Rechtsprechung
BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten eines Anwalts - Fehlende Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verkehrsanwalts - Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fotokopiekosten - Erstattungsfähigkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Erstattung für Fotokopiekosten
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kosten - Rechtsanwaltsgebühren - Fotokopiekosten
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO, § 27 BRAGebO
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erstattung von Fotokopiekosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kopierkosten und deren Erstattungsfähigkeit
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Zur Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Verfahrensgang
- BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02
- BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1127
- MDR 2003, 476
- FamRZ 2003, 666
- VersR 2004, 665
- AnwBl 2003, 241
- Rpfleger 2003, 215
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
(1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382;… Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188;… Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).
Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382;… Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 113;… Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).
- OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 14 W 51/00
Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
In bezug auf die für den Mandanten gefertigten Fotokopien von Schriftsatzanlagen des Gegners gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 283, 284). - OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 8 W 441/98
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
(1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382). - OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98
Erstattung von Kopierkosten
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
(1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
- BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Der angefochtene Beschluß ist deshalb aufzuheben, soweit er über die Erstattung der Anwaltsgebühren zum Nachteil der Klägerin entschieden hat; ausgenommen hiervon bleibt die Abweisung hinsichtlich der Kosten für Ablichtungen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - VersR 2004, 665 f.), die die Rechtsbeschwerde nicht angreift. - VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf …
Insoweit verwies der Beschwerdeführer auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2002 und 25. März 2003 (NJW 2003, 1127 und AGS 2003, 349).Ferner ist gleichfalls allgemein anerkannt, dass bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich mit den diesem von seinem Mandanten zu erstattenden Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten werden und dieser daher Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen nur in den gesetzlich geregelten Fällen (bis 30. Juni 2004 gemäß § 27 BRAGO; seitdem gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) verlangen kann und demgemäß im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinsichtlich der entstandenen gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes seitens der obsiegenden Partei Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass sie einem entsprechenden Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten ausgesetzt ist (vgl. BGH, AGS 2003, 349 und NJW 2003, 1127 ; BVerfG, NJW 1996, 382; OLG Düsseldorf, RPfleger 1974, 230; OLG Naumburg, JurBüro 1994, 218;… Wolst, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Rn. 35;… Bork, in: Stein/Jonas, a. a. O., Rn. 58, 60;… Giebel, in: MK, a. a. O., Rn. 78; jeweils zu § 91 ZPO).
- OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher …
Abschriften und Ablichtungen von Schriftsätzen und zugehörigen Anlagen für Gericht und Gegner (allgemeine Schreibauslagen) gehören zu den allgemeinen Geschäftsunkosten und werden mit den Gebühren abgegolten, § 25 Abs. 1 BRAGO (BGH NJW 2003, 1127, Hartmann aaO, § 27 Rn. 1;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO, § 27 Rn. 13 jew. m.w.N.).
- BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04
Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …
Eine Mindestbeschwerdesumme von 50 EUR gemäß § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der Fassung des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) - jetzt in Höhe von 200 EUR nach dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) - ist für die Rechtsbeschwerde entgegen einer im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2004 - VI ZB 64/03 (Rpfleger 2004, 523; insoweit in NJW-RR 2004, 1143 nicht abgedruckt) beiläufig geäußerten Rechtsansicht nicht erforderlich (ebenso im Ergebnis BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - NJW 2003, 1127 für Fotokopierkosten in Höhe von 26, 40 DM; Beschluß vom 13. Juli 2004 - VIII ZB 14/04 - AGS 2004, 343 mit Anm. N. Schneider bei einem Beschwerdewert von 20 EUR). - OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - 10 W 42/04
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei gesetzlicher Vertretung; Erstattung von …
Aus der Gesetzesbegründung des durch das Kostenrechtsänderungsgesetz vom 24.06.1994 (BGBl. I S. 1325) neu gefassten § 27 Abs. 1 BRAGO ergibt sich, dass der Mehraufwand vergütet werden soll, der durch die Unterrichtung einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Gegnern oder anderen Beteiligten entsteht (vgl. BGH Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02, NJW 2003, 1127 ff; BGH Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZB 53/02, AGS 2003, 349). - BGH, 25.03.2003 - VI ZB 53/02
Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten
Wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat, sind Fotokopiekosten - abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - juris, zur Veröffentlichung bestimmt). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 449/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Diese sind nach Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren des Rechtsanwalts abgegolten (BGH Beschluss vom 05.12.200 - I ZB 25/02 = NJW 2003, 1127 ff = juris; LSG Thüringen Beschluss vom 23.02.2004 - L 6 B 54/03 SF = juris Rn 39). - OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten für Ablichtungen von Unterlagen
Dasselbe gilt für die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus jüngerer Zeit, soweit sie aufgrund der Übergangsvorschriften ausdrücklich noch auf die Erstattungsvorschriften des § 27 BRAGO abstellen (vgl. insbesondere BGH NJW 2003, 1127 ff, sowie BGH MDR 2005, S. 957 f). - OLG Koblenz, 20.10.2005 - 14 W 661/05
Anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen …
Die Rechtspflegerin hat die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 2003, 246) missverstanden. - FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
(Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und …
Hierzu gehören auch die Ablichtungen und Abschriften, die zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 5. Dezember 2002 I ZB 25/02, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 1127, und Beschluss des Oberlandesgerichts -OLG- Koblenz vom 6. März 2001 14 W 109/01, Betriebsberater - BB - 2001, 752).So hat der Bundesgerichtshof in seinem oben zitierten Beschluss (NJW 2003, 1127) zu der Regelung des § 27 Abs. 1 BRAGO entschieden, dass es sich bei allen einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen um allgemeines und übliches Schreibwerk handele, das vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelten Ausnahme (Unterrichtung von mehr als drei Gegnern oder Beteiligten) grundsätzlich durch die Prozessgebühr abgegolten sei.
- VGH Hessen, 15.09.2003 - 2 TJ 2544/99
Rechtsanwalt; Erörterungsgebühr; telefonische Konferenzschaltung; Kosten für …
- KG, 29.07.2005 - 1 W 157/05
Erstattungsfähigkeit der Auslagen für zum Zwecke der Streitverkündung gefertigte …
- BGH, 30.06.2004 - XII ZB 227/02
Festsetzung der zu erstattenden Kosten für Fotokopien; Anfertigen von Kopien, die …
- OLG Hamburg, 10.01.2012 - 8 W 98/11
Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Farbdrucke und -kopien
- OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
- OLG Schleswig, 05.05.2004 - 15 WF 122/04
Fotokopiekosten im Unterhaltsrechtsstreit
- OLG Koblenz, 22.10.2003 - 14 W 685/03
Kostenausgleich bei Tätigkeit des Rechtsanwalts für mehrere Auftraggeber in einer …
- OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 12 W 30/03
Rechtsanwaltsgebühren: Schreibauslagenersatz für Schriftsatzanlagen
- LG Köln, 07.08.2014 - 27 O 392/13
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Anwaltsregress
- SG Dresden, 23.06.2006 - S 14 RJ 245/00
Sozialgerichtliches Verfahren, Ersatz von Schreibauslagen
- OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 2 W 46/04
Zur Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts
- OLG Köln, 30.11.2009 - 17 W 333/09
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kopierkosten als für die …
- OLG Hamm, 28.08.2003 - 23 W 197/03
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
- OLG Hamm, 28.08.2003 - W 197/03
Einseitige Erledigungserklärung einer Klageforderung; Berechnung des Streitwerts …
- FG Thüringen, 20.02.2006 - IV 70008/06
Festsetzung einer Dokumentenpauschale für Ablichtung der Einspruchsentscheidung …
- LG Schweinfurt, 07.02.2006 - 14 O 380/01
Verfahrensrecht - Kostenerstattung für vorprozessual erstattete Privatgutachten
- OLG München, 20.07.2004 - 11 W 1716/04
Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsantrags
- VG Ansbach, 23.06.2008 - AN 1 M 08.00236
Keine Erledigungsgebühr mangels besonderer anwaltlicher Mitwirkung; keine …
- LG Hof, 09.12.2005 - 24 S 63/05
- AG Hof, 21.02.2005 - 12 C 1559/04
Verkehrsunfall - Regelgebühr 1,3
- LG Frankfurt/Oder, 21.04.2004 - 12 O 164/02
Pauschale Erstattungsfähigkeit für Kopien der erstinstanzlichen Gerichtsakte im …
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 9 M 08.30375
Keine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn ein Anwalt bereits im …
- VG Ansbach, 04.11.2008 - AN 9 M 08.30405
Keine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn ein Anwalt bereits im …
- AG Emmendingen, 07.07.2003 - 7 C 247/02
Ersatz von Fotokopierkosten
Rechtsprechung
BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ergänzung einer Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs nach ZPO-Reformgesetz - Ergänzung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen - Entgegenstehende Rechtskraft von Kostenfestsetzungsbeschlüssen
- grundeigentum-verlag.de
Kostenfestsetzungsbeschluß, Zinsänderung für -; Zinsen, - nach Gesetzesänderung für Kostenerstattung
- Judicialis
ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 104 Abs. 1 S. 2
Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Nachträgliche Erhöhung des Zinssatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1462
- MDR 2003, 476
- FamRZ 2003, 925
- WM 2003, 1828
- BB 2003, 604 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 319
- JR 2004, 110
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02
Kostenfestsetzung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Soweit vertreten wird, die Rechtskraft stehe deswegen nicht entgegen, weil nur über einen Zinsanspruch in Höhe von 4 % entschieden worden sei, ein darüber hinausgehender Anspruch daher noch im Wege der Nachfestsetzung geltend gemacht werden könne (OLG Koblenz MDR 2002, 1218; s. auch AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482), wird übersehen, daß im Regelfall, und so auch hier, nicht über einen Teil des Zinsanspruchs entschieden worden ist, sondern über den Zinsanspruch in voller Höhe, so wie er dem Kostengläubiger zustand.Dem steht nicht der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die ganz überwiegend anerkannte Praxis entgegen, wonach einem Antrag auf Verzinsung eines bereits rechtskräftig ohne Zinsen festgesetzten Kostenerstattungsanspruchs nicht der Einwand der Rechtskraft entgegensteht (vgl. dazu KG MDR 1978, 1027; OLG Koblenz MDR 2002, 1218;… Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 12;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdn. 25).
Es hat aber nicht zur Folge, daß nachträglich in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen werden könnte (so aber - ohne Begründung - OLG Koblenz MDR 2002, 1218; AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482).
- BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86
Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Gegenstand der Kostenfestsetzung waren vorliegend neben dem Erstattungsanspruch die hierauf nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu zahlenden Zinsen, und zwar der Zinsanspruch für den gesamten Zeitraum der Geltendmachung, also bis zur Zahlung oder Befriedigung durch Vollstreckung (vgl. auch Senat, BGHZ 100, 211, 213).Ebensowenig wie nach rechtskräftigem Abschluß eine Senkung des Zinssatzes geltend gemacht werden könnte (vgl. Senat, BGHZ 100, 211, 213), kann folglich eine Nachforderung erhoben werden, weil der gesetzliche Zins erhöht worden ist.
- AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97
Anforderungen an den Antrag auf Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses; …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Soweit vertreten wird, die Rechtskraft stehe deswegen nicht entgegen, weil nur über einen Zinsanspruch in Höhe von 4 % entschieden worden sei, ein darüber hinausgehender Anspruch daher noch im Wege der Nachfestsetzung geltend gemacht werden könne (OLG Koblenz MDR 2002, 1218; s. auch AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482), wird übersehen, daß im Regelfall, und so auch hier, nicht über einen Teil des Zinsanspruchs entschieden worden ist, sondern über den Zinsanspruch in voller Höhe, so wie er dem Kostengläubiger zustand.Es hat aber nicht zur Folge, daß nachträglich in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen werden könnte (so aber - ohne Begründung - OLG Koblenz MDR 2002, 1218; AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482).
- BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen; …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Folge der materiellen Rechtskraft ist, daß sich eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand verbietet (vgl. Senat, BGHZ 93, 287, 289 m.w.N.). - KG, 13.06.1978 - 1 W 2024/78
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Dem steht nicht der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die ganz überwiegend anerkannte Praxis entgegen, wonach einem Antrag auf Verzinsung eines bereits rechtskräftig ohne Zinsen festgesetzten Kostenerstattungsanspruchs nicht der Einwand der Rechtskraft entgegensteht (vgl. dazu KG MDR 1978, 1027; OLG Koblenz MDR 2002, 1218;… Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 12;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdn. 25). - BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Etwas anderes kann - ohne ausdrückliche Anordnung einer Übergangsbestimmung - nur angenommen werden, wenn eine Rückwirkung nachweislich gewollt ist oder sich aus dem Sinn und Zweck der Norm ergibt (vgl. BVerfGE 39, 156, 167; BGHZ 3, 82, 84; Senat, BGHZ 7, 161, 167;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1 EGZPO Rdn. 2;… Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl., Einleitung Rdn. 104). - BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51
Berliner Vereinheitlichungsgesetz
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Etwas anderes kann - ohne ausdrückliche Anordnung einer Übergangsbestimmung - nur angenommen werden, wenn eine Rückwirkung nachweislich gewollt ist oder sich aus dem Sinn und Zweck der Norm ergibt (vgl. BVerfGE 39, 156, 167; BGHZ 3, 82, 84; Senat, BGHZ 7, 161, 167;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1 EGZPO Rdn. 2;… Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl., Einleitung Rdn. 104). - OLG Bremen, 20.03.1959 - 2 W 9/59
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Daß der Gesetzgeber für die Neuregelung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Übergangsregelung getroffen hat (vgl. Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574), führt zwar dazu, daß die Neuregelung mit ihrem Inkrafttreten am 1. Oktober 2001 (und ihrer erneuten Änderung zum 1. Januar 2002) die zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen oder die erst danach geltend gemachten Zinsansprüche, unabhängig, ob sie schon früher fällig geworden sind, erfaßt (OLG München, Rpfleger 2002, 280; vgl. auch schon OLG Bremen NJW 1959, 1088). - OLG München, 25.02.2000 - 11 W 832/00
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen können (OLG München, Rpfleger 1987, 262, 263; MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1986, 599, jew. m.w.N.;… vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichwort: Rechtskraft) und daß im konkreten Fall die Kostenfestsetzungsbeschlüsse, deren Ergänzung die Beklagte zu 2 verlangt, rechtskräftig geworden sind. - OLG München, 29.01.1987 - 11 W 3185/86
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen können (OLG München, Rpfleger 1987, 262, 263; MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1986, 599, jew. m.w.N.;… vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichwort: Rechtskraft) und daß im konkreten Fall die Kostenfestsetzungsbeschlüsse, deren Ergänzung die Beklagte zu 2 verlangt, rechtskräftig geworden sind. - OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02
- BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
- BGH, 28.10.2010 - VII ZB 15/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die …
Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse der materiellen Rechtskraft fähig sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462).Etwas anderes kann auch nicht aus der Entscheidung des V. Zivilsenats vom 16. Januar 2003 (V ZB 51/02, NJW 2003, 1462) hergeleitet werden.
- BGH, 13.09.2018 - I ZB 16/18
Zur Frage der Anforderungen und Maßstäbe an einen Kostenfestsetzungsantrag. Der …
- V ZB 51/02, NJW 2003, 1462 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 10. März 2011 - IX ZB 104/09, AGS 2011, 566 [juris Rn. 7]; MünchKomm.ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 104 Rn. 137). - BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des …
Dieser, der formellen und materiellen Rechtskraft fähige Beschluss wirkt nach Eintritt der Rechtskraft gemäß § 325 Abs. 1 ZPO für die Erben der Klägerin als die Personen, die Rechtsnachfolger der Klägerin geworden sind (zur formellen und materiellen Rechtskraft von Kostenfestsetzungsbeschlüssen vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462;… Zöller/Herget aaO § 104 Rn. 21 "Rechtskraft" mwN;… Hk-ZPO/Gierl aaO § 104 Rn. 23;… zum Geltungsbereich von § 325 ZPO vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 325 Rn. 2;… Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, ZPO, § 325 Rn. 4).
- BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines …
aa) Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen formell und materiell in Rechtskraft (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462).In einem solchen Fall erstreckt sich die Rechtskraft der Entscheidung auf den ganzen geltend gemachten Gebührentatbestand, auch wenn der Antragsteller irrtümlich einen zu niedrigen Gegenstandswert zugrunde gelegt hat (a.A. OLG Hamm JurBüro 1975, 1107 und 1982, 450; HansOLG Hamburg MDR 1979, 235;… wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 103 Rn. 12 und § 107 Rn. 1 aE; für die Möglichkeit einer Nachliquidation nur bei Posten, die noch nicht Gegenstand eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses waren, hingegen OLG Frankfurt JurBüro 1986, 599; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 687; OLG München, MDR 2003, 55 und NJW-RR 2006, 1006; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003, aaO).
- OLG Köln, 06.06.2016 - 17 W 79/16
Nachträgliche Geltendmachung im ersten Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend …
Dies ist etwa dann der Fall (s. BGH NJW 2003, 1462), wenn auf Grund eines früheren Antrags über die Höhe der Verzinsung des zu erstattenden Betrages rechtskräftig befunden wurde, später auf Grund einer Änderung ein höherer Zinssatz gesetzlich festgelegt wird und sodann insofern Nachfestsetzung beantragt wird.Davon abweichend lag der Sachverhalt in dem vom Bundesgerichtshof (NJW 2003, 1462) entschiedenen Fall dahingehend, dass die Kostenfestsetzung im Hinblick auf die Zinsen nach der seinerzeit geltenden Rechtslage rechtskräftig durchgeführt worden war und erst zeitlich danach auf Grund einer Änderung ein höherer Zinssatz gesetzlich verankert wurde.
- OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 42/14
Vollstreckungsgegenklage gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Ausschluss eines …
aa) Auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen in formelle und materielle Rechtskraft (BGH, Beschluss vom 16.1.2003 - V ZB 51/02, bei Juris Rn. 3;… BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1.9.2015, § 103 Rn. 33 m.w.N.) und die Folge der materiellen Rechtskraft ist, dass - soweit eine Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt ist oder hätte erfolgen können - sich eine nochmalige Prüfung in einem Klageverfahren mit dem Ziel, die Kostenfestsetzungsentscheidung zu unterlaufen, verbietet (…BeckOK ZPO/Jaspersen, aaO, § 103 Rn. 33).Über den Grundsatz ne bis in idem hinaus hat die materielle Rechtskraft einer Entscheidung auch zur Folge, dass ein Gericht im nachfolgenden Prozess den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung - soweit deren materielle Rechtskraft reicht - ohne Sachprüfung von Amts wegen zugrunde zu legen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 16.1.2008 - XII ZR 216/05, bei Juris Rn. 9).In diese Richtung - wenngleich unter dem rechtlichen Aufhänger des § 767 Abs. 2 ZPO erörtert - zielt auch der Einwand der Berufungserwiderung, die Klägerin sei mit ihrer wesentlichen Argumentation - der Insolvenzbehaftetheit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs - präkludiert (GA 289). - BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08
Abrechnung von Anwaltshonoraren bei Zwangsverwaltung
Der Nachfestsetzung zugänglich sind daher Positionen, die einen selbständigen kostenrechtlichen Streitgegenstand bilden und über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Januar 2003, V ZB 51/02, NJW 2003, 1462), etwa weil sie in einem vorangegangenen Antrag versehentlich nicht enthalten waren (vgl. BVerfG Rpfleger 1995, 476). - BGH, 08.11.2022 - VI ZR 379/21
Gesamt- oder Teilgläubigerschaft obsiegender Streitgenossen bezüglich eines …
Die Revisionsbegründung übersieht, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO um einen Vollstreckungstitel handelt, der formell und materiell in Rechtskraft erwächst (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462, juris Rn. 3;… vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 15/10, NJW 2011, 1367 Rn. 8;… vom 13. September 2018 - I ZB 16/18, NJW 2019, 679 Rn. 6;… MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 104 Rn. 137, 138). - OLG Celle, 23.11.2010 - 2 W 378/10
Nachfestsetzung der Verfahrensgebühr bei Beantragung einer um die hälftige …
Nach allgemeiner Ansicht können Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH NJW 2003, 1462; OLG München, MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 599, je m. w. N.).Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in seiner Entscheidung vom 16. Januar 2003 (V ZB 51/02, NJW 2003, 1462, zitiert nach JURIS Rdz. 5) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch, der nicht Gegenstand des vorhergehenden Kostenfestsetzungsverfahrens war, im Nachfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden und dass diesem Anspruch nicht der Einwand der Rechtskraft entgegengehalten werden könne.
Insoweit steht der Nachliquidierung auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2003 (NJW 2003, 1462) entgegen derzufolge abgeschlossene Kostenfestsetzungsverfahren im Hinblick auf eine Änderung des materiellen Rechts nicht geändert werden können.
- OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10
Formelle und Materielle Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit …
Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen mit Eintritt der Unanfechtbarkeit in formelle und materielle Rechtskraft (vgl. BGH, Beschl. v. 16.1.2003 - V ZB 51/02 -, NJW 2003, 1462;… Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 104 Rn. 122;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Juli 2009, § 164 Rn. 24 jeweils m.w.N.). - OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
Zeitliche Grenzen der Anwendbarkeit des § 15a RVG
- OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 26 W 7/15
Höhe der anwaltlichen Vergütung im Spruchverfahren
- OLG Nürnberg, 08.04.2016 - 6 W 618/16
Umgekehrte Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Nachliquidation der für ein …
- OLG Celle, 29.02.2008 - 2 W 50/08
Kostenfestsetzung vor Ablauf einer Zahlungsfrist trotz eines eine vereinbarte …
- BGH, 18.10.2012 - IX ZB 190/10
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Altfällen
- LG Kassel, 12.08.2008 - 3 T 120/08
Zwangsverwaltervergütung: Auslagenerstattungsanspruch wegen der Beauftragung …
- VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 E 2167/11
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung
- KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03
Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des …
- BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
- KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03
Festsetzung der Vollstreckungskosten: Verweisung im Beschwerdeverfahren bei …
- LG Kassel, 10.11.2006 - 3 T 408/06
- VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 C 13.1369
Beschwerde gegen Kostenerinnerung; Einwand der Rechtskraft; Versäumung der …
- LG Kassel, 21.07.2004 - 3 T 381/04
Anordnung der Zwangsverwaltung bezüglich des Teileigentums an einem Grundstück; …
- OLG Brandenburg, 13.06.2023 - 6 W 27/23
Nachfestsetzung von Umsatzsteuer im Rahmen der Kostenfestsetzung; Nachfestsetzung …