Weitere Entscheidung unten: BAG, 08.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03   

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https://dejure.org/2005,1430
BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03 (https://dejure.org/2005,1430)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2005 - VI ZB 72/03 (https://dejure.org/2005,1430)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - VI ZB 72/03 (https://dejure.org/2005,1430)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe: Neubewilligung nach Entzug wegen Nichtzahlung der Raten; Neubewilligung von Prozesskostenhilfe für dieselbe Instanz nach Entziehung wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten; Zulässigkeit einer Ablehnung bei wesentlicher Verschlechterung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 124 Nr. 4
    Neubewilligung von Prozesskostenhilfe trotz Entzugs wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 4
    Neubewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung wegen Nichtzahlung der Raten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Erneute PKH trotz Nichtzahlung der PKH-Raten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 197
  • MDR 2006, 225
  • FamRZ 2005, 2063
  • VersR 2005, 1705
  • BB 2005, 2435
  • Rpfleger 2006, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 26.04.2004 - 9 WF 1213/04

    Mögliche erneute Prozesskostenhilfe-Bewilligung aufgrund Verschlechterung der

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03
    Teilweise wird diese Auffassung jedenfalls für den Fall vertreten, daß eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht eingetreten ist (OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1426, 1427; OLG Naumburg, OLGR 1997, 72; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 531 f.) oder bei regelmäßiger Zahlung der auferlegten Raten im Zeitpunkt der erneuten Antragstellung sämtliche Kosten bezahlt gewesen wären (OLG Bremen, FamRZ 2001, 1534, 1535).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2002 - 5 WF 15/02

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung, Neubewilligung, Ratenzahlungen

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03
    Die Gegenmeinung nimmt an, daß eine Neubewilligung von Prozeßkostenhilfe zumindest dann in Betracht komme, wenn sich die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Partei wesentlich verschlechtert haben, wobei dann allerdings die erneute Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur mit Wirkung ab Antragstellung erfolgen dürfe (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1418, 1419; SchlHOLG, SchlHA 1984, 174; Zöller/Philippi, 24. Aufl., § 124, Rn. 26; Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rn. 496, 230a; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, 22. Aufl., § 124, Rn. 30, § 117, Rn. 33).
  • OLG Bremen, 22.02.2001 - 4 WF 5/01

    Zur Wiederbewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entzug gemäß § 124 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03
    Teilweise wird diese Auffassung jedenfalls für den Fall vertreten, daß eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht eingetreten ist (OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1426, 1427; OLG Naumburg, OLGR 1997, 72; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 531 f.) oder bei regelmäßiger Zahlung der auferlegten Raten im Zeitpunkt der erneuten Antragstellung sämtliche Kosten bezahlt gewesen wären (OLG Bremen, FamRZ 2001, 1534, 1535).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1995 - 3 U 36/92
    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03
    Die vom Beschwerdegericht vertretene Auffassung, wonach eine erneute Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für denselben Gegenstand und dieselbe Instanz grundsätzlich ausgeschlossen sei, wird auch anderweit vertreten (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 617 f.; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 124, Rn. 14, 4, 3; Musielak/Fischer, 4. Aufl., § 124, Rn. 11; Schoreit/Dehn, BerH/PKH, 8. Aufl., § 124, Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 286/96
    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03
    Teilweise wird diese Auffassung jedenfalls für den Fall vertreten, daß eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht eingetreten ist (OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1426, 1427; OLG Naumburg, OLGR 1997, 72; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 531 f.) oder bei regelmäßiger Zahlung der auferlegten Raten im Zeitpunkt der erneuten Antragstellung sämtliche Kosten bezahlt gewesen wären (OLG Bremen, FamRZ 2001, 1534, 1535).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auch der Aufhebungsgrund in § 124 Nr. 4 ZPO wird als reine Sanktion für die Missachtung der richterlichen Zahlungsanordnung verstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - VI ZB 72/03, NJW-RR 2006, 197 unter II 2 b).
  • OLG Koblenz, 24.08.2006 - 11 WF 561/06

    Prozesskostenhilfeverfahren: Neubescheidung eines Prozesskostenhilfeantrags nach

    Beim Entzug der Prozesskostenhilfe nach 124 Nr. 4 ZPO darf eine Neubescheidung - unter Beachtung der Reichweite der insofern geregelten Sanktion - allerdings dann nicht abgelehnt werden, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei verschlechtert haben und kein greifbarer Anhalt für eine erneute Missachtung der richterlichen Zahlungsanordndung spricht; eine Neubewilligung kommt hier ab dem Tag der erneuten Antragstellung in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2005, 2063 unter Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung in obergerichtlicher Rechtsprechung und Schrifttum).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09

    Rechtsfolgen der Einstellung der Ratenzahlung vor nachträglicher Verschlechterung

    Zwar kann Anlass zu der Prüfung bestehen, ob die festgesetzten, auf die Prozesskosten zu leistenden Raten wegen Vermögensverschlechterung wegfallen oder zu ermäßigen sind, etwa wenn eine Partei im Aufhebungsverfahren auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage hinweist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 2063; Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 27. April 2008 - 9 WF 35/08 - Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 124, Rz. 19 a, § 120, Rz. 31, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2008 - 9 WF 300/08

    Prozesskostenhilfe: Erneute Gewährung bei Nachholung richtiger und vollständiger

    Die Tatsache, dass infolge der erneuten Bewilligung (ab Antragstellung) möglicherweise Gebührentatbestände abgedeckt werden, die bereits früher entstanden waren, führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BGH Rpfleger 2006, 23).
  • LAG Nürnberg, 19.09.2006 - 2 Ta 58/06

    Aufhebung der PKH nach § 124 Nr. 4 ZPO und Neubewilligung - Unterbrechung des

    Nach der Entscheidung des BGH vom 12.07.2005 Az.: VI ZB 72/03 = RPfl 2006, 23 kommt eine Neubewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann in Betracht, wenn vorher die Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten entzogen war.
  • OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07

    Prozesskostenhilfe, Zustellung an Prozessbevollmächtigten

    Sollte der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen werden, wobei zu beachten ist, dass die Antragstellerin mittlerweile mit Schriftsatz vom 9.1.2007 einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat (vgl. zu dieser Konstellation: BGH, Beschluss vom 12.7.2005 - VI ZB 72/03 - FamRZ 2005, 2063), ist die Sache dem Senat zur Entscheidung vorzulegen.
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Rechtsprechung
   BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2027
BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05 (https://dejure.org/2005,2027)
BAG, Entscheidung vom 08.08.2005 - 5 AZB 31/05 (https://dejure.org/2005,2027)
BAG, Entscheidung vom 08. August 2005 - 5 AZB 31/05 (https://dejure.org/2005,2027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Beschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsgerichtsprozess: Zulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs seit der Neuregelung von § 78a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Bestimmung des zuständigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 330
  • NJW 2005, 3231
  • MDR 2006, 225
  • NZA 2005, 1318
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
    Mit dieser zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Bestimmung hat der Gesetzgeber den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (- 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) umgesetzt und die Möglichkeit der Korrektur einer fehlerhaften Verweigerung rechtlichen Gehörs geschaffen.

    Er kann von der Eröffnung des Rechtsmittelzugs Abstand nehmen, sofern er eine angemessene Kontrolle der Verletzung des Verfahrensgrundrechts anderweitig vorsieht (BVerfG 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - aaO, zu C III 1 a der Gründe).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
    Die Eröffnung einer Beschwerdemöglichkeit zum Bundesarbeitsgericht ist von Verfassungs wegen nicht zwingend erforderlich (im Ergebnis ebenso zu § 321a ZPO: BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; BFH 12. Dezember 2002 - V B 185/02 - BFHE 200, 46; BVerwG 16. Mai 2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2657).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
    Die Eröffnung einer Beschwerdemöglichkeit zum Bundesarbeitsgericht ist von Verfassungs wegen nicht zwingend erforderlich (im Ergebnis ebenso zu § 321a ZPO: BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; BFH 12. Dezember 2002 - V B 185/02 - BFHE 200, 46; BVerwG 16. Mai 2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2657).
  • BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen

    Auszug aus BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
    Erforderlich hierfür ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gem. § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (zuletzt Senat 17. Juni 2004 - 5 AS 3/04 -AP ZPO § 36 Nr. 60 = EzA ZPO 2002 § 36 Nr. 2, zu II 1 b der Gründe; ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).
  • BFH, 12.12.2002 - V B 185/02

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
    Die Eröffnung einer Beschwerdemöglichkeit zum Bundesarbeitsgericht ist von Verfassungs wegen nicht zwingend erforderlich (im Ergebnis ebenso zu § 321a ZPO: BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; BFH 12. Dezember 2002 - V B 185/02 - BFHE 200, 46; BVerwG 16. Mai 2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2657).
  • BAG, 17.06.2004 - 5 AS 3/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
    Erforderlich hierfür ist, dass es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, der Rechtsstreit werde von diesem nicht prozessordnungsgemäß betrieben, obwohl er gem. § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (zuletzt Senat 17. Juni 2004 - 5 AS 3/04 -AP ZPO § 36 Nr. 60 = EzA ZPO 2002 § 36 Nr. 2, zu II 1 b der Gründe; ebenso BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 3 der Gründe).
  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Der Senat verneint in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG und des BSG nach In-Kraft-Treten des AnhRüG generell die Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2005 XI B 88/05, juris; vom 26. Januar 2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905; vom 20. Mai 2005 V B 19/05, BFH/NV 2005, 1830; vom 28. Juni 2005 X B 78/05, BFH/NV 2005, 1624; ferner Beschluss des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 8. August 2005 5 AZB 31/05, juris).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Eine außerordentliche Beschwerde ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zB 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - BAGE 115, 330) als auch anderer oberster Gerichtsgerichtshöfe des Bundes (BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; BVerwG 16. Mai 2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; BFH 5. Dezember 2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42) unzulässig.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Rückzahlungsanspruch bei einer Fehlbuchung

    Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2006 - 16 Ta 82/06

    Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Auch

    Gegen eine vom Arbeitsgericht erfolgte einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist spätestens seit dem In-Kraft-Treten des § 78 a ArbGG am 01.01.2005 eine außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht mehr statthaft (im Anschluss an BAG, Beschl. vom 08.08.2005 - 5 AZB 31/05 -).

    Hinzu kommt, dass seit dem In-Kraft-Treten von § 78 a ArbGG am 01.01.2005 eine außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht mehr statthaft ist (BAG vom 08.08.2005 - 5 AZB 31/05 - AP Nr. 1 zu § 78 a ArbGG 1979 = NJW 2005, 3231).

  • LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08

    Sofortige Beschwerde - gerichtlicher Vergleich - Protokollberichtigung

    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924, 1928; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zur Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde auch: BAG, Beschluss vom 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - ).
  • BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20

    Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde gegen Entscheidungen über einen Antrag

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. BVerwG, NJW 2002, 2657 [juris Rn. 2 f.]; BFH, NJW 2003, 919, 920 [juris Rn. 12]; BSG, Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S, juris Rn. 5; BAG, NJW 2005, 3231, 3232 [juris Rn. 2]).
  • BAG, 03.02.2009 - 3 AZB 101/08

    Außerordentliche Beschwerde

    Auch eine außerordentliche Beschwerde, und damit auch eine "sofortige Ausnahmebeschwerde", ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zB 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - BAGE 115, 330), als auch anderer oberster Gerichte des Bundes (BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; BVerwG 16. Mai 2002 - 6 B 28/02 -, - 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; BFH 5. Dezember 2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42) unzulässig.
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06

    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit neben den im Gesetz genannten Fällen scheidet damit aus (BAG, Beschluss vom 8. August 2005 5 AZB 31/05 NJW 2005, 3231; ebenso zu § 152 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 BVerwG 6 B 28.02 Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 und vom 9. Februar 2005 BVerwG 1 VR 3.05 Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 15; a.A. zu § 128 FGO: BFH, Beschluss vom 8. September 2005 IV B 42/05 BFHE 210, 225).
  • LAG Hessen, 17.06.2008 - 6 Ta 226/08

    Keine Beschwerde gegen den Beschluss über die Verweisung an das örtlich

    Der Gesetzgeber hat das Rechtsmittel der Beschwerde im Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 2187) abschließend geregelt; für die Annahme einer - rechtsstaatlich ohnehin fragwürdigen (BVerfG Beschl. v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924 ff.) - außerordentlichen Beschwerdemöglichkeit ist danach kein Raum mehr (BGH Beschl. v. 07.03.2003 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577; BAG Beschl. v. 08.08.2005 - 5 AZB 31/05 - MDR 2006, 225 f.; KG Beschl. v. 29.05.2002 - 26 W 114/02 - MDR 2002, 1086; zust. Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., vor § 567 Rn 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06

    Außerordentliche Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 sind die zuvor praeter legem geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe verfassungsrechtlich unzulässig (ebenso BAG, NZA 2005, 1318).
  • LAG Köln, 08.01.2020 - 9 Ta 203/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Trennung eines arbeitsgerichtlichen

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 4.06

    Außerordentliche Beschwerde in Landespersonalvertretungssachen wegen greifbarer

  • KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im Verfahren über

  • KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07

    Kostenverfahren: Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen

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