Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3648
OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03 (https://dejure.org/2003,3648)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2003 - 14 W 197/03 (https://dejure.org/2003,3648)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2003 - 14 W 197/03 (https://dejure.org/2003,3648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzversicherer als Rechtsnachfolger einer Prozesspartei; Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge; Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ohne Vorlage öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden; Bestätigung des Forderungsübergangs durch ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 104 ff.; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 325; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den Rechtsschutzversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2923 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1007
  • MDR 2003, 1014
  • Rpfleger 2003, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04

    Klauselerteilungsverfahren für eine Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an

    Weil im Verfahren nach §§ 727, 730 ZPO der Schuldner keine Erklärungslast gemäß § 138 Abs. 2 ZPO hat, ist in diesem Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO weder direkt noch analog anwendbar (vgl. Senat a.a.O.; OLG Saarbrücken Rpfleger 2004, 430; Zöller a.a.O. § 727 RN 20; Münzberg NJW 1992, Seite 201, 205 f; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1007 m.w.N. zu beiden Ansichten).
  • LG Stade, 21.02.2005 - 7 T 19/05

    Abtretung; Abtretungserklärung; Anhörung; Forderungsübergang; gesetzlicher

    Diese Auffassung wird zwar in der Rechtsprechung mit der Begründung vertreten, in solchen Fällen sei der Rechtsgedanke des § 138 Abs. 3 ZPO heranzuziehen und das Schweigen des Schuldners deshalb als Zugeständnis der von dem Neugläubiger vorgetragenen Tatsachenbehauptungen zu werten; zum Teil wird die Auffassung vertreten, es entspreche nicht den Anforderungen der Praxis, den Neugläubiger zur Erhebung einer Klage gem. § 731 ZPO zu veranlassen, weil jedenfalls in einem solchen Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO uneingeschränkt gelte (vgl. die von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeschrift aufgeführten Entscheidungen; OLG Koblenz MDR 97, 883, MDR 2003, 1014, OLG Köln JurBüro 91, 1000, MDR 93, 381, s.a. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Stöber, Kommentar zur ZPO, 25.Aufl.,Rn.20ff.zu§ 727).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 155/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11710
OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 155/02 (https://dejure.org/2003,11710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2003 - 9 U 155/02 (https://dejure.org/2003,11710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 9 U 155/02 (https://dejure.org/2003,11710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 5 § 513 Abs. 1 § 546
    Rechtsfolgen fehlender Protokollierung eines gerichtlichen Augenscheins; Entscheidung des Berufungsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2923 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1006
  • MDR 2003, 830
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84

    "Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 155/02
    Denn Protokollmängel stehen wegen der Bedeutung der Protokollierung für die rechtliche Überprüfbarkeit einer zutreffenden Rechtsanwendung regelmäßig nicht zur Disposition der Parteien (vgl. BGH, NJW 1987, 1200, 1201; Zöller/Stöber, ZPO , 23. Aufl., Rdn. 9 zu § 161).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2014 - 12 U 156/13

    Grunddienstbarkeit: Anspruch eines Eigentümers auf Verlegung der Ausübung eines

    Eine Wiederholung des Augenscheins wäre etwa nur dann veranlasst, wenn das Protokoll lückenhaft wäre (vgl. insoweit OLG Hamm, MDR 2003, 830) oder schlüssig - etwa durch Vorlage von Lichtbildern - andere tatsächliche Verhältnisse dargelegt werden (vgl. Zöller - Heßler, a.a.O.).
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