Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1448
BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84 (https://dejure.org/1985,1448)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1985 - 2 StR 806/84 (https://dejure.org/1985,1448)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1985 - 2 StR 806/84 (https://dejure.org/1985,1448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Tasche im Gebüsch

§§ 249, 27 StGB, sukzessive Beihilfe, versuchte Beihilfe, § 257 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 27
    Tatbeendigung beim Raub; Beihilfe zum Raub nach Zurückgelangen der Beute an den Berechtigten

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 814
  • MDR 1985, 333
  • StV 1985, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71

    Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
    § 257 StGB setzt voraus, daß der Vortäter den durch seine Tat erlangten Vorteil noch innehat (BGHSt 24, 166; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 2 StR 191/82).
  • BGH, 01.12.1983 - 4 StR 672/83

    Anforderungen an eine Förderungshandlung - Sicherung eines bestehenden Zustandes

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
    Wenn der Angriff auf das betroffene Rechtsgut schon vorher seinen unabänderlichen Abschluß gefunden hat, ist bereits damit die Tat beendet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1983 - 4 StR 672/83).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82
    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
    § 257 StGB setzt voraus, daß der Vortäter den durch seine Tat erlangten Vorteil noch innehat (BGHSt 24, 166; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 2 StR 191/82).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Da sonach nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen einer solchen Beteiligung tragen können, ist das Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1985 - 2 StR 806/84).
  • OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04

    Zur Frage der Begehung einer Tat vor einer früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs.

    Wenn jedoch der Angriff auf das betroffene Rechtsgut seinen unabänderlichen Abschluss gefunden hat, weil etwa die Beute für den Täter endgültig unzugänglich geworden ist, ist die Tat beendet (vgl. BGH in NJW 1985, 814; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., Vorbem. § 22 Rdn. 4) und erschließt sich der Schuldumfang der Bewertung in einer früheren Hauptverhandlung.
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den

    Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen (RGSt 39, 236, 237; 55, 18, 19; 58, 117, 118; 58, 154, 155: BGHSt 23, 360, 361; 24, 166, 168; BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 2 StR 279/85, insoweit in StV 1986, 1 nicht mit abgedruckt), die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muß (BGHSt 24, 166, 168; BGH NJW 1985, 814).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    cc) Soweit sich die Unterstützungshandlungen - namentlich das Zurverfügungstellen der Wohnung zur Zwischenlagerung der Beute zur Beutesicherung - auf den Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat beziehen, ergibt sich eine Strafbarkeit ohne weiteres aus den Grundsätzen zur sukzessiven Beihilfe (vgl.: BGHSt 2, 345; 3, 40, 43 f.; 4, 132, 133; 6, 248, 251; 19, 323, 325; NJW 1985, 814; NStZ-RR 1999, 208).
  • LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
    Nach überwiegender Meinung besteht die Möglichkeit der Beihilfe oder "sukzessiven Mittäterschaft" bis zur Beendigung der Haupttat (BGH NJW 1985, 814 [BGH 09.01.1985 - 2 StR 806/84] ; BGH NStZ-RR 1999, 208 [BGH 24.06.1998 - 3 StR 128/98] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,925
BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84 (https://dejure.org/1984,925)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1984 - 1 StR 596/84 (https://dejure.org/1984,925)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 1 StR 596/84 (https://dejure.org/1984,925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Beurteilung der Abgabe von mehreren Schüssen als natürliche Handlungseinheit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen einer "natürlichen Handlungseinheit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB (1975) § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1
    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1565
  • MDR 1985, 333
  • StV 1985, 504
  • JR 1985, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 12.02.1895 - 4582/94

    1. Läßt sich in dem Falle, wenn bei einem von mehreren gemeinschaftlich gegen

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).

    Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).

    Der Sachverhalt ähnelt dem, der Gegenstand der grundlegenden Entscheidung RGSt 27, 19 war.

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).

    Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, zur Annahme direkten Vorsatzes zu kommen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, zur Annahme direkten Vorsatzes zu kommen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20).
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die vom Landgericht vorgenommene Gesamtwertung, die zur Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung geführt hat, ist vertretbar und muß demgemäß vom Revisionsgericht hingenommen werden (vgl. BGH NJW 1977, 639/640; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Das angefochtene Urteil ließe sich dahin verstehen, daß das Landgericht in zulässiger Weise (BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]/300; BGH NJW 1980, 950) aus drei selbständigen Erwägungen den Strafrahmen dreifach gemildert hat (§ 213 2. Alt. StGB: "schon" mit Rücksicht auf das Erscheinungsbild der Tat bei einem "minderen Vernichtungswillen", UA S. 32; §§ 21, 49 Abs. 1 StGB: "aus anderen Gründen", nämlich im Hinblick auf die "verminderte Schuldfähigkeit", UA S. 33; §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB: in Anbetracht der "relativ glimpflichen Folgen der Tat" und einer "geringeren kriminellen Intensität", UA S. 33).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Das angefochtene Urteil ließe sich dahin verstehen, daß das Landgericht in zulässiger Weise (BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]/300; BGH NJW 1980, 950) aus drei selbständigen Erwägungen den Strafrahmen dreifach gemildert hat (§ 213 2. Alt. StGB: "schon" mit Rücksicht auf das Erscheinungsbild der Tat bei einem "minderen Vernichtungswillen", UA S. 32; §§ 21, 49 Abs. 1 StGB: "aus anderen Gründen", nämlich im Hinblick auf die "verminderte Schuldfähigkeit", UA S. 33; §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB: in Anbetracht der "relativ glimpflichen Folgen der Tat" und einer "geringeren kriminellen Intensität", UA S. 33).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die vom Landgericht vorgenommene Gesamtwertung, die zur Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung geführt hat, ist vertretbar und muß demgemäß vom Revisionsgericht hingenommen werden (vgl. BGH NJW 1977, 639/640; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73

  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

  • BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84

    Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung -

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Sein Angriff richtete sich vielmehr von vornherein gegen eine nicht individualisierte Personenmehrheit und der Kreis der Opfer war zufällig (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 9).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 2 und 5) oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierten Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565), willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 2), bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565) oder bei zeitgleich und wechselweise erfolgenden Angriffen auf mehrere Opfer (BGH NStZ 2003, 366) willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Ausnahmsweise kann eine natürliche Handlungseinheit auch dann vorliegen, wenn es um die Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen geht (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 2001, 219, 220; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1); sie ist dann anzunehmen, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Grundsätzlich können diese Voraussetzungen auch dann gegeben sein, wenn sich die Angriffe des Täters gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen richten (BGH NJW 1985, 1565; NStZ 1985, 217 = JR 1985, 512 m. abl. Anm. Maiwald).

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 2 und 5), oder eines gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriffs (vgl. BGH NJW 1985, 1565) willkürlich und gekünstelt erschiene.

  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

    Anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Grundsätzlich können diese Voraussetzungen auch dann gegeben sein, wenn sich die Angriffe des Täters gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen richten (BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 1985, 217; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß einheitlicher 9).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH NJW 1985, 1565).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11

    Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang);

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 665/94

    Tötung - Handlungseinheit - Totschlag - Angriff

    Bei Angriffen auf das Leben verschiedener Menschen ist die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 5 und 9; BGH NJW 1985, 1565).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 594/94

    Hehlerei - Urkundenfälschung - Konkurrenzen - Tateinheit - Blankoformulare

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 422/86

    Vorliegen von Tateinheit dreier Totschlagsversuche bei Abfeuern von drei Schüssen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 24.09.1984 - 11 W 2509/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2290
OLG München, 24.09.1984 - 11 W 2509/84 (https://dejure.org/1984,2290)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.1984 - 11 W 2509/84 (https://dejure.org/1984,2290)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 1984 - 11 W 2509/84 (https://dejure.org/1984,2290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung; Aufschiebende Wirkung der Erinnerung; Erinnerung gegen den Kostenansatz; Anfechtung; Anfechtung von Anträgen

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG ist nicht statthaft; insoweit ist der Beschluss unanfechtbar (vgl. OLG München MDR 1985, 333; Hartmann, aaO Rn. 44).
  • VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei einer Kostenerinnerung

    Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist mangels gesetzlicher Grundlage im Gerichtskostengesetz nicht gegeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. September 1984 - 11 W 2509/84 -, MDR 1985, S. 333; Hartmann a.a.O.).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Im Übrigen ist für Entscheidungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 JBeitrO oder § 66 Abs. 7 GKG von vornherein kein Rechtsmittel gegeben (vgl. VG Trier vom 10. März 2009 5 K 378/08.TR , [...], Rd. 9; ferner OLG München vom 24. September 1984 11 W 2509/84 , MDR 1985, 333).
  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an

    Die Anordnung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. OLG München, Beschluss v. 24.09.1984 - 11 W 2509/84, MDR 1985, S. 333 ).
  • FG Sachsen, 13.11.2009 - 3 Ko 1557/09

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines doppelten Streitwerts wegen Erhebung einer

    Die Anordnung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. September 1984 11 W 2509/84, MDR 1985, S. 333).
  • VG München, 17.07.2012 - M 7 M 12.2883
    Soweit der Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde, ist der Beschluss unanfechtbar ( OLG München vom 24.9.1984 Az. 11 W 2509/84 ; VG Trier vom 10.3.2009 a.a.O. RdNr. 9 -alle in juris-).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 10 W 96/12

    Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Erforderliche

    Gegen die Entscheidung des Gerichts über einen Antrag, die aufschiebende Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz anzuordnen, ist kein Rechtsmittel gegeben (OLG München, 11 W 2509/84, Beschluss vom 24. September 1984; Hartmann, Kostengesetze, § 66 GKG Rn. 44).
  • OVG Sachsen, 17.01.1996 - 2 S 488/95

    Voraussetzungen für die persönliche Befreiung von Gerichtsgebühren; Juristische

    Zwingend ist eine solche Deutung nicht, zumal eine sachlich gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Erinnerung und der Beschwerde nach § 5 GKG , was die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anbelangt, nicht geboten ist (in diesem Sinne auch Oesterreicher/Winter, aaO., § 5 RdNm. 10 und 61; OLG München, Beschl. v. 27.9.1984 - 11 W 2509/84, MDR 1985, S. 333; wohl auch BGH Beschl. v. 13.2.1992 - 5 ZR 112/90, NJW 1992, S. 1458).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 08.08.1984 - 11 W 1981/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12018
OLG München, 08.08.1984 - 11 W 1981/84 (https://dejure.org/1984,12018)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.1984 - 11 W 1981/84 (https://dejure.org/1984,12018)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 1984 - 11 W 1981/84 (https://dejure.org/1984,12018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,12018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 333
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht