Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.11.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97   

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https://dejure.org/1997,8266
BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97 (https://dejure.org/1997,8266)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1997 - 1Z AR 45/97 (https://dejure.org/1997,8266)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 1Z AR 45/97 (https://dejure.org/1997,8266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 269, § 463, § 652; ZPO § 36 Nr. 3, § 29
    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen Herstellerin der Wohnanlage und Maklerin wegen arglistiger Täuschung - Erfüllungsort beim Bauträger- und Maklervertrag ohne Untervertretung des Maklers für Hersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 736
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
    a) Die Beklagten werden nach dem insoweit maßgebenden Vorbringen des Klägers (vgl. BayObLGZ 1985, 314, 316) als Gesamtschuldner (§ 421 BGB ) auf Ersatz desselben Schadens und damit als Streitgenossen im Sinn von § 59 ZPO 1. Alternative (vgl. Thomas/Putzo ZPO 20. Aufl. §§ 59, 60 Rn. 2) in Anspruch genommen.

    Im übrigen ist für Ansprüche aus Verletzung eines Bauwerkvertrages wegen der Ortsbezogenheit der vertragstypischen Leistung der Erfüllungsort dort begründet, wo sich das Bauwerk befindet (BGH NJW 1986, 935 m.w.N; BayObLGZ 1983, 64, 66; 1985, 314, 317 f.; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag").

  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
    Im übrigen ist für Ansprüche aus Verletzung eines Bauwerkvertrages wegen der Ortsbezogenheit der vertragstypischen Leistung der Erfüllungsort dort begründet, wo sich das Bauwerk befindet (BGH NJW 1986, 935 m.w.N; BayObLGZ 1983, 64, 66; 1985, 314, 317 f.; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag").
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
    Derartige Pflichten hat ein Makler mangels anderer vertraglicher Vereinbarung am Ort seines Wohnsitzes oder Geschäftslokals (§ 269 Abs. 1 und 2 BGB ) zu erfüllen (vgl. § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. 269 Abs. 1 dritte Alternative BGB ; vgl. BGHZ 120, 334, 348; Zöller/Vollkommer § 29 ZPO Rn. 25 "Zahlungsanspruch").
  • BGH, 24.09.1987 - I ARZ 749/86

    Bestimmung des Gerichtsstandes beim Vorliegen des besonderen Gerichtsstandes des

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
    Auch wenn dieser Gewährleistungsanspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist, folgt er doch unmittelbar aus dem ursprünglichen auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch und ist jedenfalls beim Grundstückskauf an demselben Ort wie dieser zu erfüllen (BGHR ZPO § 29 Gewährleistung 1/Grundstückskauf; Senatsbeschluß vom 15.10.1991 - AR 1Z 87/91; Zöller/Vollkommer ZPO 20. Aufl. § 29 Rn. 25 "Kaufvertrag" a. E.).
  • BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über das Gesuch berufen (§ 36 Nr. 3 ZPO , § 9 EGZPO ; vgl. BayObLGZ 1993, 170, 171 m.w.N.); denn die Beklagten haben ihren allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ZPO ), der jeweils durch ihren Sitz (§ 17 ZPO ) bestimmt wird, in verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken.
  • BayObLG, 10.03.1983 - Allg. Reg. 9/83

    Bauvertrag: Erfüllungsort

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
    Im übrigen ist für Ansprüche aus Verletzung eines Bauwerkvertrages wegen der Ortsbezogenheit der vertragstypischen Leistung der Erfüllungsort dort begründet, wo sich das Bauwerk befindet (BGH NJW 1986, 935 m.w.N; BayObLGZ 1983, 64, 66; 1985, 314, 317 f.; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag").
  • OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 74/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Grundstückskaufvertrag

    Sie folgen unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch, so dass sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen sind, das ist beim Grundstückskauf der Ort der Belegenheit des Grundstücks (BayObLG, Beschluss vom 21.3.2002, 1Z AR 20/02; Beschluss vom 29.7.1997, 1Z AR 45/97; ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2009, 3 UH 8/09 - alle zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 309 - unter Nr. 14; Zöller/Vollkommer aaO. § 29 Rdnr. 25 - Schadensersatz).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 20/02

    Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatz bei Grundstückskauf

    Auch wenn dieser Gewährleistungsanspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist, folgt er doch unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch und ist jedenfalls beim Grundstückskauf an demselben Ort wie dieser zu erfüllen, nämlich am Ort der Belegenheit des Grundstücks (§ 269 Abs. 1 BGB; vgl. BGHR ZPO § 29 Gewährleistung 1 = § 36 Nr. 3 Erfüllungsort 1; BayObLG MDR 1998, 736/737; Staudinger/Honsell BGB 1995, § 463 Rn. 80; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Kaufvertrag", "Schadensersatz").
  • OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00

    Rechtsberatung durch Ausländer im Inland - Auslandswohnsitz des Mandanten

    Deshalb ist bei einem Maklervertrag nach deutschem Recht regelmäßig auf den Wohnsitz des Maklers, hier also Basel, abzustellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 1076; BayObLG MDR 1998, 736).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2021 - 5 Sa 3/21

    Beabsichtigt der Grundstückserwerber, mehrere in unterschiedlichen

    Denn Erfüllungsort des Übertragungsanspruches des Käufers ist bei einem Grundstückskauf der Ort der Belegenheit des Grundstücks (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016; BayObLG, Beschluss vom 21. März 2002 - 1 Z AR 20/02, BeckRS 2002, 33022; Beschluss vom 29. Juli 1997 - 1 Z AR 45/97, BeckRS 1997, 06401; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 UH 8/09, BeckRS 2010, 09124; Toussaint in BeckOK ZPO, 42.
  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13

    Internationale Zuständigkeit: Anforderungen an einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Ein gemeinsamer Leistungs- und Erfüllungsort am Ort des belegenen Grundstücks für alle wechselseitigen Vertragspflichten wird dagegen nicht begründet (BayObLG, MDR 1998, 736).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14

    Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

    Sie folgen unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch, so dass sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen sind, das ist beim Grundstückskauf der Ort der Belegenheit des Grundstücks (BayObLG, Beschluss vom 21.3.2002, 1Z AR 20/02; Beschluss vom 29.7.1997, 1Z AR 45/97; ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2009, 3 UH 8/09 - alle zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 309 - unter Nr. 14; Zöller/Vollkommer aaO. § 29 Rdnr. 25 - Schadensersatz).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3823
OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97 (https://dejure.org/1997,3823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.1997 - 6 W 109/97 (https://dejure.org/1997,3823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 1997 - 6 W 109/97 (https://dejure.org/1997,3823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 166 § 184 § 187 § 929 Abs. 2
    Vollziehung einer Beschlussverfügung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1684
  • MDR 1998, 736
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
    Der erkennende Senat schließt sich - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. WRP 1974, 346, 347; 1979, 799, 800) - der inzwischen weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822, 824 f; OLG Celle GRUR 1989, 541; OLG Koblenz WRP 1991, 671, 674; OLG Karlsruhe WRP 1992, 339, 341; a. A.: OLG München WRP 1986, 696, 697; OLG Braunschweig WRP 1995, 952, 953) und Literatur (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Rn. 46 zu Kapitel 55 mit entsprechenden Nachweisen) an, wonach die Vorschrift des § 187 ZPO auf die Zustellung einer Beschlußverfügung keine Anwendung findet.
  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91

    Unwirksamkeit bei unvollständiger Zustellung einer Beschlussverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
    Von der Frage einer Heilung nach § 187 ZPO getrennt zu behandeln sind allerdings diejenigen Fälle, in denen die fristgerechte Vollziehung einer Beschlußverfügung deswegen fraglich ist, weil bereits der dem Antragsteller erteilten Beschlußausfertigung - und damit der Urschrift des sodann in Form einer beglaubigten Abschrift ordnungsgemäß zugestellten Schriftstücks (§§ 169, 170 ZPO) - die vorgesehenen Anlagen nicht oder nicht vollständig beigefügt waren; die vom erkennenden Senat zu dieser Frage entwickelten Grundsätze (vgl. Rpfleger 1993, 31) bleiben unverändert anwendbar.
  • OLG Celle, 11.05.1989 - 13 U 12/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
    Der erkennende Senat schließt sich - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. WRP 1974, 346, 347; 1979, 799, 800) - der inzwischen weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822, 824 f; OLG Celle GRUR 1989, 541; OLG Koblenz WRP 1991, 671, 674; OLG Karlsruhe WRP 1992, 339, 341; a. A.: OLG München WRP 1986, 696, 697; OLG Braunschweig WRP 1995, 952, 953) und Literatur (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Rn. 46 zu Kapitel 55 mit entsprechenden Nachweisen) an, wonach die Vorschrift des § 187 ZPO auf die Zustellung einer Beschlußverfügung keine Anwendung findet.
  • OLG Koblenz, 16.05.1991 - 6 U 1697/90

    Anforderungen an die Vollziehung einer wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
    Der erkennende Senat schließt sich - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. WRP 1974, 346, 347; 1979, 799, 800) - der inzwischen weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822, 824 f; OLG Celle GRUR 1989, 541; OLG Koblenz WRP 1991, 671, 674; OLG Karlsruhe WRP 1992, 339, 341; a. A.: OLG München WRP 1986, 696, 697; OLG Braunschweig WRP 1995, 952, 953) und Literatur (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Rn. 46 zu Kapitel 55 mit entsprechenden Nachweisen) an, wonach die Vorschrift des § 187 ZPO auf die Zustellung einer Beschlußverfügung keine Anwendung findet.
  • BGH, 04.02.2015 - III ZR 513/13

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Erklärungsgehalt bei Entgegennahme eines

    Ob dies zutrifft, ist unerheblich; insbesondere muss der Zusteller keine eigenen Nachforschungen darüber anstellen, zumal gerichtliche Zustellungen ein Massengeschäft sind und bei juristischen Personen die Ersatzzustellung inzwischen den Regelfall darstellt (OLG Frankfurt am Main, WM 1996, 699; NJW-RR 1998, 1684; OLG Köln, OLGR 2001, 116, 117; siehe auch FG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2004 - III 320/03, juris Rn. 97 und OVG Berlin-Brandenburg, NJW 2012, 951, 952).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 19 U 163/13

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 178 I Nr. 2 ZPO

    Der Senat folgt dabei der Rechtsprechung des OLG Frankfurt in den Entscheidungen des 6. Zivilsenates (Urt. v. 25.6.1995 - 6 U 27/95 -, Rn. 5 f., juris; Beschl. v. 17.11.1997 - 6 W 109/97 -, Rn. 3, juris - jeweils zu den Zustellungsregelungen der §§ 183, 184 ZPO a. F.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2013 - 19 U 163/13

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 178 I Nr. 2 ZPO

    Der Senat folgt dabei der Rechtsprechung des OLG Frankfurt in den Entscheidungen des 6. Zivilsenates (Urt. v. 25.6.1995 - 6 U 27/95 -, Rn. 5f., juris; Beschl. v. 17.11.1997 - 6 W 109/97 -, Rn. 3, juris - jeweils zu den Zustellungsregelungen der §§ 183, 184 ZPO a. F.).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02

    Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des

    Die zunächst in der Rechtsprechung vielfach vertretene Ansicht, Mängel bei der Zustellung einer Beschlussverfügung seien nach § 187 ZPO aF heilbar, ist im Laufe der Zeit mehr und mehr ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. z.B. KG NJW-RR 1999, 71 f; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1998, 1684, jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • LG Gießen, 22.05.2013 - 6 O 80/12
    Die Kammer folgt jedenfalls für den hier vorliegenden Fall der Zustellung in Geschäftsräumen der abweichenden Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1998, 1684) wonach eine Zustellung an einen Beschäftigten ohne Nachfrage erfolgen kann, auch wenn der gesetzliche Vertreter anwesend war.
  • OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01

    Zustellung; Beschlussverfügung; Rechtsanwalt; Einstweilige Verfügung;

    Die Zustellung erfolgte korrekt, so dass es auf die in der mündlichen Verhandlung angesprochene Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1684) nicht ankommt.
  • OLG Köln, 14.08.2000 - 16 U 28/00

    Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Die etwaige tatsächliche Anwesenheit der Rechtsanwälte und deren Bereitschaft zur Entgegennahme einer zuzustellenden Sendung stehen der Zulässigkeit einer Ersatzzustellung nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt MDR 98, 736).
  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03

    Verfahrensrecht: Ersatzzustellung

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  • LG Bonn, 29.09.2011 - 31 T 34/11

    Die Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 ZPO setzt Fragen des Zustellers nach dem

    Nach OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1684 ist eine solche Nachfrage nicht geboten.
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