Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.1980

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80   

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https://dejure.org/1980,409
BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80 (https://dejure.org/1980,409)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1980 - IVb ZR 522/80 (https://dejure.org/1980,409)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - IVb ZR 522/80 (https://dejure.org/1980,409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Wohngeld bei der Einkommensbemessung; Anforderungen an Grundsätze über die Abänderung titulierter Unterhaltsrenten ; Anforderungen an Anpassung und Berechnung einer Unterhaltsrente an geänderte Einkommensverhältnisse; Rechtliche Einordnung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EheG § 58; BGB § 1602; BGB § 1603

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1577, § 1602
    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens; Berücksichtigung des Wohngeldes als Einkommen

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2081
  • MDR 1980, 832
  • FamRZ 1980, 771
  • VersR 1980, 923
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80
    der Leistungsfähigkeit des Beklagten auf die Grundsätze Bezug genommen, die der Bundesgerichtshof in der in FamRZ 198o, 342, 343 f. veröffentlichten sowie in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 23- Januar 198o - IV ZR 2/78 - dargelegt hat.
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80
    Sie begegnet bereits deshalb Bedenken, weil sie mit den im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Mai 1979 (FamRZ 1979, 694 = NJW 1979, 1656) dargelegten Grundsätzen über die Abänderung titulierter Unterhalts renten nicht in Einklang steht.
  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80
    Seiner Ansicht, daß für die Mutter eines elfjährigen, von ihr zu betreuenden Kindes von vornherein Jede Erwerbstätigkeit unzumutbar sei, kann Jedoch nicht gefolgt werden Bei diesem Alter des Kindes ist die Mutter durch die Erziehung und Pflege in zeitlicher Hinsicht nicht mehr derart gebunden, daß sie auch an der Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung gehindert wäre Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in derartigen Fällen in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung und Lehre die Zumutbarkeit einer solchen Teilzeitarbeit im Grundsatz bejaht (vgl. BGH FamRZ 1979, 571, 572« 198o, ko, 42).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Der BGH hat aber ebenfalls anerkannt, dass der Bedürftige seinen Bedarf auch nach dem bisher üblichen Lebensstandard unter Ausschluss der bisher üblichen Aufwendungen für Vermögensbildung als Quotenunterhalt geltend machen kann (vgl. FamRZ 1987, 36; FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1982, 151; FamRZ 1980, 665; FamRZ 1980, 771).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Wie der Senat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 - zur Anrechnung von Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges Einkommen ausgeführt hat, erscheint es zweifelhaft, ob es im privaten Unterhaltsrecht generell auf die konkrete Zweckbestimmung der betreffenden öffentlichen Mittel ankommt.
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Daran ist richtig, daß Teile eines gehobenen Einkommens bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse außer Betracht gelassen werden können, wenn sie zur Vermögensbildung verwendet wurden (Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 669; vom 21. Mai 1980 - IVb ZR 522/80 - FamRZ 1980, 771; vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 68/85 - FamRZ 1987, 36, 39).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1980 - VII ZR 44/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1057
BGH, 27.03.1980 - VII ZR 44/79 (https://dejure.org/1980,1057)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1980 - VII ZR 44/79 (https://dejure.org/1980,1057)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1980 - VII ZR 44/79 (https://dejure.org/1980,1057)
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Doppelbodenelemente I

Werklieferungsvertrag, Verjährung, § 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arbeiten 'bei Bauwerken'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Werklieferungsverträgen bei Arbeiten "bei Bauwerken" - Besonderheiten bei der Verjährung von Werklieferungsverträgen auf Herstellung von Gegenständen zur Verwendung in bestimmten Bauwerken - Begriff der Arbeiten "bei Bauwerken"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Individuell hergestellte Bauteile: Arbeiten an Bauwerken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2081
  • MDR 1980, 748
  • DB 1980, 1693
  • BauR 1980, 355
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 220/77

    Bearbeitung von Bauteilen: Arbeiten an Bauwerken

    Auszug aus BGH, 27.03.1980 - VII ZR 44/79
    (Im Anschluß an BGHZ 72, 206 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77]).

    Dem Senatsurteil BGHZ 72, 206 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77] liegt ein vergleichbarer Fall zugrunde.

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08

    Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

    Unmaßgeblich ist, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach altem Recht Verträge über die Lieferung von unvertretbaren Sachen, die erkennbar für ein Bauwerk bestimmt waren, nach Werkvertragsrecht beurteilt hat (BGH, Urteil vom 27. März 1980 - VII ZR 44/79, BauR 1980, 355).
  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ist in dem ersten Revisionsurteil in dieser Sache von einem Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen ausgegangen (Urteil vom 27. März 1980 - VII ZR 44/79, LM BGB § 638 Nr. 39 = NJW 1980, 2081).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Daher fällt auch die plangerechte Montage solcher Bestandteile unter Arbeiten "bei Bauwerken" (vgl. Senatsurteile BGHZ 57, 60, 62 - Rohrbrunnen - vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 = BauR 1973, 246 - Heizungsanlage - vom 22. November 1973 - VII ZR 217/71 - Klimaanlage = BauR 1974, 57, 58 m.N. - in NJW 1974, 136 nur teilweise abgedruckt - vgl. im übrigen BGHZ 72, 206; NJW 1980, 2081 ; 1983, 567; 1984, 168 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 912/08

    Anforderungen an die Beschaffenheit von Glaspaneel-Elementen aus

    Die Parteien haben einen Werklieferungsvertrag über unvertretbare Sachen geschlossen, auf den nach § 651 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. § 635 BGB a.F. anzuwenden ist (vgl. BGH NJW 1980, 2081 ; BGHZ 72, 206).

    Zudem würden die Paneelelemente insoweit als genehmigt gelten, weil die Klägerinnen sie nicht unverzüglich untersucht und Mängel nicht unverzüglich angezeigt haben (§§ 381, 377 Abs. 1 und 2 HGB ; siehe auch BGH NJW 1980, 2081 ).

    Es gilt hier die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB a.F., da es um ein Bauwerk geht (s. BGH NJW 1980, 2081 ; BGHZ 72, 206).

  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Subunternehmer

    Diese Rechtsprechung, die im Schrifttum Zustimmung gefunden hat (Soergel in MünchKomm BGB, 2. Aufl., § 638 Rdn. 29; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 6. Aufl., Rdn. 2078; Hochstein in Schäfer/Finnern/Hochstein, Anm. zu § 638 Nr. 4 BGB; Locher, Das private Baurecht, 4. Aufl. , Rdn. 49) hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall bestätigt (NJW 1980, 2081).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2014 - 5 U 9/14

    Schlüsselfertige Erstellung einer Wohnanlage - Begriff des Bauwerks

    Es heißt dort ausdrücklich, Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, seien gemäß § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen (Juris-Rz. 14) , während für unmaßgeblich erklärt wird, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach altem Recht Verträge über die Lieferung von unvertretbaren Sachen, die erkennbar für ein Bauwerk bestimmt waren, nach Werkvertragsrecht beurteilt hat (Juris-Rz. 15), so z. B. den Vertrag über die Lieferung vom Lieferanten (als Subunternehmer des Auftragnehmers) gefertigter Fußbodenplatten, die zum Einbau in ein Gebäude bestimmt waren (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.1980 - VII ZR 44/79, Juris-Rz. 9).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02

    Lieferung eines Schienenlagerungssystems für Straßenbahnen: Annahme eines

    a) Schadensersatzansprüche gem. § 635 BGB a. F. i. V. m. §§ 631, 651 BGB a. F., die der fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 638 BGB a. F. unterlägen (vgl. hierzu BGH, BauR 1972, 172; NJW 1980, 2081; BGHZ 72, 206 f.), bestehen nicht.
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 23 U 18/02

    Mangelhaftigkeit von Härtekammern

    Im übrigen ist eine Verjährung gemäß § 638 Abs. 2 BGB a.F. auch nicht eingetreten, weil es sich unabhängig davon, daß die Beklagte die von ihr hergestellten Regalteile nicht selbst vor Ort montiert hat (s. BGH NJW 1999, 2434; NJW-RR 1990, 1108; NJW 1980, 2081; NJW 1979, 158), um Arbeiten "bei Bauwerken" gehandelt hat, für die die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 24 U 30/00

    Anspruch eines Fensterbauers auf Zahlungssicherheit

    Die nach besonderem Aufmaß herzustellenden Fenster sind unvertretbare Sachen, die in einem ganz bestimmten Bauwerk Verwendung finden sollten und damit unzweifelhaft Arbeiten bei einem Bauwerk (s.d. BGH NJW 1980, 2081).
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