Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem BVerfGG § 93 Abs 2
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderung - Frist - Begründungsfrist - Wiedereinsetzung
- Judicialis
ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § ... 222 Abs. 2; ; BGB §§ 187 ff.; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, § 92, § 93 Abs. 2
Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 16.06.1999 - 1 A 382/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2000 - 2 L 213/99
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1567
- NVwZ 2001, 797 (Ls.)
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung - …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis im Übrigen nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), bzw. die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen.Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55
Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BGH, 27.09.1994 - XI ZB 9/94
Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Bei der normalen und regelmäßigen Überwachung ist u.a. durch eine geeignete Büroorganisation eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - XI ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3235;… Beschluss vom 26. September 1994 - II ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3171). - BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94
Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Bei der normalen und regelmäßigen Überwachung ist u.a. durch eine geeignete Büroorganisation eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze zu gewährleisten (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. September 1994 - XI ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3235; Beschluss vom 26. September 1994 - II ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3171). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. BVerfGE 81, 208 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und ihre Annahme daher mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; …
- BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95
Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des …
- BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der …
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2). - BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der …
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2). - BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der …
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
- VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17 Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 - juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - juris Rn. 6).
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Der Bevollmächtigte hat offenbar nicht durch allgemeine Weisung im Rahmen der ihm obliegenden Organisation dafür Sorge getragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; s. auch Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, S. 430, und Beschluss vom 24. August 1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).Mit ihr muss sich der Bevollmächtigte befassen, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10 Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465 - juris Rn. 5; Beschluss vom 21. Februar 2001, NJW 2001, 1567 [1568]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; st. Rspr.).
- BVerfG, 23.10.2008 - 1 BvR 2147/08
Mangels fristgerechter Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den …
Die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erfordert eine gesteigerte Aufmerksamkeit, da das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert (vgl. BVerfGE 78, 320 ) ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, JURIS, Rn. 5).Allerdings ist er gehalten, bei der normalen und regelmäßigen Überwachung unter anderem durch eine geeignete Büroorganisation und damit verbundene allgemeine Anweisungen eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, JURIS, Rn. 5).
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose …
Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).Ob darüber hinaus auch die verfristete Vorlage der weiteren Schriftsätze zur Unzulässigkeit führt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ), kann dahinstehen.
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur …
Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, zitiert nach Juris, Ziff. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - zitiert nach Juris, Ziff. 6). - BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.). - BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 06.06.2001 - 1 BvR 859/01
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen …
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
- VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13
§ 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)
- BFH, 28.10.2008 - VI B 53/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die …
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
- BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
Verfristung einer "wiederholten" Verfassungsbeschwerde - Ablehnung einer …
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 154-IV-15
- BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1745/02
- VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
- VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 18-IV-16
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 1-IV-16
- VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 114-IV-10
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 2-IV-18
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 49-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 48-IV-17
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 163-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 45-IV-17
- VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 50-IV-11
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 58-IV-10
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 164-IV-16
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 155-IV-15
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 150-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 87-IV-17
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628
Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; …
- VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00
- VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00