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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85   

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BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85 (https://dejure.org/1985,1666)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85 (https://dejure.org/1985,1666)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - BReg. 3 Z 41/85 (https://dejure.org/1985,1666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 181, GmbHG §§ 47, 68

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Gesellschafterbeschluss; Beschwerdebefugnis bei Versagung einer Eintragung in das Handelsregister; Verbot des Selbstkontrahierens und Befreiung durch Gesellschaftervertrag beziehungsweise dessen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GmbHG § 53, § 66 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 761
  • DNotZ 1986, 170
  • BB 1985, 1148
  • Rpfleger 1985, 301
  • BayObLGZ 1985, 189
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80

    Zur Befreiung eines Geschäftsführers von § 181 BGB

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85
    (f) Die Gesellschafter können allerdings einzelne oder auch alle inzwischen vom Abwickler vorgenommenen Insichgeschäfte nachträglich durch einfachen Gesellschafterbeschluß (§§ 47, 48 GmbHG ) genehmigen (BayObLGZ 1980, 209/214).«.
  • BayObLG, 27.08.1982 - BReg. 3 Z 96/82

    Zur Liquidation einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85
    ... Entscheidend ist [insoweit], daß nicht mehr Geschäfte einer "werbenden« Gesellschaft zu führen sind; der Liquidator hat darauf hinzuarbeiten, daß die Gesellschaft durch die Liquidation ihres Vermögens ihr rechtliches Ende findet (BayObLGZ 1982, 303/308).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18

    Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Diese Regelung erlaubt den Gesellschaftern im Liquidationsverfahren lediglich ein Abweichen von dem in § 68 Abs. 1 S. 2 GmbHG normierten Grundsatz der Gesamtvertretung durch die Liquidatoren durch einfachen Gesellschafterbeschluss im Unterschied zur werbenden Gesellschaft, bei der ein solches Abweichen lediglich aufgrund einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung zulässig ist (vgl. § 35 Abs. 2 GmbHG), nicht jedoch auch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch einfachen Gesellschafterbeschluss (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O.; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.07.2010, a.a.O.; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2011, a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass der Liquidator darauf hinzuarbeiten hat, dass die Gesellschaft durch die Liquidation ihres Vermögens ihr rechtliches Ende findet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1985, Az. BReg 3 Z 41/85).

  • OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Der daneben gefasste entsprechende Gesellschafterbeschluss hat diese gesetzliche Berufung nicht beseitigt; dies kann ein Gesellschafterbeschluss nur dann, wenn durch ihn die Liquidation einer anderen Person als dem bisher amtierenden Geschäftsführer übertragen wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1985, Az. 3 Z 41/85, zitiert nach juris).

    Hinzu kommt, dass der Liquidator darauf hinzuarbeiten hat, dass die Gesellschaft durch die Liquidation ihres Vermögens ihr rechtliches Ende findet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1985, Az. BReg 3 Z 41/85).

    Diese Regelung erlaubt den Gesellschaftern im Liquidationsverfahren lediglich ein Abweichen von dem in § 68 Abs. 1 Satz 2 GmbHG normierten Grundsatz der Gesamtvertretung durch die Liquidatoren durch einfachen Gesellschafterbeschluss im Unterschied zur werbenden Gesellschaft, bei der ein solches Abweichen lediglich aufgrund einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung zulässig ist (vgl. § 35 Abs. 2 GmbHG), nicht jedoch auch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch einfachen Gesellschafterbeschluss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1985, aaO; Schmidt, in Scholz, aaO., § 68, Rn. 5a, mwN.; a.A. Müller, in Münchner Kommentar zum GmbHG, aaO., § 68, Rn.8).

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 281/09

    Erstreckung einer gesellschaftlichen Regelung über die Befreiung der

    Dies gilt nach ebenfalls h.A. jedoch nicht für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die vorbehaltlich einer abweichender Regelung im Gesellschaftsvertrag nur in Form einer Satzungsänderung zulässig ist (Senat FGPrax 1997, 111; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; OLG Zweibrücken Pfleger 1998, 476; OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109; Scholz/ Schmidt, GmbHG,10.Aufl., § 68 Rdn.5a; Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8.Aufl., § 68 Rdn.9; Ulmer/Paura, GmbHG, 2008, § 68 Rdn.9; im Grundsatz ebenso Heybrock, Praxiskomm. GmbHR, 2008, § 68 Rdn.6).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11

    Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des

    Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95

    Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens

    1. Das LG hat ausgeführt, nach der Entscheidung des Senats ( Rpfleger 1985, 301 = DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182) könne der Geschäftsführer einer GmbH nicht durch einfachen Beschluß der Gesellschafterversammlung vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden, hierzu bedürfe es einer Regelung in der Satzung.
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 79/98

    Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers von den Beschränkungen des §

    In Rspr. und Lit. wird demgegenüber durchweg die Auffassung vertreten, daß die Satzung die Gesellschafterversammlung ermächtigen kann, den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien (BayObLG, a.a.O., BayObLGZ 1985, 189, 191 = DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182 ; OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 36 ; Scholz/Schneider, a.a.O., § 35 GmbHG , Rn. 120; Hachenburg/Mertens, a.a.O., § 35 GmbHG, Rn. 65; Lutter/Hommelhoff, 14. Aufl., § 35 GmbHG , Rn. 19).
  • OLG Köln, 11.10.1995 - 2 U 159/94

    Keine Satzungsänderung oder Satzungsdurchbrechung durch langjährige Übung

    1. Das LG hat ausgeführt, nach der Entscheidung des Senats ( Rpfleger 1985, 301 = DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182) könne der Geschäftsführer einer GmbH nicht durch einfachen Beschluß der Gesellschafterversammlung vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden, hierzu bedürfe es einer Regelung in der Satzung.
  • OLG Frankfurt, 07.10.1993 - 20 W 175/93

    Gesellschaftsrecht; Eintragung der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

    selbst (vgl. dazu Senatsbeschluß 20 W 68/92; OLG Köln OLGZ 1993, 167 ; BayObLGZ 1989, 375, 378 = Rpfleger 1990, 25; BayOblG Rpfleger 1985, 301 ; OLG Stuttgart GmbHR 1985, 301 = OLGZ 1985, 37 = Rpfleger 1985, 116) hinausgehende rechtliche Bedeutung nicht zu.
  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

    Dieser ist auch beschwerdeberechtigt (§ 20 Abs. 2 FGG), denn er ist bei der deklaratorisch wirkenden Eintragung der Niederlassung der Gesellschaft zur Anmeldung zum Handelsregister verpflichtet (§§ 13, 13 b Abs. 2, 13 g HGB) gewesen, sodass seine Anmeldung zurückgewiesen worden ist (so auch BayOblG in st.Rspr. seit BayObLGZ 1954, 203 ff.; zuletzt BayObLGZ 1972, 277 ff. und 1985, 189 ff.; Hüffer in Großkommentar zum HGB, 4.A., § 14 Rdn. 15; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 30.A., § 14 Rdn. 2; MünchKommHGB/Bokelmann, § 14 Rdn. 8; Scholz-Schneider, GmbHG, 9.A., § 39 Rdn. 11; Bumiller/Winkler, FGG, 7.A., § 20 Rdn. 32; Keidel/Schmatz/Stöber, Registerrecht, 5.A., Rdn. 1405; Schmidt, Handbuch der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Rdn. 1689; aA Ulmer in Hachenburg, GmbHG, 8.A., § 78 Rdn. 12;Mertens in Hachenburg, aaO, § 39 Rdn. 8; Lutter/Hommelhof, GmbHG, 15.A., § 78 Rdn. 8; OLG Frankfurt DnotZ 1978, 750; offen gelassen von BGHZ 105, 324 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98

    Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des

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  • OLG Düsseldorf, 09.12.1988 - 16 U 52/88
  • BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86

    Zur Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers/-Liquidators vom

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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84   

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https://dejure.org/1985,1737
BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84 (https://dejure.org/1985,1737)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84 (https://dejure.org/1985,1737)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1985 - AnwZ (B) 37/84 (https://dejure.org/1985,1737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 94, 60
  • NJW 1985, 3082
  • MDR 1985, 761
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84
    Dem Ehrengerichtshof ist darin zuzustimmen, daß sich diese Frist, deren Ablauf unabdingbare Voraussetzung der Simultanzulassung ist (vgl. BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81], unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls nur nach der Dauer der Zulassung des Bewerbers bei einem untergeordneten Gericht bemißt (vgl. BGHZ 56, 381, 385).

    Auch die Entstehungsgeschichte des § 226 Abs. 2 BRAO n.F., auf die der Senat bereits in BGHZ 82, 333 (337) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81] hingewiesen hat, spricht wegen der Streichung des § 226 Abs. 3 BRAO a.F. für die Auslegung des Gesetzes nach einem eindeutigen Wortlaut.

    In diesem Sinne sind auch Ausführungen über die Berufsausübung in der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zu verstehen, auf die sich der Antragsgegner vergebens zur Stützung seiner hier abgelehnten Rechtsansicht beruft (vgl. BGHZ 37, 247, 249, 252 f zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO; BGHZ 56, 381, 385; 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

    Dem Ausdruck "können" in § 226 Abs. 2 BRAO kommt somit lediglich die Bedeutung zu, auf die gesetzlichen Ablehnungsgründe des § 20 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BRAO hinzuweisen, die - anders als dessen Nr. 4 (BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81] - auch in diesem Bereich gelten (vgl. Isele BRAO § 226 III F 2, S. 1906).

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84
    Die 5-Jahresfrist, deren Ablauf Voraussetzung für die Simultanzulassung bei dem Oberlandesgericht ist, bemißt sich unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls ausschließlich nach der Dauer der Zulassung des Bewerbers bei einem Gericht des ersten Rechtszugs (im Anschluß an BGHZ 56, 381, 385).

    Dem Ehrengerichtshof ist darin zuzustimmen, daß sich diese Frist, deren Ablauf unabdingbare Voraussetzung der Simultanzulassung ist (vgl. BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81], unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls nur nach der Dauer der Zulassung des Bewerbers bei einem untergeordneten Gericht bemißt (vgl. BGHZ 56, 381, 385).

    In diesem Sinne sind auch Ausführungen über die Berufsausübung in der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zu verstehen, auf die sich der Antragsgegner vergebens zur Stützung seiner hier abgelehnten Rechtsansicht beruft (vgl. BGHZ 37, 247, 249, 252 f zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO; BGHZ 56, 381, 385; 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62

    Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84
    Sie eignet sich im Zulassungsverfahren wegen der mit ihr verbundenen Schematisierung (vgl. BGHZ 37, 247, 253) als "pauschale Regelung" (vgl. BGHZ 56, 351, 385) [BGH 05.07.1971 - II ZR 176/68] besonders für häufig vorkommende Fälle wie Simultanzulassungen nach § 226 Abs. 2 BRAO, die in den dort genannten Bundesländern die Regel sind, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    In diesem Sinne sind auch Ausführungen über die Berufsausübung in der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zu verstehen, auf die sich der Antragsgegner vergebens zur Stützung seiner hier abgelehnten Rechtsansicht beruft (vgl. BGHZ 37, 247, 249, 252 f zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO; BGHZ 56, 381, 385; 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

  • BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68

    Seeversicherung

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84
    Sie eignet sich im Zulassungsverfahren wegen der mit ihr verbundenen Schematisierung (vgl. BGHZ 37, 247, 253) als "pauschale Regelung" (vgl. BGHZ 56, 351, 385) [BGH 05.07.1971 - II ZR 176/68] besonders für häufig vorkommende Fälle wie Simultanzulassungen nach § 226 Abs. 2 BRAO, die in den dort genannten Bundesländern die Regel sind, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Hierfür verlangt § 226 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung eine fünfjährige Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Gericht des ersten Rechtszuges, wobei nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung für die Berechnung der Wartefrist ausschließlich die Dauer der Zulassung entscheidend ist (vgl. BGHZ 94, 60 ).
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 37/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Zulassung eines Rechtsanwalts - Widerruf der

    Die Ablehnungsgründe des § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO und die darauf bezugnehmenden Widerrufsgründe des § 35 BRAO gelten auch für die in § 226 Abs. 2 BRAO vorgesehene Simultanzulassung bei dem übergeordneten Oberlandesgericht (BGHZ 94, 60, 64).
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 22.04.1985 - 47 C 71/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9357
AG Düsseldorf, 22.04.1985 - 47 C 71/85 (https://dejure.org/1985,9357)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.1985 - 47 C 71/85 (https://dejure.org/1985,9357)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 1985 - 47 C 71/85 (https://dejure.org/1985,9357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens; Erstattungsfähigkeit; Beauftragung eines Privatgutachters; Einverständnis des Gegners

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 761
  • VersR 1986, 454
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