, InfAuslR 1992, S. 305).
- BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 111.04
Darlegungslast und Beweislast bei der Herstellung einer Ausländerehe
Die Ehe zwischen einer Deutschen und einem Ausländer hat daher in der Regel kein ein Aufenthaltsrecht auslösendes Gewicht, wenn sie nicht eine eheliche Lebensgemeinschaft begründen, sondern lediglich dem Ausländer zu einem ihm sonst verwehrten Aufenthalt im Bundesgebiet verhelfen soll (Beschluss vom 12. Juni 1992 BVerwG 1 B 48.92 InfAuslR 1992, 305 m.w.N.). - VG Berlin, 30.09.2010 - 26 K 226.09
Ehegattennachzug eines marokkanischen Staatsangehörigen zu seiner deutschen …
§ 27 Abs. 1 AufenthG normiert - wie bereits der ihm inhaltlich entsprechende § 17 Abs. 1 des Ausländergesetzes (vom 9. Juli 1990, BGBl. I S. 1354) - eine strenge Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis an die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - 1 B 48/92 -, InfAuslR 1992, 305 und OVG Berlin…, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 8 B 26.02 -, juris Rn. 28, beide zu § 17 Abs. 1 AuslG 1990) und macht diese Zweckbestimmung darüber hinaus zum Bestandteil der Legaldefinition des Familiennachzugs.Bestehen nach einer Gesamtwürdigung der nach außen erkennbaren Umstände des Einzelfalls ernsthafte Zweifel an der Eheführungsabsicht auch nur eines Ehegatten fort, kann die Klage keinen Erfolg haben (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 - DVBl. 2003, 1260; BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 20.81 - BVerwGE 65, S. 174, 179 f., Beschluss vom 12. Juni 1992, a.a.O., …und Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG Berlin, Beschluss vom 23. August 2002 - OVG 8 N 137.02 …und Urteil vom 16. Dezember 2003, a.a.O., Rn. 29).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 18 B 2490/96
Ausländerrecht: Verschärfte Ausweisungsregelungen
- VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen
- VGH Bayern, 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993
Zur Verkürzung der Geltungsdauer der zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
- OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02
Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche …
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 PKH 13.98
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2000 - 18 B 814/99
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender ehelicher …
- BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 186.93
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermöglichung eines ehelichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 27.08
Visum; Ehegattennachzug; Scheineheverdacht nicht ausgeräumt; materielle …
- VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen …
- BVerwG, 20.05.1996 - 1 B 83.96
- VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 22 K 3024/11
Rückwirkung Vertrauensschutz Eheliche Lebensgemeinschaft Trennungswille
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Selbständiges Aufenthaltsrecht
- OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00
Rechtliche Schlußfolgerungen als Tatsachen
- VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 3249/94
Verdrängung des generellen Versagungsgrundes des AuslG 1990 § 7 Abs 2 im Falle …
- VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.922
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 18 B 2187/05
Eheliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltserlaubnis Rücknahme Aufhebung gemeinsame …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2003 - 10 A 11042/03
Kindernachzug, familiäre Lebensgemeinschaft, Vormundschaft, …
- BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 225.94
Rechtsfehlerfreie Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Trennung eines Deutschen …
- VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93
Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit neuem …
- VGH Bayern, 30.10.2008 - 19 CS 08.2617
Ausländerrecht/Aufenthaltserlaubnis; 2-jährige Ehezeit (nicht erfüllt), …
- VG Berlin, 30.08.2007 - 3 V 62.06
Visumserteilung zum Ehegattennachzug bei erheblichen Zweifeln am Bestehen einer …
- VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - 17 A 3378/98
Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen als Ehegatte eines Deutschen ; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 1297/95
Voraussetzung für ein Zuzugsrecht nach EWGAssRBes 1/80 - ordnungsgemäßer Wohnsitz …
- VG Düsseldorf, 19.02.2015 - 8 K 6063/14
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis eines …
- VG Berlin, 12.07.2012 - 36 K 160.12
Ehegattennachzug eines türkischen Staatsangehörigen zu seiner deutschen Ehefrau
- VG Aachen, 14.08.2008 - 8 L 85/08
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
- VG Gießen, 30.03.1994 - 6 G 31885/94
Anwendbarkeit des § 43 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) im Eilverfahren bei …
- VG Berlin, 25.08.2011 - 36 K 38.11
Ehegattennachzug einer türkischen Staatsangehörigen zu ihrem deutschen Ehemann
- VG Aachen, 02.04.2008 - 8 L 305/07
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen indischen Staatsangehörigen; …
- VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der …
- VG Minden, 18.12.2002 - 11 L 1463/02
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Nachträgliche zeitliche Beschränkung …
- VG Berlin, 03.06.2014 - 22 K 30.13
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug (hier: bei Scheinehe)
- VG Berlin, 23.01.2014 - 22 K 21.13
Visum zum Ehegattennachzug; Voraussetzungen für das Bestehen und Nachweis des …
- VG Berlin, 22.07.2013 - 36 K 105.13
Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zur Ehefrau
- VG Berlin, 10.02.2011 - 28 K 219.10
Visum zum Ehegattennachzug einer vietnamesischen Staatsangehörigen zu ihrem …
- VG Berlin, 05.06.2014 - 13 K 153.13
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug
- VG Berlin, 21.09.2007 - 29 V 75.06
Visum; Ehegattennachzug; keine Änderung der Rechtslage durch Neufassung des § 27; …
- VG Berlin, 26.06.2007 - 28 V 36.06
Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzug; Zweifel an der Eheführungsabsicht …
- VG Freiburg, 12.01.1995 - 9 K 2131/94
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung eines …