Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.05.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,328
BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80 (https://dejure.org/1982,328)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 5 C 85.80 (https://dejure.org/1982,328)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 5 C 85.80 (https://dejure.org/1982,328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 3 Abs. 2, 3; GG Art. 4 Abs. 1, 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 52
  • NJW 1983, 2586
  • NJW 1984, 2586
  • NVwZ 1983, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Findet der Hilfebedürftige im Zuständigkeitsbereich seines Sozialhilfeträgers mehrere Wohnungen, die im Rahmen der gleichsam abstrakten Spannbreite des sozialhilferechtlich Angemessenen liegen, betrifft die Auswahl zwischen ihnen das "Wie" der Hilfe (vgl. BVerwGE 65, 52 (54)) und unterliegt dem Wunschrecht des Hilfeempfängers und seinen Begrenzungen nach § 3 Abs. 2 BSHG.

    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten anzustellen (vgl. BVerwGE 65, 52 ; 75, 343 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,860
OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83 (https://dejure.org/1984,860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.1984 - 17 U 109/83 (https://dejure.org/1984,860)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 17 U 109/83 (https://dejure.org/1984,860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 633 ff; AGBG § 11

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistung für im Wege der Altbausanierung geschaffene Eigentumswohnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen; Altbausanierung mit anschließender Aufteilung; Werkvertragliche Gewährleistungsregelungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 433, 459, 633

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2586
  • MDR 1984, 939
  • DNotZ 1985, 312 (Ls.)
  • VersR 1985, 504
  • BauR 1985, 323
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.

    MittBayNot 1984 Heft 6 Wer sich eine Freizeichnung von der Gewährleistung einseitig zunutze macht, muß demjenigen gleichgestellt werden, der sich das - hier von einem Notar stammende - Formular wie ein von einem Dritten ausgearbeitetes Vertragsmuster beschafft und es dann selbst verwendet ( BGHZ 74, 204, 209, 211 = NJW 1979, 1406 [= MittBayNot 1979, 741 ]; BGH, NJW 1982, 2243, 2244 [= MittBayNot 1982, 117 ]).

  • OLG Oldenburg, 18.06.1984 - 9 U 1/84

    Abstraktes Schuldversprechen; Grundschuld; Grundstückseigentümer; Persönliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    (Leitsatz nicht amtlich) OLG Oldenburg, Urteil vom 18.6.1984 - 9 U 1/84 - Aus dem Tatbestand: Die klagende Bank nimmt die Beklagte im Urkundsverfahren aus einem Schuldversprechen in Anspruch.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.
  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    MittBayNot 1984 Heft 6 Wer sich eine Freizeichnung von der Gewährleistung einseitig zunutze macht, muß demjenigen gleichgestellt werden, der sich das - hier von einem Notar stammende - Formular wie ein von einem Dritten ausgearbeitetes Vertragsmuster beschafft und es dann selbst verwendet ( BGHZ 74, 204, 209, 211 = NJW 1979, 1406 [= MittBayNot 1979, 741 ]; BGH, NJW 1982, 2243, 2244 [= MittBayNot 1982, 117 ]).
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    Für diese Fallgestaltung gilt wie bei der Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen gleichermaßen, daß aus dem Inhalt solcher Verträge, aus ihrem Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie aus der Interessenlage sich die Verpflichtung des Veräußerers zur mangelfreien Errichtung des Bauwerks ergibt, woran sich die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht knüpft (vgl. BGH, NJW 1981, 2344 [= DNotZ 1982, 125 ]).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79

    Bauträger: Gewährleistungspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80

    Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.
  • BGH, 05.11.1981 - VII ZR 5/81

    Gewährleistung beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83
    Während es bisher schon ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, daß sich die Sachmängelhaftung bei Veräußerung neu errichteter Eigentumswohnungen nach Werkvertragsrecht richtet (vgl. BGHZ 74, 204 NJW 1979, 1406 [= DNotZ 1979, 741 ]; BGHZ 74, 528 = NJW 1979, 2207 [= MittBayNot 1979, 153 ]; BGH, NJW 1980, 2800 [= MittBayNot 1980, 198 ]; 1981, 273 [= DNotZ 1981, 375 ]; BauR 1982, 58 ), ist - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden, gesamt neu errichtet ist, sondern es' sich um eine Altbausanierung mit anschließender Aufteilung in Wohnungseigentum handelt.
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung:

    a) Wenn ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden, beurteilen sich die dem Erwerber im Falle von Mängeln zustehenden Rechte nicht nach Kaufvertragsrecht, sondern nach Werkvertragsrecht, d. h. im vorliegenden Fall nach den §§ 633 ff BGB a. F. Ein nach Werkvertragsrecht zu beurteilender Erwerbsvertrag ist nicht nur im Falle der Neuerrichtung eines Bauwerks verbunden mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen gegeben, sondern auch dann, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).

    Durch die vom Beklagten durchgeführten Umbauarbeiten wurde das Objekt derart umfassend umgestaltet und saniert, dass die Arbeiten nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396); BGH, NJW 1988, 1972) und es daher gerechtfertigt ist, auch die nicht von den Arbeiten betroffenen Teile dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen und so zu einer einheitlichen Regelung der Gewährleistung für alle Mängel zu kommen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415).

    Dabei liegt ein solcher - nach Werkvertragsrecht zu beurteilender (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586) - Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist.

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Mängeln an einem sanierten Altbau

    Bereits das OLG Frankfurt hat in einem Fall, in dem der Veräußerer eines Altbaus umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorgenommen hatte, Zweifel daran geäußert, ob in einem Fall wie dem dort entschiedenen die Haftung des Veräußerers aus Werkvertragsrecht sich auch auf die Teile des Bauwerks erstrecken sollte, in die er nicht eingegriffen hat und wo Mängel eintreten, die gerade der alten Bausubstanz anhaften, konnte diese Frage aber unentschieden lassen (BauR 1985, 323).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 13 U 52/85

    Ausschluss der Gewährleistung; Unwirksamkeit einer Freizeichnungsklausel;

    In der Rechtsprechung wird die Anwendung der Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht auch bei Altbausanierungen, die mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, mit der zutreffenden Erwägung bejaht (OLG Frankfurt NJW 1984, 2586), Leistungspflicht und Interessenlage seien hier den Fällen des Erwerbs eines neu errichteten Gebäudes vergleichbar.

    Die gleichen Erwägungen, die dazu führen, die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht zu bejahen, rechtfertigen auch die Anwendung von § 11 Nr. 10 AGBG (OLG Frankfurt NJW 1984, 2586).

  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01

    Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit

    Dies gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - bei der Umwandlung eines Altbaus in Eigentumswohnungen die Substanz des Gebäudes verändert wird (BGH NJW 1988, 1972; OLG Frankfurt NJW 1984, 2586; Reithmann/Meichssner, a.a.O., O Rz. 19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99

    Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach

    Beginnend mit BGHZ 100, 391 = NJW 1988, 490 = NJW-RR 1987, 1046 = BauR 1987, 439 hat der BGH seine Rspr. zur Gewährleistung für neu errichtete Gebäude auf Altbauten übertragen, wenn mit dem Kauf des Grundstücks eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (ähnlich zuvor schon OLG Frankfurt NJW 1984, 2586).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Soweit an den neu errichteten und gekauften Eigentumswohnungen Mängel auftreten, richten die sich daraus ergebenden Ansprüche nach §§ 633 ff. BGB (BGHZ 74, 204, 206 ff.; BGH NJW 1981, 2344, 2345; BauR 1982, 58, 59; OLG Frankfurt NJW 1984, 2586 ).
  • OLG Frankfurt, 27.08.1992 - 3 U 165/91

    Wohnungseigentümer kann schon vor Grundbucheintragung Nachbesserung verlangen

    Die Gewährleistungsregelung in § 4 des Erwerbsvertrages vom 25.9.1986 unterliegt Werksvertragsrecht, da der Beklagte sich verpflichtet hat, die einzelnen Wohnungen und das gesamte Gebäude umfassend zu sanieren (vgl. BGHZ 68, 372; BGH Baurecht 88, 464; OLG Frankfurt NJW 84, 2586).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 4 U 106/91

    Altbausanierung: Minderung des Kaufpreises?

    Sie hat keine Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, die von Art und Umfang dem Neubau von Wohnungen gleichzusetzen wären und die Anwendung des Werkvertragsrechts rechtfertigten (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 1984 S. 2586).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 16 O 346/04

    Mängelhaftung bei Veräußerung einer Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten

    Die Mängelhaftung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen richtet sich nur dann nach Werkvertragsrecht, wenn die Eigentumswohnungen durch Umbau eines Altbaus mit erheblichen Eingriffen in die alte Bausubstanz geschaffen worden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1046; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586).
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