Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 21.05.1985 | OLG Hamburg, 18.12.1984

Rechtsprechung
   OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3154
OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83 (https://dejure.org/1985,3154)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.1985 - 25 U 4632/83 (https://dejure.org/1985,3154)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 1985 - 25 U 4632/83 (https://dejure.org/1985,3154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht; Verkäufer; Einbau; Unfallgefahr; Stoßdämpfer; Sportwagen; Kfz-Händler

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 934
  • VersR 1986, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Entgegen der Befürchtung der Beklagten (Schriftsatz vom 4.2.1985/Seiten 1 + 2) wird demnach von der Durchführung weiterer sachverständiger Untersuchungen nicht deshalb abgesehen, weil sie zu schwierig oder zu teuer sind (vgl. dazu BGH Schäfer/Finnern Z. 3.00 Bl. 191 OLG Köln MDR 1974, 321 DB 1973, 2343 = BB 1973, 1512/1513; LG Hamburg MDR 1973, 942 ) oder weil das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet (BGHZ 53, 245/263).

    Da die Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. ... mithin keineswegs für ungenügend erachtet (§§ 523, 412 Abs. 1 ZPO ), sondern ihr vielmehr gefolgt wird und auch sonst die Voraussetzungen für die Erholung eines weiteren Gutachtens fehlen (vgl. BGHZ 53, 245/258 f; BGH DRiZ 1967, 166; BGH MDR 1953, 605 Nr. 458), hatte die Beauftragung eines anderen Sachverständigen zu unterbleiben.

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Der Kläger durfte jedoch erwarten, daß die Beklagte als Fachunternehmen mit Renault-Service ihn entsprechend aufklärt (vgl. BGHZ 471, 312/316), denn daß Händler eines Erzeugnisses, von dem spezifische Gefahren ausgehen können, eine derartige Verpflichtung zur Aufklärung und Warnung trifft, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt und folgt, neben der allgemein deliktsrechtlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr aus einer dahingehenden kaufvertragsrechtlichen Nebenpflicht (BGHZ 64, 46/49).
  • BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61

    Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Daß diese Handlung und Unterlassung des Klägers erst nach der Verletzung der Aufklärungspflicht der Beklagten liegen, ist unerheblich, denn bei der Frage, welche Partei den Schaden vorwiegend verursacht hat, kommt es nicht auf die zeitliche Reihenfolge an, in der die Bedingungen, die den Schaden herbeigeführt haben, eingetreten sind (BGH NJW 1963, 1447/1449).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Ohne weiteres gehört beim Kaufvertrag die Aufklärungs- und Prüfungspflicht nicht zu den Vertragspflichten des Verkäufers (Giesen NJW 1971, 1795/1797; Reinking/Eggert, Der Autokauf 2. Aufl., Rdnr. 63; Palandt/Putzo BGB 44. Aufl. § 433 Anm. 2.4 b) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn aus besonderen Gründen Anlaß dazu besteht, etwa weil die Umstände des Falles eine Aufklärung nahelegen (vgl. BGH WPM 1981, 765/766 f.).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Da die Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. ... mithin keineswegs für ungenügend erachtet (§§ 523, 412 Abs. 1 ZPO ), sondern ihr vielmehr gefolgt wird und auch sonst die Voraussetzungen für die Erholung eines weiteren Gutachtens fehlen (vgl. BGHZ 53, 245/258 f; BGH DRiZ 1967, 166; BGH MDR 1953, 605 Nr. 458), hatte die Beauftragung eines anderen Sachverständigen zu unterbleiben.
  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 148/67

    Haftung eines Kfz-Verkäufers für Schäden aus einem Verkehrsunfall -

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Allerdings wäre dieser Beweis des ersten Anscheins dann nicht anwendbar, wenn der Unfall auch durch einen anderen typischen Geschehensablauf erklärbar wäre, der sich dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt entnehmen ließe; für einen solchen anderen Geschehensablauf wären aber nur solche Umstände in Betracht zu ziehen, die eine Stütze für die naheliegende Möglichkeit eines anderen Ablaufs bilden können (BGH NJW 1969, 1708/1709).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Als Verkäuferin mit besonderem Renault-Service (vgl. BGH MDR 1963, 108/109) hat die Beklagte die Stoßdämpfer verkauft.
  • OLG Köln, 24.10.1973 - 2 U 163/71

    Bauprozeß; Anwendung der Vorschrift

    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Entgegen der Befürchtung der Beklagten (Schriftsatz vom 4.2.1985/Seiten 1 + 2) wird demnach von der Durchführung weiterer sachverständiger Untersuchungen nicht deshalb abgesehen, weil sie zu schwierig oder zu teuer sind (vgl. dazu BGH Schäfer/Finnern Z. 3.00 Bl. 191 OLG Köln MDR 1974, 321 DB 1973, 2343 = BB 1973, 1512/1513; LG Hamburg MDR 1973, 942 ) oder weil das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet (BGHZ 53, 245/263).
  • LG Hamburg, 30.06.1973 - 27 O 230/71
    Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
    Entgegen der Befürchtung der Beklagten (Schriftsatz vom 4.2.1985/Seiten 1 + 2) wird demnach von der Durchführung weiterer sachverständiger Untersuchungen nicht deshalb abgesehen, weil sie zu schwierig oder zu teuer sind (vgl. dazu BGH Schäfer/Finnern Z. 3.00 Bl. 191 OLG Köln MDR 1974, 321 DB 1973, 2343 = BB 1973, 1512/1513; LG Hamburg MDR 1973, 942 ) oder weil das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet (BGHZ 53, 245/263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.1985 - 5 U 206/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4544
OLG Frankfurt, 21.05.1985 - 5 U 206/84 (https://dejure.org/1985,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.1985 - 5 U 206/84 (https://dejure.org/1985,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 5 U 206/84 (https://dejure.org/1985,4544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 934
  • VersR 1986, 147
  • BB 1985, 1560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

    Die Frage, ob eine Vertragsstrafe die 20-fache Nutzungsentschädigung erreichen dürfe (so OLG Frankfurt MDR 1985, 934) oder nicht (so OLG München a.a.O.) stelle sich deshalb nicht.

    Wo bei der Überlassung von Adressmaterial zur gewerblichen Nutzung die Grenze zur unangemessen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG liegt, beantwortet die einschlägige Rechtsprechung unterschiedlich: OLG Frankfurt in MDR 1985, 934 läßt - unter Kaufleuten - eine Vertragsstrafe in Höhe der 20-fachen Nutzungsvergütung zu; das OLG München dagegen nicht (NJW-RR 1993, 1334; zustimmend auch: Hensen a.a.O. Rn. 18).

  • LG Köln, 17.06.2010 - 29 O 301/09

    Anspruch eines Adresshändlers auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes

    In der Rechtsprechung ist teilweise im Fall der mehrfachen Verwendung von Adressen aus einem Adresslieferungsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Betrages der vereinbarten Vergütung noch als wirksam angesehen worden ( OLG Frankfurt, BB 1985, 1560 ), der Bundesgerichtshof hat jedenfalls eine Vertragsstrafe in zehnfacher Höhe der vereinbarten Vergütung als wirksam angesehen ( BGH NJW 1976, 1886; vgl. Staudinger- Rieble, § 339 ).
  • OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93

    Unzulässigkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.12.1984 - 12 U 95/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10647
OLG Hamburg, 18.12.1984 - 12 U 95/84 (https://dejure.org/1984,10647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.1984 - 12 U 95/84 (https://dejure.org/1984,10647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 12 U 95/84 (https://dejure.org/1984,10647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,10647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 934
  • VersR 1986, 197
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht