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   OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00   

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OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00 (https://dejure.org/2000,9557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2000 - 9 W 28/00 (https://dejure.org/2000,9557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2000 - 9 W 28/00 (https://dejure.org/2000,9557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 459, 463, 468

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung eines Widerspruches gegen eine eingetragene Auflassungsvormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung; Unwirksamkeit eines Kaufvertrages wegen Unmöglichkeit des Bedingungseintrittes; Zulässigkeit eines Widerspruches gegen die Eintragung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 883 Abs. 1, 894, 899
    Kein Widerspruch gegen Vormerkung bei Nichtbestehen des Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 899
    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit einer Auflassungsvormerkung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 122/00
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1686
  • MDR 2000, 846
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.01.2014 - 22 W 44/13

    Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs: Eilbedürftigkeit eines Antrags

    b) Da der an die Auflassungsvormerkung anknüpfende Gutglaubensschutz nicht auf Mängel des Kausalgeschäfts gerichtet ist, weshalb ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung im Falle der - wie hier geltend gemacht - Unwirksamkeit des zu sichernden Anspruchs nicht in Betracht kommt (vgl. BGH mit Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57 - BGHZ 25, 16, 26 [4.]; OLG Köln mit Beschluss vom 23. März 2001 - 19 W 9/01 - OLGR 2001, 286 f. [II.]; OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 14. April 2000 - 9 W 28/00 - NJW-RR 2000, 1686; Toussaint in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 899 Rn. 7; § 892 Rn. 13; Gursky in: Staudinger, BGB (2013), § 892 Rn.58), ist die gesetzliche Vermutung vorliegend offensichtlich widerlegt.
  • KG, 26.04.2012 - 1 W 96/12

    Erbbaugrundbuch: Fiktion der Rückauflassungserklärung des Berechtigten durch

    Das Ergebnis dieser Prüfung muss für das Grundbuchamt jedoch eindeutig sein; die Klärung etwaiger Zweifel am Bestehen eines steuerpflichtigen Vorgangs ist demgegenüber der Finanzbehörde vorzubehalten (BayObLG, RPfleger 1983, 103; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1686 m.w.N.; Böhringer, Rpfleger 2000, 99).
  • OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01

    Beurkundungspflicht eines Generalunternehmervertrages

    Damit besteht vorliegend die Möglichkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Vormerkung nicht (so auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 846 (847)).
  • OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01

    Widerspruch gegen eine Vormerkung

    Damit besteht vorliegend die Möglichkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Vormerkung nicht (so auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 846 (847)).
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   OLG Braunschweig, 28.04.2000 - 1 W 28/00   

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OLG Braunschweig, 28.04.2000 - 1 W 28/00 (https://dejure.org/2000,11848)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.04.2000 - 1 W 28/00 (https://dejure.org/2000,11848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 45 § 46 § 568
    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren der Richterablehnung

Verfahrensgang

  • AG Wolfenbüttel - 16 C 603/99
  • LG Braunschweig - 8 T 196/00
  • OLG Braunschweig, 28.04.2000 - 1 W 28/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1150
  • MDR 2000, 846
 
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Wird zitiert von ... (2)

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