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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2857
BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92 (https://dejure.org/1992,2857)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1992 - 2 ARs 346/92 (https://dejure.org/1992,2857)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1992 - 2 ARs 346/92 (https://dejure.org/1992,2857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Strafverteidigers wegen Beihilfe zum Parteiverrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3047
  • NStZ 1993, 43
  • StV 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92
    Offen bleiben kann hier auch, ob bei wertender Betrachtungsweise durch die Rechtsauskunft eines Rechtsanwalts die Straftat seines Mandanten überhaupt objektiv gefördert wird (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3, für den Fall einer Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch Mitwirkung eines Angestellen beim Umsatz).
  • BGH, 08.06.1988 - 2 StR 239/88

    Voraussetzungen für die Bewertung eines Tatbeitrags als Gehilfenhandlung

    Auszug aus BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92
    Ferner bestehen gegen die Annahme eines Gehilfenvorsatzes Bedenken, wenn der Beitrag des Gehilfen zum Gelingen der Tat für diesen erkennbar an sich nicht erforderlich und auch für die Art der Tatausführung ohne wesentliche Bedeutung ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 4; siehe auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 5).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1983 - 5 Ss OWi 307/83
    Auszug aus BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92
    Das Bewußtsein und der Wille eines Rechtsanwalts sind bei Erteilung eines Rechtsrats in der Regel darauf gerichtet, pflichtgemäß Rat zu erteilen, und nicht darauf, eine Straftat zu fördern (vgl. RGSt 37, 323; OLG Stuttgart NJW 1987, 2883 [OLG Stuttgart 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86]; OLG Düsseldorf JR 1984, 257 m. Anm. Hruschka).
  • BGH, 22.05.1989 - 2 StR 38/89

    Einverständnis eines anderen mit dem Erfolg der Haupttat wenn diese seinen

    Auszug aus BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92
    Ferner bestehen gegen die Annahme eines Gehilfenvorsatzes Bedenken, wenn der Beitrag des Gehilfen zum Gelingen der Tat für diesen erkennbar an sich nicht erforderlich und auch für die Art der Tatausführung ohne wesentliche Bedeutung ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 4; siehe auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 5).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86

    Ausschluss eines Verteidigers ; Leistung einer psychischen Beihilfe zur Straftat

    Auszug aus BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92
    Das Bewußtsein und der Wille eines Rechtsanwalts sind bei Erteilung eines Rechtsrats in der Regel darauf gerichtet, pflichtgemäß Rat zu erteilen, und nicht darauf, eine Straftat zu fördern (vgl. RGSt 37, 323; OLG Stuttgart NJW 1987, 2883 [OLG Stuttgart 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86]; OLG Düsseldorf JR 1984, 257 m. Anm. Hruschka).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, daß Bewußtsein und Wille eines Rechtsanwalts bei Erteilung eines Rechtsrats in der Regel darauf gerichtet sind, pflichtgemäß Rat zu erteilen, und nicht etwa darauf, eine Straftat zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 6; vgl. auch RGSt 37, 321).
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

    Zu bedenken ist allerdings, dass der Wille eines Rechtsanwalts in der Regel darauf gerichtet ist, pflichtgemäß Rat zu erteilen, und nicht darauf, eine Straftat zu fördern (BGH, Beschluss vom 21.08.1992 - 2 ARs 346/92 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.02.1992 - 11 U 2704/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3230
OLG Nürnberg, 25.02.1992 - 11 U 2704/91 (https://dejure.org/1992,3230)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.1992 - 11 U 2704/91 (https://dejure.org/1992,3230)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 11 U 2704/91 (https://dejure.org/1992,3230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Sicherungsabtretung von Schadensersatzansprüchen; Anforderungen an Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Ersatz von Mietwagenkosten bei Verkehrsunfall; Entscheidung über erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem Rechtsberatungsgesetz

  • rechtsportal.de

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Unerlaubte Rechtsberatung durch Mietwagenunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3047 (Ls.)
  • NZV 1992, 366
  • BB 1992, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.1992 - 11 U 2704/91
    Bei der Entscheidung, ob jemand eine gemäß § 1 Abs. 1 RBerG erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt, ist aber nicht auf die formal rechtliche Ausgestaltung, sondern auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen (BGH VersR 1984, 986, 987; BGHZ 61, 318, 320).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 46/73

    Möglichkeit des Mietwagenunternehmers sich von unfallgeschädigten Kunden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.1992 - 11 U 2704/91
    Anders als in der Entscheidung des BGH vom 10.05.1974 (NJW 1974, 1244 ff), teilte sie die Abtretung der Beklagten nicht nur mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Schadensabrechnung mit, sondern machte diesen Teil der Schadensersatzforderung mit Schreiben vom 31.01.1990 unter Fristsetzung zum 21.02.1990 geltend.
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden

    b) Diese Grundsätze sind in Rechtsprechung und Literatur weitgehend unumstritten (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2002, 132; OLG Karlsruhe, NZV 1992, 490; OLG Nürnberg, NZV 1992, 366; OLG Schleswig, NZV 1994, 74; Thüringer Oberlandesgericht, OLG-NL 2000, 208; LG Arnsberg, Schaden-Praxis 1999, 312; LG Bochum, Schaden-Praxis 2002, 205; LG Hagen, Schaden-Praxis 1999, 132; LG Leipzig, Schaden-Praxis 2002, 60; AG Frankfurt, NZV 2002, 83; AG Fürstenfeldbruck, Schaden-Praxis 2002, 21, 243; AG Kassel, Schaden-Praxis 2000, 91; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 97 ff.; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 49 f.; § 5 Rdn. 23; Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55, RBerG § 1 Rdn. 10, 18; § 5 Rdn. 15; Weth, in: Henssler/Prütting, BRAO, Art. 1 § 1 RBerG Rdn. 22; § 5 Rdn. 27 ff.; Chemnitz, AnwBl 1994, 574; 1986, 483; DAR 1995, 8; Minoggio/Velser, VersR 1993, 790; Prütting/Nerlich, NZV 1995, 1).
  • AG Kaiserslautern, 20.05.2005 - 3 C 655/05

    Rechtsberatung: Ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der sich geschäftsmäßig

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, wen der Kläger letztlich verklagt, denn auch die nur außergerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen eigener Kunden stellt sich als erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1992, 366, 367).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.01.1992 - 12 U 1533/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9911
OLG Koblenz, 20.01.1992 - 12 U 1533/90 (https://dejure.org/1992,9911)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.1992 - 12 U 1533/90 (https://dejure.org/1992,9911)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 12 U 1533/90 (https://dejure.org/1992,9911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Polizeibeamten wegen eines von ihm mitverschuldeten Verkehrsunfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 4; StVO § 35
    Auffahren auf einen zur Unfallsicherung abgestellten Polizeiwagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3047 (Ls.)
  • NZV 1992, 408
  • VersR 1992, 1486
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Reifenpanne eines Lkw auf dem rechten

    Andererseits erscheint es nicht gerechtfertigt, die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs vollständig zurücktreten zu lassen (so aber OLG Koblenz, VersR 1992, 1486; aus der Entscheidung ist nicht zu ersehen, zu welcher Tageszeit sich der Verkehrsunfall ereignet hat).
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