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   BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00   

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BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00 (https://dejure.org/2001,217)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 AZR 217/00 (https://dejure.org/2001,217)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 AZR 217/00 (https://dejure.org/2001,217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bag-urteil.com

    Fristlose Verdachtskündigung - aufschiebende Bedingung im Aufhebungsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; StPO § 170 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung; Wichtiger Grund; Verdachtskündigung ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Aufhebungsvertrages bald endet und der Kläger unwiderruflich von der Arbeit freigestellt ist? Verdachtskündigung; Suspendierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626
    Verdachtskündigung nach Suspendierung: Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung trotz abgeschlossenen Aufhebungsvertrags mit unwiderruflicher längerer Freistellung von der Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verdachtskündigung und Suspendierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung und Suspendierung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verdachtskündigung nach Suspendierung, Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung trotz abgeschlossenen Aufhebungsvertrags mit unwiderruflicher längerer Freistellung von der Tätigkeit, Abwägung der während der Suspendierung bedeutungsvollen Zumutbarkeitsgesichtspunkte, ...

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 626 BGB
    Außerordentliche Verdachtskündigung nach Freistellung von der Arbeitsleistung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Individualarbeitsrecht, Verdachtskündigung bei suspendiertem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068
  • NZA 2001, 837
  • BB 2001, 1536
  • BB 2001, 2062
  • BB 2001, 989
  • DB 2001, 1941
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - AP aaO Nr. 32 = EzA aaO Nr. 9).

    Geht die Staatsanwaltschaft bei einem bestimmten Verfahrensstand davon aus, die Straftat sei dem verdächtigten Arbeitnehmer jedenfalls nicht beweisbar, so hindert dies den Arbeitgeber nicht, im Arbeitsgerichtsverfahren den Beweis für eine vollendete Straftat oder zumindest einen entsprechenden Tatverdacht zu führen (Senat 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7).

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - AP aaO Nr. 32 = EzA aaO Nr. 9).

    Entscheidend ist der objektiv durch bestimmte, im Zeitpunkt der Kündigung vorliegende Indiztatsachen begründete Verdacht, der zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers führt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (Senat 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).

  • LAG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 Sa 1047/99

    Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    2 AZR 217/00 2 Sa 1047/99.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 1999 - 2 Sa 1047/99 - aufgehoben.

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    Löst später eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auf, wird der Aufhebungsvertrag einschließlich einer darin vereinbarten Abfindungszahlung gegenstandslos (Senat 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    Eine fristlose Kündigung ist deshalb regelmäßig nicht schon deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Beendigung freizustellen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - AP aaO Nr. 32 = EzA aaO Nr. 9).
  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    Ein schwerwiegender Verdacht kann das für die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstören (Senat 4. November 1957 - 2 AZR 57/56 - AP KSchG § 1 Nr. 39).
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
    In dem vergleichbaren Fall eines ruhenden Arbeitsverhältnisses hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG 17. Februar 1982 - 7 AZR 663/79 - nv.), daß ein Kündigungsgrund unter Umständen während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ein geringeres Gewicht hat als während des vollzogenen Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der einem verständig und gerecht abwägenden Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (für eine ordentliche Kündigung vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 34, BAGE 146, 303; für eine außerordentliche Kündigung vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 3 d der Gründe; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18; siehe auch BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 347/08 - zu II 1 a der Gründe, BVerfGK 14, 507) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO tritt ein Strafklageverbrauch sogar überhaupt nicht ein - das Verfahren kann jederzeit auch bei gleicher Sach- und Rechtslage wieder aufgenommen werden (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 2 c der Gründe; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO 7. Aufl. § 170 Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. etwa Senat 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 -BAGE 78, 18; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10, zu II 1 der Gründe).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00   

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https://dejure.org/2000,3796
OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00 (https://dejure.org/2000,3796)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2000 - 2 S 1.00 (https://dejure.org/2000,3796)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 2 S 1.00 (https://dejure.org/2000,3796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Einkaufszentrums; Umfang der Zulässigkeit gewerblicher Betriebe in einem beschränkten Arbeitsgebiet; Verletzung des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots; Abwägungskriterien für die Ermittlung der Zumutbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 60 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 Abs. 2 BauGB; §§ 11 Abs. 3, 15 BauNVO; §§ 7 Nr. 5, 10a, 15 BO Bln 1958; Nr. 6.7 TA-Lärm 1998
    Bauplanungsrecht/Nachbarschutz/Einkaufszentrum/Gemengelage/Gebot der Rücksichtnahme/Verkehrsimmissionen/Lärm

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3, § 15
    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem beschränkten Arbeitsgebiet; Bestimmung des maßgeblichen Zwischenwertes nach TA-Lärm 1998)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 60 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 Abs. 2 BauGB; §§ 11 Abs. 3, 15 BauNVO; §§ 7 Nr. 5, 10a, 15 BO Bln 1958; Nr. 6.7 TA-Lärm 1998
    Bauplanungsrecht/Nachbarschutz/Einkaufszentrum/Gemengelage/Gebot der Rücksichtnahme/Verkehrsimmissionen/Lärm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot? (IBR 2001, 143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068 (Ls.)
  • NJ 2001, 55
  • ZfBR 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

    Bei der Prüfung einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist also auch von Bedeutung, ob die Baugenehmigung für das vom Nachbarn beanstandete Vorhaben im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans steht oder ob umfassende Befreiungen, z.B. vom Maß der baulichen Nutzung, erteilt worden sind (OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, LKV 2001, 372 Ls. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Anhaltspunkte hierfür sind u. a. die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage der zuerst verwirklichten Nutzung (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372 = ZfBR 2001, 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 N 96.07

    Lärmschutz für Gemengelage von einem faktischen reinen Wohngebiet und einem

    In der Konsequenz dieser Betrachtungsweise liegt es, bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigungen nach den Richtwerten der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - im Wege der "Mittelwertbildung" (vergleiche zur "Zwischenwertbildung" bei einem Nebeneinander eines jeweils festgesetzten Gewerbegebiets und eines allgemeinen Wohngebiets mit villenartigem Charakter OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372) die für allgemeine Wohngebiete geltenden Richtwerte - nämlich 55 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten, 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten und 40 dB(A) nachts -, das heißt jeweils um 5 dB(A) höhere Richtwerte, als sie für reine Wohngebiete vorgesehen sind, zugrunde zu legen.

    Wesentliche Kriterien hierfür sind die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets, dessen Prägung im Einwirkungsbereich durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch die immittierende Nutzung andererseits sowie auch die Ortsüblichkeit des Geräuschs (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 - LKV 2001, 372 m.w.N. z. Rspr. d. BVerwG).

  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

    Für die Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. -- wie hier -- nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 22 ff. BImSchG gilt über das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 BauNVO ) die TA-Lärm (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2000 -- OVG 2 S 1.00 -- ZfBR 2001, S. 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05

    Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt

    Zum einen ist der Lärm, der durch den Liefer- und Kundenverkehr entsteht, seinem Charakter nach dem Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen nicht ohne weiteres vergleichbar; denn während bei Letzterem die Geräusche des fließenden Verkehrs im Vordergrund stehen, überwiegen bei- Zu- und Abfahrtsverkehr - insbesondere auch von Lkw - unregelmäßige Geräusche, die zum Teil einen hohen Informationsgehalt aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, NVwZ 1999, 523, 527 = BRS 60 Nr. 83; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372, 374 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05

    Voraussetzung des Zulassungsgrunds des Bestehens ernstlicher Zweifel an der

    Im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, dass das Verwaltungsgericht mit Blick auf die Umstände des konkreten Einzelfalls aus der vorgefundenen besonderen Gemengelage dann jedoch eine dem Schutz im allgemeinen Wohngebiet gleichartige (UA S. 16) Schutzbedürftigkeit der (klägerischen) Wohnbebauung ableitet (vgl. zur gebietsübergreifenden drittschützenden Wirkung des Gebots der Rücksichtnahme bei einem Nebeneinander eines - festgesetzten - Gewerbegebiets und allgemeinen Wohngebiets mit villenartigem Charakter OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).

    Soweit der Beklagte - im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - einwendet, das Verwaltungsgericht habe mit Blick auf das Aufeinandertreffen von Baugebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit einen "Mittelwert" aus den Immissionsrichtwerten bilden müssen (Antragsschrift S. 4), wird nicht beachtet, dass ein solcher "Zwischenwert" für die Bestimmung der Zumutbarkeit sich nicht als das arithmetische Mittel zweier Richtwerte "errechnet" (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 4 BN 5.03 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116), sondern dabei auch die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Für die Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. -- wie hier -- nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 22 BImSchG gilt das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 BauNVO) die TA-Lärm (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 16.05.2000 - OVG 2 S 1.00 - ZfBR 2001, S. 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Im Rahmen der Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. - wie hier - nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S. der §§ 22 ff. BImSchG gilt insoweit über das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) die TA Lärm (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 - OVG Bln, Beschlüsse vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722 und vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05

    Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig

    Der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin lag eine "besonders strukturierte städtebauliche Gemengelage" zugrunde, da dort das grundsätzlich in einem beschränkten Arbeitsgebiet zulässige Vorhaben unmittelbar gegenüber dem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen klägerischen Nachbargrundstück belegen war (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - 2 S 1.00 - OVGE 23, 185).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 10 S 32.07

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz: Plangebietsübergreifender Nachbarschutz;

  • VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02

    Baugenehmigung für Olympiastadion rechtmäßig

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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 02.05.2000 - 7 K 4565/96   

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https://dejure.org/2000,21712
VG Potsdam, 02.05.2000 - 7 K 4565/96 (https://dejure.org/2000,21712)
VG Potsdam, Entscheidung vom 02.05.2000 - 7 K 4565/96 (https://dejure.org/2000,21712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für Studium "Sozialwesen" an Fachhochschule; Frühere Ausbildungen zur "Krippenerzieherin" und "Staatlich anerkannten Erzieherin"; Nach fortgeltendem DDR-Recht erworbener berufsqualifizierender Abschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1993 - 16 A 338/93

    Ehemalige DDR; Fachschulausbildung; Berufsqualifizierende Ausbildung ;

    Auszug aus VG Potsdam, 02.05.2000 - 7 K 4565/96
    OVG Münster, Urteil vom 20. Januar 1993 - 16 A 1245/92 - KKV 1993, S. 346 f. und Urteil vom 25. Juni 1993 - 16 A 338/93 - FamRZ 1994, S. 271 f.; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 7 (Stand: VII/96) Anm. 14.

    OVG Münster, Urteil vom 25. Juni 1993 - 16 A 383/93 - FamRZ 1994, S. 271 (272) [OVG Nordrhein-Westfalen 25.06.1993 - 16 A 338/93] .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1993 - 16 A 1245/92

    DDR; Ausgebildete Lehrerin; Allgemeinbildende polytechnische Oberschule; Studium

    Auszug aus VG Potsdam, 02.05.2000 - 7 K 4565/96
    OVG Münster, Urteil vom 20. Januar 1993 - 16 A 1245/92 - KKV 1993, S. 346 f. und Urteil vom 25. Juni 1993 - 16 A 338/93 - FamRZ 1994, S. 271 f.; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 7 (Stand: VII/96) Anm. 14.
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95   

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https://dejure.org/2000,20470
VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95 (https://dejure.org/2000,20470)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2000 - 29 A 337.95 (https://dejure.org/2000,20470)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2000 - 29 A 337.95 (https://dejure.org/2000,20470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Herausgabe von wegen Herrenlosigkeit beschlagnahmten Vermögenswerten oder der Enteignung der Eigentümer nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht; Rückübertragung der Eigentumsrechte an den beschlagnahmten Grundstücken in Berlin nach den Vorschriften ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herrenlose Vermögenswerte; Beschlagnahme; SMAD Befehl Nr. 124; Freigabeprüfung; Enteignung auf besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt, v. 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 fr.; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19. November 1996 - 1 BvR 707.95 - VIZ 1997, 94 f.; zuletzt BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - VIZ 2000, 599 f.) sind die Voraussetzungen einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlageerfüllt, wenn die zum Eigentumsverlust führende Maßnahme auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging oder sonst derem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach.

    Die Maßnahme beruhte daher in aller Regel auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlage i.S.d. § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wobei das Tatbestandsmerkmal "Enteignung" im Sinne dieser Norm ausschließlich faktisch verstanden wird, also keinerlei Bezug zur Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise aufweist (BVerwG, Urt. vom 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 ff. ).

  • BVerfG, 19.11.1996 - 1 BvR 707/95

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt, v. 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 fr.; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19. November 1996 - 1 BvR 707.95 - VIZ 1997, 94 f.; zuletzt BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - VIZ 2000, 599 f.) sind die Voraussetzungen einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlageerfüllt, wenn die zum Eigentumsverlust führende Maßnahme auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging oder sonst derem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen;

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt, v. 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 fr.; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19. November 1996 - 1 BvR 707.95 - VIZ 1997, 94 f.; zuletzt BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - VIZ 2000, 599 f.) sind die Voraussetzungen einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlageerfüllt, wenn die zum Eigentumsverlust führende Maßnahme auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging oder sonst derem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach.
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