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   BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92   

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https://dejure.org/1994,1023
BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92 (https://dejure.org/1994,1023)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1994 - XII ZR 30/92 (https://dejure.org/1994,1023)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1994 - XII ZR 30/92 (https://dejure.org/1994,1023)
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Verweigerte Zustimmung des Ehemanns

§ 1365 Abs. 1 BGB, Unwiderruflichkeit, (keine) Konvaleszenz;

(keine) Umdeutung in Erbvertrag

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgeschäft - Umdeutung - Erbvertrag - Vermögenssache - Ehegatte - Gesamtvermögen - Zustimmungsberechtigung - Genehmigungsverweigerung

  • uni-sb.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140, § 184, § 1365, § 1366, § 1368
    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfts eines Ehegatten; Heilung der schwebenden Unwirksamkeit nach Tod des zustimmungsberechtigten Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 140, 1365, 1366
    Verkauf eines Grundstücks als das im wesentlichen ganze Vermögen eines Ehegatten: Auswirkungen der Verweigerung der Genehmigung, des Widerrufs und des Todes des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 355
  • NJW 1994, 1785
  • NJW-RR 1994, 1346 (Ls.)
  • MDR 1994, 917
  • DNotZ 1995, 148
  • FamRZ 1994, 819
  • WM 1994, 1677
  • DB 1994, 1562
  • JR 1995, 194
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    In Abgrenzung zu den in BGHZ 40 aaO. und im Senatsurteil vom 25. Juni 1980 aaO. behandelten Fällen hat es ausgeführt, daß die Mutter nicht im Wege der verfrühten Erbfolge gehandelt und den Vertrag auch nicht im Zusammenhang mit anderen letztwilligen Verfügungen geschlossen habe.

    Eine Umdeutung ist allerdings nicht schon immer dann vorzunehmen, wenn das andere Geschäft objektiv vernünftig ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 516/80 - NJW 1980, 2350, 2352 - in BGHZ 77, 293 f nicht abgedruckt).

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Voraussetzung einer Heilung des Rechtsgeschäfts ist jedenfalls, daß es im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes schwebend unwirksam ist (BGHZ 40, 219, 222 [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62]; Senatsurteile vom 2. Dezember 1981 aaO. und vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 97/85 - NJW 1987, 2673, 2674).

    a) Die Umdeutung in ein wirksames Rechtsgeschäft gemäß § 140 BGB kann in Betracht kommen, wenn das unwirksame Rechtsgeschäft zugleich die Bestandteile des anderen Rechtsgeschäfts in sich schließt, der Erbvertrag also in seinem Tatbestand und seinen Wirkungen nicht über den Veräußerungsvertrag hinausgeht und denselben von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Erfolg erreicht (BGHZ 19, 269, 275; 40, 219, 255) [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62].

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 553/80

    Wirksamkeit eines schwebend unwirksamen Gesamtvermögensgeschäfts infolge Todes

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Die Streitfrage, ob dies nur bei der erbrechtlichen (§ 1371 Abs. 1 BGB) oder auch bei der güterrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) des Zugewinnausgleichs im Todesfall gilt, kann hier dahinstehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVb ZR 553/80 - FamRZ 1982, 249, 250 = NJW 1982, 1099, 1100; Beschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 32/76 - FamRZ 1978, 396 f = NJW 1978, 1380).

    Voraussetzung einer Heilung des Rechtsgeschäfts ist jedenfalls, daß es im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes schwebend unwirksam ist (BGHZ 40, 219, 222 [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62]; Senatsurteile vom 2. Dezember 1981 aaO. und vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 97/85 - NJW 1987, 2673, 2674).

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Diese Aufforderung bewirkt nach § 1366 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 2 BGB zunächst, daß die gegenüber dem veräußernden Ehegatten bereits erklärte Verweigerung unwirksam wird; die Erklärung des anderen Ehegatten ist dann dem Dritten gegenüber abzugeben (§ 1366 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB; vgl. Reinicke NJW 1973, 305, 306) [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71].

    Zwar wird zum Teil ein der Heilung zugänglicher, trotz Ablehnung der Genehmigung fortbestehender Schwebezustand angenommen, weil das Vormundschaftsgericht eine Ersetzung der Zustimmung vornehmen könne und damit noch keine endgültige Unwirksamkeit des Vertrages gegeben sei (BayObLG aaO.; Böttcher aaO. S. 383; Schlechtriem aaO. S. 589, die aufgrund der bloßen Möglichkeit der Zustimmungsersetzung den Vertrag in der Schwebe belassen wollen; einschränkend Staudinger/Thiele aaO. § 1366 Rdn. 13; Soergel/Lange aaO. § 1366 Rdn. 6 und 18, die voraussetzen, daß die Ersetzung beim Vormundschaftsgericht beantragt ist und die Genehmigung ohne zureichenden Grund verweigert wurde; ähnlich MünchKomm/Gernhuber aaO. § 1366 Rdn. 33 und Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht 4. Aufl. § 35 IV 4 S. 528; a.A.: Reinicke NJW 1973, 305, 306 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71]; Tiedtke FamRZ 1981, 1; Dittmann DNotZ 1963, 707, 712).

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Nicht nur für die Erteilung, sondern auch für die Verweigerung der Genehmigung schwebend unwirksamer Rechtsgeschäfte im Sinne der §§ 182 ff BGB ist allgemein anerkannt, daß sie unwiderruflich sind (RGZ 139, 119, 123 ff; BGHZ 13, 179, 187; 21, 229, 234 [BGH 09.07.1956 - V BLw 11/56]; BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - IX ZR 141/88 - BGHR BGB § 684 S. 2 Widerruf der Genehmigung 1; MünchKomm/Gitter BGB 3. Aufl. § 108 Rdn. 12).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Nicht nur für die Erteilung, sondern auch für die Verweigerung der Genehmigung schwebend unwirksamer Rechtsgeschäfte im Sinne der §§ 182 ff BGB ist allgemein anerkannt, daß sie unwiderruflich sind (RGZ 139, 119, 123 ff; BGHZ 13, 179, 187; 21, 229, 234 [BGH 09.07.1956 - V BLw 11/56]; BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - IX ZR 141/88 - BGHR BGB § 684 S. 2 Widerruf der Genehmigung 1; MünchKomm/Gitter BGB 3. Aufl. § 108 Rdn. 12).
  • BGH, 08.03.1978 - IV ZB 32/76

    Anwartschaft auf Zugewinnausgleich - Zugewinnausgleich - Ausgleichsanspruch -

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Die Streitfrage, ob dies nur bei der erbrechtlichen (§ 1371 Abs. 1 BGB) oder auch bei der güterrechtlichen Lösung (§ 1371 Abs. 2 BGB) des Zugewinnausgleichs im Todesfall gilt, kann hier dahinstehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVb ZR 553/80 - FamRZ 1982, 249, 250 = NJW 1982, 1099, 1100; Beschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 32/76 - FamRZ 1978, 396 f = NJW 1978, 1380).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 97/85

    Berücksichtigung auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhender Erwartung

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    Voraussetzung einer Heilung des Rechtsgeschäfts ist jedenfalls, daß es im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes schwebend unwirksam ist (BGHZ 40, 219, 222 [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62]; Senatsurteile vom 2. Dezember 1981 aaO. und vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 97/85 - NJW 1987, 2673, 2674).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
    a) Die Umdeutung in ein wirksames Rechtsgeschäft gemäß § 140 BGB kann in Betracht kommen, wenn das unwirksame Rechtsgeschäft zugleich die Bestandteile des anderen Rechtsgeschäfts in sich schließt, der Erbvertrag also in seinem Tatbestand und seinen Wirkungen nicht über den Veräußerungsvertrag hinausgeht und denselben von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Erfolg erreicht (BGHZ 19, 269, 275; 40, 219, 255) [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62].
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft durch die Versagung der erforderlichen Genehmigung aufgrund der rechtsgestaltenden Wirkung endgültig unwirksam bzw. nichtig (vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 mwN; BGH, Urteil vom 30. März 1994 - XII ZR 30/92, BGHZ 125, 355, 358 jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 150/16

    Wirksamkeit einer Schriftformheilungsklausel in einem Formularmietvertrag

    Dabei ist entscheidend, ob die Beklagten das Ersatzgeschäft bei Kenntnis der Nichtigkeit vernünftigerweise vorgenommen hätten, um den von ihnen wirtschaftlich angestrebten Erfolg zu erreichen (BGH, Urteil vom 30.03.1994 - XII ZR 30/92, BGHZ 125, 355, 363; BayOLG, Beschluss vom 25.06.1998 - 2Z BR 55/98, NJW-RR 1999, 620, 621).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 139, 118, 123 ff; 168, 346, 351 f; BGHZ 13, 179, 187; Senatsurt. v. 15. Mai 1963, V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1615; Senatsurt. v. 11. Februar 1972, V ZR 186/70, JZ 1972, 368; BGH, Urt. v. 30. März 1994, XII ZR 30/92, NJW 1994, 1785, 1786) und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl., § 177 Rdn. 31; vor § 182 Rdn. 15; § 182 Rdn. 5; § 184 Rdn. 2; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 177 Rdn. 12; Staudinger/Schilken, BGB, 1995, § 177 Rdn. 12; MünchKomm-BGB/Schramm, 3. Aufl., § 177 Rdn. 20; K. Schmidt, AcP 189 (1989), 1, 10, 18).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Darüber hinaus scheidet die Umdeutung aus, weil eine Kündigung weiterreichende Wirkungen als der ursprünglich beabsichtigte Wechsel des Klägers in den einstweiligen Ruhestand hat (vgl. BAG 3. November 1982 - 7 AZR 5/81 - BAGE 40, 296, 307; BGH 30. März 1994 - XII ZR 30/92 - BGHZ 125, 355).
  • KG, 26.05.2009 - 1 W 61/08

    Umdeutung eines formnichtigen Schenkungsversprechens in eine letztwillige

    Hier hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, dass bei einer Umdeutung nach § 140 BGB das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht weiter reichen darf als das unwirksame Rechtsgeschäft (vgl. BGHZ 40, 218, 225; 125, 355, 363; Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 140 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19

    Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen eines Erbvertrages

    Ein "entgeltlicher Erbvertrag" hat insoweit eine Doppelnatur; dabei steht aber die schuldrechtliche Leistungsverpflichtung zur Zuwendung des Erblassers nicht in einem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Sinne von §§ 320 ff BGB wie bei einem gegenseitigen Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1994, Az. XII ZR 30/92, zitiert nach juris Tz. 22).
  • OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07

    öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rückforderung; culpa in contrahendo;

    Hier ist die Vereinbarung aber jedenfalls nach der Verweigerung der Genehmigung durch den Beigeladenen von Anfang an unwirksam (vgl. § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 1 SächsVwVfG i.V.m. § 177 Abs. 1, § 184 Abs. 1 BGB entspr. sowie BGH, Urt. v. 30.3.1994 - XII ZR 30/92 -, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2017 - 1 UF 148/17

    Anforderungen an die nachträgliche Genehmigung einer widerrechtlichen Verbringung

    Maßgeblich sind insoweit - wie beim Widerruf einer nach den Normen des BGB erteilten Genehmigung (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1994, 819, juris Rn.10; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2014, § 184 Rn. 14) - Erfordernisse der Rechtssicherheit.
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2022 - 1 UF 79/22

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ; Der Rückführung

    Maßgeblich sind insoweit - wie beim Widerruf einer nach den Normen des BGB erteilten Genehmigung (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1994, 819) - Erfordernisse der Rechtssicherheit.
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143   

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https://dejure.org/1993,3474
StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143 (https://dejure.org/1993,3474)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1993 - P.St. 1143 (https://dejure.org/1993,3474)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - P.St. 1143 (https://dejure.org/1993,3474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Substantiierung, Fristgemäßheit und zum zulässigen Inhalt einer Grundrechtsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substantiiertheit einer Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof wegen Verletzung von Grundrechten; Einzuhaltende Fristen bei Einlegung einer Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof; Umfang der Prüfungsbefugnis eines Staatsgerichtshofes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1785 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Der Antragsteller fordert zwar ein faires Verfahren und rügt insoweit die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs, er legt aber schon nicht dar, was er bei Beachtung seiner Rechte noch hätte vortragen wollen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26.06.1990, BVerfGE 82, 236, 257).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Es reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, daß der Antragsteller die aus seiner Sicht verletzten Grundrechte benennt, sondern er muß auch dartun, in welchen Punkten sich die behauptete Verletzung für ihn nachteilig ausgewirkt hat und welchen anderen Ausgang das Verfahren bei hinreichender Beachtung seiner Rechte hätte nehmen können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.02.1970, BVerfGE 28, 17, 19 f.; Leibholz/Rupprecht, § 92 BVerfGG, Anm. 3).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Denn nach § 48 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 StGHG muß der jeweilige Antragsteller innerhalb eines Monats die Entscheidung des höchsten hessischen Gerichts im Wege der Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof angreifen und gegebenenfalls, falls er - hier wegen der Verurteilung - ein übergeordnetes Bundesgericht anrufen will, vor Abgabe der Sache an dieses Gericht eine Aussetzung des fachgerichtlichen Verfahrens beantragen (vgl. StGH, Urteil vom 13.05.1992, P.St. 1126, StAnz. 1992, S. 1222).
  • BGH, 20.09.1991 - 2 StR 387/91

    Einziehung - Wertersatz - Tathandlung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Die vom Antragsteller dagegen eingelegte Revision blieb hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs erfolglos (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1991, Az.: 2 StR 387/91).
  • StGH Hessen, 09.09.1992 - P.St. 1142

    Mit der Grundrechtsklage keine Geltendmachung fremder Rechte und von

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Der Staatsgerichtshof darf wegen des Vorrangs von Bundesrecht vor Landesrecht - auch Landesverfassungsrecht - derartige Entscheidungen nicht an dem ihm allein zur Verfügung stehenden Maßstab der Hessischen Verfassung messen (Art. 31 GG; ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluß vom 09.09.1992, P.St. 1142).
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151

    Unzulässige Grundrechtsklage mangels Substantiierung nach StGHG HE § 46 Abs 1

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
    Sie  wurden unter den Aktenzeichen P.St. 1151, 1152 und 1153 eben falls am 11. November 1992 zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    in: ESVGH 40, 75; vom 13. Januar 1993 - P. St. 1143 - teilw.

    in: NVwZ 1994, S. 64).

  • StGH Hessen, 10.05.2017 - P.St. 2545

    Grundrechtsklage einer Gewerkschaft über die Reichweite des Streikrechts nach der

    1989, 1661 [1663]; Beschluss vom 13.01.1993 P.St. 1143 NVwZ 1994, 64; Beschluss vom 11.9.1998 P.St. 1346 , StAnz 1998, 4074.
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151

    Unzulässige Grundrechtsklage mangels Substantiierung nach StGHG HE § 46 Abs 1

    Der Antragsteller, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt B. einsitzt, hat sich mit seinen am 10. August und 8. September 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingaben der Grundrechtsklage eines Mithäftlings im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen und beantragt die Aufhebung des den Antragsteller im Verfahren P.St. 1143 betreffenden Strafurteils sowie einer ihn selbst betreffenden Verurteilung.

    Die Ehefrau des Antragstellers im Verfahren P.St. 1143 sei "zum Schweigen erpreßt", die Telefonüberwachungsprotokolle seien zu Unrecht verwertet worden.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren des Antragstellers abgetrennt.

    Soweit der Antragsteller die Aufhebung eines Strafurteils gegen den Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1143 begehrt, ist der Antrag schon deshalb unzulässig, weil er damit nicht die Verletzung eigener Rechte, sondern die eines Dritten geltend macht.

  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1152

    Unzulässiger Anschluß an fremde Grundrechtsklage

    Der Antragsteller, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt B. einsitzt, hat sich mit einer am 16. September 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingabe der Grundrechtsklage eines Mithäftlings im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren abgetrennt.

    Die Anschlußerklärung kann nur so ausgelegt werden, daß der Antragsteller die Aufhebung des Strafurteils gegen die Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1143 begehrt.

  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155

    Aufgaben des StGH - Subsidiarität der Grundrechtsklage

    3. Entscheidungen, die ausschließlich unter Anwendung von Bundesrecht ergangen sind, sind der Überprüfung durch den Staatsgerichtshof entzogen (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1143).

    Die vom Antragsteller gerügten Entscheidungen sind einer Überprüfung durch den Staatsgerichtshof überdies auch deshalb entzogen, weil sie ausschließlich unter Anwendung von Bundesrecht (der Zivilprozeßordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Strafgesetzbuches) ergangen sind (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. z.B. Beschluß vom 13.01.1993, P.St. 1143).

  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1153

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Minderjährigen

    Der 11-jährige Antragsteller hat sich mit seiner am 5. Oktober 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingabe den Grundrechtsklagen der Antragsteller im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen und zugleich gegen das Land Hessen bzw. die Landeshauptstadt Wiesbaden "Verfassungsbeschwerde" erhoben.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren des Antragstellers abgetrennt.

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92   

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VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92 (https://dejure.org/1993,5377)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.1993 - 68-VI-92 (https://dejure.org/1993,5377)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 68-VI-92 (https://dejure.org/1993,5377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG Nürnberg - 7 UF 1602/91
  • VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1785 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.11.2000 - VGH B 10/00

    Umfang der Kontrollbefugnis der Landesverfassungsgerichte; Kontrolle der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine Rüge dahin zu verstehen ist, bei der Anwendung des materiellen Rechts sei der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Freiheit der Person (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 1 Abs. 2 und 4 LV) nicht hinreichend Rechnung getragen worden, oder ob mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Denkgesetze geltend gemacht werden soll, das Landgericht habe willkürlich entschieden und deshalb überhaupt kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet (vgl. zu diesem Prüfungsansatz: BayVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 1993, NVwZ 1994, 64; Gehb, DÖV 1993, 470, 474 m.w.N. zur unveröffentlichten Rechtsprechung des HessStGH).
  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage;

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht sich in ständiger Rechtsprechung zwar auch grundsätzlich gehindert, auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen am Maßstab der Landesverfassung zu messen, macht eine Ausnahme davon allerdings dann, wenn der Antragsteller die Verletzung von Prozeßgrundrechten, die auch die Landesverfassung gewährt, geltend macht (vgl. z.B. BayVerfGH, Entscheidungen vom 18.05.1973, NJW 1973, S. 1644, und vom 18.02.1993, NVwZ 1994, S. 64).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00

    Verfassungsprozessrecht

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine Rüge dahin zu verstehen ist, bei der Anwendung des materiellen Rechts sei der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Freiheit der Person (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 1 Abs. 2 und 4 LV) nicht hinreichend Rechnung getragen worden, oder ob mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Denkgesetze geltend gemacht werden soll, das Landgericht habe willkürlich entschieden und deshalb überhaupt kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet (vgl. zu diesem Prüfungsansatz: BayVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 1993, NVwZ 1994, 64; Gehb, DÖV 1993, 470, 474 m.w.N. zur unveröffentlichten Rechtsprechung des HessStGH).
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