Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39414
BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12 (https://dejure.org/2012,39414)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2012 - 5 StR 522/12 (https://dejure.org/2012,39414)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 (https://dejure.org/2012,39414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 55 StGB
    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände bei außergewöhnlich hohen Strafen; Berücksichtigung eines engen situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten bei der Bemessung der Gesamtstrafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 54 StGB, § 174 StGB, § 176a StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung bei Sexualdelikten: Begründungsanforderung bei Verhängung ungewöhnlich hoher Einzelstrafen; fehlerhafte Gesamtstrafenbildung bei Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des Gesamtstrafrahmens

  • Wolters Kluwer

    Abwägen von für und gegen einen Täter sprechenden Umständen durch das Tatgericht bei außergewöhnlich hohen Einzelstrafen und Gesamtstrafen i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Sexualdelikten: Begründungsanforderung bei Verhängung ungewöhnlich hoher Einzelstrafen; fehlerhafte Gesamtstrafenbildung bei Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des Gesamtstrafrahmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Abwägen von für und gegen einen Täter sprechenden Umständen durch das Tatgericht bei außergewöhnlich hohen Einzelstrafen und Gesamtstrafen i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 108 (Ls.)
  • JurionRS 2012, 28923
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Hinsichtlich der Bemessung der Gesamtstrafe führt das Landgericht zwar zutreffend den engen situativen und zeitlichen Zusammenhang und die wiederholte Verwirklichung von gleichartigen Taten mit mutmaßlich geringer werdender Hemmschwelle als strafmildernde Faktoren an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01; Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 StR 13/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 662, 664 mwN).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Hinsichtlich der Bemessung der Gesamtstrafe führt das Landgericht zwar zutreffend den engen situativen und zeitlichen Zusammenhang und die wiederholte Verwirklichung von gleichartigen Taten mit mutmaßlich geringer werdender Hemmschwelle als strafmildernde Faktoren an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01; Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 StR 13/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 662, 664 mwN).
  • BGH, 02.10.2001 - 4 StR 381/01

    Verwendung einer Waffe bzw. eines anderen gefährlichen Werkzeuges Anstiftung

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Hinsichtlich der Bemessung der Gesamtstrafe führt das Landgericht zwar zutreffend den engen situativen und zeitlichen Zusammenhang und die wiederholte Verwirklichung von gleichartigen Taten mit mutmaßlich geringer werdender Hemmschwelle als strafmildernde Faktoren an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01; Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 StR 13/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 662, 664 mwN).
  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03

    Angemessenheit der Gesamtstrafe; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung;

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Hinsichtlich der Bemessung der Gesamtstrafe führt das Landgericht zwar zutreffend den engen situativen und zeitlichen Zusammenhang und die wiederholte Verwirklichung von gleichartigen Taten mit mutmaßlich geringer werdender Hemmschwelle als strafmildernde Faktoren an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01; Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 StR 13/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 662, 664 mwN).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich machen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12

    Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe bei außergewöhnlich hohen

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich machen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12

    Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot; Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12
    Hieraus zieht es jedoch keine erkennbaren Konsequenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26).
  • LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim

    Im Ergebnis hielt die Kammer daher unter Berücksichtigung des Gesamtstrafübels, aber auch der gesetzlichen Strafzwecke sowie der Vollstreckungsfolgen (BGH, Beschluss vom 29.11.2012, 5 StR 522/12, NStZ-RR 2013, 108) eine.
  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

    Im Ergebnis hielt die Kammer daher unter Berücksichtigung des Gesamtstrafübels, nochmals der langen Verfahrensdauer, aber auch der gesetzlichen Strafzwecke, sowie der Vollstreckungsfolgen (BGH, Beschluss vom 29.11.2012, 5 StR 522/12, NStZ-RR 2013, 108) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr für tat- und schuldangemessen, erforderlich, aber auch ausreichend, also verhältnismäßig.
  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

    Im Ergebnis hielt die Kammer daher unter Berücksichtigung des Gesamtstrafübels, aber auch der gesetzlichen Strafzwecke sowie der Vollstreckungsfolgen (BGH, Beschluss vom 29.11.2012, 5 StR 522/12, NStZ-RR 2013, 108) eine.
  • OLG Dresden, 12.08.2014 - 1 OLG 13 Ss 191/14

    Mindeslohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

    Die erfolgte Verhängung einer Gesamtstrafe im oberen Bereich des zur Verfügung stehenden Gesamtstrafrahmens lässt im vorliegenden Fall besorgen, das Gericht habe sich in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (BGH, NStZ-RR 2013, 108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht