Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.07.1993

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,522
BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93 (https://dejure.org/1993,522)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1993 - 2 StR 468/93 (https://dejure.org/1993,522)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93 (https://dejure.org/1993,522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1357 (Ls.)
  • NStZ 1994, 123
  • StV 1994, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Diese Voraussetzungen sind in den Urteilsgründen so darzulegen, daß die Entscheidung für die Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH NStZ 1989, 436; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 73c Rdn. 7).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90

    Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Offenbar hat sie dies aufgrund der Anname unterlassen, die erlangten Vermögenswerte seien vom Angeklagten vollständig für die Zurückführung von Schulden sowie zur Finanzierung seines Lebensbedarfs verwendet worden und deshalb - nach den in BGHSt 33, 37 (40) [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; 38, 23; BGHR StGB § 73c Härte 2 dargelegten Grundsätzen - nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden (UA Bl. 35, 41 f).
  • BGH, 18.08.1989 - 2 StR 223/89

    Umfang des Verfalls bei fortgesetztem unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
    Der Vermögensvorteil bestimmt sich unter der früher geltenden Fassung der erwähnten Vorschriften aus der Summe aller Unkosten; soweit im Falle von Rauschgifthandel eine Teilmenge nach Erwerb und Bezahlung von der Polizei sichergestellt wurde, waren auch die hierauf entfallenden Kosten als gewinnmindernd zu berücksichtigen, obwohl insoweit ein Erlös nicht erzielt werden konnte (vgl. BGHR StGB § 73 - Vorteil 2).
  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Diese Normen sollen gerade die Gesamtheit der wirtschaftlichen Werte, die in irgendeiner Phase des Tatablaufs vom Täter erlang wurden, erfassen und abschöpfen (BGH, Urteil vom 19.11.1993, 2 StR 468/93).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Dies gilt schon deswegen, weil der hiesige Tatzeitraum für den erst ab 5. November 2008 strafbaren Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123) nach dem Eintritt der Rechtskraft jenes Strafbefehls liegt, mithin eine Tat aufgrund eines neuen, qualitativ verschiedenen Tatentschlusses der jetzigen Verurteilung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 f.).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    cc) Schließlich hat das Rechtsinstitut des Verfalls auch nicht deshalb strafähnlichen Charakter angenommen, weil der Gesetzgeber parallel zur Neuregelung des § 73d StGB das bis dahin im Verfallrecht geltende Nettoprinzip (Abschöpfung des Taterlöses abzüglich der Tatkosten) durch das Bruttoprinzip (Abschöpfung des erlangten "Etwas", des Taterlöses ohne Abzug für die Tat geleisteter Aufwendungen, vgl. BGH, NStZ 1994, S. 123 f.; BGHSt 47, 369 ) ersetzt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1993 - 2 StR 294/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2678
BGH, 16.07.1993 - 2 StR 294/93 (https://dejure.org/1993,2678)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1993 - 2 StR 294/93 (https://dejure.org/1993,2678)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 2 StR 294/93 (https://dejure.org/1993,2678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Rheinschiffer

§§ 211, 13, 22 StGB, Unterlassen, zur Zumutbarkeit von ungewissen Rettungshandlungen, Versuch

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit von gefährlichen Handlungen im Sinne der Begrenzung der Erfolgsabwendungspflicht - Berücksichtigung der Eigengefährdung des Ehemannes bei der Zumutbarkeit der Rettungshandlung

  • rechtsportal.de

    StGB § 13

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Rheinschiffer-Fall: Muss ich meine Frau vor dem Ertrinken retten?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Rheinschiffer-Fall: Muss ich meine Frau vor dem Ertrinken retten?

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1357
  • NStZ 1994, 29
  • JR 1994, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Die Erfolglosigkeit dieser möglichen Hilfsmaßnahme war nicht sicher vorauszusehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99, NStZ 2000, 414, 415; BGH, Beschluss vom 16. Juli 1993 - 2 StR 294/93, NStZ 1994, 29).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühens läßt die Handlungspflicht entfallen (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 (= JR 1994, 510 m. Anm. Loos), Zumutbarkeit 2, vgl. auch Puppe in Nomos-Kommentar, StGB 5. Lfg.

    Zur Erhaltung von Menschenleben sind äußerste Anstrengungen zu fordern (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 = JR 1994, 510 m. Anm. Loos).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Zwar verpflichtet das Recht auch denjenigen nicht zu sinnlosem Tun, der aufgrund einer Garantenstellung gehalten ist, einen bestimmten Erfolg abzuwenden: aber nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühen, läßt die Handlungspflicht entfallen (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 = NStZ 1994, 29 = NJW 1994, 1357 = JR 1994, 510 mit Anm. Loos) Hier war die Erfolglosigkeit zumutbarer Hilfsmaßnahmen des Angeklagten (z.B. telefonische Benachrichtigung von Polizei/Notarzt) nicht sicher vorauszusehen; er selbst hielt demgemäß eine Rettung auch für möglich.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 16. Juli 1993 - 2 StR 294/93 (= NStZ 1994, 29) bereits entschieden, daß in vergleichbaren Fällen ein strafbarer untauglicher Versuch gegeben sein kann.

  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 326/99

    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen; Garantenpflicht von Kriminalbeamten

    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BGH NJW 1964, 731, 732 insoweit nicht in BGHSt 19, 167 ff. abgedruckt; BGH JR 1994, 510 m. Anm. Loos S. 511, 512) muß der Polizeibeamte unter Umständen auch bei der Gefährdung von Individualrechtsgütern, wie hier des Vermögens der H -Bank, einschreiten (vgl. BGHSt 38, 392 m.w.N.).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

    Allerdings lässt dabei nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühens die Handlungspflicht entfallen (vgl. BGH NStZ 1994, 29 = NJW 1994, 1357).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht