Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 05.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.02.2009 - 9 WF 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9783
OLG Saarbrücken, 06.02.2009 - 9 WF 17/09 (https://dejure.org/2009,9783)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2009 - 9 WF 17/09 (https://dejure.org/2009,9783)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 9 WF 17/09 (https://dejure.org/2009,9783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 42 ZPO; § 6 FGG

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Ablehnungsrechts durch Verhandeln zur Sache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

  • Judicialis

    ZPO § 43; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43; ZPO § 46 Abs. 2; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2
    Verlust des Ablehnungsrechts durch Verhandeln zur Sache im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1066
  • FamRZ 2009, 1766
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 9 WF 42/08

    Unzulässigkeit eines im Sorgerechtsverfahren erst nach der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2009 - 9 WF 17/09
    Danach kann ein Beteiligter in einem FGG-Verfahren einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (Senat, Beschl.v. 29. Mai 2008, 9 WF 42/08, m.w.N.).

    Das von ihm missbilligte Verhalten der Richterin hätte der anwaltlich vertretene Antragsgegner spätestens in der mündlichen Verhandlung vom 9. Dezember 2008 zum Anlass nehmen müssen, ein Befangenheitsgesuch vorzubringen, zumal ihm bereits aus dem vorangegangenen Verfahren betreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht (41 F 121/07 SO Amtsgericht - Familiengericht - Saarbrücken = 9 WF 42/08 Saarländisches Oberlandesgericht), in dem er die dort zuständige Richterin mit vergleichbarer Begründung erfolglos wegen Befangenheit abgelehnt hatte, die Problematik der rechtzeitigen Rüge bekannt war (Senat, Beschl.v. 29. Mai 2008, 9 WF 42/08).

  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 63/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2009 - 9 WF 17/09
    Entsprechend anwendbar ist auch § 43 ZPO (BayObLG, MDR 1988, 1063; WuM 1994, 298/299; WE 1998, 153).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30693
OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Kosten eines Streithelfers; Abänderung einer Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1066
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 185/10

    Voraussetzungen für eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO

    Sie kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Entscheidung der für die Kosten der Streithilfe geltende § 101 ZPO erwähnt wird (OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2009 - 5 W 34/09, MDR 2009, 1066).
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

    Sie kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Entscheidung der für die Kosten der Streithilfe geltende § 101 ZPO erwähnt wird (Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 5. März 2009 - 5 W 34/09, MDR 2009, 1066).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen

    Ebenso ist eine Ergänzung um einen Ausspruch über die Kosten der Nebenintervention möglich, wenn das Gericht ausweislich der Entscheidungsgründe hierüber entscheiden wollte, der Ausspruch im Tenor aber versehentlich unterblieben ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 U 135/07; OLGR Rostock, 2009, 74; OLGR Jena 2009, 504, 505; Zöller/Vollkommer, aaO, § 319 Rn. 10, 15).
  • OLG Köln, 15.05.2013 - 13 U 168/12

    Nachholung des Kostenausspruchs hinsichtlich der Kosten der Streithilfe im Wege

    Da der Begründung des Beschlusses auch zu entnehmen ist, dass und warum der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat und zugleich jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass von der Regel des § 101 Abs. 1 Hs. 1 ZPO abgewichen werden sollte, war der Kostentenor entsprechend zu berichtigen (so auch OLG Köln, Beschluss v. 06.03.3013 - 13 U 143/09; OLG München, Beschluss v. 02.05.2011, a.a.O.; ebenso OLG Jena, Beschluss v. 05.03.2009 - 5 W 34/09, allerdings für einen Fall, in dem § 101 ZPO in den Gründen genannt worden war; anders OLG München, Beschluss v. 16.06.2003 - 7 W 1516/03, zit. n. Juris, Rz. 9 m. w. Nw. und OLG Rostock, Beschluss v. 23.10.2006, a.a.O., Rz. 6 f. m. w. Nw, allerdings jeweils für die Berichtigung eines Versäumnisurteils; OLG Dresden, Beschluss v. 23.09.2009 - 11 U 695/04, zit. nach Juris).
  • OLG München, 03.02.2011 - 1 U 4559/10

    Gemeinschaft: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zahlung des

    Zum einen ist daraus ersichtlich, dass der Senat die Streithelferin nicht schlichtweg nur übersehen hat und zum anderen ist den am Prozess und der Entscheidungsfindung Beteiligten sowie rechtskundigen Außenstehenden die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung des Senats unschwer ersichtlich (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.03.2009, 5 W 34/09).
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