Rechtsprechung
BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 3 Abs. 2, 3; GG Art. 4 Abs. 1, 2
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.01.1980 - IX OE 113/79
- BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80
Papierfundstellen
- BVerwGE 65, 52
- NJW 1983, 2586
- NJW 1984, 2586
- NVwZ 1983, 740 (Ls.)
Wird zitiert von ... (61)
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Findet der Hilfebedürftige im Zuständigkeitsbereich seines Sozialhilfeträgers mehrere Wohnungen, die im Rahmen der gleichsam abstrakten Spannbreite des sozialhilferechtlich Angemessenen liegen, betrifft die Auswahl zwischen ihnen das "Wie" der Hilfe (vgl. BVerwGE 65, 52 (54)) und unterliegt dem Wunschrecht des Hilfeempfängers und seinen Begrenzungen nach § 3 Abs. 2 BSHG.Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.
- BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91
Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen - …
Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten anzustellen (vgl. BVerwGE 65, 52 ; 75, 343 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 1434/16
Bewilligung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach dem Konzept …
vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 5 C 85/80 -, juris Rn. 15; v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 36 SGB VIII Rn. 26. - VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 146/15
Geeignetheit einer angebotenen Familienhilfe und unverhältnismäßige Mehrkosten …
Zu vergleichen sind die Kosten, die unter Einbeziehung der Wunsch- und Wahlentscheidung entstehen, mit denjenigen Kosten, die ohne die Wünsche bzw. Wahl entstehen.(BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 5 C 85/80 -, Rn. 15, juris;… Luthe , in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Auflage 2014, § 5 SGB VIII, Rn. 41.).Dabei sind Mehrkosten dann "unverhältnismäßig", wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zum Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl der Hilfemaßnahme nicht mehr im rechten Verhältnis steht, so dass die Frage nach der Verhältnismäßigkeit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt.(BVerwG, Urteil vom 17.11.1994 - 5 C 11/93 -, BVerwGE 97, 110 (116).) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich die Bestimmung der Verhältnismäßigkeit von Mehrkosten nach den Umständen des Einzelfalles und es ist weder allein die Höhe des Kostenunterschiedes maßgeblich noch eine "Kostenhöchstspanne" anzuerkennen, innerhalb derer ein Kostenunterschied von vornherein als verhältnismäßig zu gelten hätte.(BVerwG…, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 B 14/03 -, Rn. 3, juris) Der Wunsch der Anspruchsberechtigten muss allerdings dort an eine Grenze stoßen, wo seine Erfüllung Kosten erfordert, die im Interesse einer sachgerechten Verteilung der vorhandenen Mittel als "unvertretbar" angesehen werden müssen.(BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 5 C 85/80 -, Rn. 14, juris.).
Bei wertender Betrachtungsweise ist nicht davon auszugehen, dass die Beratung durch Frau Dr. gegenüber der angebotenen und ebenfalls geeigneten Hilfe solche Qualitätsunterschiede enthält, dass der Kostenunterschied von mehr als 400 Prozent noch als verhältnismäßig zu rechtfertigen ist.(Vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 21.01.2014 - 12 A 2470/13 -, Rn. 22, juris , das unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 5 C 85/80 -, BVerwGE 65, 52, juris bei einer Differenz von 75 Prozent von unverhältnismäßigen Mehrkosten ausgeht.) Gerade mit Blick darauf, dass die Kläger bislang keine Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII in Anspruch genommen haben, das durch den Beklagten angebotene Konzept besonders flexibel ausgestaltet ist, die Familienhilfe bei Bedarf auch therapeutische Elemente enthalten kann und die Möglichkeit einer begleitenden therapeutischen Behandlung besteht, wobei der Versuch einer begleitenden therapeutischen Behandlung des Jungen bereits Jahre zurückliegt, ist der enorme Kostenunterschied auch unter Berücksichtigung des Einzelfalles nicht mehr verhältnismäßig.
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Zu dem die Glaubensfreiheit und die ungestörte Religionsausübung gewährleistenden Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Februar 1982 (BVerwGE 65, 52) ausgeführt, daß sich dieser Verfassungsnorm kein Gebot dahin gehend entnehmen lasse, die Gemeinschaft müsse dem Einzelnen die Mittel zur Verfügung stellen, damit er in die Lage versetzt werde, sich zu bekennen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen bereits Mehrkosten von 75% erheblich über der Angemessenheitsgrenze (vgl. Urteil vom 11.02.1982 - 5 C 85/80).
- BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung - …
Verglichen werden müssen die Kosten, die die Unterbringung unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert, und die Kosten, die bei dessen Unterbringung in einer Einrichtung entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 <BVerwGE 65, 52 = FEVS 31, 221 = NDV 1982, 235 = ZfS 1982, 212 = ZfSH 1982, 274>).Es gab also - wie in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 (BVerwGE 65, 52) zugrundeliegenden Rechtsstreit - effektive, miteinander vergleichbare Kosten.
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10
Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei …
So verlangen Teile in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur zur Ermittlung der Durchschnittskosten einen überregionalen Vergleich (vgl. etwa Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 24. April 2006 - 5 K 783/04 - ;… Schiefer in Oestreicher, a.a.O., Rdnr. 52;… Roscher in LPK-SGB XII, 8. Auflage, § 9 Rdnr. 36) und halten es nicht für ausreichend, dass sich der örtlich zuständige Sozialhilfeträger im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf den Landkreis beschränkt (…so aber Luthe in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 31; wohl auch BVerwGE 65, 52, 56) Darüber hinaus ist umstritten, ob beim Kostenvergleich von den sog. "Nettoaufwendungen" ausgegangen werden kann (so Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 1997 - 6 S 755/95 - FEVS 48, 86;… Luthe in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 32 einerseits;… W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., Rdnr. 22 andererseits; vgl. aber auch BVerwGE 75, 343, 348 ff.).Letztlich ist ebenfalls noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob überhaupt eine generelle Kostenobergrenze festgelegt werden kann - jedenfalls Mehrkosten von rund 75% sind vom BVerwG (BVerwGE 65, 52, 56) als "unvertretbar" angesehen worden - bzw. bis zu welcher Grenze noch eine Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten angenommen werden kann (vgl. etwa Nieders.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11
Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW …
vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 5 C 85.80 -, BVerwGE 65, 52, und vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 -, BVerwGE 75, 343, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133, jeweils juris; Wiesner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 5 Rn 12.vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 5 C 85/80 -, BVerwGE 65, 52, und vom 17. November 1994 - 5 C 13/92 -, BVerwGE 97, 103, Beschluss vom 18. August 2003 - 5 B 14/03 -, jeweils juris; Wiesner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 5 Rn 16.
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
- BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91
Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines …
- SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige
- VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11
Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze; …
- BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem …
- BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89
Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe
- BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 7 S 2920/99
Prüfung unverhältnismäßiger Mehrkosten auch im Rahmen der Übergangsregelung des …
- BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79
Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende …
- VG Karlsruhe, 23.07.2021 - 8 K 1487/21
Anspruch auf Jugendhilfe in Form der Heimerziehung; Dauerverwaltungsakt; …
- LSG Baden-Württemberg, 04.01.2012 - L 7 SO 5006/11
- SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für …
- BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger …
- VG Kassel, 22.01.2004 - 7 G 130/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11
Folgenabwägung; Mehrkostenvorbehalt; stationäre Pflege; Wunsch- und Wahlrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2470/13
Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme der Jugendhilfe (hier: integrative …
- SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05
Übernahme der Kosten einer ambulanten Pflege anstatt einer stationären …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1995 - 7 S 1345/93
Jugendhilfe: Kostenübernahme bei bereits durchgeführter Hilfemaßnahme; …
- BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87
Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 3 B 16.18
Erstattungsfähigkeit angefallener Schülerbeförderungskosten wegen …
- OVG Brandenburg, 01.11.2001 - 4 B 258/01
Wahlrecht und Wunschrecht des Leistungsberechtigten; Anspruch auf vorläufige …
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1997 - 6 S 755/95
Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles - Berücksichtigung von …
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 44.91
Vererblichkeit in Fällen bedarfsdeckender Selbsthilfe - Vererblichkeit von …
- SG Freiburg, 13.07.2023 - S 9 SO 1663/23
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Wahl der Werkstatt für behinderte …
- VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1562/15
Schülerbeförderung
- SG Freiburg, 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10
Sozialhilfe nach Besonderheit des Einzelfalls - Eingliederungshilfe - …
- OVG Brandenburg, 05.09.2002 - 4 B 127/02
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung in einer Kindertagesstätte; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.1988 - 6 S 1031/87
Sozialhilfe: Übernahme der Kosten für Besuch einer Waldorfschule
- VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1563/15
Schülerbeförderung
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 6 S 2598/94
Eingliederungshilfe für Hörbehinderten: Übernahme der Kosten für ein …
- BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
Anspruch auf Sozialhilfe gegen einen von mehreren Leistungsträgern - Erstattung …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 6 S 2494/88
Anwendung des Kostenvorbehalts bei der Eingliederungshilfe zu angemessener …
- LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 8 SO 1830/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - …
- VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01
Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts …
- SG Oldenburg, 30.09.2009 - S 21 SO 163/09
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 4 M 44/90
Feste Grenze; Hilfesuchender; Unverhältnismäßige Mehrkosten; Gegenüberstellung; …
- BVerwG, 12.07.1988 - 5 B 1.88
Rechtsmittel
- SG Lüneburg, 10.09.2007 - S 22 SO 156/07
Streit um die Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung für ein autistisches …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 118/07
- OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 1030/00
Angemessenheit; Barleistung; Beihilfe; Besonderheit; Betreuer; Betreuung; …
- BVerwG, 12.07.1988 - 5 B 3.88
Rechtsmittel
- SG Lüneburg, 03.04.2007 - S 22 SO 56/07
Übernahme der Kosten der ambulanten häuslichen Pflege an Stelle der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2011 - L 8 SO 63/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2011 - L 8 SO 379/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 141/08
- SG Lüneburg, 11.02.2009 - S 32 SO 121/06
- VG Gelsenkirchen, 21.12.2001 - 11 L 1892/01
Anspruch auf Hilfe in besonderen Lebenslagen in Form der Kostenübernahme für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - 6 S 2956/89
Zum Kostenvergleich bei Ausübung des Wunschrechtes gemäß BSHG § 3 Abs 2 S 3
- VG Aachen, 07.12.2006 - 2 L 531/06
Eingliederungshilfe für das minderjährige Kind in Form der Kostenübernahme …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2008 - L 13 AS 62/07
- VG Lüneburg, 14.11.2000 - 4 A 212/98
Anrechnung von Einkommen; Heimkosten; unverhältnismäßige Mehrkosten; Wahlrecht
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewährleistung für im Wege der Altbausanierung geschaffene Eigentumswohnungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kaufverträge über Eigentumswohnungen; Altbausanierung mit anschließender Aufteilung; Werkvertragliche Gewährleistungsregelungen
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2586
- MDR 1984, 939
- DNotZ 1985, 312 (Ls.)
- VersR 1985, 504
- BauR 1985, 323
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.MittBayNot 1984 Heft 6 Wer sich eine Freizeichnung von der Gewährleistung einseitig zunutze macht, muß demjenigen gleichgestellt werden, der sich das - hier von einem Notar stammende - Formular wie ein von einem Dritten ausgearbeitetes Vertragsmuster beschafft und es dann selbst verwendet ( BGHZ 74, 204, 209, 211 = NJW 1979, 1406 [= MittBayNot 1979, 741 ]; BGH, NJW 1982, 2243, 2244 [= MittBayNot 1982, 117 ]).
- OLG Oldenburg, 18.06.1984 - 9 U 1/84
Abstraktes Schuldversprechen; Grundschuld; Grundstückseigentümer; Persönliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
(Leitsatz nicht amtlich) OLG Oldenburg, Urteil vom 18.6.1984 - 9 U 1/84 - Aus dem Tatbestand: Die klagende Bank nimmt die Beklagte im Urkundsverfahren aus einem Schuldversprechen in Anspruch. - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.
- BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81
Musterhaus: Gewährleistungsansprüche
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
MittBayNot 1984 Heft 6 Wer sich eine Freizeichnung von der Gewährleistung einseitig zunutze macht, muß demjenigen gleichgestellt werden, der sich das - hier von einem Notar stammende - Formular wie ein von einem Dritten ausgearbeitetes Vertragsmuster beschafft und es dann selbst verwendet ( BGHZ 74, 204, 209, 211 = NJW 1979, 1406 [= MittBayNot 1979, 741 ]; BGH, NJW 1982, 2243, 2244 [= MittBayNot 1982, 117 ]). - BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80
Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
Für diese Fallgestaltung gilt wie bei der Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen gleichermaßen, daß aus dem Inhalt solcher Verträge, aus ihrem Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie aus der Interessenlage sich die Verpflichtung des Veräußerers zur mangelfreien Errichtung des Bauwerks ergibt, woran sich die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht knüpft (vgl. BGH, NJW 1981, 2344 [= DNotZ 1982, 125 ]). - BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79
Bauträger: Gewährleistungspflichten
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt. - BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80
Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt. - BGH, 05.11.1981 - VII ZR 5/81
Gewährleistung beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.
- OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung: …
a) Wenn ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden, beurteilen sich die dem Erwerber im Falle von Mängeln zustehenden Rechte nicht nach Kaufvertragsrecht, sondern nach Werkvertragsrecht, d. h. im vorliegenden Fall nach den §§ 633 ff BGB a. F. Ein nach Werkvertragsrecht zu beurteilender Erwerbsvertrag ist nicht nur im Falle der Neuerrichtung eines Bauwerks verbunden mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen gegeben, sondern auch dann, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586;… Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).Durch die vom Beklagten durchgeführten Umbauarbeiten wurde das Objekt derart umfassend umgestaltet und saniert, dass die Arbeiten nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396); BGH, NJW 1988, 1972) und es daher gerechtfertigt ist, auch die nicht von den Arbeiten betroffenen Teile dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen und so zu einer einheitlichen Regelung der Gewährleistung für alle Mängel zu kommen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415).
Dabei liegt ein solcher - nach Werkvertragsrecht zu beurteilender (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586) - Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist.
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Mängeln an einem sanierten Altbau
Bereits das OLG Frankfurt hat in einem Fall, in dem der Veräußerer eines Altbaus umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorgenommen hatte, Zweifel daran geäußert, ob in einem Fall wie dem dort entschiedenen die Haftung des Veräußerers aus Werkvertragsrecht sich auch auf die Teile des Bauwerks erstrecken sollte, in die er nicht eingegriffen hat und wo Mängel eintreten, die gerade der alten Bausubstanz anhaften, konnte diese Frage aber unentschieden lassen (BauR 1985, 323). - OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 13 U 52/85
Ausschluss der Gewährleistung; Unwirksamkeit einer Freizeichnungsklausel; …
In der Rechtsprechung wird die Anwendung der Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht auch bei Altbausanierungen, die mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, mit der zutreffenden Erwägung bejaht (OLG Frankfurt NJW 1984, 2586), Leistungspflicht und Interessenlage seien hier den Fällen des Erwerbs eines neu errichteten Gebäudes vergleichbar.Die gleichen Erwägungen, die dazu führen, die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht zu bejahen, rechtfertigen auch die Anwendung von § 11 Nr. 10 AGBG (OLG Frankfurt NJW 1984, 2586).
- OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit …
Dies gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - bei der Umwandlung eines Altbaus in Eigentumswohnungen die Substanz des Gebäudes verändert wird (BGH NJW 1988, 1972; OLG Frankfurt NJW 1984, 2586;… Reithmann/Meichssner, a.a.O., O Rz. 19 m.w.N.). - OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99
Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach …
Beginnend mit BGHZ 100, 391 = NJW 1988, 490 = NJW-RR 1987, 1046 = BauR 1987, 439 hat der BGH seine Rspr. zur Gewährleistung für neu errichtete Gebäude auf Altbauten übertragen, wenn mit dem Kauf des Grundstücks eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (ähnlich zuvor schon OLG Frankfurt NJW 1984, 2586). - OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98
Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung
Soweit an den neu errichteten und gekauften Eigentumswohnungen Mängel auftreten, richten die sich daraus ergebenden Ansprüche nach §§ 633 ff. BGB (BGHZ 74, 204, 206 ff.; BGH NJW 1981, 2344, 2345; BauR 1982, 58, 59; OLG Frankfurt NJW 1984, 2586 ). - OLG Frankfurt, 27.08.1992 - 3 U 165/91
Wohnungseigentümer kann schon vor Grundbucheintragung Nachbesserung verlangen
Die Gewährleistungsregelung in § 4 des Erwerbsvertrages vom 25.9.1986 unterliegt Werksvertragsrecht, da der Beklagte sich verpflichtet hat, die einzelnen Wohnungen und das gesamte Gebäude umfassend zu sanieren (vgl. BGHZ 68, 372; BGH Baurecht 88, 464; OLG Frankfurt NJW 84, 2586). - OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 4 U 106/91
Altbausanierung: Minderung des Kaufpreises?
Sie hat keine Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, die von Art und Umfang dem Neubau von Wohnungen gleichzusetzen wären und die Anwendung des Werkvertragsrechts rechtfertigten (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 1984 S. 2586). - LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 16 O 346/04
Mängelhaftung bei Veräußerung einer Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten …
Die Mängelhaftung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen richtet sich nur dann nach Werkvertragsrecht, wenn die Eigentumswohnungen durch Umbau eines Altbaus mit erheblichen Eingriffen in die alte Bausubstanz geschaffen worden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1046; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586).