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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.09.1948 - II ZS 9/48   

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https://dejure.org/1948,266
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.09.1948 - II ZS 9/48 (https://dejure.org/1948,266)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 30.09.1948 - II ZS 9/48 (https://dejure.org/1948,266)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 30. September 1948 - II ZS 9/48 (https://dejure.org/1948,266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OGHZ 1, 198
  • NJW 1949, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 08.02.2000 - II R 51/98

    Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Diese Gestaltung führte jedoch nicht zu einer den Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG 1983 verwirklichenden Bindung der Vertragsparteien, denn die Bevollmächtigung des Notars, den Käufern die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts mitzuteilen, war jederzeit widerruflich und ließ dem Vater als dem gesetzlichen Vertreter weiterhin die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob er den Vertrag wirksam werden lassen wollte (Beschluss des Reichsgerichts vom 13. April 1928 IV B 11/28, RGZ 121, 30; Urteil des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone in Zivilsachen --OGH-- vom 30. September 1948 II ZS 9/48, OGHZ 1, 198; Schwab, a.a.O., § 1829 Rdnr. 18).
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 14/73

    Umfang einer zur Vertretung im Enteignungsverfahren bestellten Pflegschaft

    Zutreffend betont das Berufungsgericht (unter Hinweis auf OGHZ 1, 198, 203), daß eine Pflegerbestellung klar und eindeutig sein muß.

    Der Tatrichter verweist dafür zutreffend auf die Entscheidung OGHZ 1, 198, 203. ' Eine Mangelheilung ist schließlich auch nicht dadurch eingetreten, daß das Vormundschaftsgericht einige Monate später, nämlich durch Pflegschaftsanordnung vom 12. September 1967 und Pflegerverpflichtung vom 21. September 1967, den Wirkungskreis des Pflegers ausdrücklich auf die Verwaltung des gesamten Vermögens des Vaters ausgedehnt hat.

  • BGH, 03.10.1952 - V ZR 147/51

    Einbau von Sachen. Umstellung

    In der Rechtsprechung hat sich vor allem der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone dieser Auffassung angeschlossen (OGHZ 1, 198 [204], 217 [221]; 3, 275 [279]; auch die Entscheidung OGHZ 1, 72 [80] steht nicht entgegen; aA OLG Frankfurt in MDR 1951, 679).
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Rechtsprechung
   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.10.1948 - II ZS 6/48   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1948,243
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.10.1948 - II ZS 6/48 (https://dejure.org/1948,243)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 21.10.1948 - II ZS 6/48 (https://dejure.org/1948,243)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 21. Oktober 1948 - II ZS 6/48 (https://dejure.org/1948,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OGHZ 1, 206
  • NJW 1949, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 18.10.1988 - VIII R 172/85

    Übergang des Vermögens vom Erblasser auf den oder die Erben - Voraussetzungen für

    Wird die Erbengemeinschaft durch Naturalteilung (§§ 752 i. V. m. § 2042 Abs. 2 BGB) beendet, so erwirbt der einzelne Miterbe nach der im Zivilrecht herrschenden Auffassung nicht aufgrund eines Rechtsgeschäfts (Anschaffungsgeschäfts), wenn die Teilung der Regelung des § 752 BGB voll entspricht; die Zuweisung der Nachlaßgegenstände beruht in diesen Fällen nicht auf einer freien Willensentschließung der Miterben, sondern auf dem Vollzug der gesetzlichen Teilungsanordnung (vgl. Urteile des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone - OGH - vom 21. Oktober 1948 II ZS 6/48, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1949, 64, und des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. September 1940 II 184/40, RStBl 1940, 966; Palandt / Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 47. Aufl., § 313 Anm. 3; a. A. K. Schmidt in Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 752 Anm. 5: Teilung in Natur ist immer Rechtsgeschäft).
  • BFH, 20.04.1971 - II 11/65

    Verpflichtung zur Übereignung von Grundstücke in das Gesellschaftsvermögen bei

    Zone - II ZS 6/48 vom 21. Oktober 1948, 0berster Gerichtshof in Zivilsachen Bd. 1 S. 206, 208 - OGHZ 1, 206, 208 -, NJW 1949, 64).
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