Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4294
OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94 (https://dejure.org/1994,4294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.1994 - 2 Ss 202/94 (https://dejure.org/1994,4294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 1994 - 2 Ss 202/94 (https://dejure.org/1994,4294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 39, § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 3, § 55 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1991 - 1 StR 44/91

    Begriff der Veranstaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
    Da es aufgrund der ausführlichen Urteilsgründe zur Bildung der Gesamtstrafe keiner weiteren tatsächlichen Erörterungen bedarf und das Verfahren, in dem sich der Angeklagte seit 07.06.1994 in Untersuchungshaft befindet, seinen Abschluß finden muß, hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die unterbliebene Gesamtstrafenbildung nachgeholt und selbst auf die denkbar niedrigste Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und einem Tag erkannt (vgl. auch BGH a.a.O.; NJW 1991, 1763 [1764]; NJW 1991, 2715 ).
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
    Da es aufgrund der ausführlichen Urteilsgründe zur Bildung der Gesamtstrafe keiner weiteren tatsächlichen Erörterungen bedarf und das Verfahren, in dem sich der Angeklagte seit 07.06.1994 in Untersuchungshaft befindet, seinen Abschluß finden muß, hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die unterbliebene Gesamtstrafenbildung nachgeholt und selbst auf die denkbar niedrigste Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und einem Tag erkannt (vgl. auch BGH a.a.O.; NJW 1991, 1763 [1764]; NJW 1991, 2715 ).
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61

    Gesamtstrafenbildung aus Gefängnisstrafen und Zuchthausstrafen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
    Jedoch tritt diese Vorschrift zurück, wenn ihre Anwendung zu einem Verstoß gegen § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB führen müßte (vgl. BGHSt 16, 167 f.; Stree a.a.O.; SK-Samson StGB § 54 Rdn. 5; Lackner StGB 20. Aufl. § 54 Rdn. 4; LK-Vogler StGB 10. Aufl. § 54 Rdn. 5).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Die aus den verbleibenden Einzelstrafen - sechs Monate Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen in Höhe von einmal 90 und zweimal 60 Tagessätzen - neu zu bildende Gesamtstrafe setzt der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO auf das sich aus §§ 54, 39 StGB hier (zu den Ausnahmen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 Ss 202/94, MDR 1995, 404) ergebende Mindestmaß von sechs Monaten und einer Woche Freiheitsstrafe fest.
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99

    Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit einer schon

    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4221
BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94 (https://dejure.org/1994,4221)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.1994 - 4St RR 118/94 (https://dejure.org/1994,4221)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 1994 - 4St RR 118/94 (https://dejure.org/1994,4221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 797
  • MDR 1995, 404
  • NStZ 1995, 188
  • StV 1995, 589
  • BayObLGSt 1994, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft würde voraussetzen, daß die Opfer als unfreie Werkzeuge des das Geschehen beherrschenden Angeklagten gehandelt haben (vgl. hierzu OLG München NJW 1987, 2940 /2941 m.w.Nachw.; Dannecker/Stoffers StV 1993, 642/644).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 32, 362; BGH NStZ 1991, 392 ), der sich der Senat anschließt, darf im Bereich der Körperverletzungsdelikte ein Verletzungserfolg einem Dritten, dessen Handeln hierfür mitursächlich geworden ist, im Sinne aktiven Tuns nicht zugerechnet werden, wenn er sich als Folge einer eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung darstellt und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsakts erschöpft hat.
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18; Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).
  • OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 219/87

    Seelisches Leid ist einklagbar

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18; Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).
  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69

    Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18; Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).
  • BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92

    Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke;

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18; Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).
  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
    Andererseits ist nicht ausgeschlossen, daß die Verschreibung codeinhaltiger Arzneimittel im Rahmen einer Substitutionsbehandlung mit dem langfristigen Ziel der Beseitigung der Heroinabhängigkeit, auch wenn eine derartige Substitutionsbehandlung medizinisch stark umstritten ist, unter Umständen als Heilmaßnahme angesehen werden kann (vgl. Körner Anhang C 44 Rn. 4, RGSt 62, 369/386/388).
  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

    Ungeachtet dessen, dass § 145 d StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt entgegen der Auffassung des Revisionsführers weder einen Irrtum der Behörde über eine Straftat noch einen Erfolg der Täuschungshandlung durch die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten voraussetzt (OLG Hamburg StV 1995, 589; Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 145 d Rn. 1, 11, 23; Tröndle-Fischer, StGB, 51. Aufl., § 145 d Rn. 2), ist vorliegend aufgrund der Strafanzeige des Angeklagten bereits mit Ermittlungen begonnen worden.
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