Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90; SGB V § 295 Abs. 1
    Verpflichtung von Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Mitteilung von Diagnosen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und in den Abrechnungsunterlagen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Diagnose auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 3402



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08  

    Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz

    Wird ein bestehendes Gesetz geändert, gilt § 93 Abs. 3 BVerfGG prinzipiell nur für die geänderten Vorschriften; für die nach Form, Inhalt und materiellem Gewicht unverändert gebliebenen Bestimmungen beginnt hingegen die Frist nicht neu zu laufen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 -, NJW 2001, S. 3402 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 139 ; 17, 364 ; 43, 108 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 75/05  

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Finanzausgleichsgesetz sowie

    Die für das Finanzausgleichsgesetz am 31. Dezember 2005 abgelaufene Jahresfrist wurde jedoch durch das Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 1 a) HStrG am 01. Januar 2006 erneut in Lauf gesetzt, weil durch die hier maßgebliche Änderung des § 3 BbgFAG die Verbundmasse um 50 Mio. Euro reduziert wurde, was generell zu einer rechtlich stärker belastenden Wirkung führt (BVerfG NJW 2001, 3402; BVerfGE 78, 350; ThürVerfGH, Urteil vom 06. Juni 2002 - VerfGH 14/98 -, NVwZ-RR 2003, 249, 250).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08  

    Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung;

    Auch klarstellende Änderungen einer Vorschrift, die eine Rechtslage eindeutiger zum Ausdruck bringen und damit präzisieren, können die Antragsfrist neu beginnen lassen (vgl. zu § 93 BVerfGG, BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1986 1 BvR 1509/83 BVerfGE 74, 69 und vom 29. November 2000 1 BvR 630/93 NJW 2001, 3402).
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