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Rechtsprechung
   OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26734
OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16 (https://dejure.org/2016,26734)
OLG München, Entscheidung vom 31.08.2016 - 34 Wx 18/16 (https://dejure.org/2016,26734)
OLG München, Entscheidung vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 (https://dejure.org/2016,26734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1183, 1196 Abs. 3; GBO § 27
    Zustimmungsrecht des Eigentümers bzgl. Löschung der Grundschuld unpfändbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld nach Pfändung des Zustimmungsrechts des Eigentümers durch den Gläubiger

  • rewis.io

    Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer Grundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld nach Pfändung des Zustimmungsrechts des Eigentümers durch den Gläubiger

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld nach Pfändung des Zustimmungsrechts des Eigentümers durch den Gläubiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungsrecht ist unpfändbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 84
  • MittBayNot 2017, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Die Löschung einer Grundschuld bedarf auch dann der Zustimmung des Eigentümers, wenn der Gläubiger neben der Löschungsbewilligung die Zustimmung zur Löschung selbst erklärt, nachdem er das Zustimmungsrecht des Eigentümers gepfändet und überwiesen erhalten hat; das Zustimmungsrecht ist nämlich nicht pfändbar (Abgrenzung zu OLG Dresden vom 25.2.2010, 3 W 81/10, und OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10).

    Mit Schreiben vom 18.12.2015 wies die Beteilige auf eine ihr günstige Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 25.2.2010 (3 W 81/10 juris = NotBZ 2010, 410) hin, wonach das Recht auf Ausübung der Zustimmung gepfändet werden könne.

    aa) Das Oberlandesgericht Dresden (NotBZ 2010, 410; zustimmend Demharter GBO 30. Aufl. § 27 Rn. 12; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 27 Rn. 84 bei FN 189) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15) halten die Pfändung und Überweisung der Berechtigung, anstelle des Eigentümers das Zustimmungsrecht auszuüben, für zulässig.

    Der Wirksamkeit von Pfändung und Überweisung des Zustimmungsrechts der Eigentümer stehe nicht entgegen, dass die angestrebte Löschung der Grundschuld dem Grundpfandgläubiger keine unmittelbare Befriedigung verschaffe, sondern nur einen schuldrechtlichen Rückgewähranspruch der Eigentümerin, und zugleich deren "Anwartschaft" auf eine Eigentümergrundschuld untergehen lasse (OLG Dresden NotBZ 2010, 410).

    Die Beurteilung der Rechtslage durch den Senat weicht von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Dresden NotBZ 2010, 410; OLG Saarbrücken vom 7.1.2011) ab.

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10

    Grundbuchverfahren auf Grundschuldlöschung: Antragsbefugnis der Landeskasse nach

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Die Löschung einer Grundschuld bedarf auch dann der Zustimmung des Eigentümers, wenn der Gläubiger neben der Löschungsbewilligung die Zustimmung zur Löschung selbst erklärt, nachdem er das Zustimmungsrecht des Eigentümers gepfändet und überwiesen erhalten hat; das Zustimmungsrecht ist nämlich nicht pfändbar (Abgrenzung zu OLG Dresden vom 25.2.2010, 3 W 81/10, und OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10).

    Ein solches ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Beteiligte sich auf einen zu ihren Gunsten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beruft und damit zumindest schlüssig ihr Antragsrecht darlegt (OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 152/153; OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 13 Rn. 53).

    aa) Das Oberlandesgericht Dresden (NotBZ 2010, 410; zustimmend Demharter GBO 30. Aufl. § 27 Rn. 12; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 27 Rn. 84 bei FN 189) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15) halten die Pfändung und Überweisung der Berechtigung, anstelle des Eigentümers das Zustimmungsrecht auszuüben, für zulässig.

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Die Beschwerdeberechtigung setzt voraus, dass dem Beschwerdeführer ein Antragsrecht nach § 13 GBO zusteht (BGH NJW 2005, 1430; FGPrax 1998, 165/166; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 181).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88

    rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Den Grundstückseigentümern stehe gegen die Bank als Grundschuldgläubigerin ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zu, der durch Abtretung der Grundschuld an sich oder Dritte (§§ 1154, 1192 Abs. 1 BGB), durch Verzicht (§§ 1168, 1192 Abs. 1 BGB) oder Aufhebung (Löschung) der Grundschuld (§§ 1183, 875 BGB) erfüllt werden könne (BGH NJW 1989, 2536).
  • OLG München, 19.01.2015 - 31 Wx 370/14

    Keine Erbschaftsannahme durch Gläubiger der Erben

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    c) Die Pfändung des Zustimmungsrechts nach § 1183 BGB, § 27 GBO geht daher ins Leere und ist nichtig (OLG München - 31. Zivilsenat - vom 19.1.2015, 31 Wx 370/14 = FGPrax 2015, 89).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 145/96

    Rechtsfolgen der Vereinigung aller bestehenden Grundpfandrechte mit dem Eigentum

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Ein Anspruch ist danach ausgeschlossen, wenn die Grundschuld von vorneherein als Eigentümergrundschuld eingetragen und bislang noch nicht abgetreten bzw. die Vereinigung vor Bestellung des begünstigten Rechts im Grundbuch eingetragen war (Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1196 Rn. 8; vgl. BGH NJW 1997, 2597).
  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Die Beschwerdeberechtigung setzt voraus, dass dem Beschwerdeführer ein Antragsrecht nach § 13 GBO zusteht (BGH NJW 2005, 1430; FGPrax 1998, 165/166; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 181).
  • OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96

    Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16
    Ein solches ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Beteiligte sich auf einen zu ihren Gunsten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beruft und damit zumindest schlüssig ihr Antragsrecht darlegt (OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 152/153; OLG Saarbrücken vom 7.1.2011, 5 W 280/10 juris Rn. 15; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 13 Rn. 53).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    aa) Dabei kommt es entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts nicht auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage an, ob eine mit der Pfändung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld ausgebrachte Hilfspfändung der Zustimmungsbefugnis der Eigentümer zulässig ist und dem Pfändungsgläubiger ermöglicht, die Zustimmungserklärung zur Aufhebung und Löschung der Grundschuld selbst abzugeben (so OLG Dresden, NotBZ 2010, 410; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 5 W 280/10, juris Rn. 15 ff.; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 27 Rn. 12; Krause in Schulze/Grziwotz/Lauda, Gesetzesformulare BGB, 3. Aufl., § 1183 Rn. 2; NK-Krause, BGB, 4. Aufl., § 1183 Rn. 9; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 27 Rn. 84 aE; Müller, RNotZ 2012, 199, 210 Fn. 197; PWW/Waldner, BGB, 11. Aufl., § 1183 Rn. 1; BeckOK-GBO/Wilsch [01.05.2017], Pfändung im Grundbuchverfahren, Rn. 74; ähnlich Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2015], § 1183 Rn. 13 und Grziwotz, MietRB 2017, 18, 19) oder ob die Zustimmungsbefugnis nicht pfändbar ist (so MüKoBGB/Lieder, 7. Aufl., § 1183 Rn. 9; BeckOK-ZPO/Riedel [15.06.2017], § 857 Rn. 2.2; wohl auch Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 857 Rn. 72).
  • OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für Grundschulden Eintragung

    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22

    Grundbucheintragung der Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld

    Ein etwaiges Bestehen eines gesetzlichen Löschungsanspruchs des Antragstellers gegen den Eigentümer würde daran nichts ändern (vgl. im Übrigen - für den hier nicht einmal vorliegenden - Fall der Pfändung und Überweisung des Zustimmungsrechts BGH NJW 2018, 710; OLG München Rpfleger 2017, 84, je zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 27 Rz. 18).
  • LG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20

    Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld - Pfändung und Einziehung

    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - I-10 W 120/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40505
OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - I-10 W 120/15 (https://dejure.org/2015,40505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2015 - I-10 W 120/15 (https://dejure.org/2015,40505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2015 - I-10 W 120/15 (https://dejure.org/2015,40505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Notargebühren bei Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung einer KG zur Übertragung eines Grundstücks; Nichterhebung von Notargebühren wegen unrichtiger Sachbehandlung i.S. von § 21 Abs. 1 S. 1 GNotKG bei noch fehlender höchstrichterlicher ...

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Beurkundung Zustimmungsbeschluss KG-Gesellschafterversammlung zu Grundstücksverkauf

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 21 Abs. 1 S. 1; AktG § 179a
    Notargebühren bei Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung einer KG zur Übertragung eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GNotKG § 21 Abs. 1 S. 1; AktG § 179a
    Notargebühren bei Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung einer KG zur Übertragung eines Grundstücks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2017, 89
  • NZG 2016, 589
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 11.11.1985 - 9 W 273/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - 10 W 120/15
    Selbst wenn der Notar vorliegend eine schwierige, nicht höchstrichterlich abschließend geklärte Rechtsfrage unrichtig beurteilt hätte, wäre dies nicht als offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen und damit nicht als unrichtige Sachbehandlung zu werten, die eine Kostenniederschlagung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG zur Folge hätte (vgl. OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 440; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 21 GNotKG Rn. 31).
  • LG Kleve, 05.05.2017 - 4 OH 20/16

    Notarkostenprüfungsantrag; unrichtige Sachbehandlung; Grundstücksübertragung;

    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2015, Az.: I-10 W 120/15 = NZG 2016, 589, 590).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Der Senat hat sich dem bereits zur Vorgängernorm des § 16 KostO in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 13.06.2013, 20 W 369/10, vom 12.01.2015, 20 W 109/13, und vom 09.08.2016, 20 W 113/15, je n. v.); die Einführung des § 21 GNotKG ändert hieran nichts (vgl. etwa auch OLG Düsseldorf NZG 2016, 589, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2017 - 20 W 327/15

    Unrichtige Sachbehandlung durch den Notar

    Der Senat hat sich dem bereits zur Vorgängernorm des § 16 KostO in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 13.06.2013, 20 W 369/10, vom 12.01.2015, 20 W 109/13, und vom 09.08.2016, 20 W 113/15, je n. v.); die Einführung des § 21 GNotKG ändert hieran nichts (vgl. etwa auch OLG Düsseldorf NZG 2016, 589, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 697/14

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der

    Eine solche liegt vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2015, I-10 W 118/15).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 79/18

    Notar - Aufklärungs- und Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Testaments

    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf , Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/19

    Notargebühren für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf , Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
  • OLG Dresden, 17.05.2021 - 17 W 265/21

    Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses; Überprüfung einer

    Seite 3 eine unrichtige Sachbehandlung nicht bejahen (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2015 - Az. I-10 W 120/15).
  • LG Düsseldorf, 05.05.2020 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf , Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
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Rechtsprechung
   KG, 31.07.2015 - 22 W 45/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54189
KG, 31.07.2015 - 22 W 45/15 (https://dejure.org/2015,54189)
KG, Entscheidung vom 31.07.2015 - 22 W 45/15 (https://dejure.org/2015,54189)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 22 W 45/15 (https://dejure.org/2015,54189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,54189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2017, 89
  • NZG 2016, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87

    Ausscheiden einer GmbH aus einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 22 W 45/15
    Aus diesem Grund darf die Eintragung einer für sich gesehen nicht zu beanstandenden Anmeldung nicht von der Änderung oder Anmeldung anderer Gegenstände abhängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluß vom 04.07.1977 - II ZB 4/77, NJW 1977, 1879; OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.1977 - 15 W 10/77, BB 1977, 967; BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. März 1988 - BReg 3 Z 184/87 -, WM 1988, 710; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 14 Rdn. 1; BeckOK/Müther, HGB, Stand: 1. Mai 2015, § 14 Rdn. 1).
  • BGH, 04.07.1977 - II ZB 4/77

    Eintritt einer GmbH in eine offene Handelsgesellschaft - Unzulässigkeit der

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 22 W 45/15
    Aus diesem Grund darf die Eintragung einer für sich gesehen nicht zu beanstandenden Anmeldung nicht von der Änderung oder Anmeldung anderer Gegenstände abhängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluß vom 04.07.1977 - II ZB 4/77, NJW 1977, 1879; OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.1977 - 15 W 10/77, BB 1977, 967; BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. März 1988 - BReg 3 Z 184/87 -, WM 1988, 710; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 14 Rdn. 1; BeckOK/Müther, HGB, Stand: 1. Mai 2015, § 14 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 02.05.1977 - 15 W 10/77
    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 22 W 45/15
    Aus diesem Grund darf die Eintragung einer für sich gesehen nicht zu beanstandenden Anmeldung nicht von der Änderung oder Anmeldung anderer Gegenstände abhängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluß vom 04.07.1977 - II ZB 4/77, NJW 1977, 1879; OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.1977 - 15 W 10/77, BB 1977, 967; BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. März 1988 - BReg 3 Z 184/87 -, WM 1988, 710; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 14 Rdn. 1; BeckOK/Müther, HGB, Stand: 1. Mai 2015, § 14 Rdn. 1).
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