Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 29.03.2001

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   LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01   

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LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2001,4580)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.03.2001 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2001,4580)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. März 2001 - 6 Ta 46/01 (https://dejure.org/2001,4580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Unkündbares Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 § 613 § 242
    Beschäftigungsanspruch; Suspendierung; einstweilige Verfügung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01
    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass der Verfügungsanspruch derzeit evident besteht (vgl. LAG Köln vom 14.06.1996 NZA 1997, 327 ff.).
  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Als Beispiele solcher Sonderinteressen werden bevorzugt die Erhaltung "erworbener Qualifikation" 110 So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    110) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

  • LAG Köln, 02.08.2005 - 1 Sa 952/05

    Freistellung des Betriebsratsmitgliedes während des Verfahrens um

    Offen bleiben kann, ob im Allgemeinen die Suspendierung eines Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes" im Sinne des § 626 BGB möglich ist (so z. B. LAG Köln vom 20.03.2001 - 6 Ta 46/01 - = LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44) oder die Rechtmäßigkeit der Freistellung einer umfassenden Interessenabwägung vorbehalten bleiben muss, in der zu überprüfen ist, ob ausnahmsweise besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers das grundsätzlich bestehende Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen (so Küttner/Kreitner, Personalbuch, 12. Aufl. 2005, "Freistellung von der Arbeit" Rnr. 17).
  • ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22
    Eine Freistellung gegen den Willen des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis wäre nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB als vorläufig milderes Mittel zu Vermeidung einer sofortigen außerordentlichen Kündigung zulässig (LAG Köln Beschl. v. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01, BeckRS 2001, 40499) oder dann, wenn ganz überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten (LAG Köln Urteil vom 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10, BeckRS 2011, 72403, beck-online).

    Der Antragsteller hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er auf die sofortige Erfüllung seiner Ansprüche dringend angewiesen ist (LAG Köln Beschl. v. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01, BeckRS 2001, 40499, unter II. der Gründe m.w.N.).

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

    Wie die erkennende Kammer in dem Urteil vom 14.06.1996 (4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 1997, 327 - 332 = ArbuR 1996, 410 - 412 = LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63 mit Anmerkungen von Thüsing NZA 1997, 294 - 296 und Schoof AIB 2002, 358) zum Verhältnis von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund grundlegend entschieden hat (dem in den Grundlagen folgend z. B. LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98; LAG Köln 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00; LAG Köln 20.03.2001 - 6 Ta 46/01; LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09; Arbeitsgericht Stuttgart 11.06.2013 - 7 Ga 31/13), gilt zum Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO Folgendes:.
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 1276/01

    Arbeitentgelt: Vergütungsansprüche der freigestellten Mitarbeiter in der

    Ist dies nicht der Fall, dann kann der Arbeitnehmer seine (Weiter-)Beschäftigung zwar mittels einstweiliger Verfügung erstreiten (LAG Niedersachsen v. 25.05.1998 - 11 Sa 695/98, AiB 1999, 43 (.Dannenberg.); LAG Sachsen v. 14.04.2000 - 3 Sa 298/00, LAGE § 103 BetrVG 1972 Nr. 16 = NZA-RR 2000, 588; LAG Köln v. 20.03.2001 - 6 Ta 46/01, AuR 2001, 237 ), es ist jedoch anerkannt, daß der Arbeitgeber den Urlaub in die Kündigungsfrist legen und den Arbeitnehmer unter Anrechnung der ihm noch zustehenden Urlaubstage von der Arbeit freistellen darf, selbst wenn die Freistellung zugleich auch zur Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt geschieht (BAG v. 08.12.1986 - 8 AZR 481/84, KTS 1987, 514 = NZA 1987, 633 = ZIP 1987, 798).
  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    71So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Ls.) [Juris, Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".
  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

    96) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 (II.1) "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. (Juris, Rn. 13); ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.97) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 (II.); in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 (II.); ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Ls.) (Juris, Rn. 20): "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3312
LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 (https://dejure.org/2001,3312)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 (https://dejure.org/2001,3312)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. März 2001 - 5 TaBV 22/01 (https://dejure.org/2001,3312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung zum Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl; Voraussetzung für die einstweilige Verfügung; Verstoß gegen Wahlvorschriften, wenn zu lange Vorschlagsliste gegeben ist

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 19 BetrVG; § 935 ZPO; § 940 ZPO; § 85 Abs. 2 ArbGG
    Betriebsratswahl - Nichtigkeit der Wahl

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 935 § 940; ArbGG § 85 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1176
  • BB 2001, 1356
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04

    Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer

    Gemessen an einem solchen Verhaltensstandard sind z.B. in einem intakten Beschäftigungsverhältnis, in dem nicht eine Person, sondern ein Problem bekämpft werden soll, vorgesetztenseitige oder arbeitgeberseitige Überreaktionen ("Kanonen auf Spatzen"), persönlichkeitsbelastende Sonderbehandlungen, Fehlerprovokation und Fehlersuche ("an den Haaren herbeigezogene" Vorwürfe), nach Form und/oder Inhalt die persönlichen Arbeitsbedingungen erschwerende Weisungen (sinnlose oder nicht erfüllbare Weisungen, kommunikatorische oder räumliche Isolierung etc.), persönlichkeitsherabwürdigende oder bloßstellende Umgangsformen, Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Erklärungsnotstands, mutwilliger Aufbau einer Kündigungslage, (beharrliche) Missachtung der vom Mobbingopfer zu seinem Schutz erwirkten Gerichtsurteile und ähnliche tendenziell feindseligen persönlichkeitsbelastenden Verhaltensweisen nicht plausibel (wie hier Ruberg ArbuR 2002, 203 ff.; Wickler, DB 2002, 482; ähnlich Aigner BB 2001, 1356: "abgestuftes Konfliktmanagement" und in von Saldern (Hrsg.), Mobbing, Hochgehren 2002 S. 162 ff.; zustimmend Rieble/Klumpp FA 2002, 310).
  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 35/02

    einstweilige Verfügung, vorzeitiger Abbruch von Betriebsratswahlen, Verkennung

    Auch durch einstweilige Verfügung kann in ein laufendes Wahlverfahren eingegriffen werden (BAG, Beschluss vom 15.12.1972 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 - unter II. 5. der Gründe; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 402; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - BB 2001, 1356 = MDR 2001, 1176; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 18 Rz. 36, 40; Winterfeld, NZA 1990, Beil. 1, S. 20; Zwanziger, DB 1999, 2264 m.w.N.).

    Die wohl überwiegende Meinung geht davon aus, dass der Abbruch oder die Untersagung der weiteren Durchführung einer laufenden Betriebsratswahl nicht bereits in den Fällen einer ersichtlich drohenden Anfechtbarkeit, sondern vielmehr nur dann in Betracht kommt, wenn für das Gericht bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die vorgesehene Wahl nichtig sein wird (LAG München, Beschluss vom 03.08.1988 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10 = DB 1990, 539; LAG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.1992 - NZA 1993, 192; LAG Köln, Beschluss vom 17.04.1998 - NZA-RR 1999, 247; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 401; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - BB 2001, 1356 = MDR 2001, 1176; Held, DB 1985, 1691; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 8. Aufl. § 19 Rz. 16; Zwanziger, DB 1999, 2264 m.w.N.).

    Dies erscheint mit dem Charakter einer einstweiligen Verfügung nicht vereinbar (so insbesondere: LAG Köln, Beschluss vom 27.10.1989 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 401; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - MDR 2001, 1176; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 18 Rz. 77).

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    bb) Im Allgemeinen kann durch eine einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (z. B. LAG München 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01, MDR 2001, 1176; Hess. LAG vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05, EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 - 11 TaBVGA 7/10).
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