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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.02.1992 - 7 W 62/91, 7 W 63/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7442
OLG Hamburg, 12.02.1992 - 7 W 62/91, 7 W 63/91 (https://dejure.org/1992,7442)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.1992 - 7 W 62/91, 7 W 63/91 (https://dejure.org/1992,7442)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 7 W 62/91, 7 W 63/91 (https://dejure.org/1992,7442)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgrund; Aufschiebbare Amtshandlungen; Abgelehnter Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 42, § 47

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1462
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.

    Entgegen der Auffassung in der angefochtenen Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob gegen § 47 ZPO mehrfach verstoßen worden ist, was auch in den vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Hamburg NJW 1992, 1462; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350) so nicht vertreten wird, sondern auf die Gesamtbetrachtung der Verfahrensweise des abgelehnten Richters.

  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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  • BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung

    In den Fällen der Richterablehnung hat sich der abgelehnte Richter jedweder weiteren Tätigkeit in der Sache zu enthalten (Beschluß des OLG Hamburg vom 12. Februar 1992 7 W 62, 63/91, NJW 1992, 1462).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.12.1991 - 2 U 290/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7178
OLG Koblenz, 06.12.1991 - 2 U 290/90 (https://dejure.org/1991,7178)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.1991 - 2 U 290/90 (https://dejure.org/1991,7178)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - 2 U 290/90 (https://dejure.org/1991,7178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtscharakter eines Vertrages über die Erteilung von Fahrunterricht; Aufklärungspflichten des Fahrlehrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1462 (Ls.)
  • NZV 1992, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14

    Fahrschulvertrag; Motorradunterricht; Dokumentation

    Der Fahrlehrer schuldet diesen Erfolg aber naturgemäß nicht, sondern allein eine gute Ausbildung (OLG Koblenz, NZV 1992, 151).
  • AG Brandenburg, 08.09.2008 - 34 C 265/07

    Führerscheinprüfung nicht bestanden - Fahrlehrer nicht bezahlen?

    Mit ihrer vom Kläger angenommenen Anmeldung zum Fahrunterricht hat die Beklagte mit dem Kläger einen Dienstvertrag ( §§ 611 ff. BGB ) in Form eines Fahrschulvertrages ( OLG Koblenz, NZV 1992, Seiten 151 f.= ZfSch 1992, Seite 339; AG Freiburg, NJW-RR 1997, Seite 1284 ; analog hierzu auch: OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, Seiten 1487 ff.= OLG-Report 2006, Seiten 926 ff. ) abgeschlossen, durch den sich der Kläger bereit erklärt hat, die Beklagte als Fahrschülerin gewissenhaft auszubilden, ihr die Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu vermitteln, die das Straßenverkehrsrecht fordert ( § 6 Abs. 1 FahrlG ), ihr das verantwortungsbewusste Verhalten im allgemeinen Straßenverkehr nahe zubringen und ihr Gelegenheit zu Fahrübungen zu geben, um sie auf die Fahrprüfung vorzubereiten ( § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18.08.1998), wobei es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt (AG Freiburg, NJW-RR 1997, Seite 1284).

    Deshalb muss der Fahrschüler die vereinbarte Vergütung unabhängig vom Ausgang der Prüfung bezahlen ( § 611 Abs. 1 BGB ; OLG Koblenz, NZV 1992, Seiten 151 f.= ZfSch 1992, Seite 339 ).

    Aus der Tatsache, dass der Kläger ihr ggf. Mut machte und wohl auch davon ausging, dass die Beklagte die praktische Prüfung durchaus schaffen könne, kann nämlich noch nicht entnommen werden, dass der Kläger eine Vergütung seiner Ausbildungsleistungen nur geltend machen wollte, wenn die Beklagte die Prüfung auch tatsächlich bestanden hat, und andernfalls darauf verzichten wollte ( OLG Koblenz, NZV 1992, Seiten 151 f.= ZfSch 1992, Seite 339 ).

    Ihr Scheitern kann sie dem Kläger also nicht anlasten ( OLG Koblenz, NZV 1992, Seiten 151 f.= ZfSch 1992, Seite 339 ).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 221/91   

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https://dejure.org/1992,6166
OLG Köln, 28.02.1992 - 19 U 221/91 (https://dejure.org/1992,6166)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1992 - 19 U 221/91 (https://dejure.org/1992,6166)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 19 U 221/91 (https://dejure.org/1992,6166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 209; BGB § 433; BGB § 459 ff; BGB § 477
    Verjährungsbeginn beim Computerkauf

  • JurPC-Archiv

    Garantievereinbarung und Verjährung bei Hard- und Softwarekauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1462
  • VersR 1993, 323
 
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Wird zitiert von ...

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