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   BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A)   

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BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung - Unverzüglichkeit der Leistungsgewährung - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit - Mißbrauchstatbestand - Beweislast - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG §§ 1, 3; BGB § 242; EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 22; EWG-Verordnung Nr. 574/72 Art. 18; EGV Art. 3b Abs. 3
    Bindungswirkung einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 306
  • NJW 1994, 2440 (Ls.)
  • NJW 1994, 3117
  • ZIP 1994, 1206
  • NZA 1994, 683
  • BB 1994, 1523
  • BB 1994, 1572
  • BB 1994, 936
  • DB 1994, 1523
  • DB 1994, 2440
  • DB 1994, 938
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein Mißbrauchsfall, der in besonderem Maße Zweifel an einer attestierten Arbeitsunfähigkeit erwecken kann, liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93]).
  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein weiterer Mißbrauchstatbestand, der Zweifel hinsichtlich einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den bewilligten und von ihm in seiner Heimat verbrachten Urlaub wiederholt aufgrund behaupteter Arbeitsunfähigkeit in seiner Heimat verbleibt (BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Er muß dazu Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlaß geben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Da die für den zuständigen Träger geltenden Rechtsvorschriften maßgebend sind, bedeutet dies für den Anspruch auf Zahlung der Bezüge während der Arbeitsunfähigkeit, daß es sich dabei um den für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufrechterhaltenen Vergütungsanspruch handelt, der ebenso wie der durch Arbeitsleistung erworbene Vergütungsanspruch fällig wird (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1971, BAGE 24, 1 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - aaO), sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) - BAGE 76, 306, 314).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
  • BVerwG, 31.08.1995 - C 25.94
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
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Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93   

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https://dejure.org/1994,913
BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93 (https://dejure.org/1994,913)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 2 AZR 730/93 (https://dejure.org/1994,913)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 2 AZR 730/93 (https://dejure.org/1994,913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristbeginn für die Ausschlussfrist bei einer ausserordentlichen Kündigung - Hemmung der Frist während tatsächlich durchgeführter Ermittlungen des Kündigungsberechtigten - Kündigung wegen vollendeten Spesenbetrugs - Vereinbarung einer unmittelbaren Kündigungsbeschränkung ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 2; GmbHG § 37 Abs. 2
    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

  • Der Betrieb

    GmbHG § 37 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 2
    Gesellschafterbeschluß als arbeitsvertraglich vereinbarte Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ordentliche Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3117
  • ZIP 1994, 1290
  • NZA 1994, 934
  • BB 1994, 1643
  • DB 1994, 1730
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
    Ihr Beginn ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile tatsächlich Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAGE 24, 341, 347 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2b und c der Gründe; BAG Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 20. Oktober 1960 - 2 AZR 554/59 - BAGE 10, 122 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB) bei einer Kommanditgesellschaft sogar erheblich weitergehend die Wirksamkeit einer Kündigungsbeschränkung anerkannt, die die - fristlose - Kündigung des Ehemanns der Kommanditistin der KG von der Zustimmung dieser Kommanditistin abhängig machte.
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 38, 26, 33) zu §§ 125, 126 HGB, allerdings unter ausdrücklichem Hinweis auf §§ 35, 37 GmbHG dargelegt hat, dienen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die rechtsgeschäftliche und organschaftliche Vertretungsbefugnis bei Personalhandelsgesellschaften und entsprechend bei juristischen Personen den Bedürfnissen des Handelsverkehr, der klare Rechtsverhältnisse erfordert.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen die Zustimmung der Gesellschafter oder eines Organs der Gesellschaft für einzelne Geschäfte erforderlich ist (Senat 28. April 1994 - 2 AZR 730/93 - AP BGB § 626 Nr. 117 = EzA GmbHG § 37 Nr. 1).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04

    BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in

    Im rechtlichen Ausgangspunkt ist bei der Frage einer Berechtigung der Kündigung des Dienstvertrags im Außenverhältnis zu U. X. zwischen einer Kündigung wegen einer erwiesenen Straftat und einer sogenannten Verdachtskündigung zu unterscheiden (BAG NZA 2004, 919, 920; Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 241; Erfurter Kommentar-Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 210); es handelt sich um zwei verschiedene Kündigungssachverhalte, die sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen als auch hinsichtlich des Beginns der Frist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. BGH WM 1984, 1187; BAG NJW 1994, 3117, 3118; Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 313) unterschiedlich zu behandeln sind.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Auf eine entsprechende gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Befugnisse des Geschäftsführers kann sich die Mitgesellschafterin und Prokuristin im Kündigungsschutzprozeß berufen; die fehlende Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist ggf. ein sonstiger Unwirksamkeitsgrund i.S. von § 13 Abs. 3 KSchG (Weiterführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 28. April 1994 - 2 AZR 730/93 - AP Nr. 117 zu § 626 BGB).

    Anders als in dem Fall, den der Senat im Urteil vom 28. April 1994 (- 2 AZR 730/93 - AP Nr. 117 zu § 626 BGB) zu entscheiden hatte, verweist zwar vorliegend der Arbeitsvertrag der Klägerin nicht auf den Gesellschaftsvertrag und es geht nicht bloß um eine ordentliche Kündigung, sondern um außerordentliche Kündigungen.

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Es ist zweifelhaft, ob die privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen es erlaubt, daß der Einzelne sich bindet, ein Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung eines anderen rechtswirksam vorzunehmen (verneinend: Flume, Allgemeiner Teil des BGB II, § 54, 2, S. 886; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., § 182 Rz 3; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., vor § 182 Rz 5; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 182 Rz 7; siehe auch Senatsurteil vom 28. April 1994 - 2 AZR 730/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu IV 1 und 2 der Gründe).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 353/95

    Kenntnis des Vertragspartners von Beschränkungen der Vertretungsmacht;

    Deswegen findet z.B. § 37 Abs. 2 GmbHG keine Anwendung auf die Rechtsbeziehungen, die ein Gesellschafter mit der Gesellschaft selbst eingeht (vgl. BGHZ 38 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] aaO zu § 126 HGB; BAG ZIP 1994, 1290 für den Zustimmungsvorbehalt für die Kündigung eines Dienstverhältnisses; ferner Baumbach/Hueck/ Zöllner, GmbHG, 16. Aufl. § 37 Rdnr. 23); auch die allgemein anerkannte Durchbrechung des § 37 Abs. 2 GmbHG und der ihm verwandten Vorschriften in den Fällen des Mißbrauchs der Vertretungsmacht (vgl. z.B. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl. § 35 Rdnr. 12 ff.; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. § 10 II 2 S. 264 ff.) ist Ausdruck des Gedankens, daß der Zweck der Norm jedenfalls dann nicht betroffen ist, wenn dem Dritten die Überschreitung der Befugnisse des Vertreters bekannt ist.
  • OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02

    GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages;

    Werden die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts, die eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts ermöglichen sollen, stattdessen ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden betrieben, hat dies ohne schuldhafte Verzögerung zu geschehen, wenn die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trotz der Dauer der Ermittlungen gewahrt bleiben soll (vgl. - beiläufig - BGH NJW 1996, 1403, 1404; BAG NJW 1994, 3117, 3118 zur Hemmung des Fristenlaufs bei vorheriger Anhörung des Geschäftsführers; grundlegend BAG NJW 1994, 1675, 1676 f.; s. ferner Goette DStR 1998, 1137, 1142).

    Die Hemmung der Frist hält also nur so lange an, wie der Kündigungsberechtigte die Ermittlungen, die eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung von Gegengesichtspunkten gewährleisten sollen, "mit der gebotenen Eile" anstellt (BAG NJW 1994, 676; s. ferner BAG NJW 1994, 3117, 3118; NJW 1989, 733, 734; NJW 1973, 214; NJW 1972, 1486, 1487).

  • LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03

    Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen

    Schließlich hat der Kläger nicht substantiiert vorgetragen, dass in seinem Arbeitsvertrag mit der GmbH vereinbart wurde, dass zu einer fristgerechten Kündigung die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist (vgl. dazu BAG NZA 1994, Seite 934).
  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    Der Fristbeginn kann durch Aufklärungsmaßnahmen nicht länger als unbedingt nötig herausgeschoben werden (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32, zu II 1, 3; 28. April 1994 - 2 AZR 730/93 - AP BGB § 626 Nr. 117, zu III 1).
  • LAG Köln, 21.04.2004 - 8 (13) Sa 136/03

    Rechtsweg, Bindungswirkung für das Berufungsgericht, Organmitglied,

    Denn die Gesellschafterversammlung ist Trägerin des Kündigungsrechts, woraus sich ergibt, daß deren Beschlußfassung vor Ausspruch der Kündigung erfolgen muß (vgl. BAG, Urt. v. 28.4.1994 - 2 AZR 730/93, AP Nr. 117 zu § 626 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Personalangelegenheiten -

    Hält der Arbeitgeber einen bestimmten Kenntnisstand für ausreichend, muss er binnen zwei Wochen kündigen, nachdem er diesen Kenntnisstand erlangt hat (BAG 28.04.1994 ­ 2 AZR 730/93 ­ EzA § 37 GmbHG Nr. 1).
  • ArbG Chemnitz, 06.02.1996 - 15 Ca 8084/95

    Wirksamkeit der Kündigung des Mitgesellschafters einer GmbH durch den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2005 - 8 Sa 811/04

    Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel

  • LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03

    Fristlose Kündigung: Fristen gelten auch für Arbeitgeber!

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem

  • LAG Düsseldorf, 12.12.1997 - 11 Sa 1584/97

    Kündigung: Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Nr. 1 auf den Geschäftsführer einer

  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 19 Sa 443/11

    Konkurrenz; Gesellschafterbeschluss; Abfindung

  • LAG Hessen, 15.12.1995 - 11 Sa 720/95

    Kündigung: Rechtsmissbrauch - Unwirksamkeit

  • VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 2/06

    Keine Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2004 - 2 Ca 4034/04
  • ArbG Halle, 27.01.2005 - 7 Ca 4366/03
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 14 S 2085/93   

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https://dejure.org/1993,2083
VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 14 S 2085/93 (https://dejure.org/1993,2083)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1993 - 14 S 2085/93 (https://dejure.org/1993,2083)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 (https://dejure.org/1993,2083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung der Verwendung von Einweggeschirr als Auflage zu gaststättenrechtlicher Erlaubnis; zur Anhörung vor Erlaß einer Auflage

  • rechtsportal.de

    Gewerberecht: Untersagung der Verwendung von Einweggeschirr bei Imbisstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3117 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 919
  • VBlBW 1994, 9
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 14 S 2085/93
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14.10.1982, BVerwGE 66, 184, 186 m.w.N.; ebenso Stelkens u.a. aaO, Anm. 13, 14) verneint das Erfordernis einer Anhörung, wenn der Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der dem Betroffenen erst eine Rechtsposition vermitteln soll.

    Eine Umwandlung des status quo in einen status quo minus (BVerwG, Urteil vom 14.10.1982, aaO) fände nicht statt.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 14 S 1961/86

    Anordnung der Einstellung eines Gaststättenbetriebes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 14 S 2085/93
    Bestands- oder Vertrauensschutz hinsichtlich der endgültigen Erlaubnis vermittelt die vorläufige Gaststättenerlaubnis nicht (Senatsbeschluß vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 - NVwZ 1987, 338; Michel/Kienzle, aaO, Anm. 8).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

    Demgemäß wird auch in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung gebilligt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG eine Rechtsgrundlage zum Einschreiten gibt, wenn die Umgebung der Gaststätte in konkreter Weise durch Abfälle beeinträchtigt wird (Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, RdNr. 48 zu § 5; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, RdNr. 6 zu § 12; VGH BW vom 26.10.1993 GewArch 1994, 71/72).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 C 4.96

    Keine Pflicht zur Abfallvermeidung durch Benutzung von Mehrweggeschirr

    Diese Sperrwirkung ergab sich gemäß Art. 72 Abs. 1 GG a.F. daraus, daß der Bundesgesetzgeber mit dem im vorliegenden Fall noch maßgeblichen Abfallgesetz und der Verpackungsverordnung die Aufgabe der Vermeidung von Verpackungsabfällen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 (324 ff.) [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] m.w.N.) abschließend geregelt hat (so im Ergebnis z.B. auch BayVGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - 20 N 91.2850 u.a. - (NVwZ 1992, 1004); VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 - (NVwZ 1994, 919); OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 12. August 1993 - 3 L 308/93 - (GewArch 1994, 493), vom 24. August 1993 - 4 L 170/92 - (NVwZ-RR 1994, 553 [OVG Schleswig-Holstein 24.08.1993 - 4 L 170/92]) und vom 16. Februar 1996 - 3 K 2/95 - (NVwZ 1996, 1034 [OVG Schleswig-Holstein 16.02.1996 - 3 K 2/95]); a.A. OLG Braunschweig, Beschluß vom 10. März 1995 - Ss (B) 190/94 -(NVwZ 1995, 1035); offengelassen in BVerwGE 90, 359 (361) [BVerwG 07.09.1992 - 7 NB 2/92]; 96, 272 (292) [BVerwG 09.08.1994 - 7 C 44/93]).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Ausgehend davon könnte man hier ein Anhörungsgebot schon deshalb verneinen, weil es an einem Akt der "Eingriffsverwaltung" fehlt, wenn "nur" der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011 - 10 B 1.11 -, Juris; a.A. Grünewald, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 4. Aufl. 2014, § 28 Rn. 18; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 28 Rn. 26a; offen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1993 - 14 S 2085/93 -, NVwZ 1994, 919).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    Mit der Feststellung, daß die beanstandete Bedingung zur Erlaubnis vom 14.12.1995 nicht durch § 16 Abs. 2 StrG gedeckt ist, trifft der Senat keine Aussage dazu, ob und inwieweit das nunmehr seit dem 07.10.1996 auch für diesen Fall maßgebliche Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705) den Abfallrechtsbehörden und damit auch der Antragsgegnerin als unterer Abfallrechtsbehörde (vgl. § 28 Abs. 2 Nr. 3 LAbfG) möglicherweise eine eigenständige Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie § 20 Abs. 2 LAbfG) für Einzelfallanordnungen mit dem Ziel, die Verwendung von Einweggeschirr zur Abfallvermeidung zu verbieten, verschafft und ob ein solches Vorgehen möglicherweise durch die auf der Grundlage des früheren Abfallgesetzes erlassene Verpackungsverordnung (v. 12.06.1991 - BGBl. I S. 1234 m. nachf. Änd.) ausgeschlossen ist (zu dieser Problematik vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.10.1993 - 14 S 2085/93 -, NVwZ 1994, 919).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1995 - 9 S 619/95

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stehimbiß - zum Straßenverkauf von

    In diesem Fall wäre der Antragsteller darauf verwiesen, eine unbeschränkte Gaststättenerlaubnis im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.3.1973, GewArchiv 1974, 131; zur selbständigen Anfechtung einer Auflage zu einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.10.1993, NVwZ 1994, 919).
  • VG Düsseldorf, 12.10.2016 - 22 K 2135/15

    Rocker; Rockerclub; Waffe; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46/81 -, Rdn. 35, juris, mit Verweis auf die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für ein Verwaltungsverfahrensgesetz, BT-Drucksache 7/910, S. 51; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 -, Rdn. 2, juris; Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. § 28 Rdn. 27; a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. § 28 Rdn. 26a f.; Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG, 5. Aufl., § 28 Rdn. 26, m.w.N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.1994 - 3 L 308/93

    Verpflichtung zur Verwendung von Mehrweggeschirr; Anfechtung

    § 1 a AbfG stellt somit keine Ermächtigungsgrundlage für belastende Maßnahmen dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.1993 - 14 S 2085/93 - m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 02.04.2003 - 4 K 1954/02

    Bindungswirkung der baurechtlichen Genehmigung einer Gaststätte - Lärmschutz

    Die Vorschrift gibt nämlich keine Möglichkeit, abstrakten Gefahren entgegenzuwirken, die unabhängig von einem konkreten Anlass durch eine nachträgliche Auflage bekämpft werden sollen, sondern dient dem Schutz vor konkreten Gefahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.1993 - 14 S 2085/93 -, NVwZ 1994, 919 f.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.08.1994 - 3 L 308/93 -, GewArch 1994, 493 f.; Michel/Kienzle, GastG, 13. Aufl. 1999, § 5 Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 23.10.2002 - 1 K 2925/02

    Zuweisung von Übertragungskapazitäten; Prüfungsmaßstab

    Diese Bestimmung dürfte dahingehend zu verstehen sein, dass sie nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn durch den Verwaltungsakt in die bisherige Rechtsstellung des Beteiligten eingegriffen, der status quo des betroffenen Beteiligten also in einen status quo minus umgewandelt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982, BVerwGE 66, 184, 186; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.1993, NVwZ 1994, 919; Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 28 Rn. 26 ff.; a.A. die wohl herrschende Meinung in der Literatur; vgl. hierzu die Nachweise bei Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 28 Rn. 26).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3080/22

    Räumliche Beschränkung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für Dispositionsstunden

    Dabei bedarf es keiner Vertiefung, ob in der vorliegenden Fallkonstellation einer belastenden Nebenbestimmung, die zusammen mit einem begünstigenden Verwaltungsakt ergeht, überhaupt eine Anhörungspflicht nach § 28 Abs. 1 LVwVfG besteht (vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 - juris, Rn. 2, und anderseits VG Neustadt [Weinstraße], Beschluss vom 21. Februar 2017 - 4 L 101/17.NW - juris, Rn. 10, sowie allgemein zum Meinungsstand Schneider, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 3. EL August 2022, § 28, Rn. 23 ff.).
  • VG Stuttgart, 04.06.2008 - 7 K 4766/06

    Ablehnung der Aufnahme eines Ferienangebots "Reise zum Planeten" in ein

  • VG Hamburg, 26.11.2002 - 10 VG 997/02

    Anspruch auf Neufestsetzung des Rangstichtages; Verbesserung des Rangstichtages

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 17.09.1993 - 2 S 18.93   

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https://dejure.org/1993,8616
OVG Berlin, 17.09.1993 - 2 S 18.93 (https://dejure.org/1993,8616)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.09.1993 - 2 S 18.93 (https://dejure.org/1993,8616)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. September 1993 - 2 S 18.93 (https://dejure.org/1993,8616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verschulden; Fristversäumung; Beschwerdefrist; Baustopp

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3117
  • NVwZ 1995, 96 (Ls.)
 
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