Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.1996 - 19 W 35/96, 19 W 36/96, 19 W 38/96   

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https://dejure.org/1996,2067
OLG Köln, 05.07.1996 - 19 W 35/96, 19 W 36/96, 19 W 38/96 (https://dejure.org/1996,2067)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.1996 - 19 W 35/96, 19 W 36/96, 19 W 38/96 (https://dejure.org/1996,2067)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - 19 W 35/96, 19 W 36/96, 19 W 38/96 (https://dejure.org/1996,2067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Zurückweisungsbeschluss eines Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 44, 46, § 569 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1182
  • MDR 1996, 1299
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.10.1993 - 26 W 2449/93

    Ablehnung eines Richters wegen Beratung der Gegenpartei

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.1996 - 19 W 35/96
    Die bei Zöller-Vollkommer (19. Auflage, § 46 Rn. 16) zitierte abweichende Ansicht des OLG München (OLGR 1994, Seite 93 f.) existiert nicht.
  • BGH, 14.12.2022 - IV ZB 1/22

    Rechtskraftfähige Sachentscheidung bei Nichtberücksichtigung einer

    Demgegenüber wird von der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung sowie von der herrschenden Auffassung im Schrifttum für den Fall der Nichtberücksichtigung einer Eventualaufrechnung mangels Gegenseitigkeit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung nach § 322 Abs. 2 ZPO bejaht (OLG Celle AnwBl 1984, 311; OLG Düsseldorf MDR 1996, 1299; Zöller/G. Vollkommer, ZPO 34. Aufl. § 322 Rn. 18; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 6. Aufl. § 322 Rn. 197; Wieczorek/Schütze/Büscher, ZPO 4. Aufl. § 322 Rn. 264; Musielak/Voit/Musielak, ZPO 19. Aufl. § 322 Rn. 85; Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, ZPO 14. Aufl. § 322 Rn. 72; Anders/Gehle/Gehle, ZPO 80. Aufl. § 322 Rn. 132).

    Denn die Entscheidung umfasst in diesem Fall im Verhältnis der Prozessparteien die - für den Fall der Rechtskraft des Urteils endgültige - Klärung der Frage, ob dem Beklagten jedenfalls gegen den Kläger die Gegenforderung nicht zusteht (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1996, 1299; Musielak/Voit/Musielak, ZPO 19. Aufl. § 322 Rn. 85; Anders/Gehle/Gehle, ZPO 80. Aufl. § 322 Rn. 132).

  • AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14

    Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht

    Denn auch wenn das Gericht eine Aufrechnung bereits an der Gegenseitigkeit scheitern lässt, trifft es die der Rechtskraft zugängliche Feststellung, dass dem Beklagten die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung jedenfalls gegenüber dem Kläger nicht zusteht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.08.1996 - 6 U 8/95, MDR 1996, 1299; OLG Dresden, Beschl. v. 07.01.2003 - 6 W 240/99 Tz. 4 bei juris; Musielak, in: Musielak/Voit, 13. Aufl. 2016, § 322 Rn. 85).
  • OLG Zweibrücken, 04.09.2007 - 3 W 186/07

    Richterablehnung: sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Gegen die Entscheidung über die Ablehnung eines Richters des erstinstanzlich tätigen Landgerichts kann deshalb nicht ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt form- und fristwahrend sofortige Beschwerde eingelegt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. August 2006 - 3 W 158/06 -, vom 31. März 2006 - 3 W 60/06 -, und vom 9. Oktober 2003 - 3 W 207/03 - OLG Köln MDR 1996, 1182 und OLGR 1999, 218; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 46 Rn. 6; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 46 Rn. 16; Musielak/Smid ZPO 5. Aufl. § 46 Rn. 6; MünchKomm/Feibert ZPO 2. Aufl. § 46 Rn. 3).
  • BGH, 01.12.2022 - IV ZB 1/22

    Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!

    Demgegenüber wird von der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung sowie von der herrschenden Auffassung im Schrifttum für den Fall der Nichtberücksichtigung einer Eventualaufrechnung mangels Gegenseitigkeit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung nach § 322 Abs. 2 ZPO bejaht (OLG Celle AnwBl 1984, 311; OLG Düsseldorf MDR 1996, 1299; Zöller/G. Vollkommer, ZPO 34. Aufl. § 322 Rn. 18; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 6. Aufl. § 322 Rn. 197; Wieczorek/Schütze/ Büscher, ZPO 4. Aufl. § 322 Rn. 264; Musielak/Voit/Musielak, ZPO 19. Aufl. § 322 Rn. 85; Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, ZPO 14. Aufl. § 322 Rn. 72; Anders/Gehle/Gehle, ZPO 80. Aufl. § 322 Rn. 132).

    Denn die Entscheidung umfasst in diesem Fall im Verhältnis der Prozessparteien die - für den Fall der Rechtskraft des Urteils endgültige - Klärung der Frage, ob dem Beklagten jedenfalls gegen den Kläger die Gegenforderung nicht zusteht (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1996, 1299; Musielak/Voit/ Musielak, ZPO 19. Aufl. § 322 Rn. 85; Anders/Gehle/Gehle, ZPO 80. Aufl. § 322 Rn. 132).

  • OLG Naumburg, 20.12.2013 - 10 W 53/13

    Richterablehnung: Anwaltszwang bei Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen

    Ein von dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO ausgenommenes Nebenverfahren liegt indes in dem Rechtsmittelverfahren über die Anfechtung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im Prozess vor dem Landgericht als Erstgericht nicht, insoweit schließt sich der Senat der ganz herrschenden Meinung an (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2008, Aktenzeichen: 19 W 78/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.09.2007, Aktenzeichen: 3 W 186/07; OLG Köln, Beschluss vom 05.07.1996, Aktenzeichen: 19 W 35/96, 19 W 36/96, 19 W 38/96; zitiert jeweils nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 46, Rn 16, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 71. Aufl., § 569, Rn 15, m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.12.1998 - 13 W 75/98

    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen landgerichtliche

    Daran ändert es nichts, dass der Ablehnungsantrag gem. §§ 44 Abs. 1, 78 Abs. 3 ZPO auch durch die Partei selbst gestellt werden kann (vgl. OLG Köln MDR 1996, 1182 f. m. w. N. der herrschenden Kommentarliteratur).

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG München (zitiert bei Vollkommer MDR 1996/1299 f.), das das Ablehnungsverfahren als "einseitigen Streit der ablehnenden Partei mit dem Richter" ansieht, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BGH, 26.01.2022 - VII ZR 635/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei hilfsweise erklärtem

    Die in den Tatsacheninstanzen geltend gemachte Hilfsaufrechnung in Höhe von 12.610 EUR, die eine Erhöhung des Streitwerts zur Folge hätte (vgl. §§ 47, 45 Abs. 3 GKG), weil eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 1996 - 6 U 8/95, MDR 1996, 1299; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 1983 - 5 W 28/83, AnwBl. 1984, 311; Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 18. Aufl., § 322 Rn. 85), wird von der Beklagten mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht weiterverfolgt.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 19 W 78/08

    Ablehnungsgesuch: Anwaltszwang für die Einlegung einer Beschwerde gegen einen

    Da vor dem Landgericht im ersten Rechtszug Anwaltszwang gilt, muss eine Beschwerde, die sich gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts richtet, von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein (OLG Köln, MDR 1996, 1182; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 569 Rn. 10; Münchener Kommentar/Lipp, ZPO, 3. Aufl., § 569 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 22.01.2018 - 1 W 24/17

    Richterablehnung, Notanwalt für Beschwerdeverfahren, Prüfungsbefugnis

    Eine Ausnahme gem. § 569 Abs. 3 ZPO liegt entgegen der Ansicht des Klägers vorliegend nicht vor (vgl. OLG Köln B. v. 05.07.1996, 19 W 35/96, juris; OLG Zweibrücken, B. v. 04.09.2007, 3 W 186/07, juris; Zöller, 31. Aufl. 2016 - Vollkommer § 46 Rdnr 16, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 26/08

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Ein Ausnahmefall nach den §§ 78 Abs. 5, 569 Abs. 3, 571 Abs. 4 Satz 2 ZPO liegt nicht vor (OLG Köln, MDR 1996, 1182; OLGR 1999, 218; Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl., § 46 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 46 Rn. 16).
  • LG Bielefeld, 29.08.2007 - 25 O 142/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verletzung anwaltlicher Pflichten

  • OLG Dresden, 07.01.2003 - 6 W 240/99

    Keine Streitwertaddition bei Versagen einer Hilfsaufrechnung durch das Gericht

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