Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
11. Abschnitt - Verteidigung (§§ 137 - 150) |
(1) Ein Verteidiger ist von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen, wenn er dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig ist, daß er
(2) Von der Mitwirkung in einem Verfahren, das eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zum Gegenstand hat, ist ein Verteidiger auch auszuschließen, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß er eine der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Handlungen begangen hat oder begeht.
(3) 1Die Ausschließung ist aufzuheben,
2Eine Ausschließung, die nach Nummer 3 aufzuheben ist, kann befristet, längstens jedoch insgesamt für die Dauer eines weiteren Jahres, aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Sache oder ein anderer wichtiger Grund die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht zuläßt.
(4) 1Solange ein Verteidiger ausgeschlossen ist, kann er den Beschuldigten auch in anderen gesetzlich geordneten Verfahren nicht verteidigen. 2In sonstigen Angelegenheiten darf er den Beschuldigten, der sich nicht auf freiem Fuß befindet, nicht aufsuchen.
(5) 1Andere Beschuldigte kann ein Verteidiger, solange er ausgeschlossen ist, in demselben Verfahren nicht verteidigen, in anderen Verfahren dann nicht, wenn diese eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zum Gegenstand haben und die Ausschließung in einem Verfahren erfolgt ist, das ebenfalls eine solche Straftat zum Gegenstand hat. 2Absatz 4 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.12.2015 | Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten | 10.12.2015 | |
30.08.2002 | Vierunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB (34. StrÄndG) | 22.08.2002 |
entscheidung § 138dVerfahren bei Ausschließung des Verteidigers § 139Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar § 140Notwendige Verteidigung § 141Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 141aVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 142Zuständigkeit und Bestellungsverfahren § 143Dauer und Aufhebung der Bestellung § 143aVerteidigerwechsel § 144Zusätzliche Pflichtverteidiger § 145Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers § 145aZustellungen an den Verteidiger § 146Verbot der Mehrfachverteidigung § 146aZurückweisung eines Wahlverteidigers § 147Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten § 148Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger § 148aDurchführung von Überwachungs-
maßnahmen § 149Zulassung von Beiständen § 150(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 138a StPO
197 Entscheidungen zu § 138a StPO in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 18.01.2022 - 1 Ws 487/21
Ausschluss einer Verteidigerin wegen versuchter Strafvereitelung; Anforderungen ...
- BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der ...
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1186/07
DNA-Identitätsfeststellungsverfahren (§ 81g StPO) als "anderes Verfahren" iSd § ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05
Anwaltgerichtliche Rechtsprechung: Berufsrechtsverletzung - Tätigkeit trotz ...
- AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05
- BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde; ...
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08
Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.10.2008 - 2 AR 207/08
- BGH, 22.10.2008 - 2 ARs 406/08
Ausschließung eines Verteidigers; Verdacht der Begünstigung
- LG Hamburg, 24.05.2022 - 606 Qs 13/22
Ausschluss eines Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund: Weitergabe von ...
- KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage; ...
Querverweise
Auf § 138a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 428 (Vertretung des Einziehungsbeteiligten)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59l (Vertretung vor Gerichten und Behörden)