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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1960 - IV ZR 322/59   

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BGH, 06.07.1960 - IV ZR 322/59 (https://dejure.org/1960,194)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1960 - IV ZR 322/59 (https://dejure.org/1960,194)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1960 - IV ZR 322/59 (https://dejure.org/1960,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweispflichtige Partei - Vernehmung des Gegeners - Beweismittel - Beweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 445 Abs. 1
    Voraussetzungen der Parteivernehmung

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 63
  • NJW 1960, 1950
  • MDR 1960, 830
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 24.05.1932 - VII 450/31

    Muß die Partei, welche von einer Zeugenvernehmung nicht oder nicht rechtzeitig

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  • RG, 08.05.1880 - I 805/80

    Verjährungsfristen für im Ausland ausgestellte Wechsel

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  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Das gilt nicht nur für den Zeugenbeweis, sondern auch - wie vorliegend - für die Parteivernehmung nach § 445 ZPO (BGH, Urteile vom 4. März 1991 - II ZR 90/90, WM 1991, 942, 946 und vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 65 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 203/08, juris Rn. 28).

    Die Parteivernehmung nach § 445 Abs. 1 ZPO setzt keinen vorherigen sonstigen Beweis und auch nicht die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Behauptung voraus (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).

  • BGH, 07.02.2019 - III ZR 498/16

    abgelehnte Prospektlektüre - Kapitalanlageberatung: Pflichtenumfang des

    Die Parteivernehmung nach § 445 Abs. 1 ZPO setzt schließlich auch nicht die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Behauptung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 aaO; Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Insbesondere darf das Gericht die Beweiserhebung nicht davon abhängig machen, daß Anhaltspunkte für die Wahrheit der durch Parteivernehmung unter Beweis gestellten Tatsache vorliegen oder die Partei ihre Behauptung sogar wahrscheinlich macht (BGHZ 33, 63, 65 f; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 445 Rdn. 10, 22).
  • BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der

    Angesichts dessen kann eine Behauptung ins Blaue hinein nicht angenommen werden, zumal die Parteivernehmung nach § 445 Abs. 1 ZPO nicht die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Tatsache zur Voraussetzung hat (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 39; BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).
  • BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14

    Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als

    Die Wahrscheinlichkeit des Gegenteils der unter Beweis durch Parteivernehmung gestellten Tatsache rechtfertigt die Zurückweisung des Beweisantrags dagegen nicht (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66; Urteil vom 8. Juni 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides;

    Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).

    Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10

    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

    Dem steht entgegen, dass die Parteivernehmung in jeder Hinsicht ein reines Beweismittel ist und ebenso wenig wie die Vernehmung eines Zeugen die Glaubhaftmachung oder Wahrscheinlichkeit der in das Wissen des zu Vernehmenden gestellten Behauptungen verlangt (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Vertragsarztrecht

    Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).

    Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).

    Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).

  • BGH, 19.02.2013 - XI ZR 404/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Widerlegung der Kausalitätsvermutung

    Die Parteivernehmung nach § 445 Abs. 1 ZPO setzt keinen vorherigen sonstigen Beweis(-antrag) voraus (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).

    Im Übrigen hat die Parteivernehmung nach § 445 Abs. 1 ZPO nicht die Wahrscheinlichkeit der unter Beweis gestellten Behauptung zur Voraussetzung (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16

    Anspruch eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung einer Entschädigung in

  • BGH, 17.01.1991 - III ZR 80/89

    Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Parteiöffentlichkeit der

  • BGH, 24.06.2014 - XI ZR 219/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft unter dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01

    Rechtmäßigkeit einesärztlichen Honorarabrechnungsbescheides; Wirksamkeit einer

  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 16 U 81/97

    Haftung des Anlageberaters: Heilbares Unterbleiben der Nachricht von einem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - L 11 KA 52/07

    Kürzung des vertragszahnärztlichen Honorars für bestimmte Quartale nach

  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 11.66

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verletzung der gerichtlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 48/03

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 27/89

    Sachlich-rechtliche Meinungsunterschiede als Berechtigung zur Zurückverweisung -

  • LG Düsseldorf, 24.05.2007 - 31 O 45/06

    Sonstiges Transportrecht

  • BGH, 07.01.1972 - V ZR 22/71

    Miteigentum an einem Grundstück - Übertragung eines Miteigentumsanteils - Recht

  • OLG Brandenburg, 23.01.2009 - 7 U 164/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der

  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 595/80

    Prüfung der Bedürftigkeit eines Ehegatten für die Berechnung einer

  • BGH, 27.06.1962 - IV ZR 224/61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59   

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https://dejure.org/1960,4490
BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59 (https://dejure.org/1960,4490)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1960 - V ZR 42/59 (https://dejure.org/1960,4490)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1960 - V ZR 42/59 (https://dejure.org/1960,4490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1950
  • MDR 1960, 915
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59
    In entsprechender Anwendung de3 § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (BGHZ". 14, 11, 14) erschien es zweckmäßig, die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (BGH TJrteil vom 24" November 1951" II ZR 26/51, in BGHZ 4, 62 insoweit nicht abgedruckt; Baumbach/Lauterbach § 565 ZPO Anm. 1 A), insbesondere auch deswegen, weil dann eine Verbindung mit dem Paral lelprozeß (§ 147 ZPO) möglich sein wird.
  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59
    4. Vorzunehmen war jedoch noch die eben erwähnte Prüfung der VorausSatzungen der Feststellungsklage, da sie in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen gebotrn ist (BGHZ 18, 22, 41}- Die Klägerinnen haben die Auffassung, daß die Kriegssachschädenansprüche und die Ermäßigungen für die Hypothekengewinnabgabe ihren Pflichtteilsanspruch erhöhen würden, bereits im Parallelprozeß geltend gemacht (Schriftsatz vom 17. März 1945)- Es ist aber nicht ersichtlich, daß wegen der Erhöhung der Aktiven und der Verminderung der Passiven ein höherer Zahlungsanspruch eingeklagt wäre.
  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59
    Nach der auch vom Berufungsgericht angeführj:; ten ständigen Rechtsprechung ist es eine bloße Klagerweiterung, r wenn der Kläger von der Rechnungslegungs- oder Auskunftsklage zur Leistungsklage übergeht, da der Kläger auf derselben rechtlichen Grundlage in Verfolgung der gleichen Forderung unmittelbar den Endzweck anstrebt, dessen Erreichung durch die zunächst verlangte Rechnungslegung oder Auskunft mittelbar verfolgt wurde (RGZ 40, 7, 9; 144, 71, 74 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 12.04.1926 - IV 315/25

    Pflichtteil; Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59
    Zuzugeben ist, daß die Aufstellung und Beeidigung des Nachlaßverzeichnisses ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB 3ein kann (RGZ 113, 234, 238).
  • RG, 16.10.1897 - I 183/97

    Gebrauchsmusterschutz

    Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59
    Nach der auch vom Berufungsgericht angeführj:; ten ständigen Rechtsprechung ist es eine bloße Klagerweiterung, r wenn der Kläger von der Rechnungslegungs- oder Auskunftsklage zur Leistungsklage übergeht, da der Kläger auf derselben rechtlichen Grundlage in Verfolgung der gleichen Forderung unmittelbar den Endzweck anstrebt, dessen Erreichung durch die zunächst verlangte Rechnungslegung oder Auskunft mittelbar verfolgt wurde (RGZ 40, 7, 9; 144, 71, 74 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

    Das geschieht auch beim Übergang vom Auskunfts- zum Leistungsbegehren (vgl. RGZ 40, 7, 9; 144, 71, 74; BGH Urteil vom 22. April 1960 - V ZR 42/59 - LM ZPO § 268 Nr. 13; BGHZ 52, 169).
  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 221/61

    Rechtsmittel

    Dies konnte in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch durch das Revisionsgericht geschehen (vgl. Urteil des Senats vom 22. April 1960, V ZR 42/59 S 11/12 mit weiteren Nachweisen).
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