Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1960 - IV ZR 322/59 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Parteivernehmung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 33, 63
- BGHZ 33, 66
- NJW 1960, 1950
- MDR 1960, 830
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Beweislastumkehr bei vorvertraglichen Aufklärungspflichten
Das gilt nicht nur für den Zeugenbeweis, sondern auch - wie vorliegend - für die Parteivernehmung nach § 445 ZPO (BGH, Urteile vom 4. März 1991 - II ZR 90/90, WM 1991, 942, 946 und vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 65 f.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 203/08, [...] Rn. 28).Die Parteivernehmung nach § 445 Abs. 1 ZPO setzt keinen vorherigen sonstigen Beweis und auch nicht die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Behauptung voraus (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02
Vertragsarztrecht
Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
Vertragsarztrecht
Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).
- BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90
Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft
Insbesondere darf das Gericht die Beweiserhebung nicht davon abhängig machen, daß Anhaltspunkte für die Wahrheit der durch Parteivernehmung unter Beweis gestellten Tatsache vorliegen oder die Partei ihre Behauptung sogar wahrscheinlich macht (BGHZ 33, 63, 65 f;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 445 Rdn. 10, 22). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02
Vertragsarztangelegenheiten
Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02
Röntgenologische Praxen haben keinen Anspruch auf stützende Maßnahmen der …
Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).Der Beweisantrag zu 7. ist damit auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, nämlich der Ausforschung von Tatsachen und / oder der Erschließung von Erkenntnisquellen gerichtet, die es ggf. erst ermöglichen, bestimmte Tatsachen zu behaupten und sodann unter Beweis zu stellen (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01
Vertragsarztrecht
Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383). - BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
Verfahrensrecht - Vernehmung der Gegenpartei auf Antrag einer Prozesspartei
Dem steht entgegen, dass die Parteivernehmung in jeder Hinsicht ein reines Beweismittel ist und ebenso wenig wie die Vernehmung eines Zeugen die Glaubhaftmachung oder Wahrscheinlichkeit der in das Wissen des zu Vernehmenden gestellten Behauptungen verlangt (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 48/03
Vertragsarztangelegenheiten
Der Beweisantrag zu 3. und der Beweisermittlungsantrag sind damit auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, nämlich der Ausforschung von Tatsachen und / oder der Erschließung von Erkenntnisquellen gerichtet, die es ggf. erst ermöglichen, bestimmte Tatsachen zu behaupten und sodann unter Beweis zu stellen (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - L 11 KA 52/07 Das Vorbringen des Klägers ist unbeachtlich; es zielt letztlich auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).
- BVerwG, 22.09.1966 - III C 11.66
VwGO § 86 Abs. 1, 2, § 97
- OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 16 U 81/97
Haftung des Anlageberaters: Heilbares Unterbleiben der Nachricht von einem …
- OLG Brandenburg, 23.01.2009 - 7 U 164/07
Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der …
- BGH, 17.01.1990 - XII ZR 27/89
- BGH, 17.01.1991 - III ZR 80/89
- LG Düsseldorf, 24.05.2007 - 31 O 45/06
Sonstiges Transportrecht
- BGH, 07.01.1972 - V ZR 22/71
- BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 595/80
- BGH, 27.06.1962 - IV ZR 224/61
Sie betreiben juristische Internetseiten?