Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13231
OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,13231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,13231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,13231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe und Verwirkung der Vergütungsansprüche des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 788
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08

    Vergütung eines Testamentsvollstreckers

    Die veröffentlichte Judikatur zur Testamentsvollstreckervergütung ist nicht sehr umfangreich (aus den letzten Jahren vor allem BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22; OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788).

    In der jüngeren Rechtsprechung sind deshalb die von Mayer aufgeführte Möhringsche Tabelle (so das OLG Karlsruhe aaO) oder die ebenfalls von Mayer herangezogene Tabelle von Tschischgale (so OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788 f. - dort als die in der Praxis am Häufigsten verwendete Tabelle bezeichnet) angewandt worden.

    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788, 789).

  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12

    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

    Dagegen verwirkt ein Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch nicht schon dann, wenn er seine Amtshandlungen zu langsam und zu wenig effektiv durchführt (vgl. OLG Frankfurt, OLGReport 2000, 86 ff.).
  • LG Mainz, 13.12.2017 - 3 O 23/17

    Testamentsvollstreckung: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich

    Überdies kann der Anspruch auch zu reduzieren sein, wenn etwa ein Nachlassverzeichnis erst mit erheblicher Verspätung erstellt wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.02.2000, Az. 9 U 76/99, zitiert nach juris).
  • LG Hagen, 05.09.2012 - 8 O 89/11

    Substantiierungspflichten bei der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen druch

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.02.2000, Az.: 9 U 76/99).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.03.2000 - 8 W 246/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8702
OLG Brandenburg, 09.03.2000 - 8 W 246/99 (https://dejure.org/2000,8702)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2000 - 8 W 246/99 (https://dejure.org/2000,8702)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2000 - 8 W 246/99 (https://dejure.org/2000,8702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 788
  • AnwBl 2001, 635
  • AnwBl 2001, 636
  • NZA-RR 2001, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 15.04.2024 - 12 W 649/23
    Eine Kostenerstattung erfolgt jedoch dann, wenn die Kosten für die anwaltliche Vertretung der obsiegenden Partei in dem späteren Verfahren nach der Verweisung vor dem zuständigen ordentlichen Gericht (erneut) angefallen sind, also der Gebührentatbestand dort (erneut) verwirklicht worden ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.03.2000 - 8 W 246/99, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.1989 - 13 W 209/89, juris Orientierungssatz; Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13.109; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Pakirnus, Arbeitsrecht, 5. Aufl., § 12a ArbGG Rn. 10; NK-ArbR/Müller, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 12a ArbGG Rn. 18; Germelmann/Matthes/Prütting/Künzl, ArbGG, 10. Aufl., § 12a Rn. 20).
  • FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom

    So führt das Brandenburgische Oberlandesgericht - OLG - im Beschluss vom 9. März 2000 - 8 W 246/99 - (zitierte nach Juris) aus, im Streitfall habe das Landgericht nach Maßgabe des § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO die durch die Anrufung des nicht zuständigen Gerichts entstandenen (Mehr-)Kosten dem Kläger auferlegt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 10 W 134/99   

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https://dejure.org/2000,5801
OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 10 W 134/99 (https://dejure.org/2000,5801)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2000 - 10 W 134/99 (https://dejure.org/2000,5801)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 10 W 134/99 (https://dejure.org/2000,5801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Erhöhung; Änderung; Streitwert; Gerichtsgebühr; Nachforderungsfrist; Frist

  • Judicialis

    GKG § 4; ; GKG § 5; ; GKG § 7; ; GKG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beginn der Nachforderungsfrist bei Streitwerterhöhung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1382
  • MDR 2000, 788
  • MDR 2000, 789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Stuttgart, 03.06.1997 - 6 KfH O 81/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 10 W 134/99
    Der Ansatz betrifft die Gebühr für das Verfahren im allgemeinen gemäß Nr. 1201 KV-GKG für das bei dem Landgericht Duisburg zu dem Aktenzeichen 6 0 81/97 anhängig gewesene Verfahren.

    Dieser beruhte auf der Festsetzung des Wertes der durch den Kostenschuldner erhobenen Widerklage (vgl. § 49 GKG) durch das Amtsgericht Duisburg in dem Verfahren 50 C 431/96 durch einen im Verhandlungstermin am 19. Februar 1997 verkündeten Beschluß, ehe das Verfahren im selben Termin an das Landgericht Duisburg zu dem Aktenzeichen 6 0 81/97 verwiesen wurde.

    Zuständig für die Festsetzung der Gebühr hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens 6 O 81/97 LG Duisburg ist nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GKG der dortige Kostenbeamte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1993 - 25 E 652/93

    Frist; Nachforderung von Gerichtskosten; Streitwertänderung; Fristbeginn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 10 W 134/99
    Folgt man der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht, daß die Frist für eine Nachforderung von Gerichtskosten aufgrund eines geänderten Streitwertes sich in erster Linie nach § 7 Satz 1 GKG bemessen und Satz 2 dieser Vorschrift lediglich eine weitere Frist eröffnen soll (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 1993, Az: 25 E 652/93) bestehen gegen die Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes von vornherein keine Bedenken.
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