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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99   

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OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823 I; ; BGB § 847 I; ; ZPO § 540; ; ZPO § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine rechtswidrige Abhöraktion erlangten Beweismitteln, Sachdienlichkeit einer eigenen Sachentscheidung durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Instanz; Berufungsgericht; Sachdienlichkeit; Beweismittel; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Abhöraktion; Beweisverwertungsverbot; Zivilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilprozessrecht, Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilprozess

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1577
  • MDR 2000, 1029
  • MDR 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.

    Dürfte die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs nicht als Beweismittel verwertet werden, kann auch nicht über ihren Inhalt durch Vernehmung eines Dritten (oder gar des belauschten Gesprächspartners) Beweis erhoben werden (BayObLG NJW 1990, 197: Stein/Jonas/Leipold. ZPO, § 284 Rdnr. 58).

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).

    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ob eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens und davon ab, in welche geschützte Sphäre des Verletzten eingegriffen wurde (BGH NJW 1985; 1617; BGHZ 128, 1).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Es muß eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegen, die nicht auf andere Weise, insbesondere durch Naturalrestitution oder Widerruf befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH VersR 1988, 405).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).
  • LAG Berlin, 15.02.1982 - 9 Sa 108/81

    Zum Verwertungsverbot einer Zeugenaussage bei mitgehörtem Telephongespräch

  • LG Kassel, 31.08.1989 - 1 S 194/89
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    e) Der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm kann auch einer gerichtlichen Verwertung unstreitigen Sachvortrags entgegenstehen (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 29; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 34 ff.; ähnlich OLG Karlsruhe 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 - zu II 3 b der Gründe; aA Ahrens Der Beweis im Zivilprozess Kapitel 6 Rn. 29) .
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Deshalb fehlt entsprechenden Klagen in derartigen Fällen grundsätzlich schon das Rechtsschutzbedürfnis, die Klagen sind also unzulässig (BGH NJW 2005, 279 [281]; BGH NJW 1995, 397; BGH MDR 1992, 942 [943]; BGH ZIP 1987, 1081; OLG Hamm VersR 1991, 435; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 = MDR 2000, 847).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Betriebsgeheimnisse unterlägen auch für juristische Personen dem kumulierten Schutz der Artikel 12 und 14 GG (BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09, Tz 13; NWVerfGH, NVwZ-RR 2009, 41; OVG Schleswig, NVwZ 2007, 1448; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07

    Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern in Verkaufsräumen

    Bestreitet der Arbeitnehmer diese Tatsachen nicht, so sind sie nach dem im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz als unstreitiger Tatsachenvortrag zu berücksichtigen (entgegen OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

    Macht die Partei hiervon keinen Gebrauch, so bedarf es zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes nicht des Ausschlusses des von der Partei ausdrücklich oder durch Nichtbestreiten eingeräumten Sachvortrages (a.A. OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass es keinen Automatismus gibt, wonach ein auf rechtswidrigem Weg erlangtes Beweismittel im Zivilverfahren nicht verwendet werden dürfte (siehe - im Zusammenhang mit § 213 VVG n.F. - Eberhard in MünchKomm/VVG, 2009, § 213 Rdn. 81; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370; auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 14 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

    Die beeinträchtigten materiellen Rechtspositionen des Betroffenen sind den sonstigen involvierten Interessen, zu denen auch solche der Allgemeinheit zählen können, gegenüber zu stellen (Muschner in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 213 Rdn. 67; Klär in: Schwintowski/Brömmelmeyer, Versicherungsvertragsrecht, § 213 VVG Rdn. 40; zur Güterabwägung auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 10 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende

    Unstreitiger Vortrag wäre ohne weiteres verwertbar (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO juris Rn. 14; LAG Sachsen-Anhalt LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 17, juris Rn. 41; a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 2000, 1577 f. mit abl. Anm. Heinemann, MDR 2001, 137, 138 ff. und Schneider, MDR 2000, 1029, 1030; vgl. auch Schreiber, ZZP 122, 227, 228, 241) und müsste bei der Frage, ob der Beklagten die Ausübung ihres Anfechtungsrechts nach Treu und Glauben verwehrt ist, zu der vorgenannten Güterabwägung führen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 21; Senatsbeschuss vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

    Das Bestreiten des Beklagten war selbst dann zulässig - und prozesserheblich -, wenn die Erklärungen des Beklagten inhaltlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollten (vgl. Zöller/Greger aaO, § 138 ZPO Rdn. 3; Heinemann, MDR 2001, 137, 141 f.; noch weitergehend zu den Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbotes: OLG Karlsruhe - 10. Senat - NJW 2000, 1577, 1578).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    Hier macht der Kläger unabhängig von der Frage, ob das Verbot lediglich die Nutzung eines bestimmten Beweismittels oder die Verwertung der erlangten Informationen selber erfasst (vgl. einerseits OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 201/99 - NJW 2000/1577 und andererseits Heinemann MDR 2001/137), zu Unrecht eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2014 - 1 W 4/14

    Zivilprozess: Erstreckung des Parteivortrags auf vertrauliche Absprachen zwischen

    Die Rechte der davon Betroffenen werden hinreichend dadurch gewahrt, dass ihnen im Ausgangsverfahren prozessual wie materiell-rechtlich ausreichende Rechtsgarantien zum Schutz ihrer Interessen bereit stehen (BGH NJW 2012, 1659 ; Kiethe, Zivilprozessuale Sanktionen gegen unrichtigen und rechtswidrigen Sachvortrag, MDR 2007, 625 ), bis hin zum Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 172 GVG oder einer ausnahmsweisen Unverwertbarkeit des fraglichen Vortrags selbst (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577 ; s.a. Kiethe, Die Abgrenzung von zulässigem Sachvortrag und strafbewehrtem Geheimnisschutz im Zivilprozess, JZ 2005, 1034 ; Dauster/Braun, Verwendung fremder Daten im Zivilprozess und zivilprozessuale Beweisverbote, NJW 2000, 313 ).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2004 - 7 U 8/04

    Hochzeitsgäste beim Feuerwerk verletzt: Kein Schmerzensgeld für Brautpaar

    Ungeachtet dessen kommt eine Geldentschädigung nur bei einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Betracht; ob eine solche vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823,Rn. 200).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01

    Zur Verwertbarkeit eines heimlich mitgehörten Telefongesprächs als Nachweis für

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2007 - 6 O 12/07

    Öffentliches Zugänglichmachen von geschützten Musiktiteln durch Kinder über

  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten

  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

  • AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00   

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OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00 (https://dejure.org/2000,8286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00 (https://dejure.org/2000,8286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 12 O 44/00
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 12 O 113/99
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Im Rechtsstreit 12 O 113/99 LG Dortmund hat er u.a. Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall geltend gemacht.

    Im vorliegenden Verfahren erstrebt der Antragsteller den Erlaß einer einstweiligen Verfügung, mit der den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern geboten werden soll, an ihn bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens 12 O 113/99 eine monatliche Schadensrente in Höhe von 1.219,00 DM im voraus ab dem 01.02.2000 nebst 4 % Zinsen zu zahlen.

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 16/00

    Wettbewerbsverletzungen wegen vermeidbarer betrieblicher Herkunftstäuschung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Über die dagegen von den Beklagten eingelegte Berufung, die derzeit beim Senat unter dem Az. 6 U 16/00 anhängig ist, ist noch nicht entschieden worden; soeben ist erst die Berufungsbegründung eingegangen.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1969 - 1 U 190/68

    Haftpflichtversicherer; Einstweilige Verfügung; Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unfallgeschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr gerät, diese völlig zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 88, 803; JR 70, 143 m. Anm. Berg = VersR 70, 331).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 119/86
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unfallgeschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr gerät, diese völlig zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 88, 803; JR 70, 143 m. Anm. Berg = VersR 70, 331).
  • OLG Celle, 23.02.1989 - 5 U 312/88
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
    Zwar kann, wenn das materielle Recht anders nicht verwirklicht werden kann, das Rechtsstaatsprinzip einen einstweiligen Rechtsschutz u.U. auch in Form der Leistungsverfügung dann erfordern, wenn die Verweisung auf das reguläre Hauptverfahren zur Vereitelung der Rechtsansprüche führen würde, weil diese für den Antragsteller so bedeutend und in der Weise zeitgebunden sind, daß sie im regulären Erkenntnisverfahren nicht oder nicht hinreichend effektiv durchgesetzt werden könnten (vgl. OLG Celle, VersR 90, 212).
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Eine Leistungsverfügung , wie hier beantragt, führt darüber hinaus gehend zu einer endgültigen Befriedigung des Antragstellers, denn sie ist auf Erfüllung (des geltend gemachten Anspruchs) gerichtet; dies ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren prinzipiell fremd (so auch OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2012 - 6 U (H) 28/00, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame

    Der Kläger hat für diesen Zeitraum eine - für den Erlass einer Leistungsverfügung unverzichtbare (vgl. OLG Saarbrücken aaO; OLG Hamm MDR 2000, 847; r+s 1990, 36) - existentielle Notlage hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08

    Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung

    Eine denkbare wirtschaftliche Notlage wäre nur dann positiv anzunehmen, wenn der Verfügungskläger die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend überhaupt nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr geriete, diese völlig zu verlieren (s. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Saarbrücken VersR 2007, 935).
  • OLG Hamm, 26.10.2022 - 14 U 8/22

    Soziales Netzwerk; Kontosperrung; Zuständigkeitskonzentration; einstweilige

    Eine Anordnung, die bereits zur Befriedigung des Antragstellers in der Hauptsache führt, ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich fremd und kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2012 - 4 W 101/12 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2000 - 6 U (H) 28/00 -, Rn. 9, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2020 - VI-U (Kart) 4/20 -, Rn. 76 - 77, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09
    Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Frankfurt NJW 2007, 851 m.w.N.) nur dann vor, wenn sich die um Erlass einer Leistungsverfügung ersuchende geschädigte Person in einer existentiellen Notlage befindet, und zwar in einer Notlage, die anders als durch Leistungen des in Anspruch genommenen Schädigers nicht behoben werden kann.
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
    Die Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs ist dem einstweiligen Verfügungsverfahren prinzipiell fremd (vgl. nur OLG Hamm [6. ZS], Beschl. v. 09.03.2000, 6 U (H) 28/00, juris, Rn. 9, OLG-Report Hamm 2001, 70 = MDR 2000, 847).
  • OLG Celle, 03.04.2023 - 8 W 124/03
    Zwar kommt bezüglich eines in der Hauptsache bereits anhängigen Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eine im Eilverfahren zu erlassende Leistungsverfügung nach § 940 ZPO ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Behebung einer akuten Notlage des Antragstellers geboten ist, wobei die Anordnung gegenständlich und zur Höhe auf die Deckung eines akuten Notbedarfs zu beschränken ist und diese nur für den Zeitraum in Betracht kommt, der zur Erwirkung eines Titels im Hauptsachverfahren benötigt wird (vgl. auch OLG Celle VersR 1990, 212 , OLG Hamm MDR 2000, 847).
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